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vek»r»»»»s««»tt »er Nreirtim»t««««sH«ft Blitzt» z»«leiH «l» >o»fitz«ri«ltehör»e »er V»erl«»ßtz1 AMt « « kat 1 der Nmtshauptmanvschasten Bautzen und Löbau, de» Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautze«, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadkrte zu Bautze« und Bernstadt, sowie der Stadtgemeiuderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. vrs«, der -«»delS- »ud G e » e rt e k« « « < r z« Verantwortlicher Redakteur Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. Fernsprechanschluß Nr. 81. Ml vtmtzaur Nachrichten erscheinen, mit «uSaahm« der Sonu, und Festtage, täglich abends. Preis de« vierteljährlichen Abonnement« 3 Jnsertion-gebühr für den Raum einer Petit-Gpaltzev, gewöhnlichen Satze« 1b 4, in geeignet« Fällen unter Gewährung von Rabatt; giss««», Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NachwetSgebühr für jede Anzeige und Insertion 2V «I Nk briefliche wlSkuuflscrtetlung 10 4 (und Porto,. WM» R«r tir frLH 1V Uhr ei«ßehe»h< J«seritte fixde» »sch i« de« «ßeutzr erschetxexde« Blutt« BNEAUDMe. 1WM Inserat» nehm« die GeschSstrstell» de« Blatte« und di, Snnoncenbureau« an, dergleichen di« Herren Wald« in LSbau, Llanß tu Weißenberg, Lippttsch in Schirgiswalde, Gustav Kröllng tu Bernstadt, Buhr tn Königshain bet Ostritz, Reußner in Ober-CunnerSdorf und von Lindenau in PulSnitz. Mr. 225. Mittwoch, den 27. September, abends. 1905. Um die Grundsätze über Maßnahmen im Eisenbahnverkehre beim Auftreten der Pest, -er Pocken, der Cholera und des Fleckfiebers duichzuführen (zu vergleichen die Aussührungs- bestimmungen za dem Gesetze, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 — Reichsgesetzblatt Seite 306 slg. —) werden nach Einvernehmung mit der königlichen Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen für den Bezirk der Kreishauptmannschaft Bautzen als Stationen, auf welchen Räume zur sofortigen Unter suchung gemeingefährlich erkrankter Reisender zur Verfügung stehen (U«1ersuchuug»fta1iouen) bestimmt: Bautze«, Bischofswerda, Ebersbach, Grotzschöua«, Kamenz, Löba«, Oberoderwitz, Seifhennersdorf, Zittau-Bahnhof. Stationen, auf denen auch geeignete Krankenhäuser zur Aufnahme der Kranken zur Verfügung stehen (Uebergabestatiouen), sind dagegen nur die vorgenannten Städte. Bautzen, den 16. September 1908. Königliche Kreishauptmannschaft. Aufgebot. Das unterzeichnete Amtsgericht hat das Aufgebotsverfahren zur Herbeisührung der Ausschließung von Rechten der Gläubiger an folgenden Hypotheken einzuleiten beschlossen, als: 1. Der aus Blatt 11 und 43 des Grundbuchs für Ebendörfel in Abteilung III Nr. 5b bez. 1b ein getragenen Hypothek: .24. November 1864. Zweihundert Thaler sammt Kosten, unbezahltes Kaufgeld Marien verehel. Bürger geb. Michauck." 2. Der aus Blatt 11 des Grundbuchs für Doberfchütz bei Neschwitz tn Abteilung III Nr. I», d, o, <l ein getragenen Hypotheken: „10. November 1822. a) Zehn Thaler C.-M. oder zehn Thaler acht Neugroschen drei Pfennige im Vierzehnthalerfuße unbezahltes Kaufgcld dem Nikolaus Thomaschke; b) Zehn Thaler C -M. oder zehn Thaler acht Neugroschen drei Pfennige im Vierzehnthalerfuße unbezahltes Kausgeld dem George Thomaschke; o) Zehn Thaler C.-M. oder zehn Thaler acht Neu groschen drei Pfennige im Vierzehnthalerfuße unbezahltes Kausgeld dem Andreas Thomaschke; 4- Zehn Thaler C.-M. oder zehn Thaler acht Neugroschen drei Pfennige im Vlerzehn- thaleisuße unbezahltes Kaufgeld der Anna Thomaschke." 3. Der aus Blatt 40 des Grundbuchs für Baruth in Abteilung III Nr. I eingetragenen Hypothek: „24. November 1834. Dreißig Thaler C.-M. oder dreißig Thaler 25 Ägr. — Pfg. im Vierzehnthalerfuße, unbezahltes Kaufgcld Christoph Schustern zu Kubschütz." 