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1903 «r. 08. TienStag, de» S4 März «bemd» ft. a. a- von «5arlowttz. Frdbg. Bauden, am 24. März 1003. «Ion Zuutrivn, 6oii 24. DlürL 190.3. It. Utllvr, virtrktor. Bautzen, am 23. März 1903. vr. Rohr, Stadtverordneten-Vorsteber. Tage und Ratskeller Schönberg, richt u hohe« gu«. S'g- ützer dene voll« t StA» uSfrau onlec lelßen» chkr eb« frrl- Weren Reinigung der Gcschäsismume können Im Nathause am Freitag. den 27., und Sonnabend, den 2d!. März 190,3, nur dringliche und unausichtrbbllrc Angelegenheiten erledigt weiden. Li»nÜ8lLnckkG«I»^8 !8»mLn»r. Oia «1<I 8,' 1iiiliiiiiI^li»,i<I1«1»Ieii tivlvt »«»Iim^iliip;, > 2tt. vornllttL^ü 10 Okr im diaula ii«ü Zaminurs utktt. Hieran bvvkrt »ick immcvs «1c» I^ekrvrliollcgiums «rgtidavdt vionulaclsa Ersatzgeschäst im Aushebnngsbezirke Löbau. Zur Vornahme der diesjährigen Musterung der Militärpflichtigen sind folgende Orte bestimmt worden: Mittwoch, den 25. März 1003, von früh 7 Uhr an im Hotei zum in lileon »Ire» für die Orte Beiersdorf, Cunewalde, Obercuncwalde, Ain »tue« Dokvmeat sozialdemokratischer BaterlandS- losigkeit. Im .Vorwärts" ist auS Anlaß der Feier des Tages, an dem .vor zwanzig Jahren Karl Marx seinen gewaltigen Kopf zur Ruhe gelegt" hat, ein noch bis jetzt ungedruckter Brief dieses sozialdemokratischen Heiligen veröffentlicht. Das sozialdemokratische Zentralorgan erwirbt sich durch diese Publikation unzweifelhaft ein Verdienst; es wäre sehr be. bäuerlich gewesen, wenn das Marxsche Schreiben — es ist vom 16. September 1870 datiert und an einen gewissen Professor S. Beesly in London gerichtet — unbekannt geblieben wäre. Der „Deutsche" Karl Marx schreibt an einen Eng- länder in der nichtswürdigsten Weise über deutsche Ver- hältniffe. Zu der Zeit, da sich das deutsche Volk der Herr- lichsten Siege des deutschen Heeres freute, wagt der Be gründer der deutschen Sozialdemokratie zu schreiben: ,AuS halboffiziösen Blättern, wie die .Kölnische Zeitung', sehe ich, daß der alte .... König Wilhelm, treu den Tradi tionen ver Hohenzollern, sich bereits vor dem Zaren auf den Bauch wirft und ihn anfleht, so großmütig zu sein und ihn als Diener gegen die Türkei benutzen zu wollen'. K. Marx klagt in seinem schmählichen Briefe weiter über Taubenheim und Wetgsdorf mit Köblttz; DounerStag, de» AO März IVO», von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Neusalza und die Orte Dürrhennersdorf, Neuschöubcrg, NtederfriederSdorf, Oberfricders» darf, Oppach, Schönbach und Spremberg; 7. öffentliche Sitznng -er Stadtverordneten Donnerstag, -en 26. März IS03, abends 6 Uhr. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahmen. II. Rechnungssachen. IN. Beiatungen: I) Anschluß des Forst amts Wuisvke an das Fernsp echnetz. 2) Annahme etne« Vnmächlntss S 3) Initiativ Antrag, Beitritt zu einer Petition an die Königliche Generatdirektlon der Sächsischen Staatsbahnen bete. 4) Vermehrung des Botendienste- im Rathause und Anscyafsung etms Famrades betr. 5) «au des Kontagleuhauses und Zentralhetzwerk betr. 6) Bau des Armen, und StechenhauseS betr. Geheime Sitzung. Leror-mmgSblatt der KreiShauptmanuschaft Bautzen zugleich a!S Konfistorialbchörde der Oberlausitz. Amtsblatt du Amtshauptmaimschaftcn Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgenchte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstrU des Hauptzvllamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Haudelss und Gelverbekammer zu Zittau. verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr.) — Telegramm-Adresse- Amtsblatt Bautzen. Fernsprechanschluß Rr. seinen völligen Mangel an historischem Blick zu bekunden, welchen jenes Blatt noch weiter durch die Reproduktion der Marxschen Behauptung bekundet, daß „das Paris der Arbeiter mit seiner Kommune ewig gefeiert werde, als der ruhmvolle Vorbote einer neuen Gesellschaft; seine Märtyrer seien eingeschreint in dem großen Herzen der Arbeiterklasse; seine