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Verträge geschloffen wurde», ist gewiß in der Absicht, die Interessen von Industrie und Handel zu fürder», geschehe». Für die Ausgestaltung der Pertrage sind aber diese Interessen zuruckgeseyt worden hinter dein streben, die deutschen Zölle auf laudwirtschaftliche Erzeugnisse so hoch >vie möglich zu halten. Dico Strebe» ist die Ursache für de» schlechte» Ausfall der Handelsverträge, und seine Durchführung schädigt Industrie und Handel in doppelter Weise, indem nicht nur das Ausland uns Zollerniüßignngen, die es uns sonst gewährt haben würde, vorenthült, sondern auch die Versorgung des Inlands erschwert wird, der Vebensunterhalt und die Produktionsbedingnngeu eine Verteuerung erfahren. Allerdings ist in den allgemeinen Bestimmungen der Verträge manche Ver besserung erzielt, und auch die Ermäßigung einer Reihe von fremden Zollsätzen ist als Erleichterung unserer Ausfuhr anzuerkenuen. Indessen bleiben i» jenen Bestimmungen noch viele Wünsche unerfüllt, und das Hauptergebnis ist, daß , unsere Ausfuhr für eine» jährlichen Betrag von Hmiderten von Millionen Mark mit erhöhten, z. T. stark erhöhten Zollsätzen belastet wird. Der Deutsche Haudels- tag hegt große Sorge, daß trotz aller Rührigkeit und allem spleiß, die Industrie und Handel sicher aufwende» werden, um die Ungunst der iienen Verhältnisse zu überwinden, es doch in vielen Füllen nicht gelingen wird, die deutsche Ausfuhr auf der bisherigen Höhe zn erhalten Sollte sich hieraus für erhebliche Teile der Industrie die Notwendigkeit ergeben, noch mehr als schon jetzt im Ausland eigene Betrirbsstätten zn errichten, so würde dies zu einer dauernde» und empfind liche» Schädigung des RationalwohlstaiideS führen. Wenn sich gleichwohl der Deutsche Handelstag für die Annahme der neuen Handelsverträge durch den Reichstag ausspricht, so geschieht eö lediglich deshalb, weil die Vertrüge wenigstens einem Teil des Verkehrs mit den siebe» Vertrags- staaten für 12 Jahre eine sichere Unterlage bieten mid die ernste Gefahr besteht, daß ihre Ablehnung eine noch wcitergehende Verlchlechterung der Verhältnisse zur Folge haben würde. Für die demnüchst mit anderen als den genannten Staaten anznstrcbenden Handelsverträge, die als Tarifverträge mit gegenseitiger Gewäh rung der Meistbegünstigung abzuschließeu sind, müssen Industrie und Handel ver langen, daß ihre Interessen beffer als bisher gewahrt werden." Zu 2. Betreffend die SchiffahrtSabgabeu auf deu natürlichen Wasserstraßen ist zu erwähnen, daß sich der Deutsche HaudelStag rückhaltlos für die Abgabeu- freiheit auf den natürlichen Wasserstraßen ausgesprochen hat. Zu 3. Iu Bezug auf deu gerichtliche» Zwangsverglkich außerhalb des Konkurses haben die Vertreter der diesseitigen Kammer in Gemäßheit der von der Kammcr zu dieser Frage iu der Sitzung am i. Februar 190b eingenommene» Stellung gegen die dem HandelStage vorgelegte Resolution gestimmt. Diese Resolution sprach sich im Prinzip für die Ginführung des gerichtlichen Zwaugs- vergleicheS aus und stellte eine Reihe von Leitsätzen auf, wodurch Kanteten gegen die mißbräuchliche Ausnutzung desselben geschaffen werden sollten' Diese Kautelen deckte» sich im allgemeinen mit de» Vorschlägen, welche die Berliner Handelskammer bei ihrem Anträge ans Einführung des gerichtlichen Zwangsvergleiches außerhalb des Konkurses gemacht hatte, und waren demnach bei den Verhandlungen in der diesseitigen Kammer bereits in Berücksichtigung gezogen worden. Da die Kammer aber zu der Überzeugung gekommen war, daß die Kautelen, die zur Verhütung des Mißbrauchs dieses Zwangsvergleichs in Vorschlag gebracht worden sind, versagen werden, so hatte sie sich in ihrer Sitzung gegen die Einführung erklärt. (Zu vergl.Jahresbericht für 1904, Seite 81. Infolgedessen nahmen die Vertreter der Zittauer Kammer auch iu Berlin eine ablehnende Stellung ei». Zu 4. Der Deutsche HaudelStag hatte im Jahre 1904 i» Bezug auf die Frage der Bevorzugimg der Landwirte durch die Proviantämter eine Umfrage