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Versrdvuugsblatt der -reishauptmannschaft Bautze« als Aonfistorialbchörde der Oberlausitz. Amtsblatt d« U«t»h(mptmannschasten Bautzen und Lssau, des Landgericht« Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen. Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, tzet HauptzoÜamtS Bautzen ingleicken der StadtrSte zu Bautze« und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg Orga« der Handel-- ««» Gewerdekammer z» Aitta«. GWHeiimngsweiset Tiqüch ab«nd» mk >«<oahm« der S«»»- >md Frterwgk WchrtfUett»»- ««d J»»r« 4. F<«tprrch«r: Nr. 51. — DrahMachrichr i Amtitt«». r «Um«««, i ««U. r Dir 6g«spatt«or Pcrtlz«Ue oder deren Raum 15 Wr n MM, !u geUgsrteu ASS« Lrmäßigunq. Schwieriger Satz «UMeche« teurer Sr«kt«me«: Di« Zgelpalttu« Petttzeite SO Pj-nntge. Nr. I2V Lounabeud. de« 4. Juni 1919, abends. 12r> Jahrgang Das Wichtigste vom Tage. Der sächsische Gesandte in Wien. Gras Rex. wird in diesen Tagen auf Einladung des gemeinsamen Finanz ministers Freiherrn v. Burrian Bosnien und die Herze gowina besuchen. * Der Reichskanzler gab gestern abend zu Ehren der italienischen Kaufleute und Industriellen ein glänzendes, von mehr als 200 Personen besuchtes Kartenfest. Die Reichstagskommission für die Reichsversiche rungsordnung beschloh. entsprechend dem Kompromiß- antrage, die Kosten für die Versicherungsämter den B unde s- staaten aufzuerlegen. Die Lage in Nanking (Chinas hat sich so verschle ch- tert, daß die Konsuln die Fremden auffordern, die Stadt zu verlassen. In Japan ist man einer großen sozialistischen Verschwörung auf die Spur gekommen: mehrere Agitatoren hätten in einer staatlichen Waffenfabrik Bomben hergestellt, die angeblich dazu bestimmt seien, den M i n i st e r p r ä s i d e n t e n, sowie die übrigen Mitglieder des Ministeriums zu töten. * Wetteraussicht für Sonntag: Heiter, warm, Gewitter neigung. * Ausführliches nehs an andrer Eie Errichtung einer deutschen Kommnnalbank Das Problem der Organisation und Zentralisation des Kommunalkredits wird seit etwa 15 Jahren und zwar vorwiegend von städtischen Theoretikern und Praktikern erörtert. Im Juli 1908 wurde über diese Frage auf dem Deutsch. Städtetage in München eingehend verhandelt. Es wurde beschlossen, die Verhandlungen und die dabei ge machten Vorschläge dem Vorstande des Deutschen Stüdte- tages zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu über- Weisen. Der Vorstand hat zu diesem Zwecke eine besondere Kommission gewählt. Diese Vorgänge regten in den Krei sen und kleineren Kommunen den Wunsch an, auch für sich eine Verbesserung des K o m m u n a l k r e d i t s zu erstreben. Der Wunsch wurde dadurch verstärkt, daß in der Literatur mehrfach davon die Rede war, doch die Kredit- Organisation auf die Städte beschränkt und die anderen Kommunen davon ausgeschlossen bleiben sollten. Von einer Seite wurde sogar eine Beschränkung auf die Städte mit über 50 000 Einwohnern vorgeschlagen. Im Februar 1909 trat ein Komitee von preußischen Landräten zusammen, die ln ihrer Eigenschaft als Leiter von Kreiskommunalver bänden die Verbesserung des Kommunalkredits für die Kreise und die kreisangehörigen Kommunen in nähere Er wägung zogen. Das Komitee gelangte zu der Ueberzeu- gung, daß die Gründung einer allgemeinen kommunalen Kredit anstalt allen Kommunen größere Vorteile bringen müsse, als verschiedene Sonder-Institute, den Städten insbesondere dadurch, daß der Kreditanstalt ein regelmäßiger Kundenkreis gesichert wurde, der die bisher zweifelhaften Fragen der Zwangsverpflichtung und Soli darhaft in zweckmäßiger Weise zu lösen geeignet sei. Zu gleich ergab sich, daß es vorteilhaft sein müsse, die eben falls seit etwa 15 Jahren von den deutschen