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Verordnungsblatt der Kreishanptmannschast Bautzen zugleich als Koufistorialbehörde der Oberlanfitz? AmtsötatL ha Amtsfianptmannschaftcn Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriK dev Hauplzvüamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeindcräte zu Schirgiswalde und Weißenberg Orgau der Handels- nnd G e w e r b e k a m m e r z« Zittau. verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr.) — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. FernsprechanschlußN»N» «r. 14V. Sonnabend, den L7 Juni, abends. um Mi vautzener Nachrichtw erscheine», mft A»«»ohm« der S-nn. and Festtage, tSgttch abend,. Preis de, vlerteljShrltchen Ab-n»eme»t, S J»s«rii°»»g«bühr für de» Raum et»er PM> «VMtzetl. gewöhnlichen Satzes lv z, in gee.gneieo Fällen unler «-Währung von Rabatt; Ziffer»., Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. S.achwtiSgebühr für jede Anzrig« a-Ü «"?°n 20 V'a.^ür br.cs.iche «uSkunstSrrt-ilung 10 Psg. <uuv Porto). AM- Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends »W^»ueuaeu Vialte «klusnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Anuoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in WeißendW^ Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Kröltng in Bernstadt, Buhr t» Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdorf und von Lindenau in Pulsnitz. Die Dampfstratzen walze de» Unternehmers Philipp in Lidl» wild voraussichtlich in nächster Zeit aus folgenden Straßen und KommunIkatlonSwegen d-S amlShauptmannschastlichen BejirkS veikebcen: AM 29 und 30 p. Mt«. aus der Bautzen Löbauer SiaatSstiaße in Flur Bautzen, am 1 und 2. Juli »u> derselben Straße In Flur Wadltz. am 3. Zull in Gemeind'flur Steil dörsel, am 3. oder 4. Juli Be> förderung der Walze über Diebia, Welchen auf dl« Bautzen-Weißenberger SwaiSsiraß« und Walzarbelt am 4. und 6. Juli aus dieser Straße in F ür Wuifchen sowie den 6. u d 7. Juli in Flur Zteschütz, den V. und S. Ju» aus der Bautzen Neusalzaer Staatsstraße In Flur Bautzen, vom 9. bl» II. Juli In »«meindeflur Gnaschwltz und den 11. und 13. Juli In G.melndeflur Slngwltz. Bautzen, am 25. Juni 1t>03. Königliche ÄmtShauptmmmichaft. vou Kirchbach. H. Gesperrt wird vom 29. Juni bis mit 4. Juli für schwere« Fuhrwerk der vom Bahnhof In SSnIaSwartha In dar Lois führende Kommunikatlonsweg wegen d:S Umbaues der Brücke über daS Schwarzwasser. De, schm«« Verkehr wird über Niesendorf gewiesen. Bautzen, am 26. Juni 19(3 Königliche AmtSharptmannschoft. von Kirchbach. H. AnmA-n«gH^Einj8hriü^Freiwilligev-Prüfu«g. Unter Bezugnahme auf die sub. T abgedruckten Bestimmungen der 88 89 flg. der Wehrordnung werden die im hiesigen Regierungsbezirke gestellungspflichtigen jungen Leute, welche ihrer Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährig-freiwilligen Dienst genügen wollen, aufgefordert, sich zu diesem Behufe schriftlich unter genauer Angabe ihrer Adresse und zwar spätestens bis zum 1. August 1903 bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Kommission (Königliche Kreishauptmannfchast) anzumelden. Bautzen, am 27. Juni 1903. Die Königliche Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige. Der Vorsitzende: von Pöring, Ober-Regierungsrat. K. S Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf im allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bei Berlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des Kalenderjahre» nach gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Der Meldung sind beizusügen: 1) ein Geburtsschein bez. GeburtSzeugnis (zu Militärzwecken kostenfrei); 2) eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Diensteintritt als Einjährig-Freiwilliger tn nachstehender Form: Ich erteile hierdurch meinem Sohne — Mündel — bl. bl., geboren am zu meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt al» Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig ». daß für die Dauer deS einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen oder d. daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der Kosten des Unterhalt» mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer de« einjährigen Dienste» verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaliung bestritten weiden, ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht deS Bewerbers alS Selbstjchuidner verbürge. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift deS ll. dl. und zugleich, daß der Bewerber lder Aussteller der obigen Erklärung) nach seinen VermögenSverhältntssen zur Bestreitung der Kosten sählg ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. Ort und Datum. (l-. 