unter seinen Mitglieder» veranstaltet, die auch die diesseitige Kammer zu einer Erhebung im Bezirke veranlaßte. Diese Umfrage ergab, daß die Klagen, welche über die Bevorzugung der Landwirtschaft vor dem Zwischenhandel durch die Proviantämter geführt werden, berechtigt sind. Insbesondere wurde von den Bezirkseingesessenen festgestellt, daß die Proviantämter, entgegen ihrer Anweisung, vom Händler selbst dann nicht kaufen, wenn er bei gleicher PreiSstellmig bessere Ware liefert, als der Landwirt. (Zu vergl. Jahresbericht für 1904, Seite 130.) Demgemäß habe» die Vertreter der Kammer im Handelstage einer Reso lution zugestimint, die in ihren, Schlußsätze die Forderung ausspricht, daß die Bevorzugung der Landwirte durch die Proviautäuiter beseitigt werde. Diese Re solution hat folgenden Wortlaut: „Die den staatlichen Behörden obliegende Pflicht, die Angehörigen der ver schiedenen Berufsstände gleichmäßig zu behandeln, wird dadurch verletzt, daß bei», Einkauf der Proviantämter die Landwirte gegenüber den Händler» bevorzugt werde». Die Bevorzugung besteht hauptsächlich darin, daß vielfach die Proviantämter grundsätzlich von Händlern überhaupt nicht kaufe», solange sie von Landwirten kaufen können, und die Ware von den Landwirten an deren Ort abnchmeu und zu der niedrigen Fracht des Militürtarifs beziehen, die gleiche Vergünstigung jedoch den Händlern versage». Solche Zurücksetzung des Handels ist in» so weniger augezeigt, als der Staat im Falle der Rot in hohem Maße auf seine Mitwirkung angewiesen ist und das Interesse der Gesmutheit geschädigt wird, wenn die Behörde» daö Streben, so gut und so billig wie möglich zu kaufen, zu gunsten anderer Gesichtspunkte vernachlässigen. Der Deutsche HaudelStag spricht daher die Forderung aus, daß die Bevor zugung der Landwirte dnrch die Proviantämter beseitigt werde." Zu 5. Was endlich die Stellungnahme znm Vereinszollgesetz anlangt, so ergaben die Verhandlungen im Handcistage in der Hauptsache eine Zusammen fassung des Ergebnisses der Beratungen in der betreffenden Konnnission des Handelstages. In der Sitzung der Zittauer Kammer vom 6. Juli 1904 ist über diese Beratungen berichtet worden; das Plenum hat damals daö auf Grund der Beratungen des Zoll- und Stenerauüschnsses abgefaßte Gutachten an das König liche Ministerium des Innern gebilligt. Dieses Gutachten umfaßte alle diejenigen Punkte, die in Bezug auf die Revision des Vereinszollgesetzes für die Kammer von Bedeutung sind; durch den Inhalt dieses Gutachtens war auch die Stellung der Vertreter der Kammer bei den Beschluß fassungen über die einzelnen Punkte der in Berlin gefaßten Resolutionen vorgezeichnet. Kommerzienrat Weigang ergreift zu Ziffer 1, betreffend die Handels verträge, das Wort und spricht sich dahin aus, daß die iu der Resolution des Deutschen Handelstags niedergelegten Klagen nur zu berechtigt seien. Der Re solution mußten auch die Vertreter der Kammer znstimineu, denn im Falle der Ablehnung der Verträge wäre voraussichtlich unsere Industrie in eine noch un günstigere Lage gekommen. Im übrigen weist Kommerzienrat Weigang noch darauf hin, daß die Erhaltung der Exportfähigkeit unserer Industrie nicht nur eine außerordentliche Bedeutung für den Wohlstand nuferer Lausitz habe, sondern geradezu eine Lebensfrage für unser Reich sei, da wir, wenn wir keine Waren mehr ansführen können, Menschen ausführen müssen. Die Kammer erklärt sich mit der Stellungnahme ihrer Vertreter zn den einzelnen Punkten der Verhandlungen einverstanden. A. Sitzung Punkt V -er Tagesordnung betrifft den Bericht über die 31. Sitzung d<« Lisen- des Sächs. Eisenbahnrates vom 2. Februar 1 905. Unrates. Has Eiseubahuratsmitglied der Kammer, Geh. Kommerzienrat Preibisch, hat an der Sitzung teilgenommen und erstattet darüber folgenden Bericht: Auf der Tagesordnung standen folgende wichtigeren Punkte: 1. Antrag der Handelskammer Leipzig auf Verlegung der Termine für die Eisenbahnratssitznngen. 