4. Der auf Blatt 11 des Grundbuchs für Göda, Psarranteils, in Abteilung III Nr. I, 3 und 4 ein getragenen Hypotheken, als: „») 11. Dezember 1809. Fünf Thaler Conventionsmünze oder Fünf Thaler Vier Neugroscheu Zwei Pfennige im Vierzehnthalerfuße unbezahltes Kaufgcld an Jacob Rentsch; d) 12. August 1841. Fünizig Thaler unbezahltes Kausgelb an Christian Gottlob Dunkel; oj 30. Oktober 1845. Achtzig Thaler unbezahltes Kaufgcld an Johann Karl Thiele." 5. Der aus Blatt I des Grundbuchs für Storchs, Landgerichtsantetls, in Abteilung III unter Nr. I, 2, 3», d, o, ä eingetragenen Hypotheken nnd Forderungen, und zwar: „1. 26. März 1756. Achthundert Gvrlitzer Mark Sechshundert Zwei und Zwanzig Thaler 5 Ngr. 4 Pfg. in Müme vor dem 20 Guldenfuße, unbezahltes Kaufgeld Johann Sauern in Storcha. " I 2. 16. November 1785. Zweihundert Thaler Conv.-Geld oder Zweihundertfüns Thaler 16 Ngr. 7 Psg. im 14 Thalerjuße, Darlehn Peter Basandten in Wendisch-Bafelttz. 3. 6. August 1790. ») Fünfzig Thaler Conv.-Geld oder Einundsünszig Thaler 11 Ngr. 7 Pfg. im 14 Thaler- suße Extraaeld Peter Schuriaen in Storcha, b) Zehn Schafe, eine Kuh und «sechs Thaler Geld in Conv.-Münze oder sechs Thaler 5 Ngr. — Psg. im 14 Thalersuße, Nikolaus Schurig in Storcha als Ausstattung, c) Eine Kuh Marien verehel. Domschin als Ausstattung, <0 Sechs Thaler Conv.-Geld oder Sechs Thaler 5 Ngr. — Psg. im 14 Thalersuße Johannen Schurig in Storcha." DaS Verfahren ist eingeleitet aus Antrag der Eigentümer der bezeichneten Grundstücke und zwar: zu 1 des Landwirts Karl August Mutscher in Ebendörfel, zu 2 des Wirtschastsbesitzers Ernst Friedrich PsennigweNh in Doberfchütz bet Neschwitz, zu 3 des Hausbesitzers und Arbeiters Johann Karl Heinrich Barthel in Baruth, zu 4 des Bäckermeisters Andreas Ernst Brühl in Göda und zu 5 deS Gutsbesitzers Michael Pech in Storcha. Als Anfgebotstermin wird der 7. Oktober 19V5, vormittags v Uhr anberaumt. Ein jeder, der Rechte an diesen Hypotheken in Anspruch nimmt, wird ausgesordert, die Ansprüche und Rechte spätestens im Aulgebotstermine anznmclden. Für den Fall der Nichtanmeldung wird der Nechtsnachteil angedroht, daß die Ausschließung der Gläubiger mit ihren Rechten an diesen Hypotheken erfolgen werde. Königliches Amtsgericht Bautzen, den 17. April 1905. Beim Neubaue des JustizgebSudeS mit Gesänguis iu Bautze« sollen die Tischler arbeiten, LoS V Hauptgebäude betr., und zwar i) Türen, 2) Feuerhahnschränke, 3) Abort- verfchläge vergeben werden. Preislisten werden, soweit der Vorrat reicht, gegen Hinterlegung der Selbstkosten von 1,12 Mk. bei unterzeichnetem Landbauamte, das auch weitere Auskünfte erteilt, verabfolgt, bezw. auf Antrag mit der Post unter Nachnahme zuacsandt. Der hinterlegte Betrag wird unter Abzug deS Portos nach Eingang des Preisangebote« wieder zurückgezahlt. Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen bi« zum S. Oktober 1905, vormittags 10 Uhr an das Landbauamt postfret einzusenden. Zu spät eingehende bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl unter den Bewerben!, soloic daS Recht der Zurückweisung sämtlich« Angebote werden Vorbehalten. Die Bewerber bleiben bis zum 30. November d. I. an ihre An gebote gebunden; nach diesem Zeitpunkte erfolgt keine Zurücknahme etwa nicht ausgesüllter Preislisten mehr. Bautzen, am 27. September 1905. Königliches Landbauamt. Beka»«t«ach»»g. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Firma Gebrüder Müller, Buchdruckerei in Bautzen, vom 1. Oktober 1905 ab die alleinige Berechtigung zum Anschlägen von Plakaten aller Art an den elek trischen Schallsäulcn am Theater, am Stadlbad, am Königswall, am Taschenberge, an der Neusalzaersttaße, sowie an den Anschlagtafeln arn Rathause, am Reichentore und äußeren Lauentore zusteht. Das Anschlägen von Plakaten am Lauenturme und Schülertore ist von jetzt ab nicht mehr statthaft. Bautzen, am 15. September 1905. Der SlaLtrat. vr Saeubler, Oberbürgermeister. Str. König Friedrich Augusts erstes Regieruugsjahr. (Nachdruck verboten.) In wenigen Tagen wird ein Jahr verflossen sein, seitdem König Georg nach einem Leben voll ehrlicher Friedens- und Kriegsarbeit und voll herben SchicksalSschlägen im Lust- schlosse Pillnitz, dem gegenwärtigen Aufenthaltsorte der sächsischen Königsfomilie, seine treuen Augen für immer schloß und Se. Ma;. König Friedrich August die Zügel der Regierung über das dem Hause Wettin angestammte Sachsen land ergriff. In diesen Herbsttagen gehen die Blicke zurück in die Vergangenheit und betrachten prüfend die seitdem verflossene Zeit. Welch' ein Umschwung hat im Sachsen lande Platz gegriffen! Ein unerklärliches Verhängnis wollte es, daß König Georg trotz aller Mühen der Schmerz nicht erspart blieb, von einem großen Teil seines Volkes nicht nur nicht verstanden, sondern bedauerlicherweise auch un freundlich betrachtet zu werden, hauptsächlich weil er einer laxen Moral wahrhaft sittliche Taten mit größter Energie entgegensetzte und von einer übelwollenden Presse und klatschfreudtgen Untertanen fortgesetzt verleumdet und ge schmäht wurde. Aber bald nach dem Tode dieses edlen Fürsten, einer der gewissenhaftesten und treuesten, die je den Wettiner Thron zierten, fielen dem Volke die Schuppen von den Augen, warme Sonnenstrahlen aufrichtiger Liebe verscheuchten die finsteren Gewalten, die sich tn Sachsen zwischen Krone und Volk zu drängen versucht hatten, das Andenken König Georgs lebt fort und fort in hohen Ehren und die Geschichte sollte ihm den Beinamen eines trotz aller Prüfungen bis in den Tod getreuen Dulders geben. Und daß daS Vertrauen wieder tn die Sachsenherzen etngezogen ist, war daS Werk König Friedrich Augusts, der beim Klange der Totenglocken von der Bahre seines erlauchten Vaters aus dem Volke sein Vertrauen kundgab und als Grundlage seiner Regierung das Programm Königs Georg und den Satz aufstellte: „Es ist Mein ernstes Bestreben, jeden, auch den geringsten Meiner Untertanen glücklich und zufrieden zu machen." Dieses wahrhaft Königliche Wort ging wohl an keinem Herzen spurlos vorüber; niemand, nicht einmal die sozialdemokratische Presse, wagte es, an der Aufrichtigkeit dieser Absicht auch nur irgendwie Kritik zu üben. Die Thronrede zur Eröffnung des außerordentlichen Landtages, -der viele falsche Vermutungen im Volke vernichtete, bildete eine weitere höchst bedeutsame Kundgebung des Königs Friedrich August. Am 29. November 1904 sprach der Mo narch zu den Vertretern seines Volkes im Thronsaale des Restdenzschlosses u. a. folgende Worte: „Nicht besser aber können wir Sein" — gemeint war König Georg — „An denken ehren, als wenn wir tn Seinem Geiste fortarbeiten und weiter bauen auf dem Grunde, den Er gelegt hat. Und so ist es, wie Ich bereits dem Volke und dem Lande gegenüber ausgesprochen habe, auch Mein fester Wille, die Regierung im Sinne und Geiste des Verewigten fortzuführen. Die echte Gottesfurcht und Duldsamkeit des Heimgegangenen, Sein edles selbstloses, Sich selbst niemals genügendes Pflicht, gefühl soll für Mich vorbildlich sein und bleiben allezeit. Mein in Gott ruhender Vater hat Seine letzte an Sie ge richtete Ansprache mit dem Wunsche geschlossen, daß das gemeinsame, auf die Förderung des Wohles Seines treuen Sachsenlandrs gerichtete Streben von des Himmels reichstem Segen begleitet sein möge. Möge dieser Wunsch auch unter Meiner Regierung sich verwirklichen und das teure Kleinod des