Vertilger habe die Geschichte schon jetzt an jenen Schandpfahl genagelt, von dem sie zu erlösen alle Gebete ihrer Pfaffen ohnmächtig seien.' Das neue Dokument sozialdemokratischer Vater landslosigkeit ist sehr wertvoll; daß der .Vorwärts' es an hervorragender Stelle abdruckt, also die in dem Schandbriefe Marx' niedergelegte vaterlandslose Gesinnung sich zu eigen macht, ist charakteristisch und bedeutsam. Charakteristisch und bemerkenswert ist auch der Zweck des Marxschen Briefes: Er bettelte damals den englischen Professor Beesly, daß dieser seinen Einfluß auf die englische Presse benutzen solle, um die erwähnte Adresse des „General rats der Internationale" zum Abdruck zu bringen. Ganz in diesem Sinne operiert auch heut noch die Sozialdemo, kratie. Sie liebedienert vor dem Auslande und schmäht dort das eigene deutsche Vaterland. Und diese Partei glaubt sich entrüsten zu dürfen, wenn man ihre zielbewußten. Dit Baupenee Nachrichten erscheinen, mir Ausnabme ber «onn« nnd Festtage, liglich abends. Preis des vierteljährlichen Adoanemeols 3 Ioserliovsgebühr für de« Raum einer Präs» Spaltzeite gewöhnlichen Satzes lb z. in geeigneten Kallen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern», Tabellen, und anderer Ichwieriger Say entivrechend teurer. NachmriSgedühr für jede Anzeige «md ^erttan 20 Psg, für briefliche «u« NW- Nur bis frjih 10 Uhr eingehende Inserate finden noch tu dem abends er» P^etneudeu statte -ksnsnahme. Inserate nehmen die Gefchastsstell« des Blanes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, lllauh w Wtißt«d«G Lixpilfch u> Schirgiswalde, Gustav Üröling in Bernstadt, Buhr in ttanigShain be« Lstriß. Reußner in Ober-Cunner-dorf und von Lindenau in Pulsnitz. Der Stadtrat. De. laeublrr, Oberbürgermeister Gtz. Freitag, den 27. März IVOS, von früh '/,7 Uhr an im Hotel „Stadt Zittau " in Ii für die Orte Elursbach und Walddorf: Sonnabend, den S8. März INO», von früh '/,? Uhr au im Hotel „Stadt Zittan" in R«n^«rnOe»i-1'stir den Ort NeuqeiÜdoN: M»ntag, den »O. März 100», von früh '/.IO Uhr an in Bartschcö Gasthofe in sür die Orte Oberodecwitz, Altcibau nnd Neueibau; Dienstag, den »l.März 100», von früh '/,1OUHr an im Gasthofe zum Mohren in 8it«eIe,r^iipp»^»i«I«»r1 bei Herrnhut für die Orte Berthelsdorf, Groß- henuerSdorf, Herrnhut, NtederrennerSdorf, Niederruppersdorf, Niedkrslrahwalde, Ober- renne'Sdorf, Oderruppersdort und Oberstrnhwalde; Mittwoch, den 1. April IVO», von früh v Uhr an im Gasthof zum Hirsch in für die Stadt Bernstadt und sämtliche Orte deS Amtsgerichts- bestrks Bernstadt; Donnerstag, den S. April IVO», von früh 7 Uhr an tm Hotel zum Lamm iu L, ö I>»u für die Stadt Löbau und zwar nur für die tu den Jahren L883 und L88Ä geborenen Mannschaften; Freitag, den ».Avril IVO», von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Löbau und zwar für die »881 und in früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen, sowie für alle Militärpflichtigen aus den Orten Ober» und Nieder-Cunnersdorf, Ebers dorf, KottmarSdorf und Lauba; Sonnabend, den 4. April IVO», von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Orte Lawalde, Otteuhain, Groß» und Klein-Schweidnitz, Altlöbau, Bellwitz, Bischdorf, Dolgowitz, Georaewitz, Glossen, Herwigsdorf, Kittlitz, Kleinradmeritz, Lautitz, Oehlisch, Oelsa, Oppeln, Rosenhain, Ober-, Mittel» und Nieder-Sohland a. Rothst. und Unwürde; Montag, den 0. April IVO», von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Orte Wendisch- cunnersdorf, Wendischpaulsdorf, Zöblitz, Weitzenberg. Breitendorf, Carlsbrunn, Grotz- und Kleindehsa, Eiserode mit Peschen, Hochkirch, Kohlwesa, Kotitz, Krappe, Kuppritz, Laucha, Lauske. Lehn mit Jauernick, Maltitz, Nechen, Niethen, Nostitz mit Grube und Trauschwitz, Plötzen, Rodewitz, Sürka, Spittel, Wohla und Zschorna. Fenier findet Dienötaa, den 7. April IVO», im Hotel zum Lamm in von vormittags Uhr an die Lublins für alle diejenigen Militärpflichtigen