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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschättszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 14. Dienstags, den 18. Februar 1840. Buchhandel *) wird der besondere Zweig des Handels genannt, welcher sich mit der Vervielfältigung und dem Vertriebe der Erzeugnisse der literarischen Thätigkeit beschäftigt. Derselbe unterscheidet sich in Deutschland von allem anderen Handel wesentlich da durch, daß durch Vermittlung desselben die Büchcrpreise in ganz Deutschland auf gleicher Hohe, dem sogenannten Laden preise, gehalten und die Kosten des Transportes und der Ver mittelung nicht, wie in anderen Handelsbräuchen, auf die einzelnen Warenpartien geschlagen und von der Nachfrage bedingt, sondern im Voraus veranschlagt und zu den Pro duktionskosten gerechnet werden. Vornehmlich dieser Ein richtung hat Deutschland die hohe Stufe seiner literarischen Ausbildung, auf welcher es vor allen andern Ländern steht, zu verdanken; denn während es in Frankreich und England mit den größten Schwierigkeiten verbunden ist, ein Buch an derswo als bei dem Verleger zu erlangen, bietet Deutschlands kleinste Provinzialstadt dem Käufer die größte Bequemlichkeit dar, jedes neu erschienene Buch fast gleichzeitig mit dem ersten Erscheinen zur Ansicht erlangen zu können, und nur dadurch ist cs möglich geworden, daß auch die kleinsten Orte Gelehrte besitzen, welchen es nicht an Vermittlern fehlt, um dieFrüchtc ihrer Studien an den großen Markt des wissenschaftlichen Lebens zu bringen. Die Entstehung des Buchhandels datirt von den ersten Anfängen der Eultur und die ersten sicheren Nachrichten haben wir von Griechenland, welches zu Plato's Zeit bereits Handel mit Manuscripten trieb. Weit ausgebildetcr war derselbe in Nom und es finden sich dort bereits Spuren eines eigenthüm- lichen Verlages. Nach dem Sturze des Römischen Reiches beschränkte sich der literarische Verkehr auf die Tauschgeschäfte zwischen den Klöstern und erst im 13. Jahrhunderte kommt *), Aus Weiöke's Rcchtslcxikon; mit Hinwcglassung dessen, was wir als allgemein bekannt annchmen. D. R. 7r Jahrgang. eine Erwähnung des Buchhandels in Paris vor, wo demselben 1259 ein Statut erthcilt und 1323 erneuert und bereits von 29 Büchcrhändlern vollzogen wurde. Auch in Bologna wurden sie, wie in Paris, zur Universität gerechnet und er hielten um die gleiche Zeit wie dort besondere Statuten, hin gegen begegnen uns dieselben in Deutschland erst im ^.Jahr hundert unter ähnlichen Verhältnissen in Wien. Es liegt in der Natur der Sache, daß mit Erfindung der Buchdruckcrkunst auch die Verhältnisse des Buchhandels sich höchst wesentlich veränderten, und in der Tbat blühte derselbe namentlich in Deutschland so mächtig empor, daß bald sich zwei Buchhändlermessen in Frankfurt a. M. und Leipzig bil deten, welche von den Buchführern beinahe aller Staaten be sucht wurden, um die Erzeugnisse der Presse gegeneinander auszutauschen. Selbst der dreißigjährige Krieg vermochte das Gedeihen des Buchhandels nur für kurze Zeit aufzuhal- tcn und erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts vertrieb die Willkür und Strenge der kaiserlichen Büchercommission den Buchhandel von Frankfurt, welcher von da an Leipzig zum allgemeinen Stapelplatz wählte und seitdem in fortdauerndem Zunehmen begriffen gewesen ist, bis im Jahre 1836 di'Grün dung einer eignen Buchhändlecbörsc, ein erfreuliches Zeichen des Gemeinsinncs, demselben auch eine sichtbare Heimath gegeben hat. Die Grundlage des literarischen Verkehrs ist das in Deutschland zuerst durch den Bundesbeschluß vom 9. Novbr. 1837 allgemein anerkannte literarische Eigenthum, welches, wie alles andere Eigenthumsrecht, Pcoprietäts- und Nutzungs rechte gewahrt, unter welchen letztem das ausschließliche Recht des Autors, die Erzeugnisse seiner geistigen Thätigkeit auf mechanischem Wege zu vervielfältigen und Nutzen daraus zu ziehen, gewöhnlich Verlagsrecht genannt, dem Buchhandel seinen Gegenstand giebt. Allerdings kann dieses Recht von dem Autor auch direct ausgeübt werden, wenn derselbe die Vervielfältigung auf eigne Kosten bewirkt und der Verkauf 27