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Riesa, 21. April. Gestern Vorküttag gegen ^/-1ü Uhr ent stand in dem königl. Gohrisch-Revier,, etwa 2'/- Stunde von hier, ein großer Walvbrand und dauerte derselbe gegen 4 Etunden. Wie man sagt, soll derselbe dadurch hcrbeigeführt worden sein, daß der an jenem Tage überaus heftig wehende Wind glühende Kohlen- stückchen von einer Maschine der durch jenes Waldrevier gehenden Berlin-Jüterbogkrr Bahn in daS trockene Waldstroh getrieben und letzteres entzündet habe. Ter Brand soll sich aus einem Flächen raum von 6 Ackern erstrecken und einen Schaven von gegen 20,000 Thlr. verursachen. Testerreich. Wien, 22. April. Die Kaiserin nähert sich dem Zeitpunkte ihrer Einbindung. Nach einer tclegr. Nachricht aus Wien wird die Hälfte der österreichischen Besatzungstruppen in den Donaufürstenthümern schon jetzt den Rückmarsch nach Oesterreich antrelen. Der Befehl dazu ist bereits den 17. April an General Coronini abgegangen Nach der Wien. „Presse" wird die vollständige Räumung jedoch erst nach der definitiven Reorganisation der Fürstenthümer erfolgen. Preußen. Berlin, 21. April. Das Preuß. Handelsmini sterium hat über die Haftung der Eisenbahnverwaltungen für Be schädigungen an aufgegebenen Gütern neuerlich Entscheidung ge troffen, die dem Frachtverkehr nur günstig und weiteren Ehikanen vorzubeugen geeignet sein wird: Bekanntlich findet in der Regel eine Vergütung für Gewichtsverlust von 1 pEt. bei trockenen und 2 pCt. bei nassen Waaren statt, da man dieses Manco als Folge natürlichen Abgangs oder ungenauer Verwiegung ansieht. Gingen nun Güter von einer Eisenbahnverwaltung zur andern über, so pflegte eine jede derselben dieses Manco zu berechnen. Dies darf künftig nicht mehr statlfinven, sondern es darf, auch wenn das Gut über mehrere Eisenbahnen passirt, für alle betheiligten Bahnen zu sammen nur einmal in Ansatz kommen. Zeigt sich aber, daß dieses Manco durch Beraubung eingetreten ist, so darf die Eisenbahnver- waltung es nicht ablehnen, auch für den Gewichtsverlust bis zu 1 resp. 2 pEt. Entschädigung zu leisten. Ferner darf der Absender oder Empfänger bei Gewichtsverlusten nicht mehr, wie es bisher so häufig vorgekommen, von einer Eisenbahn zur andern verwiesen werden, sondern es hat stets die Verwaltung der Endstation für dir sich dort ergebenden GemichtS-Verlufle und H-eschädigMtgen in nerhalb der reglement-mäßigen Frist Entschädigung zu zahlen und wegen dieser Auslagen sich lediglich in separuto an diejenigen Be amten oder andere Verwaltungen zu halten hat, welche sie dafür regreßpflichtig erachtet. Nassau. Wiesbaden, 18. April. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kündigte der Abgeordnete, Hofgerichts-Procu- rator Braun, eine Motion an wegen „Revision der Verfassung des deutschen Bundes und Vornahme verschiedener Reformen durch die BundeS-Gewalt," mit folgenden Worten: Ich beantrage, der herzoglichen StaatSregierung gegenüber den Wunsch auszusp^echen, Hochdieselbe wolle in Anerkennung de- Bedürfnisses der deutschen Station nach 1) einer unbehinderten, kräftigen, einheitlichen Leitung ihrer öffentlichen Angelegenheiten sowohl im Innern als nach außen , 2) einer gewählten Vertretung bei der Bundesbehörve; 