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1831 Kammer in einer ähnlichrn Aiigelegenheit (beim Gutschriuhandel) eingcnoiumen hat. (Zu vcrgl. Jahresbericht für 1900, Leite 100.) XIV. Statistik. ^tiLisch, Das Königlich«- Ministeriiiin oes Innern teilt mit, daß eine ungleichmäßige «rvayr. Auslegung des h 40 Absatz 1 und 2 der am 29. Oktober 1896 (Zentralblatt Nr. 47, Seite 508) erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande vom 20. Juli 1879, zu einer verschiedenartigen Behandlung verpacttrr Massengüter hinsichtlich der Erhebung der statistischen Gebühr geführt habe. Bon der einen Seite wurde die Ansicht vertreten, daß bei verpackten Massen gütern, auch wenn das Reingeivicht angegeben ist, die statistische Gebühr nach dem Rohgewicht zu berechne» sei, weil die Lorschrist im Absatz 2 des § 40 nach der Fassung des Absatz l dieses Paragraphen auf Massengüter keine Anwendung finden könne, von der anderen Seite wurde dies bestritten und davon aus- gegaugen, daß die Bestimmungen des zweiten Absatzes auf alle verpackten Waren, einschließlich der Massengüter, Anwendung finden müßten, -lack, dieser Auffassung ist die statistische Gebühr für verpackte Massengüter nur dann nach dem Roh gewicht zu berechnen, wenn das Reingewicht nicht angegeben ist. Diese Auf fassung entspricht nach Ansicht des Reichskanzlers der den Bestimmungen zu Grunde liegenden Absicht. Die Vorschrift des ersten Absatzes des tz 40 regelt nur die Frage, welches Geivicht der Berechnung der statistischen Gebühr in den Fällen zu Grunde zu legen ist, in welchen die Anmeldung von zu mehreren Fracht briefen gehörigen Lendnngen mit einer Zolldeklaration oder mit einem Anmelde scheine zugklassen ist, wie dies bei dem Speditenranmcldeschein in der Regel stattfindet. Die Interessenten des Bezirks sind durch Vervielfältigung der Mitteilung in Kenntnis gesetzt worden. XV. Verschiedenes. Finne»- GS sind der Firma August Römer in Zittau ans Anlaß ihres 2 5- Mbiläeu. jährigen Bestehens in Zittau, und der Firma I. G. Hauffe in Pulsnitz aus Llulaß ihres 100jährigen Bestehens in Pulsnitz Glückwunschschreiben zugesaudl worden. Die Finnen haben hierfür ihren Dank ausgesprochen. Beteiligung Hine Tuchfabrik des Bezirks beschwert sich erneut darüber, daß die sächsische b- sächsischen Zuchmdustrie bei den Marinctuchlieferungen nicht gebührend berück- indutzrie bri^Ü>!Ü Marine Der Beschwerde ist durch eine Eingabe an das Königliche Ministerium des liesentngcu. Innern entsprochen worden. Tcntsch- Das Königliche Ministerium des Innern teilt die an die Dentsch-ameri- amrritan. kanische Petroleumgesellschaft in Bremen erlassene Verordnung, enthaltend Sckeüschatt' tue Stellungnahme des Ministeriums gegenüber dem Auftreten und den Be strebungen dieser Gesellschaft, mit. Handels- Das Reichsmarineamt zu Berlin übersendet eine Übersicht über die Gilde 1004 "» Handelsregister von Kiautschou eingetragenen Finnen. rau ichou. Die Bezirkseingesessenen sind durch offiziöse Mitteilungen darauf atrfmerksam gemacht worden, daß die Drucksache auf der Kanzlei der Kammer zur Einsicht nahme auslieqt. Schädigung Die Handelskammer zu Lorau überreicht ein an die Fabnkauteu und Agenten ihres Bezirks gerichtetes Rundschreiben, welches auf die Schädigung des durch öffent-Geschäfts durch gedruckte Situatiousberichte aufmerksam iiche Si- macht, und gibt zur Erwägung, ob auch diesseits eine derartige Maßnahme für ruations- nützlich erachtet wird. berichte. Die Handelskammer zu Sorau ist von den Schritten, welche die Kammer zur Verhütung von Schädigungen des deutschen Geschäftes schon früher unter nommen hat, in Kenntnis gesetzt worden. Vertretung Im Anschluß an Punkt I der Tagesordnung bringt der Präsident noch srr Kammer dix Erledigung des bisherigen Sitzes der Kammer in der Kommission für 'misfion fürDeutschen HaudelötagS zur Sprache. Auf seinen