statt, welche noch nicht gelost haben. Die Losungsberechtigten können hierzu persönlich erscheinen, für Nichterschienene wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Sofort nach Rückcmpfang der Stammrollen haben die OrtSbehörden die Gestellungspflich» tigen zu dcu betreffenden Terminen schriftlich zu beordern. Infolge dieser Beorderung müssen sich alle Militärpflichtigen des Anshcbungsbezirkes, welche noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörden erhalten haben, mithin auch die beim voriährigen Ober-Erfatzgeschäste zum Nachersatz ausgehobenen oder für eine Waffengattung designierten, aber nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften zur Musterung stellen, selbst wenn sie eine be» sondere Vorladung nicht erhalten haben sollten. Militärpflichtige, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen und dadurch die Vor ladung unmöglich gemacht haben, sind von der Gestellungspflicht nicht entbunden. Die Gestellungspflichtigen haben in den MusterüngSterminen in nüchternem Zustande, reinlich am Körper und reinlich in der Kleidung pünktlich za erscheinen. Zuwiderhand lungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Musterung ergehende Anordnungen der behörd lichen und polizeilichen Organe werden, ebenso wie ungebührliches Betrage» in oder vor dem MusterungSiokale, sofern nicht andere gesetzliche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Haftstrase geahndet werden. Außerdem können den nicht Erschienenen die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann autzertcrmialich gemustert und sofort zum Dienste eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Attest einzurcicheu. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, sofern der auöstelleude Arzt nicht amtlich angestellt ist. Militärpflichtige, welche au Epilepsie zu leiden behaupten, müssen das Zeugnis eines be amteten ArzteS bcibriugeu, oder auf eigene Kosten zum Termine drei glaubhafte Zeugen mit- bringen, welche bekunden können, daß und iu welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen mahrgenommen haben. Die OrtSbehörden haben die an dieser Krankheit leidenden Gestellungspflichtigen auf diese Vorschrift noch besonders hinzumctsen. Die Seminaristen haben spätestens tm Mustcrungötermine. soweit dies nicht schon geschehen ist, durch Einreichung entsprechender Gesuche ihre Zurückstellung auf Grund von h 32,2k der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 «Sette 046 des Gesetz- und Verordnungsblattes) zu beantragen. Ei« Mitglied des StadtratS, der Gemeindevorstand, oder sonst die mit der Führung »er Rekrutierungs-Stammrollen betrauten Personen haben zum Mustcrungsgeschäft sich einzufinden, ,die Reaktion, die in Deutschland schon eingesetzt habe' — mährend sich damals allerwärts der glühendste Patriotis mus bekundete und die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs auf der Grundlage des allgemeinen direkten Wahl- rechts vorbereitet wurde. Er beschwert sich darüber, daß die englische Presse, die von ihm und den übrigen Mitgliedern des Generalrats der internationalen Arbeiter-Affoziation erlassene Adresse über den deutsch-französischen Krieg totschweige — jene Adresse, in welcher er mit seinen Genossen „gegen die Annexion von Elsaß-Lothringen, die von den deutschen Arbeitern nicht geduldig ertragen werde, protestiert hatte im Interesse der westlichen Zivilisation gegen orientalische Barbarei', und es wirst K. Marx in jenem Brief an BeeSly den Redakteuren der englischen Presse vor, daß »diese Bursche der preußischen Polizei noch sklavischer dienten, als die Berliner Blätter' — dies alles zu einem Zeitpunkt, in welchem die englische Presse gegen Deutschland beständig hetzte und die dortige Staatsregierung den Franzosen durch Lieferung von Kohlen -c. jeglichen Vorschub leistete. Nicht mit Unrecht behauptet der „Vorwärts', daß dieser Marxsche Brief »ein hervorragendes Interesse habe' — aber