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, Amtsblatt -er Nmtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Vautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Vpskht des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Org«n der Hsudel-- «ud ÄeWer»el««»er r» Litt««. »wentwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden »ochenteg« von 10-11 und von »-4 Utz,.) — «mwdlalt »«utz«. »oupknn Nachrichten erscheinen, mit »urnahme der Sonn. UV» Keftt^, tt,Nch adend«. Pret« da« d«e,t.»1«h,I«che» «da»,»»,»»« » z»s«,tt»,«,«»ah, M, da» «an» ^«Uzeilk ,«»ähnlichen Satze« ld^, io geeigneten Fallen unter Oieivüh ung »an Radatt; Zifi»»., lad««,», «ch «ide»«« schtaierige« e«»h>,ech«nd tenrer. Nachwris«edthe sür jede Ang«w> »w »!^.n 20 Pfg, Mr briefilchr «u«kunk«encilut^M^ VE" Nur bis früh 1V Uhr ei»uehr«-e J»ser«te finde» noch i» dem abtttSS rr» dWettttNöl'U Blatte «Aufnahme. 3ns«rai« nehmen hie ütesch<yisst«llk he« Utatte« und die Annaneeadurean« »», drdtzleicheu die Herre» Walde in 8öta», -lauh i» Wkttz«a»^ Lippitsch in 8chirgi«tvalde, Gustav Kröling in Bernstadt, Bubr in ASnigShain bei Ostritz, Reutzner in Ober»Cunner«d,ri und von Lindenau in P>i!«nip. Rr. 3«. Freitag, de« 13. Februar, abend». 1903. Fortsetzung -es Verzeichnisses -er für Kraftfahrzeuge erteilten ErkevnungSnummern: ErkennungS nummer: Name, Stand und Wohnort des Besitzers: 7'— ' l«^ Art des Kraftfahrzeugs: Erkennungs nummer: Name, Stand und Wohnort des Besitzers: Art des Kraftfahrzeuges: I. 68. I. 69. I. 70. I. 71. I. 72. Bau Hausdorf, vr. wect., Paul Georg, in Bernstadt. Hausch 1 ing, Reinhard, Fahrrad- und Näh- Maschinenhändler in Königswartha. Vetterlein, Max Friedrich, Fabrikbesitzer in Zittau. Gerber, Karl Feodor, Mechaniker in Bautzen. Mros, Uhrmacher in Hochkirch tzen, den 12. Februar 1903. Die Königliche Kreisha von Schlteb Kraftsabrrad uptmannschaft. e». K. I. 62. I. 63. I. 64. I. 65. I. 66. I. 67. Suck, l)r. wecl, Felix Gottfried Friedrich Ernst, in Schönau a. d. Eigen. Krusche, Alfred, Kaufmann in Zittau. Fiala, Prokopus, Tapezierermeistcr in Bautzen. Scholze, Heinrich Ernst, Fahrradhändler in Bautzen. Müller, Hermann Emil, Mechaniker in Oberkunnersdvlf. Zach mann, Adam Kurt Edwin, Kaufmann in Oberkunncrsdorf. Kraftfahrrad. Bismarck und Bülow. Es kann wohl kaum einen größeren Gegensatz geben, als den Altreichskanzler und den ans seiner Schule hervor gegangenen gegenwärtigen Leiter der Rcichsgeschäfte. Fürst Bismarck, der „eiserne Kanzler" in des Wortes wahrstem Sinne mit der ehernen Stirn, mit den funkelnden Augen, mit dem markigen Wort, das immer den Nagel auf den Kopf traf, und mit der gewaltigen Faust, die sich auch unter Umständen drohend zu ballen verstand, ein Mann wie aus Erz gegossen, der wußte, was er wollte, und was er wollte, auch durchführte — und ihm gegenüber jetzt sein Schüler von Bülow auf dem Reichskanzlersefsel, ohne Zweifel ein seiner Diplomat, der seinem Meister alle Ehre macht, vielleicht in der Kunst der Diplomatie ihm noch „über" ist, ein Staatsmann, dem es auch nicht an Eifolgen fehlt, der vielmehr manches Große schon erreicht hat, aber doch so völlig anders geartet wie der erste Kanzler des Deutschen Reiches, daß man die beiden kaum vergleichen kann. Von glänzender Beredtsamkeit, entbehrt seine Rede doch der wuchtigen Schläge und der praktischen, aus dem Leben genommenen Beispiele, wie sie Bismarcks Reden auszeichnen. In eleganten Wendungen fließt seine Rede dahin, mehr blendend, als erleuchtend, indem sie den Ein druck hinterläßt, den jener Franzose in die Worte faßte, die Sprache sei den Menschen gegeben, ihre Gedanken zu verbergen, v. Bülow ist der Mann der Liebenswürdigkeit vom Scheitel bis zur Sohle, für jeden mit einem freund- lichen Lächeln auf den Lippen, mit einer kleinen Gabe in der Tasche. Er ist der Mann der Vermittelung. Kanten und Ecken liebt er nicht. Er sucht die Gegensätze zu mildern und zu versöhnen. Jedem gibt er etwas, keinem alles. Bei den Agrariern ist er ganz Agrarier, bei den Industriellen schwärmt er für Industrie und Handels verträge. Ein Mann von bewunderungswürdiger Viel' seitigkeit, mag es sich um die innere oder die äußere Politik handeln. Eben hat