Vorschlag Verkehr des wählt die Kammer als Nachfolger dcü Geheimen Kommerzienrats Hempel Herrn DcuÜchen Kommerzienrat Weigang in diese Kommission. Handele» tags. Bericht der Punkt II der Tagesordnung betrifft den Bericht der RechnnngS- Nechnuuqs- Prüfer über die JahreSrech un ng für 1904. die Jahres Die mit der Prüfung der Jahresrechuung betrauten Kammermitglieder rrchnung Reuter und Krohn haben sich?ihrer Aufgabe unterzogen. Beide beantragen für 19V4. die Richtigsprechung der Rechnung. Die Kammer beschließt nach dem Anträge. Sächsischer Punkt III der Tagesordnung betrifft den Sächsischen Handels- Handels- kammertag für 1 904, worüber der Präsident Bericht erstattet. amme ag. Der Handelskammertag unter Leitung des Vorortes Zittau ist erst am 24. Februar 1905, also während des Amtsjahres der Dresdner Kammer, abgehalten worden, weil es durch diese Verschiebung möglich wurde, eine reichere Tagesordnung der Beratung zu Grunde zu legen, als dies während des Amts- jahres der Zittauer Kammer Hütte geschehen können. Solche Verschiebungen haben aus praktischen Gründen auch früher stattgefunden. Beispielsweise hatte die Handelskammer Plauen den vorangegangenen Handelskammertag für 1903 im 2. Monat des Jahres 1904 abgehalten. Auf der Tagesordnung standen folgende wichtigeren Punkte: I. Einführung einer Zwischenstufe für die Fernsprechgebühren. 2. Herabsetzung der EinhebungSgebühren für die Handels- und Gcwerbc- kammcrbciträge. 3. Behandlung der Gesuche um Benennung inländischer Rechtsanwälte. 4. Lchiffahrtsabgaben auf natürlichen Wasserstraßen. 5. Aussprache über die gemeinschaftliche Feststellung von HandelSgebränchen und dcrgl. 6. Nutzbarmachung der vertraulichen Mitteilungen über ziveifelhafte Firmen im Auslände. Der stenographische Bericht über die Verhandlungen, an denen der Präsident, der Vizepräsident und die Beamten des Sekretariats teilgenommen haben, ist den Mitgliedern bereits zugegangen. Auf diese» kann daher Bezug genommen werden. Zu einer Beschlußfassung boten von den sechs zur Verhandlung stehenden Angelegenheiten nur drei Anlaß, denn hinsichtlich der Behandlung der Gesuche um Benennung inländischer Rechtsanwälte, der Frage der gemeinschaftlichen Feststellung von Handelsgebräuchen und dergl., und der Nutzbarmachung der vertraulichen Mitteilungen über zweifelhafte Firmen ini Auslande wurde lediglich eine Aussprache gepflogen. Was die erste dieser 3 Fragen anbelangt, die Behandlung der Gesuche um Bcneuttuug inländischer Rechtsanwälte, so wurde diese in der Aussprache erweitert, indem auch solche an die Kammern ergehenden Gesuche, welche sich ans die Be nennung von Absatz- und Bezugsquellen erstrecken, in die Erörterung hereingezogen wurden. Einig war man in Bezug auf alle derartigen Gesuche iu der Ansicht, daß die Kammcru sich ihnen gegenüber eine große Zurückhaltung aufzuerlegen hätten, und es jedenfalls vermeiden müßten, aus der Zahl der BezirkSeingesesseneu einzelne herauszugreifen und diese dadurch auf Kosten der anderen zu bevorzugen. Was die Frage der gemeinschaftlichen Feststellung von HandelSgebränchen und dergl. anlangt, so gingen die Ansichten hierbei vielfach anseinander. Schließlich wurde von der Mehrheit die Ansicht gebilligt, daß die Berufung ans HandelSgebränche von den Parteien oft in einer Weise gemißbrancht werde, die geradezu zu einer Verschleppung der Prozesse führe, lind daß es zweifelhaft er scheinen müsse, ob die Kammern den von ihnen vertretenen Kreisen dienten, wenn sie eine allzngroße Bereitwilligkeit gegenüber den Ansuchen der Gerichte und der Parteien um Feststellung von HandelSgebränchen übten. In Bezug ans die Nutzbarmachung der vertraulichen Mitteilungen über zweifelhafte Firmen im Auslände handelte es sich dann», ob die Bestrebungen der Handelskammer zu Hainburg zu nntelftützen feien, die ans eine weitergehende Verwertung der