nur, um die geistige Blindheit eines Fanatikers und auch die Stammrolle» mit zur Stelle zu bringen und vor Beginn deS Ersatzgeschästes abzugeben, übrigens aber für Ordnung unter ihren Leuten und für deren pünktliches Erscheinen im MusterungS- lokalc zu sorgen. Die OrtSbehörden werden besonders darauf aufmerksam gemacht, das; die seit der Einreichuna der Stammrollen bis zu den Mnsternngsterminen erfolgten, beziehentlich noch erfolgenden Ao- un» Abmeldungen sofort und nicht erst am Musterungstäge hier angezcigt werden müssen. Die OrtSbehörden sollen diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Famtlten-Ver» HLItnisse ihre Zurütkstellnng nötig erfcheinen lassen, an das erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten und zu tun haben. RcklamationSanträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, zu denen das vorgeschriebcne Formular (welches hier unentgeltlich entnommen werden kann) zu verwenden ist, sind, versehen mit dem auf die einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen zu stützenden Gutachten der Ortsbebörde, sobald als möglich hier einzureichen, damit noch vor der im Musterungstermine auf diese Anträge zu fassenden Entschließung die in Frage kommenden Verhältnisse eingehend erörtert werden können. Wenn es sich darum handelt, festzustellen, ob und inwieweit die Personen (Eltern, Großeltern, Geschwister), zu deren Gunsten reklamiert worden ist, noch arbeitS- beziehungsweise aufstchtsfähig sind oder nicht, so entscheiden hierüber die Ersatzbehörden nach Anhören des Gutachtens des den selben beigegebenen Arztes, weshalb in derartigen Füllen die gedachten Personen sich den Ersatz» vehörden persönlich vorstelleu müssen. Andernfalls haben die betreffenden Personen ärztliche Zeugnisse, welche von einem beamteten Arzte ausgestellt sein müssen, den RcklamationSanträge« beizufttacn. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im I., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst Mit dieser freiwilligen Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Los nummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Gelegentlich oes Musterungsgeschäfts entscheidet die Ersatzkommission auch über Gesuche von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Grsatzreserve und von ausgebildeten Landsturmpflichttgcn auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen. Hierauf bezügliche Gesuche sind bei der Ortsbehörde des Aufenthaltsorts anzubringen, welche dieselben zu prüfen und darüber eine in doppelten Exemplaren nebst den Militärpapteren hier ein- zureichcnde Nachweisung (wozu Schemas in der Bnchdruckerei von Hohlfeld L Witte in Löbau zu haben sind) aufzusteNen, dabei aber die Bestimmungen in 122 und 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888 (Seite 752 des Gesetz» und Verordnungsblattes) zu beachten hat. Die Einreichung dieser Nachweisungen hat sobald als möglich und jedenfalls noch vor Beginn der Musterung zu erfolgen. Die betreffenden Gesuchsteller Haven sich an dem Tage, an welchem die Mannschaften ihres Aufenthaltsortes zur Musterung gelangen und zwar bis spätestens Itt Uhr Vormittags vor der Ersah- Kommtssion cinzufinden, sich bei ihr anzumclden und der Entscheidung auf ihr Gesuch entgegenzusehen. Hierzu wird bemerkt, daß dergleichen Gesuche von Landwchrmänncrn, welche das »O. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur dannBerücksichtigung finden können, wenn entweder » die Gcsnchsteller die einzigen Ernährer arbeitsunfähiger Elter» oder Groft^ cltern find, oder o. deren Zurückstellung im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der Volks wirtschaft für unabweiSlich notwendig erachtet wird. Löbau, am 4. März 1903. Der Zivilvorsitzende der Kgl. Ersatz-Kvmmissioii deS AushcbungSbezirkS Löbau j. S. »Kd zuac gesucht, en 18 » «be« I di n»ch I, li >chea » r. 12, ch. t, s- 24. sucht wd« «tag« ag«n »Auk- ,11. irN»« -juch;: ft 9. t«r ° 28. Zeug- u und rlerm