2. Mitteilungen über Beschlüsse der letzten Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnverwaltnngen: s) Tarifierung von Zucker und Melaffe, b) Tarifierung von Papier, o) Tarifierung von Spiritus, zur Denaturierung bestimmt, ä) Aufnahme von Wein in den Spezialtarif für bestimmte Eilgüter. 3. Mitteilung über die beabsichtigte Einführung von Ausnahmetarifen für Rohbraunkohle und Braunkohlenbriketts nach den Hafen- und Küsten gebieten der 'Nord- und Ostsee 4. Besprechung des Sommersahrplans 1905. 5. Mitteilungen über de» Zeitunqoverkauf auf den sächsischen Bahnhöfen. 6. Frachtermäßigung für Mülldünger. Zu 1. Der Antrag auf Verlegung der Eiscnbahurats - Sitzungen wurde zurückgezogen. Zu 2. u) Eine Änderung der Frachtsätze für Zucker und Melaffe ist auch von der Geueralkonfereuz abgelehut wordeu. b) In der neuen Fassung der Position Papier und Pappe sind die Worte: „mit Ausnahme von Seideupapier" von der ständigen Tarifkoinmission gestrichen worden. Die Generalkoiifereiij ist diese», Beschlüße beigetrete». Die neue Fassung deS Tarifs ist am 1. April 1905 iu Kraft getreten. o) Die Detarifiexung des zur Denaturierung bestimmten Spiritus ist vom Ausschuß der Verkehrsintcreßeute» mit Stimmenmehrheit von der Tarifkomniission einstimmig abgelehnt worden. Die Generalkonferenz ist dem ablehnenden Be schluße beigetreteu. ck) Der Ausschuß der VerkehrSitttkreffeuten hatte bei der ständigen Tarif kommission beantragt, es möchte Wein für die vier Monate November bis Februar in das Verzeichnis des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter aufgenomineu werden. Hiergegen hatte sich der sächsische Eisenbahnrat bereits in seiner 49. Sitzung mit großer Mehrheit ausgesprochen. Tie Tarifkommission nud die Geueralkonferenz haben den Antrag abgelehnt. . Zu :t. Für die preußischen Braunkohlengebiete bestehen seit längerer Zeit ermäßigte Tarife »ach den deutsche» Häfen und dem Küstengebiete einschließlich Dänemarks, die geschaffen wordeu sind, um der deutschen Kohle den Wettbewerb gegen die englische zn erleichtern. Eine besondere Ermäßigung ist für Sendungen gewährt worden, die seewärts weiter verfrachtet werden sollen. Die Fracht ermäßigung soll mmmehr auch de» sächsische» Braunkohle» n»d Bramikohlen- briketts z»gesta»dc» werden. Der sächsischen Industrie wird daraus kein Nachteil erwachsen, da zweifellos mir verhältnismäßig geringe Mengen Kohlen aus Sachsen nach den Seehäfen verfrachtet werde». Zn 4. Bei der Besprechung des SommerfahrplaneS hat das Eisenbahnrat- mitglied die Wünsche der Kammer von neuem zur Sprache gebracht und befür wortet. Es handelt sich um: die Verbesserung der Früh- und Abendverbindnug von Jonsdorf »ach Zittau, die Wiedereiustelluug des Zuges Nr. 821 auf der Linie Bischofswerda—Zittau, die Späterlegmig des Zuges 854 von Zittau «ach WaruSdorf und das Halten des Schnellzugs 126 iu Löbau (vergl. hierzu S. 85 dieses Berichtes). Zu 5. Auf eine Anregung ans der Mitte des Eisenbahnrates hin hat eine neue Regelung des Verkaufspreises verschiedener Zeitungen auf den sächsischen Bahnhöfen stattgefunden. Es ist dadurch der Beschwerdepunkt verschiedener Zeitungsverleger beseitigt worden, daß einzelne Zeitungen bei den Bahnhof- bnchhändlern zu niedrigerem Preise verkauft werden mußte», als sie in den Zeitungsgeschäftsstellcn selbst abgegeben würde». Zu 6. Der Stadtrat zu Dresden beabsichtigt, der dortigen Düngerexport gesellschaft die Müllabfuhr auf 15 bis 20 Jahre zu übertragen. Die Gesellschaft will zur Ablagerung des Mülls in einiger Entfernung von der Stadt ein Gut mit minderwertigem Boden kaufe». Dort soll der Müll zur Lodeiiverbefferung abgelagert und auch die mit Hilfe des Mülldüugers gewomlene Komposterde käuflich abgegeben werden. Auf der Bahn kann der Müll aber nur dann ver frachtet werden, wenn er sehr billig befördert wird. In Anbetracht der großen sanitären Vorteile, die für Dresden nud möglicherweise später in gleicher Weise für andere Städte hierdurch entstünden, war die Generaldirektion nicht abgeneigt, dem Kgl. Finanzministerium die Gewährung einer Frachtermäßigung zu empfehlen, und wünschte