vertraulichen Mitteilungen, als sie gegenwärtig zugelassen ist, abzielen. Eine solche Füglichkeit ist aber nur zuzugestehcn, wenn der Inhalt der Listen wesentlich beschränkt wird, d. h. wenn in diese nur solche Firmen auf- genommen werden, die notorisch sanl sind. Man war der Ansicht, daß mit diesem Opser die größere Verwertbarkeit der Mitteilungen nicht erkaust werden dürft, daß der Wert der Listen durch solche Beschränkung wesentlich verringert werden würde, und daß den Interessenten mehr gedient sei, wenn sie davon Kenntnis erhalten könnten, ob gegen eine Firma, mit der sie in Verbindung zn treten wünscht, in den Kreisen der Handeltreibenden Bedenken obwalten, als wenn ein Einblick in die Listen ihnen lediglich darüber Aufschluß gäbe, welche Firmen au dem Ort, mit dem sie Geschäftsverbindungen eingehcn wollen, als notorische Schwindelfirmen gelten. Man war daher der Ansicht, daß es in Bezug ans die Benutzung der vertraulichen Mitteilungen bei dem bisberigen Versal,ren bleiben solle. Was nun die von der Versammlung gcsaßten Beschlüsse anlangt, so bandelt es sich in zwei Füllen nm die Erneuerung von Eingaben, die bereits seither die Billigung der Kammer erfahren hatten, aber von den zuständigen Stetten ab schlägig beschieden worden waren. Tie Kammer zn Dresden hatte den Antrag gestellt, der Handelskammertag wolle durch eine erneute Eingabe bei der Reichs- Postverwaltnng um die Eiüführnng einer Zwischenstufe sür dir Fernsprech gebühren innerhalb des jetzigen Einheitssatzes von 100—500 Km Ent- sernnng einkommen. Gegenwärtig beträgt der Gebührensatz sür Entfernungen von 100—500 km I .//. Die Zwischenstufe soll auf 100—250 km bemessen und der Gebührensatz zwischen 50 F und 1 ./§ festgesetzt werden. D«r sich die Kammer hierfür bereits ausgesprochen hatte (Jahresbericht für 1903, S. 40), schlossen sich die Vertreter der diesseitigen Kammer dem Anträge wiederum an. Die Ehemnitzer Kammer hatte ebenfalls eine schon früher vertretene Forderung des Kammertages wieder ausgenommen, und den Antrag gestellt, in Rücksicht auf die außerordentliche Zunahme, die die Handelstammer beilrüge seit den für die EinhebungSgebühren festgesetzten Bcstimmnngen ersabren haben, beim Königlichen Finanzministerium wegen einer an gemessenen Herabsetzung dieser Gebühren vorstellig zn werden. Auch hier haben die Vertreter in Gemüßheit der früheren Stellungnahme der Kammer (zn vergl. Jahresbericht für 1899, Leite 6) dem zum Beschlusse erhobenen Antrag zugestimmt. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung betraf die Tchiffahrlsabgaben ans natürlichen Wasserstraßen, wozu die Dresdner Kammer die Berichterstattung über nommen halte. Einmütig war man in der Ansicht, daß die hier drobende VerkehrSbelastnng mit allen zn Gebote stehenden Mitteln bekümpft werden müsse, einmütig auch in der Ansicht, daß an der Frage alle Handelskammerbezirke Sachsens in tiefein- greifcnder Weise beteiligt sind. Im Hinblick aber darauf, daß die Interessen der einzeluen Kammerbezirke verschiedenartig sind, wurde beschlossen, daß jede Kammer für sich mit einer Eingabe an die Regierung herantreten möge. — Von dieser Sachlage sind die Kammermitglieder durch ein Rundschreiben unten» 31. Mürz 19«>5 in Kenntnis gesetzt und um schriftliche Abstimmung ersucht worden. Diese ergab eine einhellige Zustimmung zu der betreffenden Eingabe. Tie Kammer nimmt von diesem Berichte Kenntnis und billigt allenthalben die Stellungnahme ihrer Vertreter. Punkt IV der Tagesordnung betrifft den Bericht über die 3 l. Voll- g,. Vog. Versammlung des Deutschen HandclStageS in Berlin am 15. und versamm- 16. Februar 1905, den der Prüsident erstattet. lu»!, ke» An den Verhandlungen haben der Prüsident und der Vizepräsident teil- Handels" genommen. Auf der Tagesordnung standen folgende wichtigeren Punkte: tage» 1905. I. Handelsverträge. 