3) nach Sicherung des RechtSzustandes durch einen gemeinschaftlichen ober sten Gerichtshof; 4) nach Herstellung der legislativen Vorbedingungen zur Sicherung des freien und geregelten Fortschritts der volkswirth- schaftlichen Entwickelung — bei der Bunvesbchörde durch Stellung oder Unterstützung hierauf abzielender Anträge hinwirken auf: 1) eine im Sinne einheitlicher Kräftigung unv der Beseitigung der Hindernisse energischer Wirksamkeit für nationale Zwecke vorzu nehmende Umgestaltung der Bundesverfassung unv Bundesbehörve -. 2) eine die Theilnahme deö deutschen Volks an seinen öffentlichen Angelegenheiten sichernde Vertretung desselben am Bunde, otcr wenigstens die Zuziehung von unter Mitwirkung der Volksvertre tungen zu ernennender Sachverständigen zur Bcrathung materieller Fragen von nationaler Bedeutung; 3) die Constiluirung eines deutschen Bundesgerichtshofes; 4) a. einheitliche Regulirung des deutschen Münzwesens, so wie der gesetzlichen Bestimmungen über Maaß unv Gewicht, b. einheitliche Gesetzgebung über Heimaths- bercchtigung, sowie Nieverlassungs- und Gewerbebetriebsrecht inner halb deS Bundesgebiets, e. Erlassung normativer Bestimmungen über gerichtliches Verfahren, namentlich zum Zwecke der Sicher stellung der Vollziehbarkeit von Eivilerkenntnissen eines Bundesstaats in allen übrigen, ck Erlassung eines sich an die allgemeine deutsche Wechselordnung anreihenden allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs. Bekanntmach »ngrn. Kirchliche Nachrichten. Am Sonntage Rogate predigt in der Stadt kirche Vor- mitt. Herr Superint. Beyer und Nachmitt. Herr I'. Börner aus Theuma. In der Gottesackerkirche hält früh halb 6 Uhr Herr Archidiacon. Al Fiedler vie Wülffertsche Legatpredigt. Am Himmelfahrtsfeste predigt in der Stadtkirche Vormitt. Herr Superint. Beyer unv Nachmitt. Herr l* Röller aus Bergen. In der Gottesackerkirche hält srüh halb 6 Uhr Herr Archidiacon. Al. Fiedler die Leuchtsche Legatpredigt. Vom 21. — 25. April wurden 1. geboren: 196—199) Joh. Heinrich Ludwig, Handar beiter in Reusa, ein Sohn. — Hrn. Moritz Iulius Emil Iung- hähnel, Sportel-Einnehmer, eine Tochter. — Mstr. Ernst Iulius Vocke, B. u. Weber, ein Sohn. — Ein unehcl Kind. 2. beerdigt: 156 —159) Hr. Friedrich Anton Hartenstein, B. u. Cchänkwinh, 35 I. 7 M. 26 T. — Weil. Mstr. Job. Georg Buschners, B n. Webers, T. Ervmutbe Henriette, 28 I. 4 M. 20 T. — Mstr. August Wilhelm Schweitzers, B. und Kupferschmieds, T. Luise Bertha, 7 M. 12 T. — Weil. Mstr. Christian Friedrich Eckardts, Bäckers in Thiergarten, Wittwe, Fr. Christiane Sophie geborne Lerchner, 81 I. 11 T. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Iustizamtes soll den 3. Juli 1856 das Christianen Margarethen Krause in Kemnitz zugehörige Haus und Gartengrundstück sub Sir. 7 des Brandcatasters und Nr. 4 des Grund- und Hypothekenbuches für Kemnitz, welches ohne Be rücksichtigung der Oblasten auf 190 Thlr. gewürdert worden ist, nothwcnvigcr Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenben Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Plauen, am 16. April 1856. Königl. Iustizamt daselbst. Beyer. Das AllgllstllSW im Badc Elfter betr. Die von mir im Vase Elster zu dem Zwecke gemachte Stiftung,