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DauhenerMNachrichtm ver«r»»»««S»>«tt »er SreiSha»>l«a»«sch,f» vmch« z»«l«ich «I« »,,fift«ri«I»e-ör»e »er kderliiß-. Amtsvlatt der AmtShauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautze« und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Org», der -«»tzel-- »«d G e » e rß e l« « « e r r» Sittr«! Verantwortlicher Redakteur Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautze«. Fernsprechanschluß Nr. 51. Lt« Bautzruer Nachrichten erichetneu, mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«, täglich abends. Preis deS vierteljährliche» Abonnement- 3 Jnsertiontgebühr für den Raum einer Pettt-GpaUz«iI« gewöhnliche» Satze- 18 in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen, und anderer schwieriger Gatz entsprechend teurer. RachweiSgebkhr für jede Anzeige und Insertion 20 gj ,«r briefliche AnsknuftserttUmtg 10 4 (und Porto). Wb' R«r dir früh 10 Uhr ei»sehe»h« Jxfer«1e finde« »Och i» de» «dexdr erscheixexde« Blatt« AÜ0»«DMO. E^WW Inserat« nehmen di« Geschäftsstelle de- Blatte« und di» Annonceubureau» an, dergleichen di« Herren Wald« in Löbau, Tla«b tu Weißenberg, Ltppitfch in Schirgiswalde, Gustav Kröltng in Bernstadt, Buhr in König-Hain bei Ostritz, Reußner in Ober-ilunuerSdorf und von Lindenau in PulSnitz. 1905 Dienstag, den 26. September, abends Bautzen, am 25, September 1905. Königliche AmtShauptmannschast. Paul Wacntig. Rollsuß, Syndikus. Bautzen, am 26. September 1905. vr. Nohr, Stadwerordneten-Vorsteher. Die Dawpsstraßenwalze des UniernehmerS Philipp In Löbau wird voraussichtlich am 27. dieses Monats von Radibor über Prtlchwltz uach Kamenz und am 2. Oktober aus demselben Wege zurück nach Radibor besördert werden. Nr. 224 15. öffentliche Sitz»»« der Gtadtderordnete» Donnerstag, den 28. September 1905, abends « Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen zur Kenntnisnahme, il. RechnungSsacheu. III. Beratungsgegen- stäude: 1) Fleischnot bctr.; 2) Beitrag an die Nordmarl-Ortsgruppe in Wigstadtl betr.: 3) Mosaikpflasteruug bei den Fußwegen der neuen Strehlaerstraße betr.; -i) Verleihung deS Lingneischen DesinsektionSapparateS betr.; 5) Herstellung deS unteren Teiles des neuen Cjorneboh-Fußweges betr.; 6) Haushaltplanmäßige Bei hilfe an die Schwimmhalle aus 1906 betr. — Hieraus: Geheime Sitzung. Sparkassen- und Leihanftalt der Stadt Bautzen. Die durch Bekanntmachung im hiesigen Amtsblatie aufgerusenen, als abhanden gekommen augezeigtc» Pfandscheine 6 Nr. 7248 über als Umerpsaud für ein Darlehu von 6100 Mk. hinterlegte 1000 Mk. 3 >/,»/, Lausitzer Laudständische Pfandbriefe, 1000 . 3°/, Sächsische Rente vom Jahre 1900 und 7000 „ „ „ „ „ „ 1876 sowie X Nr. 55 784 werden, nachdem mit den betreffenden Psandstücken uach den Bestimmungen der U 32 und 33 der Leihhaus-Ordnung verfahren worden ist, nunmehr für ungültig erklärt. Bautzen, am 25. September 1905. Die Deputation für die Sparkassen- und Lethanstalt der Stadt Bautzen. Dr. KlltUbler, Oberbürgermeister, Vorsitzender. WS. Oefftviliche Sitzung der Handels, und Sewndekammer zu Zittau Mittwoch, deu 4. Oktober 1905, vormittags 11 Uhr im Sitzungssaal«: der Haudels- «ad Gewerbekammer za Zittau, — Lesstugstratze 2v. — Tagesordnung: 1. Mitteilung über die seit der letzten Sitzung vom 24. Mai 1905 eingegangenen Sachen. 2. Erlaß einer Verordnung über den Verkehr mtt Nahrungs- und Genußmitteln. 