8) Unterschrift. Werden die unter b bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung darüber in folgender Form auszustellen: Gegenüber dem dl dl., geboren am zu der sich zu seinem Dienst eintritt al« Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte Ich mich zur Tragung der Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des einjährigen Dienste». So weit die Kosten von der Militärverwaltung be stritten werden, verbürge Ich mich dieser gegenüber sür die Ersatzpflicht de« Bewerber« all» Eelbstschuldner Ort und Dalum. Unterschrift. Vorstehende Umerschrisl rc. wie zu d angegeben. Die Erklärung unter b, sowie die Erklärung deS Dritten bedarf der gerichtliche« »der »otartellen Beurkundung, wenn der Erklärende nicht kraft Gesetze« zur Gewährung de« Unterhalt« an den Bewerber verpflichtet ist. 3) UnbescholienheftszeugniS bis zur Anmeldung. Dasselbe Ist für Zöglinge von höheren Schulen sGymnasien. Realgymnasien, Realschulen, Landwirtschaftlichen Schulen rc.) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit Ihres Aufenthaltsorte» oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen. Sämtliche Papiere sind im Original ctnzuretchen. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst nachzuweifen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der königlichen Prüfungs-Kommission geschehen. Der Meldung bei der PriisungS-Koinmission sind daher entweder die Schulzeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann, beizusügen, oder eS ist In der Meldung daS Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen. In diesem Falle ist ferner anzugeben, In welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft fein will. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizusügen. 1. ReichstakswahlkreiS. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß für den 1. Wahlkreis deS Königreichs Sachse» Herrn Schriftsteller Edmund Fischer in BritSuitz bet Dresden zum Abgeordneten de« Deutschen Reichstage» gewählt worden Ist, welcher dies« Wahl auch angenommen hat. Z i n »u, am 2«. Juni 1903. Der Wahlkommissar: v. Neschwitz. AmtShauptmann. B. Zu besetzen ist vorbehältlich der Genehmigung d-S Pensionsgesuchs de» jetzigen StelleninhaberS die Kirchschulsielle zu Pochkirch. Kollator: Die oberüe Schulbehörde. Einkommen: 1200 Mt vom Schuldienste und 150 Mt. pe sönllche Zulage, 1348 Mk. 78 Pfg. vom Klrchen-Intommen und freie Wohnung. Bewerber müssen de» Wendischen kundig sein. Vorschriftsmäßige Bewerbungin sind bis zum 13. Juli bei dem unlerzetchveten einzureichen. Löbau, am 24. Juni 1903. Der Königliche Bezirksschultnspektor. Bach. Im BerwaltunzSbereich« der königlich Sächsischen Staalselsenbahnen Ist zu bemerken gewesen, daß di« mit dec Leitung von Fuhrwerken betiauten Personen tn der Nähe von Eisenbahnen e» an der not wendigen Vmsicht häufig mangeln lassen. ES sind durch Unvorsichtigkeit von Geschlrrsührern aus den ZchienenübergSnzen und den dicht an Nebeneisenbahnen hinfllhrenden Straßen eine große Anzahl Unfälle, vetrlebSsiöcungen und Zug»gesährdung«n verursacht worden. ES wird daher den mit der Leitung vou Fuhrwerke« betraute« Personen «Ingefchä st, In Bahnnähe ganz besonder? die erforderliche Aufmerksamkeit auf Ihre Geschirre zu haben. Zuwiderhandlungen werden, dasern nicht die schwerer« Siras« deS 8 316 deS Stras-Gesetz-Buche» wegen Gisäh'dung eines EiienbahnzugeS Platz greift, nach der Verordnung über den Verkehr aus de» öffentlichen Wegen vom 9. Juli 1872 und der über die Sicherung deS Betriebes auf den Nebeneisenbahnen vom 13. Februar 1894, in der Regel mit Hast, bestraft. Daneben ist der Täter »um Ersatz« all«r infolge Auer Unachtsamkeit entstandenen Schäden verpflichtet. Bautzen, am 17. Juni 1903. Der Stadtrak. Abteilung für Polizeisachen. Reichardt. Risch. Zur vage iu Frankreich. In verschiedenen Artikeln der «Bautzener Nachrichten' ist daraus hingewiesen worden, daß die Folgen, welche das gegen die katholischen Orden gerichtete Vereinsgesetz für den inneren Frieden der französischen Republik haben wird, sich noch keineswegs absehen lassen. Die Vorgänge der letzten Zeit, die in einem nicht geringen Teile der Be- völkerung, namentlich in den Nordproyinzen, herrschende Gärung, der Widerstand, der bei der Vertreibung der Mönche und Nonnen tn gar manchen Fällen von der er regten Laienbevölkerung geleistet wurde, wobei besonders die Frauen hervortraten —, das alles spricht dafür, daß die gegenwärtige Regierung der Zukunft noch durchaus «icht sicher ist. Man wird dagegen sagen, daß ja doch die Armee treu fei und allezeit ihre Schuldigkeit getan habe. Das ist im allgemeinen zuzugeben, soweit das Verhalten der Mann- schäften tn Betracht kommt, wiewohl Fälle von Jnsubordi Nation nicht gerade ganz selten sind; nicht aber ist es ohne wesentliche Einschränkung von dem Offizierkorps zuzu- geben. 