Spar kassen verfolgten Bestrebungen nach Schaffung eines Zentralinstituts für die mannigfachen Zwecke des Eeld- ausgleichs, Uebertragungsverkehrs und Giroverkehrs mit der Verbesserung des Kommunalkredits in Zusammenhang zu bringen. Eine solche Verbindung war bereits in den auf Ver anlassung des deutschen Sparkassenverbandes ausgearbei teten und in Nr. 417 der Zeitschrift „Die Sparkasse" vom 15. Juli 1899 veröffentlichten Erundzügen für ein Zentral institut der Sparkassen vorgesehen. Der Wunsch nach einer Sparkassenzentrale hat einen neuen Antrieb erhalten durch die Einrichtung des Sächs. Eiroverbandes und durch die Mitgliederversammlung des deutschen Spar kassenverbandes vom 4. Dezember 1909, in der be schlossen wurde, auf die Einführung des Giroverkehrs nach sächsischem Muster bei allen deutschen Sparkassen hinzu wirken. Aus diesen Erwägungen erwuchs der Plan der deutschen Kommunalbank, die unter Beteiligung der Kom munen, die eine Beteiligung wünschen, den Eeldinteressen aller Kommunen und ihrer Anstalten zu dienen bestimmt sein und den kommunalen Finanzen in ähnlicher Weise als Stütze und Vertreterin auf dem Geldmärkte zur Seite stehen soll, wie die Kreditbanken den Interessen des Groß handels und der Industrie, die Preußische Seehandlung den Interessen der preußischen Staatsfinanzen, die Preußische Zentralgenossenschaftskasse den Interessen der Genossenschaften. Das Komitee der Landkreise wählte im Juni vorigen Jahres einen geschäftsführenden Ausschuß zur weiteren Verfolgung dieses Planes. Der Ausschuß hielt es für seine nächste Aufgabe, an die Organi ¬ sation der deutschen Städte Anschluß zu suchen, da er der Meinung war, daß den Großstädten, die im Deutschen Stüdtetage die Führung haben, auch in der bedeutsamen Frage der Errichtung eines kommunalen Kreditinstitutes die Führung überlassen bleiben müsse. Der Ausschuß hat daher alsbald die vom Vorstand des Deutschen Stüdtetages gewählte Kommission um eine ge meinsame Beratung über die Angelegenheit gebeten. Er wird auch fernerhin alle Schritte tun, die geeignet sind, ein Einvernehmen mit den Städten und eine gemeinsame Arbeit zu ermöglichen. Unter ausdrücklicher Hervor hebung dieses Standpunktes hat das Komitee im Februar dieses Jahres an die preußischen Landkreise die Auf forderung gerichtet, über die Beteiligung an einer deutschen Kommunalbank Beschluß zu fassen auf Grund eines vor läufigen Statuts, dessen Abänderung nach Maßgabe der mit der Vextretung der Städte zu führenden Verhand lungen vorbehalten ist. Zu beschleunigtem Vorgehen gab der Umstand Veranlassung, daß die Etats-Kreistage der! preußischen Kreise im Mürz oder April zusammenzutreten! pflegen. In einer Besprechung, die am 4, Ma: v. I. im preußischen Ministerium des Innern unter Vorsitz des Herrn Unterstaatssekretärs stattfand, ist festgestellt worden, daß die Verhandlungen der Kommunen über die Grün dung einer Kommunalbank als eine Angelegenheit der Selbstverwaltung anzusehen seien. Eine Stellung der preußischen Staatsregierung zu der Frage der Ausgabe von Kommunobligationen einer Kommunalbank und der Erklärung der Mündelstcherheit derselben sei erst möglich, wenn die Organisation zu Abschluß gebracht und ein offizieller Antrag der zur Vertretung derselben be rufenen Organe gestellt sei. Hiernach ist es nunmehr die Aufgabe der Komm u n e n, zur Frage der Organi sation des Kommunalkredits Stellung zu nehmen. Es ist zu hoffen, daß es gelingen wird, für die von allen Seiten erstrebte Verbesserung des kommunalen Finanzwesens eine Form zu finden, die allen deutschen Kommunen Vor teile bringt und auf diesem besonderen und hochwichtigen Gebiete kommunaler Selbstverwaltung ein gedeihliches Zusammenwirken aller Beteiligten zuläßt. O„ ?. Politische Nachrichten. Teutichrs Reich. Der Gesetzentwurs über die Einführung von Schisf- fahrtsabgaben wird in etwa 14 Tagen dem Bundesrat zugehen. Da bereits alle Einzelheiten in den Ausschüssen genau beraten sind, so ist eine baldige Verabschiedung zu erwarten. Man rechnet, da an die bisher ablehnenden Bundesstaaten eine Anzahl für sie wertvoller Konzessionen gemacht sind, mit einer einstimmigen Annahme im Bundes rat. Im Herbst soll die Vorlage an den Reichstag gehen und, falls dort das Gesetz ebenfalls Annahme finden sollte, was wahrscheinlich ist, soll das Gesetz für die Strom gebiete mit nur deutschen Uferstaaten, wie Weser und Oder, sehr bald nach seiner Verabschiedung in Kraft gesetzt werden. Die Konzessionen an die Bundes st aa- t e n, die sich bisher ablehnend dem Gesetz gegenüber ver hielten, sind im wesentlichen folgende: Die dem Bundesrat zugedachte Befugnis, einen Staat auch gegen seinen Wunsch zum Beitritt zu einem Zweckverbande zu verpflichten und dazu Stromverbesserungen zu dulden, kommt in Fortfall. Der Bundesrat soll keinerlei Befugnisse in dieser Beziehung mehr haben. Die Uferstaaten bilden den Zweckverband selbst auf genossenschaftlicher Grundlage. Durch diese Ab änderung mehr prinzipieller Art wird die Einheitlichkeit in der Bildung der Zweckoerbände jedenfalls nicht beein trächtigt. Ein weiterer Stein des Anstoßes waren die vor geschlagenen Entfernungstarife mit tonnenkilometrischer Erhebung, welche nach Ansicht süddeutscher Bundesstaaten eine Benachteiligung der Industrie an dem Oberlaufe der Ströme gegenüber der an dem Unterlaufe in Bezug auf ihre Exportfähigkeit zur Folge haben würden. Man hat sich daher auf Staffeltarife geeinigt, bei deren Gestaltung es allerdings darauf ankommen wird, die Höhe der Ab gaben so zu bemessen, daß sie für die Industrie am Unter lauf der Flüsse auch im Einklang stehen mit dem Nutzen der Stromregulierung. Weiterhin sollen die Aufgaben der Zweckoerbände im Gesetz selbst festgelegt werden. Zu diesem wird jedenfalls gehören die Rheinregulierung bis Straßburg, die Vertiefung des Mittelrheins um 50 Zen timeter, die Neckarregulierung bis Heilbronn und die Weiterführung der Mainkanalisation. Auch in einem anderen Punkte wird der abgeänderte Entwurf Entgegen kommen zeigen, nämlich bei der Mitwirkung der In teressenten in den Stromverbänden. Es soll hierzu aus jedem Zweckverbande ein Beirat der Beteiligten gewühlt werden, der neben den Vertretungen der Negierungen be schließende Stimme hat. Von der Zustimmung dieser Bei- rüte soll die Ausführung wichtiger Arbeiten und die Er höhung der festgelegten Abgaben abhängen. Die reformerische Neichstagskandidatur sür Zschopau- Marienthal. Die Reformer haben im 20. sächsischen Reichs- tagswahllreise, der durch den Tod des Abg. Zimmermann verwaist ist, ihren Parteigenossen Kurt Fritzsche, einen ehemaligen Leipziger, der jetzt in Waldau in der preuß. Oberlausitz wohnt, als ihren Kandidaten aufgestellt, Herr Fritzsche hat sich schon zur Annahme der Kandidatur bereit erklärt. Protest der sächsischen Aerzteschast gegen Landtagsabgeord- netcn Fräßdorf (Soz.). Die ärztlichen Vezirksvereine im König reich Lachsen erlassen gemeinsam mit dem Leipziger Verband folgende Erklärung: „Nach den offiziellen Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags, Zweite Kammer, yai der Ab geordnete Früßdorf am I. Mai d. I. folgendes gesagt: „Ich möchte aber auch daraus verweisen, daß die Aerzte die Stan de s o x 7. i s«t > v n ZU ihren wirtschaftlichen Zwecken ausnutzen. Das geht auch daraus hervor, daß sie z. B. das Kampsorgan des Leipziger Verbandes aus der Verbandskasse der ärztlichen Bezirksvereine bezahlen und die Beiträge dazu er heben." Eine daraufhin bei den Vorsitzenden