hierzu eine gutachtliche Äußerung des Eisenbahnrates. Von den Mitgliedern des Eiseubahnrates zeigten sich einzelne Vertreter der Landwirtschaft und des Kleingewerbes dein Plane abgeneigt. Der Berichterstatter stellte dagegen den Antrag: „Der Eisenbahnrat erkläkt sich damit einverstanden, daß der An trag ans Frachtermäßigung für Mülldünger usw. weiter verfolgt wird, und ist nicht grundsätzlich dagegen, daß deshalb mit der Düngerexportgesellschaft in weitere Verhandlung unter der Bedingung getreten wird, daß die Verfrachtung nach passenden Ablagerungsplätzen und nicht unter deu Selbstkosten geschieht." Dieser Antrag wurde eiustinnnig angenommen. Die Kammer ninnnt von dem Berichte Kenntnis und billigt die Stellung nahme ihres Vertreters iui Eisenbahnrate. Punkt VI -er Tagesordnung betrifft die Gewichtsberechnnng für Gewicht«, die Eisenbahnfracht. berechmmg Hierüber berichtet im Namen des Ausschusses für Verkehrswesen Herr Hu ste: kür die Die Haudelskmumer zu Eoburg hat am 12. Dezember 1904 den Deutschen HaudelStag gebeten, er möge dafür eiutreten, daß „bei Abrundung der Sendlings- ' gewichte auf o,eh»erstellen die Gewichte unter 5 Wegfällen und nur die jenigen über 5 lc» nach oben erhöht werden". Bereits vorher war vom Ausschuß des Deutschen Handelstages durch Ver mittelung des Ausschusses der VerkehrSintereffenten an die ständige Tarifkommission der dentschcn Eisenbahnen ein entsprechender Antrag gerichtet worden, welcher am 9. September 1904 von der Tarifkommission und am 16. Dezember 1904 von der Geueralkonferenz der deutschen Eisenbahnverwaltung abgelehnt wurde. Trotz diesen Vorgängen und trotz den Veröffentlichungen darüber — zn vergl. u. a. Bericht über die Sitzung dcö Ausschusses des Deutschen Handelstags vom 7. und 8. Dezember 1903 in der Zeitschrift „Handel und Gewerbe", XI. Jahrg., S. 172; XII. Jahrg., S. 244 — haben der Coburger Anregung etwa 20 Handels kammern zngestimmt. Der Deutsche HaudelStag erklärte darauf, daß er die Angelegen heit jetzt nicht weiter verfolgen könne, nachdem der von ihm früher gestellte Antrag von den deutschen Eisenbahiiverwaltnugen in letzter Instanz abgelehnt worden sei. Die Handelskammer zn Schweidnitz sprach am 10. Februar 1905 de» Wunsch ans, der Deutsche HaudelStag möge den Coburger Antrag bei Gelegenheit wieder aufnehmen. Im Verfolg dieser Anregung schrieb die Handelskammer zu Metz dem Deutschen HaudelStag, sie halte es für wenig wahrscheinlich, daß die Eisen bahnverwaltung ans den Coburger Antrag eingehe und schlage daher vor, die Gewichte in Stufen von 5 kx, statt wie bisher von 10 IcA, aufwärts abzurunden. Der Ausschuß für Verkehrswesen, in welchem diese Angelegenheit einer ein gehenden Prüfling unterzogen wurde, gelangte zn einer Befürwortung des Metzer Vermittelungsantrages nnd empfiehlt: den Antrag der Handelskammer zu Metz durch eine Eingabe an die Kgl. Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen nnd einen Bericht an den Deutschen HaudelStag zu unterstützen. Die Kammer beschließt nach dem Anträge. Punkt VII -er Tagesordnung betrifft die Feststellung des Eigen- Feststellmig gewichts der Güterwagen. Hierüber berichtet Herr Richter im Auftrage de« Ligen» des Ausschusses für Verkehrswesen. aewicht« der Die Znsatzbestimmnng II, Absatz 3 zu h 53 der Eisenbahn-Verkehrsordnung lautet: " ' „Wenn behufs Feststellung des Gewichts von Gütern in Wagen ladungen die Feststellung des Eigengelvichts des zur Beladung kommen den Wagens gefordert wird, so hat die Eisenbahn diesem Verlangen zu entsprechen, sofern dies ohne erheblichen Aufenthalt mit den auf dem Bahnhofe vorhandenen Wägevorrichtungen möglich ist. Ergibt eine von dem Absender beantragte Feststellung deö Eigengewichts des Wagens keine größere Abweichung von dem an den Wagen angeschriebenen Eigen gewichte als in der Höhe von 2 Prozent, so wird die im Nebengebühren tarife festgesetzte Gebühr (50 H für jeden Wagen) für die Verwiegung mittels der Gleiswage erhoben." Die Handelskammer fzu Villingen hatte unter Bezugnahme auf diese Vor-