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rrkrordnuugSblatt der Kreishavptmanvschaft Bautzen Mfileich als KokMorfalvehSrde der Oberlanfitz. Amlsßtatt der Amtshauptmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriU des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinde rate zu Schirgiswalde unü Weihender- Organ der Handels. und l^ewerdekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse; i. V.: L. Doerne. — Fernsprechanschluh Sir. Ü1. ANe Bau-mtr Nackrlcktm Eklnen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtaq«, lägll» abend«. Preis des vlerteijäh rllchen Abonnement« 3^I Jnsertioniflebühr für den Raum -wer PeM, «paltzetle gewöhnlichen Satzes l2'/, <-. in geeigneten Fällen unter Gewäkruna van Rabatt: Wissern-, Tabellen- und anderer ichwteciger Satz entsprechend teurer. RachwetSgebühr für >ed« «nze<« Insertion 20 Psg., für briefliche VluskunftSerteilung l<> Psg. «und Porto). »»A Nur bi» früh IO Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blaue Ausnahme. Znser«»« Nehmen die Geschästsü-lle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgteicven die Herren Walde in Löbau, Clauß in Wethenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Kröling in Bernstadt, Buhr in KönIqSbain bei Oüriy. Reuhner in Oker-Eunnersdors und von Lindenau in PulSnitz. Xr. 168. Sonnabend, den L3. Jntt, abend». 18V8. Die Attlengesellschast Prcutziichr Natioual-VcrsichcrnngS-Arscllschaft zu Stctttn hat den in Dresden «rfgegebenen Sitz neben dem Sipe in Leipzig Wiedemm hier erwählt. Gemäß § 6 der Verordnung vom 16. September 1856 wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 16. Juli 1898. Ministerium des Innern. Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel, vi. Bodel. Schneider. Bekanntmachung, die Ausbildung der L a ie n s l eis ch b e s ch au er betr. Durch das Gesetz vom 1. Juni 1898 — Gesetz- und VerordnungS-Blatt S. 209 — wird sür das Königreich Sachsen eine allgemeine Schlachtvieh- und Fleischbeschau eingesührt. Dieselbe soll ausgeübl »erden durch approbirte Thierärzte und durch staatlich geprüfte Laicnfleischvcfchauer — 8 l des Gesetzes —. Für die Ausbildung und Prüfung der letzteren sind in der Verordnung vom 24. Juni 1898 — Gesetz- und Beiordnungs-Blatt S. 221 — die erforderlichen Vorschriften erlassen worden. — Wenn auch der Zeiipunlt, zu welchem das Gesetz in Krast tritt, noch nicht endgültig seststeht, so will das Ministerium des Innern doch denjenigen Personen, welche sich um Anstellung als Laienfleischbeschauer in einer Gemeinde oder einem Gutsbezirke bewerben wollen, schon jetzt zu ihrer Ausbildung und Ablegung der Prüfung Gelegenheit «eben. — Personen, welche sich künftig der Fleischbeschau widmen und ihre Anstellung als Laien- jieischbeschauer suchen wollen, mögen sich daher baldigst in Dresden bei dem Direktor der städiischen Fleisch beschau, Oberthierarzt 0r. Edelmann, oder in Leipzig bei dem Schlachihosdireltor, Bezirtsihierarzt a. D. Hengst, oder in Chemnitz bei dem Direktor der städtiichen Fleischbeschau, Oberthierarzt br. Tempel, oder in Zwickau bei dem Schlachihosdireltor, Amtsthierarzt Rieck, oder in Zittau bet dem Schlachthosverwalter, RmtSthierarzt Encke