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Verordnungsblatt der KreishMptmauuschast Bautzen zugleich als Koufistorialbehörde der Oberlanfitz. A m ts ötatt Ser Nmtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadl und OstriU des Hauptstcucramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels« und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr> — Fernsprechanschluh Nr. bl. Ws »I« Bautzener N°»rt»ten eM-Inen, mH Ausnahme der Sonn- und Festtage, iSglich abends. Preis de, Vierteljährlichen Abonnement« Jnlertion«fleb8hr süi den Rau« einer P«U» LHaUzette gewöhnlichen Satzes 12'/, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Zisjern-, Tabellen- und anderer jchwieriger Sa, entsprechend teurer. Nachweisgebühr für jede Anzeige uns Insertion 20 Pfg., iur briefliche Auokunil-derlcilung 10 Mg. tuns Porto). Nur bis früh IS Uhr eingehende Jnjerate finden noch tn dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Inserat« nehmen die GejchäjtssieUe des Blattes und die Annoneenbureans an, dergleichen die Herre« Walde tn Laban, Llauh tn Weihender,. Lippttsch tn Schirgiswalde, Gustav Kröling t» Bernslat. Buhr In ES nashatn det Oftrttz, Reuhuer t« Od«r.»uuuerU,rf und »»» Lindenau in »ul«nt» Nr. 27. Donnerstag, den 3. Februar, abends. 1898. Bezirksauss chuHsitzung. Die zweite diesjährige öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses findet Freitag, am 11. Februar dieses Jahres, Bormittags 9 Uhr du Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast statt. Die Tagesordnung hängt an hiesiger Amtsstelle öffentlich aus. Löbau, am 31. Januar 1808. Königliche Amtshauptmannschaft. von CrouShaar. Ehrhdt. Aus Folium 184 des Handelsregisters sür den hiesigen Amtsgertchtsdezirk sind heute die Firma- Deubner L Scholze in Bautzen und als deren Inhaber die Herren Kunstzetchner Georg Christian Heinrich Deubner und Lithograph Karl Gustav Scholze, beide in Bautzen, eingetragen worden. Bautzen, den 2. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. _ Kuntze. Hsr. Konkursverfahren. Ueber das Bermögcn der offenen Handelsgesellschaft Krahl und Schwarzbach, Scheuertuchsabrik in Kirschau wird heute, am 2. Februar 1898, Nachmittags 9 Uhr das Konkursversahren eröffnet. Der Kaufmann Berthold Liedloff in Oppach wird znm Konkursverwalter ernannt. Konkurssorderungen sind bis zum 4. März 1898 bei dem Gerichte auzumelden. Es wird zur Beschlusffassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in ß 120 der Kvnkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 25. Februar 1898, Vormittags 9 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf veu 18. März 1898, Bormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts a» den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sic aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. Mürz 1898 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Schirgiswalde. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Kämpfe. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche aus den Namen der Christiane Auguste Müh in Altbcrnsdorf aus dem Eigen eingetragenen Grundstücke als- I) das Hausgrundstück mit Garten Nr. 132 des Brandkatasters, Nr. 7 des Flurbuchs und Fol- 108 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Altbernsdorf a. d. Eig-, belegt mit 38,80 Steuer einheiten, geschätzt aus 4100 Mk., 2) das Feldgrundstück Nr. 658 des Flurbuchs, Fol. 158 des Grund- nnd Hypothekenbuchs sür Kunnersdors a. d. Eig., belegt mit 14,08 Steuereinheiten, geschätzt aus 000 Mk., sollen im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden nnd es ist der 14. Februar 1898, Vormittags 11 Uhr, als VcrstcigcrungSlcrmin, sowie der 21. Februar 1898, Bormittags 11 Uhr, «is Termin zu Verkündung des VcrthcilungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann In der Gerichtsschreiberet des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bernstadt, am 15. Dezember 1897. Königliches Amtsgericht. 