2. SchiffahrtSabgaben auf natürlichen Wasserstraßen. 3. Gerichtlicher Zwangsvergleich außerhalb deS Konkurses. 4. Bevorzugung der Landwirte durch die Proviantämter. 5. Vereinszollgesetz. AuS dem Berichte deS Präsidenten ist folgendes hervorzuheben: Der diesjährige Handelskammertag zeichnete sich weniger durch die Zahl der Beratungsgegenstände als durch deren Wichtigkeit aus. Zn 1. Ter weitaus bedeutungsvollste Punkt war der an erster Stelle stehende, der sich mit der Stellungnahme zn den Handelsverträgen beschäftigt. Man kann sagen, daß die diesmalige Tagung des Tcutschen HandclStageS unter dem Zeichen dieses für unser gesamtes Wirtschaftsleben bedeutungsvollsten Ereignisses stand. Als der Handelötag zu seiner Sitzung znsammentrat, hatten die 7 Verträge, die als Zusatzverträge zu den in den Jahren >891, >892 und 1893 mit öster- reich-llngarn, Belgien, Italien, der Schweiz, Serbien, Rumänien und Rußland zu stände gekommenen Vertrügen abgeschlossen worden sind, bereits die erste Lesung im Reichstag passiert und waren an eine Kommission überwiesen worden. Jahrelange Verhandlungen und eingehende Erhebungen in den beteiligten Kreisen waren dem Werke vorausgegangen. Mit Spannung war dem Ergebnis ent- gegengesehen worden, aber obgleich die Erwartungen, die Handel und Industrie an die Neugestaltung unserer wirtschaftlichen Verhültnisse geknüpft hatten, keines wegs hochgespannt waren, so mußte aus der Veröffentlichung der Vertrüge doch erkannt werden, daß, wenn auch manche sehr wertvolle Zugeständnisse in dep allg.-meinen Bestimmungen der Vertrüge erreicht wurden, selbst diese geringen Erwartungen, soweit cS sich um die einzelnen Zollsätze handelt, im allgemeinen nicht erfüllt worden sind. Es würde ganz unmöglich sein, im Rahmen dieses Berichtes auch nur in den größten Zügen den Inhalt der Vertrüge iu ihren wesentlichen Punkten wieder zugeben oder auch nur im allgemeine» die Nachteile, die durch die vertrags müßig festgelegte» Zollsütze de» einzelne» Industrie» bereitet, mid die Vorteile, die auf viele» Gebiete» durch die iu de» Vertrüge» festgelegte» Bestimmungen erreicht worden sind, zu würdigem In dem eingehende» Referate, das im Namen des Ausschusses der General sekretär ve. Soetbeer erstattete, und in den Ausführungen der einzelnen Redner ist kein Hehl daraus gemacht worden, daß in den neue» Handelsverträge» den Interessen von Industrie imd Handel nicht diejenige Rücksichtnahme zn teil ge worden ist, auf die diese Stünde Anspruch zn erheben berechtigt sind. Wenn sich dennoch der Deutsche Handelstag in seiner überwiegenden Mehrheit sür die Annahme der Handelüvertrüge anSsprach, so war dafür die Überzeugung maß gebend, daß eine auf 12 Jahre gewährleistete Stetigkeit des Güteraustausches, auch wenn dessen Bedingungen zu wünsche» übrig lassen, einem unsicheren Zu stande der wirtschaftlichen Verhältnisse vorznzieheii sei, und daß mmi sich in einem Jrrtume befinde, wenn man annehme, die Ablehnung der Handelsverträge werde die Verhültnisse bessern. Ans diesen Erwägungen ist die folgende Refolntioii hervorgegangen, die die Annahme des HandelstageS gefimden und der auch die Vertreter der dies seitigen Kammer zugestimmt haben: „Seit Jahren haben Industrie und Hcmdel mit Spannung darauf gewartet, ob es gelinge» würde, mit Belgien, Italien, rTsterreich-llngam, Rmnüiiien, Ruß land, der Schweiz und Serbien neue Handelsverträge abzuschließen. Beinahe haben diejenigen Recht behalte», die dies mit Rücksicht auf die Ausgestaltung, die der deutsche Zolltarif dnrch das Gesetz vom 25. Dezember 1902 erhalten hat, ür unmöglich erklärte». Wem, schließlich doch mit großer Mühe daü Werk zn- taude gekommen ist, so entspricht das Ergebnis nicht de» Forderungen, die man an gute Handelsverträge stellen muß und gibt dem Deutschen Haiidclstag Ver anlassung, ferne lebhafte Unzufriedenheit zu mißerm Daß überhaupt neue Handels-