gegenseitigen Vertiauens zwischen Fürst und Volk, welches stets den schönsten Schmuck Meiner Vorfahren auf dem Throne gebildet hat, auch ferner unverkümmert erhalten bleiben." Und diesen Grundgedanken seines Regierungs programms hat der König fortgesetzt Erläuterungen schönster Art hinzugesügt und seine Worte durch Taten bekräftigt, so daß heute ein inniges Band der Liebe und des Ver trauens in Sachsen Thron und Volk umschlingt. Dasselbe immer mehr zu festigen, ist das rastlose Bestreben des Mo narchen, der alle seine Kraft einsetzte und noch einsctzt, das Wohl des Landes in jeder Richtung zu fördern und sich dem Volke in allen Schichten immer mehr bekannt zu machen und dessen Denken und Fühlen gründlich kennen zu lernen. König Friedrich August ist so einer der sozialsten Fürsten und steht als Beispiel eines wahr haft modernen Königs gegenwärtig einzig da. Kein Weg ist ihnz zu weit, keine Stunde zu ungelegen, keine Anstrengung zu groß, wenn eS gilt, sein Land kennen zu lernen. Er kennt in der Wertschätzung der Person nicht Hoch und Niedrig, ihm gilt der schlichteste Mann aus drm Volke, der seine Pflicht tut, nicht weniger, als der Hoch- gestellteste: ja, er bewegt sich gerade mit Vorliebe unter den einfachen Leuten. Auf seinen vielen Reisen durch das Sachsen land hat er Hunderte von Beweisen hierfür geliefert. Die Cercles unter den ersten Kreisen dauerten in der Regel nicht so lange, als wie das Abschriften der Fronten von Militär- "ereinen, Innungen, Feueiwehren und sonstigen Vereinen, in denen die unteren Volksschichten überwiegen. Wie glänzte des Königs Auge, als ihm in Chemnitz Tausende von Ar beitern zujubelten, und wie herrliche Worte des Mitempfin dens für die wirtschaftlichen Sorgen des Arbcitcrstandes hatte er damals und bei vielen anderen Gelegenheiten. Das Mit gefühl mit denen, die Not leiden, ist einer der herrlichsten Züge im Charakter des Sachsenkönigs. Immer wieder und wieder mahnte er, bei seinem Kommen in die verschiedenen Orte des Landes ja keinen Aufwand für ihn zu machen, sondern das Geld wohltätigen Zwecken zuzuführen und in der Freude nicht der Armen und Bedrängten zu vergessen. Dies sei der schönste Schmuck einer Königskrvne, sprach er oft und deutlich aus, und sein Wort verhallte nicht ungehört: Gemeinden und Private machten ihrem König zu Ehren dauernde Stiftungen, die gegenwärtig die Höhe von an nähernd einer Million Mark erreicht haben; ganz ungerechnet die Wohlfahrtsakte der verschiedenen Gemeinden. Aber nicht nur sein Volk läßt König Friedrich August wohltätig han deln. Er selbst geht nach Kräften mit dem besten Beispiele voran. Es sei nur erinnert an die mannigfachen Gnaden akte gegen Strafgefangene, an die Christbescherungen im Residenzschlosse, an die Spielzrugschenkung für arme Kinder im Krankenhause zu Chemnitz, an das „Kamerad, Ihnen soll geholfen werden" beim Besuche in Freiberg, an die Gewäh rung der Gebirgsluftkuren an zwei kranke Frauen, die der Monarch beim Besuche der Leipziger Universität gelegentlich einer Vorlesung kennen lernte. Die Aufzählung derartiger Vorfälle könnte noch lange fortgesetzt werden; allein die Delikatesse verbietet dies. Hoch anerkannt wird von den in ihrer großen Mehrheit stramm protestantischen Sachsen die wahrhaft tolerante Stellung, welche der Monarch, selbst ein streng gläubiger Katholik, gegenüber der evangrlisch-lutheri- schen Kirche einnimmt. „Die evangelische Geistlichkeit deS Landes darf immer überzeugt sein, daß Ich, soweit es in Meiner Macht liegt, alle« tun werde zum Schutze und Segen der evangelischen Landeskirche", sprach der König laut in der altehrwürdigen ThomaSkirche zu Leipzig und auf seinen Reisen stattete er sowohl den evangelischen als auch den