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4W Aufruhracte wurde verlesen und die Bürger gingen nun zwar ruhig, aber nicht beruhigt nach Hause. Eine De putation wurde sofort an den Großherzog gesendet, der sie aber nicht annahm. Man sieht, daß man auch in dem freisinnigen Baden allen Bürger- und Volksversammlungen entschieden entgegen treten will. Man ist gespannt, welche Schritte weiter geschehen werden. — Die Eröffnung des Braunschweiger Landtags ist am 18. Novbr. ebenfalls erfolgt und Steinacher, der Präsident des vorigen Landtags, wieder mit den meisten Stimmen als Präsident der Regie rung empfohlen. — Die Befürchtungen über eine etwaige Hungersnoth haben in Deutschland etwas nachgelaffen. Das Deutschkatholischthum schreitet trotz aller Hindernisse immer weiter fort. So ist in Arnstadt die ganze römisch- katholische Gemeinde zu den Neukatholiken übergetreten. Die römische Geistlichkeit zu Erfurt forderte sofort den Vorstehern der Gemeinde die Schlüssel zur katholischen Kapelle ab, be kam sie aber nicht, da dieselbe für den neuen Gottesdienst in deutscher Sprache benutzt werden soll. Ronge besuchte die neue Gemeinde, und übergab ihr einen silbernen Abendmahls kelch, den er aus Freundes Hand in Erfurt empfangen hatte. Frankreich. Die Kammern sind auf den 27. Decbr. einberufen und es wird daher bald wieder etwas lebendiger werden. Aus Afrika lauten die Nachrichten immer noch nicht tröstlicher und Marschall Bugeaud hat abermals 10,000 Mann Verstärkung verlangt. Miscellen. In einem Dorfe in der Nähe von Paris, durch welches die meisten Iagdfreunde wandern, hat ein Wilddieb ein sehr einträgliches Geschäft begründet. Ueber der Thüre seines Hauses hängt nämlich ein Schild mit den Worten: „Hier verkauft man frisches Wild für die Jäger, die auf der Jagd nicht glücklich waren," — und alle Sonntagsjäger kehren auf dem Rückwege bei dem gescheidten Manne ein, um ihre Jagdtasche mir seinem Vorrath zu füllen. — Ein solches Unternehmen würde bei uns auch rentiren! — Bei der neuen Wahl der Stadtverordneten zu Leipzig haben lauter wohlbekannte Männer, Robert Blum, I)t Heyner, Professor Biedermann und Heinrich Brockhaus die meisten Stimmen erhalten. Auch eine Demonstration! — Die neugebornen französischen Prinzen und Prinzessinen werden jetzt recht schnell gelaust. Wahrscheinlich wollen die fürstlichen Aeltern sich die Strafe ersparen für das zu lange Liegenlassen. In Sachsen kostet es jede Woche einen Thaler, doch gellen da wohl auch Ausnahmen! — Bekannt«, Kirchliche Anzeigen. Am 2. Advent-Sonntage predigt Vormittags Herr ?Lsror yiim. Beyer und Nachmittags Herr Archidiacon. iVl. Fiedler. Nach beendigter Vormittagspredigt wird allgemeine Beichte mit Communion gehalten. Steckbrief. Dem bekannten Johann Christoph Erdmann Köl; aus Korn bach ist ein eingegangenes Strafurthel zu publiciren. Derselbe treibt sich aber dermalen wieder vagabundirend herum, es wird daher gebeten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und anher auf den Schub zu setzen. Plauen, den 29. Novbr. 1845. Königliches Justiz-Amt. Damm. Signalement. Alter: 45 Jahre alt; Größe: 71 Zoll; Statur: untersetzt;! Gesichtsform: rund; Gesichtsfarbe: gesund; Haare: schwarz; Äu-! gen: braun; Bart: braun; Nase: spitz; Mund: klein; Kinn:! rund. Hat am linken Arme eine Schnittwunde. Seine jetzige Kleidung ist unbekannt. - —— » - - Bekanntmachung. Von dem Gesetz - und Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen ist das 15. Stück vom Jahre 1845, enthaltend: a eb « n g e n. Nr. 68. Bekanntmachung, die Verpflichtungen und Einweisungen der Gerichtsverwalter durch Notare betreffend; vom 29. Oktober 1845. Nr. 69. Verordnung, die Bekanntmachung der mir der Fürstlich Reußischcn Regierung älterer Linie zu Greiz getroffenen Uebereinkunft über die Leistung gegcnscit.ger Rechtshülfe betreffend; vom 27. Oktober 1845. Nr. 70. Verordnung, den zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Sardinien abgeschlossenen Handels- und Schifffahrtsvertrag betreffend; vom 12. Oktober 1845. Nr. 71. Dekret wegen Bestätigung einer Sparcassenanftalt für die Stadt Nossen und Umgegend; vom 3. Octbr. 1845. Nr. 72. Verordnung, die Richtung der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn betreffend; vom 12. November 1845. Nr. 73. Verordnung, die Erledigung einiger Zweifel über die Competenz der Justiz - und Verwaltungsbehörden in Beziehung auf §. 127 der Armenordnung vom 22. Okto ber 1840 betreffend; vom 6. November 1845. Nr. 74. Bekanntmachung für sämmtliche Untergcrichte, welche Grund- und Hypothekenbücher anzulcgen haben; vom 1. November 1845. Nr. 75. Verordnung, die von den Pfarrern den Bezirksimpf ärzten mitzutheilenden Verzeichnisse der Neugrbornen be treffend; vom 15. November 1845.