3. Bestechung von Angestellten in kaufmännischen und industriellen Betrieben durch Lieferanten. 4. Einführung von Haudelstnspekloren. 5. Aufstellung eines ueueu Statistischen Warenverzeichnisses. 6. UnterstützuugSgesuche von gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen. — Nach Schluß der öffentlichen Sitzung findet eine ae- Heime Sitzung statt. Zittau, den 25. September 1905. Der Präsident der Handels- und Gewerbekammer. Friede« zwischen Schweden vvd Norwegen. Die schwedischen und norwegischen Delegierten einigten sich in Karlstad über folgenden Entwurf zu einem Uebereinkommen zwischen beiden Reichen. a) Betreffend dir Verweisung der Streitigkeiten an ein Schiedsgericht. Die Reiche verpflichten sich, an den SchiedsgerichtShof im Haag diejenigen Streitigkeiten zu ver weisen, die nicht die Unabhängigkeit, die Integrität und vitale Jnterrssen beider Länder berühren. Sollten sich die beiden Reiche nicht darüber einig werden können, ob ein entstehender Streit vitale Interessen eines Landes berührt, so wird diese Frage der Entscheidung des Schiedsgerichts unterworfen. Zur Entscheidung durch das Haager Schieds gericht werden jedoch nicht Streitigkeiten über die Auslegung oder Durchführung des Uebereinkommens verwiesen, das im Zusammenhang mit der Auslösung der Union abgeschlossen wird. Das Uebereinkommen soll zehn Jahre vom Tage der Unterzeichnung an gelten und für einen gleichen Zeitraum verlängert werden, wenn es nicht von einer Seite mindestens zwei Jahre vor Ausgang der zehnjährigen Periode gekün digt wird. d) Betreffend die neutrale Zone und die Nieder legung der Befestigungen usw. Auf beiden Seiten des südlichen Teiles der Grenze zwischen beiden Reichen wird eine neutrale Zone von 15Kllometec Breite auf jeder Seite errichtet. In die neutrale Zone sind die Inseln und Schären eingeschlossen, aber nicht die Teile des Meeres selbst mit seinen Buchten, die innerhalb der Grenzlinie der Zone fallen Befestigungen, Kriegshäfen sowie für das Herr bestimmte Vorratsnirderlagrn dürfen nicht beibehalten oder solche neu innerhalb der neutralen Zone angelegt werden. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für den Fall, daß die Reiche einander gegen einen gemeinsamen Feind bei stehen; auch sind sie, wenn eines der beiden Reiche mit einer dritten Macht in Krieg verwickelt wird, nicht bindend für dieses Reich hinsichtlich seine- Zonengebietes oder für das andere Reich, soweit die Behauptung seiner Neutralität in Frage kommt. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen sollen die Befestigungen, welche sich innerhalb der Zone be finden, niedergelegt werden, nämlich die norwegischen Befestigungs-Gruppen Frederiksten mit dem Fort Gyldenlöve, Oberbjerget Veden und Hjelmkollen, Oerje mit Kroksund sowie Urskog (Vingsrud). Die genannten Befestigungen sollen innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten als solche unbrauchbar gemacht werden, die alten Befestigungswnke bei Frederiksten, Gyldenlöve und Ooerbjerget sollen jedoch beibehalten werden, dürfen aber nicht fortifikatorisch erhalten werden. Nähere Be stimmungen wegen der zu treffenden Maßreaeln werden einem besonderen Uebereinkommen Vorbehalten. Die Kontrolle über die Durchführung dieser Maßregeln soll durch eine aus drei ausländischen — weder schwedischen, noch norwegischen — Offizieren bestehende Kommission ausgeübt werden. Schweden und Norwegen wählen je einen dieser drei Offiziere und die beiden so gewählten wählen