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1. Allgemeines i'iöer Land und Kuß. Reist der Fremde von Obsrtum nach Süden, so gelangt er, nachdem er drei geographische Grade oder 90 Wegstunden znrückgelegt hat, gleichsam zu den Marksteinen des Negerlandcs — nämlich zu dem Ogebel di^omsti oder liebel Denles. Von hier an beginnt an beiden Ufern das Gebiet der freien Neger, und soweit cs nach Süden hin nun bekannt, nämlich bis zu den Wasserfällen hinter Oonclolcoro ist es eine ungeheure Ebene, in der blos ein Paar Kegel berge von unbedeutender Höhe sich erheben, durch welche Ebene der Nil mit seinem weißlich-trüben Wasser sammt seinen Nebenflüßen nur mühsam sich durchdrängt. Seine Ufer sind von jenen Denkabergen an bis hinauf zum Lobst bald rechts, bald links mit anmuthigen Wäldern beseht, worin Wild jeder Art sich birgt. Vom Lobst bis hinauf zum Lande der Lor und 6ir sind seine Ufer niedrig — nur an wenigen Stellen ist ein Mimosen-Wald — in der Nähe zu schauen, nur Grassteppen und immer wieder Grasebenen von Süm pfen unterbrochen ermüden das Auge. Denn schwillt der Strom in der Zeit der Regen an, so tritt er rechts und links aus, es entstehen Seen und meilenlange Sümpfe, theilweise mit hohem Schilfgrase (in der