1>r. Knauf. Akt. Goldhahn. Zwangs-Versteigerung. Die tm Grundbuche auf den Namen des Architekten Alfred Rcfscl in Blasewitz eingetragenen, an irr neuangelegtcn Straße zwischen Wettin- und verlängerten Georgstraße gelegenen Grundstücke, als: I. Wiese, Eck-Baustelle, Nr. 405p des Flurbuchs und Fol. 892 des Grundbuchs sür die Flure« der Stadt Bautzen, 7,5 Ar — 40 UM- groß, mit 4,36 Steuereinheiten belegt, aus 3500 Mk. 2. Acld^Baustelle, Nr. 405g desselben Flurbuchs and Folium 893 desselben Grundbuchs, 7,2 Ar --- 39 ; ^R. groß, mit 4,25 Steuereinheiten belegt, aus 3500 Ml. geschätzt, 3. Feld, Baustelle, Nr. 405 n desselben Flurbuchs und Folium 899 desjelben Grundbuchs, 8,1 Ar — 44 > M- groß, mit 4,80 Steuereinheiten belegt, auf 4000 Mk. geschätzt und 4. Wirse, Eck-Baustelle, Nr. 405x desselben Flurbuchs und Folium 900 desselben Grundbuchs, 7,8 Ar — 42 l IR. groß, mit 4,58 Steuereinheiten belegt, auf(s4000 Ml. geschätzt, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 7. März 1898, Vormittags 11 Uhr, als Anmcldctrrmin, ferner der 26. März 1898, Vormittags 19 Uhr, als BrrstciftcrungStrnuin. sowie der 6. April 1898, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des VrrtheilungsplanS anberaumt worden. Die Realbercchtigten werden ausgesordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wieder- kehrenden Leistungen, sowie Kvstensorderungen, spätestens im Anineldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der ans den Gnmdstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Amneldetcrmine in der GcrichtSschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehcn werden. Bautzen, am 31. Januar 1898. Königliches Amtsgericht. I>r. Glauning, Ass. Höker. Die zum Nachlasse des Hausbesitzers Johann Karl August Pallmer in Erostau gehörigen Grundstücke 1. Fol. 35 des Grund und HypoihelenbuchS sür Ervstau, HauSgrundstück mit Gebäuden und Hosraum und den Parzellen 133», 133b und 433 des Flurbuchs, 182 M. groß und mit 27,02 Steuereinheiten belegt, wovon die Gebäude mit 1440 Mk. bei der Landes-Brand-Ver- sicherungsanstalt versichert sind, 2. Fol. 118 des Grund- und Hypothelenbuchs für Crostau, Feld und Wiefe, Nr. 407 des Flur buchsnachtrags, mit 7,89 Steuereinheilen belegt und mit einem Flächengehalle von 173 OR. 3. Fol. 106 des Grund- nnd Hypolhekcnbuchs für Crostau, Hutungs-Parzelle 432 des Flurbuchs- Nachtrags, 13 NM. groß und mit 0,18 Steuereinheiten belegt, sollen Freitag, den 11. Februar 1898, Vormittags 10 Uhr im Gasthofe znm Erbgericht in Crostau öffentlich versteigert werden. Im Termine sind 1000 Mk. in Baar oder Wcrthpapieren zu erlegen: die Uebergabe erfolgt sofort. Die Verstetgerungsbedingungen hängen am Gerichtsbrette deS unterzeichneten Gerichts und im Erb gerichte zu Crostau aus." Nach der Grundstücksversteigernng findet die Auktion der Nachlaßmvbllicn durch die Ortsgerichte statt, Schirgiswalde, nm 28. Januar 1898. Königliches Amtsgericht Lcivler. Gl. Bekanntmachung. Bei dem unterzeichneten Stadtrathe sind vom Reichs-Gesetzblatte die Nummern: 54 vom Jahre 1897 und 1 und 2 vom Jahre 1898 eingegangen. Dieselben liegen vierzehn Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Rathskanzlei ans und enthalten: Nr. 2436) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Ueberelnkommen über den Eisenbahnsrachwerkehr beigcfügtc Liste, vom 18. Dezember 1897; Nr. 2437) Be kanntmachung, betreffend die wechfclfcitige Befreiung der Angehörigen des Deutschen Reichs und Oesterreichs von der ihnen als Ausländern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten obliegenden Verpflichtung zur Sicherheits leistung für die Prozeßkosten, vom 23. Dezember 1897 ; Nr. 2438- Verordnung, betreffend die Eimichttmg einer Staatsanwaltschaft bei den Gerichten der Schutzgebiete, vom 13. Dezember 1897; Nr. 2439) Bekannt machung, betreffend die Anzeigepflicht sür die Geslügclcholera, vom 11. Januar 1898; Nr. 2440) Gesetz, be treffend die Kontrvle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen nnd des HauShaltS der Schutzgebiete sür das Etatsjahr 1897/98, vom 22. Januar 1898; Nr. 2441) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnsrachtvcrkehr bcigesügte Liste, vom 21. Januar 1898; Nr. 2442) Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Uebereinkunft zwischen dem gleiche und Großbritannien über den Schlitz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst, vom 22. Januar 1898. Bautzen, am 2. Februar 1898. Der Stadtrath. Heerklotz, z. Z. Vorsitzender. Die Beschlüsse des Allgemeinen konservativen Partei tages ;v Dresden. Der Dresdner Parteitag — so schreibt die , Kons. Korr." — hat vier Resolutionen beschloßen, durch welche die politischen Ziele der Partei, ihre Stellung zu den übrigen Parteien und ihr Verhalten bei den im Verlaufe dieses Jahres stattfindenden Reichstagsmahlen klar bestimmt werben. Die konservative Partei hat es in Dresden weder notwendig gehabt, grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten auszu- gleichen, noch Abänderungen ihres bewährten Programms vorzunehmen; sie hat vielmehr angesichts der von vielen — so auch von früher befreundeten — Seiten über ihre Absichten verbreiteten Mißdeutungen und Entstellungen in voller Einmütigkeit und in unzweideutiger