der sächsischen Be zirksvereine veranstaltete U m frage hat ergeben, daß von die sem angeblichen Beweise des sozialdemokratischen Abgeordneten kein Wort wahr ist: sämtliche 20 Vereinsleitungen verwahren sich vielmehr auf das entschiedenste gegen diese Unterstellung, ein Beleg dafür, daß nicht nur die vom Abg. Fräßdorf beigebrachten Zahlen, sondern auch dessen sonstige sogenannte Beweise „nur mit Vorsicht" aufzunehmen sind. Leider war es nicht mehr mög lich, dem Landtage selbst diese Richtigstellung zugehen zu lassen: jedoch ist dem Königlichen Ministerium des Innern von dem Resultat der Umfrage Anzeige erstattet und die Originale der Antworten sind ihm zur Verfügung gestellt worden." Der Dresdner Stadtüaurat Erlwein wurde in der Utzten Stadtverordnetensitzung mit 55 von 59 abge» gebcüen Stimmen auf Lebenszeit afS Tiadtbaurat von Dresden gewühlt. Vorher hatte eine vertrauliche Besprechung des Stadivcrocdneteukollegiums in dieser Angelegenheit statt- gesunden. In der Debatte erklärte Stadtv. Architekt Thier- selber, daß er nicht gegen die Wahl ErlwcinS sprechen wolle, daß er nur die Umstande zur Sprache bringen wolle, die das städtische Hochbauamt und seinen Leiter betreffen. Er erkenne gern die künstlerische Qualifikation ErlweinS an, ebenso, daß derselbe ein sehr fleißiger Herr sei, der sich ausgezeichnet in die Verwaltung eingearbeitet habe. Ein hochbegabter Stadtbanrat sei sür die Stadt selbst ein Vorteil, für die Privat - Architekten bedeute er jedoch eine Gefahr. ES sei ganz richtig, wenn er alle städtischen Bauten projek tiere, doch sollte der Rat nicht weiter gehen. Er möchte für die Architektenschaft das Recht in Anspruch nehmen, daß ihnen die Stadt in ihrem Gewerbe keine Konkurrenz mache. Der Vertreter der Sozialdemokratie, Stadtv. Krüger, er klärte, daß er und seine Freunde bei der künstlerischen Quali fikation und der Tüchtigkeit ErlweinS für denselben stimmen würden, obwohl sic grundsätzlich gegen eine lebenslängliche Anstellung der ersten Beamten der Stadt seien. Nach einigen weiteren Bemerkungen erfolgte die Abstimmung, die das oben angegebene Resultat ergab. Die Entlastung des Reichsgerichts. Am 1. Juni 1910 ist das Reichsgesetz, betreffend die Zuständigkeit des Reichsgerichts, vom 22. Mai 1910 in Kraft getreten. In Anerkennung der allgemeinen Ueberlastung dieses höchsten Gerichtshofes ist die Verabschiedung des Gesetzes zwecks dringender Abhilfe sehr bald erfolgt, der Termin der Jnkrafttretung nicht weit hinausgerückt und zugleich bestimmt worden, daß das Gesetz auch auf die bereits an hängigen Rechtsstreitigkeiten Anwendung findet, es sei denn, daß oberlandesgerichtliche Entscheidungen vor dem 1. Juni 1910 bereits verkündet oder von Amtswegen zu gestellt worden sind. Das Gesetz hat das von der Regierung vorgeschlagene, allerdings radikale, aber die Einheit des Rechts gefährdende, Entlastungsmittel: das Difformitäts- prinzip, wonach die Revision für alle diejenigen Rechts streitigkeiten ausgeschlossen sein sollte, bei denen über einstimmende Urteile der beiden Vorinstanzen vorliegen, nicht angenommen. Als Abhilfemittel zur Entlastung des Reichsgerichtes sieht das Gesetz „groß e" und „kleine Mittel" vor. Zu den ersteren gehört die Heraufsetzung der Revisionssumme von 2500 auf 4000 ^l, die Arbeits entlastung des Richterpersonals zwar nicht durch Ver mehrung der Zivilsenate, wohl aber durch die dem Reichs kanzler erteilte Ermächtigung, für die Zeit bis zum 31. De zember 1913 Hilfsrichter aus der Zahl der Mitglieder der Oberlandesgerichte und Landgerichte, sowie der Amts richter zum Zwecke der Erledigung der Geschäfte der Zivil senate, einzuberusen. Weiter gehört hierher der Ausschluß der Beschwerden gegen die Entscheidungen der Oberlandes-