den dritten Offizier. Wenn die beiden Offiziere sich nicht einigen können, wird der dritte Offizier von dem Präsidenten deS schweizerischen Bundesrats gewählt. Die Kongsvinger Befestigungsgruppe darf nicht erweitert werden, weder hinsichtlich der Ar mierung noch hinsichtlich der Besatzung. Neue Befestigungen dürfen als Folge hiervon nicht innerhalb eines Abstandes von 10 Kilometern von der alten Kongsvinger Festung angelegt werden. DaS Uebereinkommen tritt sobald wie möglich in Kraft und kann nicht einseitig aufgehoben werden. Die Punkte e), ä) und «) geben nähere Bestimmungen über die Weidegerechtsame der Lappen, den Tran sitverkehr zwischen beiden Ländern und die Benutzung der gemeinschaftlichen Wasserwerke. Betreffend die Art und Weise, wie die Union auf gelöst werden soll, sind die Delegierten über folgenden Vorschlag einig geworden: Dem Reichstag eines jeden der beiden Reiche wird der Antrag auf Billigung des oben be richteten Entwurfs ,u einem Uebereinkommen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit vorgelegt, so daß das Uebereinkommen gelten soll, nachdem Schweden Norwegen als einen von der Union mit Schweden losgelösten Staat anerkannt hat. Wenn dieser Entwurf von den Reichstagen beider Länder gebilligt ist, so wird unter der Bedingung, daß das Uebereinkommen in gebührender Form unterzeichnet ist, der schwedische Reichstag ersucht werden, schwedischerseits die Reichsakte aufzuheben und den König zu ermächtigen, Norwegen anzuerkennen. Nachdem die Aneckennung erfolgt ist, werden die Verträge in Uebereinstimmung mit dem Be schluß der Reichstage unterzeichnet. Eine Ratifikation ist nicht notwendig. Nach Unterzeichnung der Verträge noti fiziert Schweden sobald wie möglich den fremden Mächten feine Anerkennung Norwegens als eines von der Union mit Schweden losgelösten Staates. Jedes Reich richtet hierauf an die fremden Mächte, mit denen es geltende, gegenseitig bindende Verträge abgeschlossen hat, das Er suchen, anzuerkennen, daß die Gemeinschaft zwischen Schweden und Norwegen hinsichtlich der Rechte und Pflichten gemäß jener Verträge aufgehört hat, so daß das neue Reich nicht länger die Verantwortung für die Erfüllung von Verpflich tungen hat, welche auf dem anderen Reiche ruhen. Ncurfte Meldung. * Ehristiauia, 25. September, abends. (W. B.) Der Punkt ä des Abkommens zwischen den schwedischen und norwegischen Delegierten lautet: »Jedes der beiden Reiche verpflichtet sich, den Transport von Transitgütern nicht zu hindern oder zu erschweren. Es wird Zollfreiheit und mehrere andere Vergünstigungen für Transitgüter fest gesetzt." Die „Fleischuot"-Frage i« drei Merttafela. II. Merktafel. V. Die Steigerung der Preiszuschläge im Handel. In Berlin stieg im August 1905 gegen den August 1901: Der Schweinepreiü im Großhandel um 9 Pfennige pro Pfund Schlachtgewicht, dagegen der Klein- handelpretS für Schweinefleisch nach den Veröffentlichungen deS statistischen Amtes der Stadt Berlin um 21 Pfennige In Breslau kostete in der ersten September-Woche 1905 gegenüber derselben Woche 1903: a) b) Im Großhandel Im Kleinhandel Rindvieh mehr 2 Pfennig Pro Pfund 20 Pfg. Schweine „ 16 „ „ „ 30 „ Also Steigerung der Handelszuschläge bei Rindfleisch tausend Prozent, bei Schweinefleisch hundert bis zweihundert Prozent! Mit der Steigerung dieser Händler- und Fleischerzuschläge hat die Landwirtschaft nichts zu schaffen. VI. Konsumverhältnisse. England hat einen Fleisch verbrauch