8» ist eine bekannte Tatsache, daß namentlich unter den französischen Offizieren der höheren Grade, die großenteils aristokratischen und kirchlich gesinnten Familien entstammen, zum Teil auch noch dem Revanche-Gedanken nicht entsagt haben, längst eine Abneigung gegen die re publikanische Regierung herrschte, welche Abneigung sich im letzten Jahrzehnt, zumal seit der Dreyfus-Affäre, wesentlich verstärkt hat, während die Regierung andererseits immer mehr der radikalen und der sozialistischen Partei sich näherte. Diese ungünstige Stimmung in militärischen Kreisen ist nun vollends auf einen Hohm Grad unter dem dermaltgen Ministerium gestiegen und begegnet sich diesem gegenüber mit Der klerikalen SOppofuion, die seit der Eröffnung des französischen Kulturkampfes einen bedeutenden Aufschwung genommen hat. In verschiedenen Landesteilen, vor allen natürlich in solchen Gegenden, wo die katholische Land bevölkerung überwiegt, ist eS zu mehr oder weniger ernst haften Konflikten gekommen, so daß Militär einschreiten mußte, wobei es doch wiederholt vorgekommen ist, daß Offiziere sich gegen die Ausführung der Befehle sträubten oder doch sofoit nach deren Ausführung um ihren Abschied einkamen. ES wurden ferner von französischen Blättern Aufsehen erregende Fälle aus jüngster Zett gemeldet, die von der in Offizierskreisen herrschenden starken Meinungs verschiedenheit zeugen. So die disziplinarische Bestrafung jenes Obersten im Departement Ille et Vilaine, der einen Unteroffizier „wegen Duldung antiklerikaler Kundgebungen* mit Arrest bestraft hatte, darnach aber vom kommandierenden General des 10. Armeekorps nicht allein durch Aufhebung der Strafe korrigiert wurde, sondern zugleich selbst einen 14tägigen Arrest erhielt! So auch der Fall des Unter- suchungsrichterS beim Kriegsgericht in Nantes, des Haupt manns Janin, der, nachdem auf seinen Antrag der wegen Gehorsamsverweigerung angeklagtc Leutnant Portier vom Kriegsgerichte einstimmig freigesprochen worden, aus seinem Amte entfernt wurde! Der wenig beliebte Kriegsminister AndrS (übrigens ein vollkommener Atheist) führt eben ein sehr straffes Regiment. Wie schon bemerkt, geht mit der sogen, nationalistischen (zugleich chauvinistischen!) Partei, welcher, wenn nicht äußer lich, so doch der Gesinnung nach, die unzufriedenen Offi ziere angehören, die klerikale Partei Hand in Hand, und diese letztere wird naturgemäß von der großen Mehrheit deS französischen Episkopat» unterstützt. Nur zwei Erz chof Turinaz hat erst tn diesen Tagen wieder einen Bi Je uitenpater predigen lassen, womit er gegen das ausdrück liche Verbot der Regierung gröblich verstoßen hat. Die ere hat bisher dergleichen Fälle von Renitenz lediglich der Gehaltssperre bestraft, was indes wenig gewirkt Man ist gespannt, ob sie nun nachdrücklicher ein- bischöfe und drei Bischöfe sind unsetrs Wissens nicht zu» Opposition übergegangen, während die übrigen Bischöfe ihren Gegensatz gegen die Regierung (und besonders gegen den Ministerpräsidenten Combes, einen ehemaligen Priester) mehr oder weniger kräftig markieren. Am leidenschaftlichsten gc- bärdet sich unter diesen Renitenten der viel genannte Turi- naz (Gurina?), der Bischof von Nancy, dem die Gegner wegen seiner lauten, herausfordernden Opposition den Spitz namen „I-o tambourirwur" (der Trommler) gegeben haben. letz, mt hat. schreiten wird. So geht der Kampf der nationalistisch-klerikalen Oppo sition mit der StaatSregierung fort, ohne daß bis jetzt ein Ende abzusehen ist, da auch die Regierung — trotz alle» Gegenscheins — vor dem letzten äußersten Schritte noch zurückscheut, nämlich vor der zweischneidigen Maßregel der von den enragierten Antiklerikalen heiß begehrten Auf hebung des Konkordats. ?. R et chrtK-S wähle«. Bischofswerda, 26. Juni. Der „E. E.' schreibt: Mit einer entflammten Begeisterung, wie solche seit den Siegen von 1870/71 hier nicht zu verzeichnen gewesen, wurde allhier das von Bautzen etngegangene Gesamtresul- tat der Stichwahl, nach welchem .unser Gräfe' glänzend gesiegt, gefeiert. Herr Gräfe ist bekanntlich mit einer Majorität von 4143 Stimmen gewählt. E» ist die einzige