anmelden. — Als Fleischbeschauer können nur männliche Personen, welche daS 24. Lebensjahr erfüllt haben und welche nicht Fleischerei, Fleischverkauf oder Viehhandel betreiben, angestellt werden — 8 4 Absatz 2 des Gesetzes —, welche übrigens gesund, frei von erheblichen körperlichen Gebrechen und im Vollbesitz ihrer Sinne sind. Bei der Einberufung zur Ausbildung werden diejenigen bevorzugt, welche Nachweisen können, daß sie, das Bestehen der Prüfung vorausgesetzt, Aussicht haben, sür einen bestimmten Bezirk, beziehentlich für eine bestimmte Gemeinde als Laienfleischbeschauer angestellt zu werden — Punkt 5 der Verordnung vom 24. Juni 1898 —. — Diejenigen, welche die Prüfung bestehen, erlangen übrigens nur dir Befähigung, nicht aber einen Anspruch auf Anstellung als Laienfleischbeschauer. — Die Orisbehörden und die Bezirtsthierärzte werden veranlaßt, diejenigen, welche sich ausbilden lassen wollen, Wozu in erster Linie die jetzt als Trichinenschauer zugelassenen Personen geeignet erscheinen, aus Verlangen über die einschlagenden Bestimmungen noch weiter zu belehren. Dresden, am 20. Juli 1898. Ministerium des Innern. Für den Minister: Merz. Zeibig. Bekanntmachung. Während des 2. Vierteljahres dieses Jahres sind im Mcdicinalpersonalc des hiesigen Regierungsbezirks folgende Veränderungen vorgekomwcn: Verzogen sind: Herr Sanitätsrath Or. maä. Ernst Heinrich Hirt von Zittau, „ Zahnarzt Karl Hermann David von Neugersdorf. Niedergelassen haben sich: Herr Generalarzt z. D. vr. meä Heinrich Ludwig Hirsch in Zittau, „ Or. moä. Philipp Haase in Miikcl, „ approbirter Arzt Johannes Oswald Kessinger in Bischheim nach seinem Verzüge von Altgcrsdorf, „ Zahnarzt Friedrich Wilhelm Herbst in Zittau. Bautzen, am 19. Juli 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schlieben. D. Bekanntmachung. 1) Ernst Albln Eberhard, geboren am 19. Dezember 1874 in Oberleutersdors, 2) Hermann Julius Kamui, geboren am 26. Januar 1876 in Gohrts bei Döbeln, 3) Georg Wilhelm Kockel, geboren am 22. März 1873 tn Dresden-A., 4) Oswald Emll Kaiser, geboren am 14. August 1876 tn Stetzsch, 5) Eugen August Lapp, geboren am 4. Februar 1876 In Plauen bet Dresden, 6) der Landwirth Karl August Dreßler, geboren am 29. August 1872 tn Spremberg bei Neusalza, 7) Oswald Weise, geboren am 15. Dezember 1875 in Kittlitz, 8) Ernst Emil Bock, geboren am 12. Oktober 1875 in Niederrenn« rsdorf, 9) Gottwald Alwin Emil Döcke, geboren am 21. März 1875 in Herwigsdors, 10) Gustav Heimann Fatzke, geboren am 23 Januar 1875 in Niedercunnersdorf, 11) der Stuhlbauer Hermann Paul Mai, geboren am 18. Juli 1875 In Oberoderwitz, 12) Max Oswald Penkert, geboren am 27. Juli 1875 tn Altlöbau, 13) der Fleischer Franz Alwin Böhme, geboren am 15. Februar 1875 In Kamenz, 14) FlorenS Richard Liebig, geboren am 19. Dezember 1875 In Hauswalde, 15) Otto Max Schäfer, geboren am 17. April 1875 in Obersteina, 16) Robert Max Schäfer, geboren am 13 Dezember 1875 in Obersteina, 17) der Fabrikarbeiter Clemens Arthur Philipp, geboren am 7. Oktober 1875 In Bretnig, innerhalb des Deutschen Reiches zuletzt wohnhaft zu 1) tn Zittau, zu „ 3) , Luttowitz, „ , 5) „ Löbau, „ 7) „ Kittlitz, „ 9) „ HerwigSdorf, „ 11) , Oberoderwitz, „ 13) „ Kamenz, . 