er erst das Zentrum mit der Aussicht auf teilweise Aufhebung des Jesuitengesetzes beglückt, und schon hat er für die Linke ein kleines Präsent bereit durch das Versprechen der Isolierzelle bei der Reichstagswahl. Damit wird einem längst gehegten Wunsch der gesamten Linken von der äußersten Grenze bis zur soliden Mitte die heißersehnte Erfüllung zu teil. Es wird bei der nächsten Reichstagswahl jeder wählen können, wen er will, ohne fürchten zu müßen, daß ihm sein Nachbar über die Schulter schaut, um zu sehen, was für einen Wahlzettel er hineinsteckt. Diese Aussicht auf Einführung der Dunkelkammer ist freilich weniger als die erhofften Diäten im Reichstag, aber es ist doch etwas, und kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Daß damit eine große Veränderung im Ausfall der Wahlen eintreten werde, sei es nach rechts oder nach links, möchten wir bezweifeln. Aber eS wird damit der letzte Schein irgend einer Wahlbeeinflufsung beseitigt. In der Dunkelkammer ist auch der ärgste Sklave frei und kann mit dem ganzen Mannesmut einer freien Seele auch den rötesten Stimmzettel im alles verhüllenden Couvert ver schwinden lassen. Fürst Bismarck, der Vater des unglücklichen Wahl systems, wie wir es im Deutschen Reiche nunmehr seit schon 30 Jahren zum Schaden am eigenen Leben tragen, dachte auch in dieser Hinsicht anders als Bülow. Er sah den Fehler ein, den er gemacht hatte. Er wußte, daß an eine Aenderung nicht mehr z« denken war, aber er wollte den Schaden wenigstens so gut wie möglich wieder gut machen, und darum wünschte er, daß die Abstimmung nicht mehr geheim sein solle. Jeder Wähler sollte den Mut haben, seine Ueberzeugung offen zu bekennen. Das hielt er einer freien Mannessecle für würdiger als die — feige Dunkelkammer. Aber die Zeiten ändern sich und w mit ihnen. Freie Männer — wo gibts die noch? Dunke männer und Dunkelkammer! das ist jetzt die Losung. Bismarck und Bülow! Zwei Steuermänner am Staats- rüder des Deutschen Reiches. Wohin steuern wir? Gott gebe glückliche Fahrt! -nn. Prinzessin Luise. In einem längeren Schlußwort zum Ehestrei des sächsischen Kronprinzenpaares bemerkt der ,Dr. Anz." u. a.: Von den Wirkungen der Ehe scheidung auf das Verhältnis der früheren Ehegatten dürfte § 1577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach der Ehemann der allein für schuldig erklärten Ehefrau die Führung seines Namens untersagen kann, nach dem vorausgegangenen Ver zicht der Prinzessin Luise vom 9. Januar nun nicht weiter in Betracht kommen. Sie hatte darnach, wie gezeigt, schon vorher aufgehört, Kronprinzessin von Sachsen zu sein. Wichtig ist dagegen der Umstand, daß sie für den allein schuldigen Teil erklärt worden ist, noch insofern, als sie jeden Anspruch auf Gewährung von Unterhalt gegen ihren geschiedenen Ehemann verwirkt hat. Der Kronprinz von Sachsen ist also rechtlich nicht verpflichtet, irgend etwas zu ihrem Unterhalt beizutragen. Soweit sie sich nicht selbst aus eigenem Vermöge» erhalten kann, fällt die Unterhalts Pflicht vielmehr jetzt zunächst ihren Eltern zu. Ferner hat der Kronprinz nach § 1584 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Jahr lang, von der Scheidung ab gerechnet, das Recht, Schenkungen, die er während des Brautstandes und während der Ehe gemacht hat, zu widerrufen. Das Recht des Kron- Prinzen aus § 1585 des Bürgerlichen Gesetzbuches, von der geschiedenen Ehefrau aus den Erträgnissen ihres Ver mögens seinerseits einen Beitrag zum Unterhalt der ge- meinschaftlichen Kinder zu verlangen, kommt hier ja nicht weiter in Frage. Selbstverständlich hat die geschiedene Frau auch kein Erbrecht mehr gegen den früheren Ehe- zatten. — Da die Ehe wegen Ehebruchs mit dem Sprach ehrer Andrä Giron geschieden ist, so darf nach deut- chem Rechte gemäß 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches Prinzessin Luise den Ehebrecher Giron nicht heiraten. Une dennoch etwa im Ausland geschloffene Ehe würde ebenfalls vom deutschen Recht al-nichtig angesehen. Aller- rings kann von dieser Vorschrift vom Ministerium des Innern Befreiung bewilligt werden. Der Wiederverheira- tung aber der Prinzessin mit anderen Personen nach ihrer erfolgten Entbindung stehen keine Hinderunasgründe ent- gegen. Solange sie jedoch noch nicht entbunden hat, darf le nicht wieder heiraten (8 1313 des Bürgerlichen Gesetz- mches). Was die Wirkung der Ehescheidung auf das Ver hältnis zu den Kindern anlangt, so gilt die allgemeine Ziegel, daß die Ehescheidung an sich das Verhältnis zu den Kindern nicht berührt. Insbesondere behalten die Kinder und umgekehrt die Mutter ihr Erbrecht gegeneinander. Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Satz tritt aber zu Un- gunsten des schuldigen Ehegatten insofern ein, als so ange der unschuldige Ehegatte lebt, diesem allein »ie Sorge für die Person der Kinder zusteht, § 1635 des bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Sorge umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen; hieraus folgt auch daS Recht des Kronprinzen, die Herausgabe des zu er wartenden Kindes seiner geschiedenen Ehefrau zu ver- langen, da dieses, als während der Ehe erzeugt, als ehe liches zu gelten hat. Der schuldige Ehegatte behält nur das Recht, mit dem Kinde in einer Weise persönlich zu verkehren, die das Vormundschaftsgericht näher zu regeln hat, § 1636 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sobald aber der unschuldige Ehegatte vor dem schuldigen versterben sollte, übt der überlebende Teil, auch wenn er schuldig ist, die nun inzwischen suspendierte elterliche Gewalt wieder in vollem Umfange aus. Diese ganzen Bestimmungen jedoch dürften durch die dem Könige nach dem Hausgesetz zu- tehenve umfassende Hausgewalt modifiziert werden. An ich untersteht allerdings, wie erwähnt, die aus dem säch- ischen Königshause ausgetretene Prinzessin der Haus- gewalt des Königs nicht mehr, wohl aber unterstehen dieser Gewalt noch in gleicher Weise wie früher ihre Kinder und es ist klar, daß diese HauSgewalt nicht dadurch irgendwie beeinträchtigt werden kann, daß die Mutter dieser Kinder aus der Familie ausgeschieden ist. Insoweit der König seine ihm nach § 4 des Hausgesetzes zustehende Haus- gewalt zur Geltung bringen will, sind daher die Rechte der geschiedenen Mutter zur Ausübung des persönlichen Ver- !ehrs mit den Kindern und gegebenenfalls zur Ausübung hrer jetzt suspendierten elterlichen Gewalt beschränkt. Die Bestimmung, wie weit ein persönlicher Verkehr der Mutter mit ihren Kindern zu gestatten ist, steht also allein beim Könige. Das Verhältnis zwischen der Prinzessin Luise und Giron ist für die ferner Stehenden durchaus unklar. Es wurde gemeldet, daß Giron am Mittwoch von Brüssel auf gebrochen sei, um sich nach La Metairie zu begeben. Nun st er am Mittwoch nachmittag nur bis Genf gelangt. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß Giron nicht im Sanatorium La Metairie war und nicht vorhin gehen wird. Genf, 12. Februar. Die Prinzessin Luise hat den bestimmten Wunsch geäußert, daß kein Fremder bei ihr vorgelaffen oder über ihr Tun und Befinden unterrichtet würde. Bis jetzt ist dieser Wunsch streng beobachtet wor den, und wird es auch weiterhin, denn die Direktion von La Metairie gibt prinzipiell über das Befinden der kranken Insassen der Anstalt nur deren Verwandten Auskunft. Rom, 12. Februar. (D.Warte.) Wie hier verlautet, oll der Papst an die Prinzessin Luise ein Schreiben ge richtet haben, in dem er ihr verspricht, ihrem Wunsche nachzukommen und sich beim Dresdener Hofe dafür zu ver- wenden, daß man ihr gestatte, von Zeit zu Zeit ihre Kinder zu sehen. Der Papst sprach der Prinzessin ferner Trost zu, indem er sagte, er hoffe, es werde sich ein Aus weg aus den herrschenden Gegensätzen finden lassen. Das Schreiben soll ein päpstlicher Kämmerer der Prinzessin Luise überbracht haben. Brüssel, 12. Februar. (D. Warte.) Giron soll zu mehreren Bekannten gesagt haben, daß seine Reise nach Brüssel noch nicht den Abschluß seiner Angelegenheit be- eute und daß noch vieles in dieser Sache zu ordnen sei. Man solle nicht glauben, er sei ein Verabschiedeter: eS werde noch die Zeit kommen, und zwar früher als man glaube, wo er mehr als dies sagen werde. Ueber den Ent- chluß der Prinzessin, ein Sanatorium aufzusuchen, äußerte r, dies sei der einzige Weg gewesen, der Prinzessin und hm selbst Ruhe vor dem Gerede und der Neugier der eute zu verschaffen.