von 55 Ko. pro Kopf der Bevölkerung. Das wurde bisher immer als ein exorbitant hoher Verbrauch hingestellt, der nur aus dem Freihandel erklärlich und bei der „Schutz- und Sperrpolitik" Deutschlands unerreichbar sei. Jetzt hat die erstmalig für Deutschland aufgestellte amtliche Statistik pro Kopf 54,2 Kilo ergeben. Vll. Bauer und Viehzucht. Nach der preußischen Statistik entfielen von dem gesamten Rtndviehbestand: 83 Proz. auf den bäuerlichen Besitz, 17 Proz. auf die Guts- wirtschaften; vom Schweinebestand: 72 Proz. auf Arbeiter und Käthner, 23 Proz. auf bäuerlichen Besitz, 5 Proz. auf Gutswirtschasten. VIII. Viehbestand in Deutschland und im Aus lande. Auf je 1000 Köpfe der Bevölkerung entfiel nach den Zählungen von 1900—1904 ein Bestand an Schweinen in: Deutschland 320 Stück, Oesterreich-Ungarn 240 St., Belgien 180 St., Frankreich 170 St., Schweiz 167 St., Holland i40 St, Rußland 122 St., Großbritannien 83 St., Italien 56 Stück. Deutschland überragt also weit alle vor genannten europäischen Länder und wird nur von Däne mark noch übertroffen, das seinen Ueberschuß in der Haupt sache nach England exportiert. III. Merktafel. IX. Bevölkerung und Viehzucht. Deutschlands Bevölkerung stieg von 1883 zu 1904 um 30 Prozent. Da gegen der Schwetnebestand um 106 Prozent. Der Rindvieh bestand stieg nach dem Gesamtgewicht von 1883 zu 1904 um 35 Prozent. Der Schafbestand ist stark zurückgegangen, aber nicht auf Kosten der inländischen Ernährung, sondern nur auf Kosten des Exports. Früher exportierten wir jähr lich 1—1,5 Millionen Schlachtschafe. Dieser Export ist zwar stark gesunken, aber findet mit 100 —150000 Stück noch immer statt. Beweis: daß ein Mangel an Schaffleisch für Jnlandsernährung nicht besteht. Kein Händler wird Schlachtschafe exportieren, wenn er im Jnlande bessere Preise erzielen kann, wie im Auslande. X. Schlachtungen. Nach den neuesten, im „Reichs- Anzeiger" publizierten Zählungen der Schlachtungen von Januar bis August 1905 in den acht Großstädten Berlin, Stettin, Posen, Breslau, Magdeburg, Hannover, Köln und Frankfurt a. M. sind dieses Jahr mehr geschlachtet worden, als 1904: 18 720 Rinder, 22046 Kälber, 20864 Schafe. Dagegen weniger: 21849 Schweine. Dieser Ausfall ist also durch die Zunahme der anderen Schlachtungen über reichlich ausgeglichen. XI. Flrischbeschaugesetz. Die Veranstalter des Fleischnotrummels sagen: Das „agrarische" Fleischbeschau gesetz sei an der geringen Fkischeinfuhr schuld. Antwort: Das Flrischbeschaugesetz ist nicht „agrarisch". Die Agrarier (Bund der Landwirte) haben dagegen gestimmt, weil es zwar die Jnlandsproduktion durch die doppelte Beschau stark ver teuert, die ausländische Einfuhr aber sehr lax behandelt. Ob das im Auslande zum Fleischexport geschlachtete Vieh gesund oder krank war, kontrolliert niemand. Das Gesetz wurde aus sanitären Gründen den deutschen Landwirten oktroyiert. Soweit dadurch der Preis deS inländischen Fleisches verteuert wird, trifft die Landwirte nicht die Schuld. Die Einfuhr ist seit Inkrafttreten des Gesetzes (1903) zu nächst vorübergehend gesunken, dies Jahr aber aus Däne mark, Holland und Amerika wieder sehr stark gestiegen. Bei spielsweise betrug die Einfuhr frischen Rindfleisches aus Dänemark von Januar bis Anfang August vor Erlaß deS Gesetzes 1902: 33000 Doppel Zentner. Dagegen 1905: 55 900 Doppel-Zentner. AuS Holland 1902 : 30400 Doppel- Zentner. 1905: 33 480 Doppel-Zentner. Zubereitetes Rind-