15) und 16) in Obersteina, 2) in Ostrau bei Döbeln, 4) „ Oberputzkau, 6) „ Großschönau, 8) „ Niederrennersdorf, 10) , Niedercunnersdorf, 12) „ Alllöbau, 14) „ Hauswalde, 17) „ Bretnig, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden HeercS oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen Z 140 Abs. 1 No. 1 des R.-Str.-G^-B. Sie werden aus Dienstag, den 13. September 1888, Vormittag» 8 Uhr vor dle l. Straskammer des Königlichen Landgerichts zu Bautzen, Schloß Ortenburg, Gebäude der Staats anwaltschaft, zur Hauptverhandlung geladen. Bet uiientschuldlgtcm Ausbleiben werden sie aus Grund der nach 8 472 der Slrasprozeßordnung von den Königlichen Ersatzbehörden zu Zittau, Döbeln, Dresden-Stadt I, Dresden-Altstadt, Löbau und Kamenz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Bautzen, den 19. Juli 1898. Königliche Staatsanwaltschaft. vr. Kunz. R. Aus Folium 4 des hiesigen Genossenschajtsregisters tür juristische Personen ist heute die Genossenschaft »Turnverein Ober- und NtcderruppcrSdors" als luristische Person eingetragen worden. Herrnhut, den 21.Juli 1898. Das Königliche Amtsgericht. Schube. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche aus d«n Namen des Privatmannes Friedrich Wilhelm ThomaS In Dresden ein getragene Grundstück, Bauergut mit Braunkohlenwerk, No. 275/22 des Brandkatasters, Folium 22 des Grund buchs sür Settendorf, Klöst. Antheils, bestehend aus den Flurstücken No. 351», 351d, 655—673, 678—685 des Flurbuchs, nach diesem 38 Hektar 38,5 Ar groß, mit 1067,06 Steuereinheiten belegt und ohne Berück sichtigung des Braunkohlcnwerks aus 34675 Mk. geschätzt, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise ver steigert werden und es Ist der 4. August 1888, Vormittags 10 Uhr, als VcrstcigcrungStcrmin, sowie der 16. August 1838, Vormittag» 10 Uhr, als Termin zu Verkündung des VertheilungöplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der GerichtSschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Ostrip, am 14. Juni 1898. Königliches Amtsgericht. vr. Kowarzik. M. versehen, bis steigert werden. Löbau, den 15. Jult 1898. Das Königliche Amtsgericht. Bauer. Die zum Neubau des Vvi-Vvlrslvvl«»-sür das Kasernement de« II. Bataillons 13. Infanterie-Regiments No. 178 tn Kamenz erforderlichen Arbeiten, und zwar: Laos I Erd- und Maurerarbeiten, „ kl Steinmctzarbciten (Graust), . Na . (Sandstein), „ tll Zimmerarbeiten, „ IV Schmiede» und Eifcnarbeilm, ^sämmtlich elnschl. Lieferung der Materialien, Verdingungsanschläge können von der unterzeichneten Geschäftsstelle (Holzmarkt 4,1) gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Die zeichnerischen Unterlagen liegen Im Kasernen-Baubureau zu Kamenz zur Einsicht aus, woselbst auch alle weiteren Auskünfte ertheilt weiden. Angebote find versiegelt und mit der Aufschrift: „ „ IV „ 11 , postsrei an den Unterzeichneten einzurcichen, woraus die Eröffnung tn Gegenwart etwa erschienener Bieter erfolgen wtrd. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Königlicher Garuison-Baubeamter, Bantzen. Bekanntmachung. Erbtheilungshalber sollen die zum Nachlasse des GemcindevorstandS Johann August Gottlieb Wauer in Kieinradw.erttz gehörige aus Folium 13 des Grundbuchs sür diesen Ort eingetragene Gartennahrung und die aus Folium 19 und 39 desselben Grundbuchs eingetragenen Grundstücke im Gefammtschätzungswerthe von 25000 Mk. ohne Inventar, zusammen mit einem Flächeninhalt von 8 Hektar 32,2 Ar (15 Äcker 12s-)R.) und 358,14 Steuereinheiten an Ort und Stellt Freitag, de« 28. Juli 1838, mittags 1 Uhr einschlictzlich des lebenden und toten Inventars und der Ernte vom unterzeichneten Amtsgericht ver- Kaseruen-Neubau Kameuj, Berheiratheten-Wohugebäude, Loos I bezw. 11, Ila, 111 oder 1V DounerStag, deu 4. August 1838, für Loos I Borm. 10 Uhr, „ H „ 1VV. „ „ , II» „ 10'/, , , „ III , 10-/. „ Zur Bolkstimmuug iu der Türkei. Durch die Presse ging in diesen Tagen eine unschein bare telegraphische Mitteilung, die, aus Canea auf dxr Insel Kreta, 19. Juli, datiert, kurz folgendes berichtete: »Die Pforte sandte hierher fünfzig Soldaten zur Ablösung; die Admirale weigern sich, sie landen zu lasten.' So un- scheinbar aber diese Meldung sich ausnimmt, so wenig sie gegenüber den mit Begier erwarteten Kriegsnachrichten aus Amerika ins Gewicht zu fallen scheint — sie hat doch ihre Bedeutung, und vielleicht eine größere, ais wir heute an nehmen oder annehmen möchten. Unserer Ansicht nach ist diese Sendung von Ablösungsmannschaften nach Kreta nur eine Probe gewesen, die die Pforte machte, ein Versuch, zu erkunden und festzustellen, in wie weit ihre Ansprüche -Kus Kreta von den europäischen Mächten, deren Bevoll mächtigte jetzt die Insel verwalten, noch respektiert werden. Und die Probe hat genügt, sie hat die reale Lage der Dinge gezeigt, die Pforte weiß jetzt, daß eS ihr verwehrt ist, ihre noch auf Kreta befindtichen Truppen durch Ersatz bez. Ablösung auch nur auf der gegenwäitigen Höhe zu erhalten. Aber man weiß das nun nicht bloß auf der Pforte, man er- fährt es im ganzen türkischen Reiche und der Eindruck der Nachricht wird voraussichtlich den dumpfen Groll verstärken, der unter den Moslems seit der Beendigung des griechisch, türkischen Krieges, seit dem für die Türkei wenig vorteil, haften Friedensschluffe herrscht. Die Gerechtigkeit erfordert es, anzuerkennen, daß die bittere Stimmung, die sich der Türken bemächtigt hat und die ihre Spitze auch gegen die Ratgeber des Sultan», wenn nicht gegen dessen geheiligte Person selbst, kehrt, nicht völlig unmotiviert ist. Die Be handlung eines siegreichen Herrschers, wie der Sultan nach dem Kriege sie erfahren, dürfte in der Geschichte nicht häufig vorgekommen sein, und bis in die entlegenvsten Teile des Türkenreiches ist die Kenntnis davon gedrungen, wie nach Beginn des von Griechenland mutwillig heraufbeschworenen Krieges die Bewegungsfreiheit der türkischen Armee durch die europäischen Großmächte beschränkt wurde, wie der Sieger es sich gefallen taffen mußte, daß er in dem Augen blick, da das ganze Land des Feindes offen vor ihm lag, von der Verfolgung seines Steges abgehalten wurde, wie der Besiegte auch noch durch die Verzögerung des Friedens schlusses den Sieger zu kostspieligen Aufwendungen für den verlängerten Unterhalt des Heeres nötigen konnte, wie end lich der türkische Siegespreis, von der mäßigen KriegSeut-