Volltext Seite (XML)
Irsch. tckgl. Morg. 7 U. Inserat«, d. Epaltieile LPf., werde, d.Xb.7 (Sonnt. bi» 7 U.) ana»»«»n>t» in der Expedition: Jobanni-aller und Waisenhausstraß« «. Nr^19L «l ftl» Unterhaltung und Geschäftsverkehr. »mch dt» ». Post vierteljährlich »»«>« -r««fch. ' TN« Sonnabend, den 13. Juli 1861. vreSde«, de» IS. Juli, — Se Maj. der König hat gtnehmigt, daß der Ritterguts besitzer Earl Christian Arthur Frecher v. Burgk auf Pesterwitz und Roßthal da» ihm von Sr. Maj. dem Könige von Preußen verliehene Shren-Ritterkreuj de- St. Johanniter-Orden- annehme und trage. ,, , - — Die Erst« Kammer hat gestern über den Antrag de- Abg. Riedel auf Schaffung einer kräftigen deutschen Eentralgewalt mit gleichzeitiger Volksvertretung berschen und hierbei folgende Anträge ihrer dritten Deputation (Ref. Kammerherr v. Miltitz) einstimmig angenommen: „Dem Beschluss« der Zweiten Kammer: die StaatSregierung zu ersuchen, auf Herstellung einer kräftigen deutschen Eentralgewalt mit BolkSvertretung hinzuwirken, und zu gleich zu beantragen, die StaatSregierung wolle insbesondere für sofortige Regelung der Frag« über den Oberbefehl de« deutschen Bunde-Heere- mit bemüht sein, in dieser Fassung, nicht btizuirettn," dagegen: „Im Verein mit der Zweiten Kammer, unter Aussprache des Wunsches, daß es gelingen möge, «ine kräftige, da- gesammtr Deutschland umfassende Eentralgewalt zu schaffen und ein« zweck mäßig« Vertretung de- deutschen Volkes bei derselben herzustellrn, die Negierung zu ersuchen, dieselbe wolle auch fexver für Herbei führung einer, ganz Deutschland umschließenden Gesetzgebung auf den, zu einer solchen geeigneten Gebieten, durch den Deutschen Bund, ingleichen für dessen größer« Wehrhaftmachuvg durch ein heitliche Organisation der Bund^arme« und Regelung der Frag« über den Oberbefehl, und befände»- für Einführung eine- unab hängigen BundeSschied-gericht- sich bemühen," im Uebrigen aber den Antrag des Abg. Riedel, insoweit er sich nicht hierdurch erledigt, auf sich beruhen zu lassen." — Dir Zweite Kammer begann gestern die Bera- thung de- letzten LheileS de- Budget- de- Departement- de- Innern, bewilligte hierbei die Postulat« für die Kunstakademie und für Kunstzwecke im Allgemeinen, und ging sodann zur Br- ralhung de- dir LandeS-Heil«, Straf« und Versorganstalten be- treffenden Abschnitt- über, die Postulat« zur Einrichtung von Iso- liriellrn im Mänuerarbeitshaus« zu Zwickau, und zur Herrich tung des Schlosse- Hoheneck bei Stollberg zur Aufnahme de- jetzt in Hubertusburg befindlichen WeiberarbeitshauseS ebenfalls be willigend. — — Heute kommt in der Zweiten Kammer da- allgemeine deutfche Handelsgesetzbuch zur Berathung. — Beim königlichen Bezirksgericht fand gestern «ine nicht öffentlich« Einspruchsverhandlung in Preßangelegenheiten statt, Kläger war der Hauptmann a. D. Herr Willibald v. Trützschler, Beklagter der Redacteur d« Dresdner JourqalS r Herr Corporis- sionSrath Hartmann. Der Her, Privatankläger hatte von dem al< Beleidigten ihm zustehenden Rechte Gebrauch gemacht und auf Ausschluß der Oeffentlichkeit angetragen. Ueber di« Sache selbst wird un- Folgende» mitgethrilt: In Nr. KI der »Tonst. Ztg.' er schien «ln mit ,v. T' Unterzeichneter Artikel, welcher sich tadelnd über dir Stellvertretung beim Militär au-sprach, in welcher er rin« Ungleichheit vor dem Gesetz zu Gunsten der Reichen erblickte uud dem gegenüber die Militäreinrichtung in Preußen al- Muster hin stellte. Auf diesen Artikel erschien in Nr. 75 des Dresdner Jour nal- unter der Rubrik .Eingesandtes* eine Entgegnung, unterzeich net »Alexander Wocfil', welche nachzuweisen suchte, daß die Gleich heit vor dem Gesetz in Preußen keineswegs größer sei als in Sach sen, und daß namentlich in Preußen nicht bio-Wissenschaftlichkeit, sondern auch Geld dazu gehöre, um ein« Erleichterung der Mili tärpflicht al- einjähriger Freiwilliger zu erlangen. Gegen dies« Entgegnung erhob Herr v. Trützschler, al- Verfasser jene- v. T. Unterzeichneten Artikels der Tonst. Ztg., gerichtliche Klage wegm Verleumdung rc. gegen den Redacteur de» Dresdner Journal», und setzte diese, al- Herr CommisslonSrath Hartmann den Verfasser (Oberleutn. a. D. LiScow) nannte, gegen erster«« wegen Verbrei tung der Verleumdung fort, während er einen Strafantrag gegen den Verfasser selbst nicht stellte. Veranlassung zu dieser Klage gaben hauptsächlich folgendr zwei Stellen. Herr Wocfil hatte in seinem Aufsatze im Dresdner Journal u. A. gegen Herrn v. T. gesagt: „In seinem weitern VerdammungSurtheile über die Stellvertretung ruft Herr v. T. mit Patho- au-: »»Wie ganz ander- steht «- in dieser Beziehung in Preußen, wo Jedermann dem Staate als Soldat dienen muß, und nicht der Reichthum, sondern di« wissen schaftliche Bildung insoweit eine Erleichterung gewährt, al- nach bestandener Prüfung der betreffende junge Mann nur «in Jahr zu dienen braucht/' SU mein Herr v. T., woher wissen Sie dies«Neuig keit? lind wenn es keine ist, wie können Sie sich erlauben, unwissend oder absichtlich, durch falsche Darstellung «In« solche Unwahrheit in dt« Welt hinau-juschleudern, uüd dadurch gr»en die bestehenden Gesetze de« Vaterlandes und gegen dir Regierung Abneigung hervorzurufen?" Und sodann weiter: 2) e» hätte sich wohl „der Mühe gelohnt, gegen da« Gesetz der Stellvertretung mit andern Gründen, ol der „unmoralischen Macht" hervorzutreteu, und dessen Nachtheil« für da- Land detaillirt au-zusühren, nicht aber da«, nicht in al len Fällen mit vollkommenem Auffassungsvermögen begabt« groß« Publikum durch sein Quodlibet gegen dir bestehenden Gesetze und gegen die Regierung «Inzunrhmen suchen." Da- k. GerichtSamt hier hatte in dem ersten Satze rin« Verleumdung und in dem zwei ten eine Beleidigung d«S Herrn v. Tr. gefunden, indem da- Wort „Quodlibet" «ine .Verhöhnung' enthalte, und demzufolge Herrn EommisfionSrath Hartmann „wegen Verleumdung und Beleidig ung, al» deren Miturheber rr sich darstellt, in Betracht sowohl