Klarheit ihr un- wandelbares Festhalten an den alten traditionellen Grund sätzen bekannt und insonderheit den verschiedenen auf ihre Kosten verbreiteten Legenden den Boden entzogen. In den gegnerischen Parteien wird mit einer gewissen apodiktischen Sicherheit die Behauptung verbreitet, die kon servative Partei sei eine reine Grobgrundbesitzervertretung Mit Recht heißt es darum in der ersten der Resolutionen: Eine Interessengruppe ist die konservative Partei niemals gewesen und kann sie niemals werden. Wollte die Partei sich dazu hergeben, rein ma terialistische Bestrebungen zu verfolgen und ihre idealen Ziele in den Hintergrund zu stellen, so würde sie bald über rannt werden; denn jede Interessengruppe ist naturgemäß einseitig und egoistisch. Von Egoismus aber, sei er wirt schaftlicher oder parteipolitischer Art, muß eine christlich konservative Partei unter allen Umständen frei bleiben. Darum wird jedes Parteimitglied die Aufforderung, daß die idealen Ziele unserer Partei umso kräftiger betont werden sollen, je mehr die materialistischen Bestrebungen sich vordrängen, mit Genugthuung begrüßen. Die konservative Partei steht auf dem Boden des Christentums und der Monarchie; sie will die Wahrung der Autorität und der Herrschaft von Gesetz und Ordnung. Es ist eine illoyale Unterstellung, wenn man unserer Partei nachsagt, sie wolle die Volksrechte knebeln und beispiels weise das Reichstagswahlrecht abschaffen; darum ist in der ersten Resolution ausdrücklich betont, daß die konservative Partei die Aufrechterhaltung der persönlichen Freiheit — aber selbstverständlich auch die der Kronrechte will. Ebenso ist aber auch heroorgehoben, daß die Partei nach wie vor entschlossen ist, ihre Selbständig keit nach allen Richtungen zu wahren — ein Fingerzeig für diejenigen, welche angeblich »befürchten und immer wieder behaupten, die konservative Partei könne dem „Gouvernementalismus" anheimfallen. Die Stellung der konservativen Partei zu den übrigen Parteien ist durch die zweite und vierte Resolution präci- siert. Unser Feind ist die Socialdemokratie mit ihren Helfershelfern. Dem Kampfe gegen sie soll unsere ganze Kraft gewidmet werden. Darum ist es auch die Pflicht jedes konservativen Mannes, neuen Parteibildungen, welche die zu jenem Kampf erforderlichen Kräfte zersplittern, grundsätzlich entgegenzutreten. Parteien oder Parteigruppen, welche, auf konservativem Boden entsprungen, sich auf eigene Füße stellen, um eine bestimmte Spectalität des konservativen Programms zu verfolgen, schädigen durch die Schwächung der Mutterpartei nicht nur die gemeinsame große konservative Sache, sondern auch den von ihnen ver- olgten besonderen Teil derselben; denn wie es in der Re- olution treffend heißt, die Vielheit kleiner Patteibildungen ührt zur Ohnmacht gegenüber straff organisierten Parteien. Wem also die konservative Sache am Herzen liegt, in sonderheit, wer mit uns von der Notwendigkeit eines un erbittlichen Kampfes gegen die jede göttliche und weltliche Autorität untergrabende, unter Mißbrauch politischer Frei heiten auf Zerstörung der christlichen Gesinnung im Volke hinarbeitende Socialdemokiatie nebst den ihr gleichzu achtenden Parteien und Gruppen überzeugt ist, wird nur dann Positives zu erreichen vermögen, wenn er fest und treu im konservativen Lager steht. Als Ergänzung des Satzes, daß die konservative Partei eine Interessengruppe nicht sei, kann der erste Teil der dritten Resolution aufgefaßt werden. In der That: von einer Feindschaft innerhalb der konservativen Partei gegen Industrie und Handel kann keine Rede sein, ebensowenig aber von einem auf den Stillstand der Socialreform ge richteten Bestreben der Partei. Den freisinnigen Zwietracht schürern zwischen Handel und Landwirtschaft wird die Er klärung, daß die konservative Partei der Ansicht ist, das Wohl des Vaterlandes könne nur durch Gleich, berechtigung und Zusammenwirken aller wirt schaftlichen Faktoren, einschließlich des legi- timen Handels, gefördert werden, »gegen den Strich" gehen. Wir erwarten aber, daß man auf jener Seite nunmehr diese unzweideutige Kundgebung sich gesagt sein lassen wird. Die notleidenden Produktivstände — Landwirtschaft, Handwerk und Kleinhandel — werden nach wie vor des entschiedensten Eintretens der konservativen Partei für ihre auf die Verbesserung ihrer Lage gerichteten Forderungen gewiß sein können. Unsere Partei lehnt es ab, durch Vor spiegelung unerfüllbarer Versprechungen um die Gunst der Gewerbetreibenden zu buhlen, sic braucht nur auf das durch jahrelange beharrliche Arbeit von ihr Erreichte hinzuweisen.