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Anmerkungen. 1 .) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bergbauendcn Publikum bemerklich gemacht, daß die nach der bestehenden Betfassung auf dem Ausbeutbogen und zwar höherer Bestimmung gemäß, nur bei Ueberschuß ge benden und sich frei verbauenden Gruben angegebene bcrgamtliche Kurtaxe, da sie lediglich auf bergmännische Wahr- scheinlichkesicn, und ihrer Natur nach auf unsichere Umstande gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sichern Maasstab abgebcn kann, wornach der Inhaber der Kuxe einen bestimmten Gewinn an terminlich ein- lausenden, die Stelle von Kapitals-Zinnsen vertretenden Geldsummen zu gewarten habe. 2 .) Bauenden Herren und Frauen Gewerken dienet ferner zur Nachricht, daß in den vereinigten Bergamtsre- fieren Annaberg, Scheibenberg mit Hohenstein und Oberwiesenthal, Carl Friedrich Zimmermann, ingl. Lud wig Heinrich Müller als Zubußboten, Carl August Ernst Göbel interimistisch als solcher, so wie Fried rich August Müller als Zubußbeibote bestellt sind, und von denselben ein jeder Gewerke bei dem Abtragen sei ner! Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabellc, welche das Grubcngebäude betrifft, auf dem derselbe Kuxe bauet, zu verlangen berechtigt sey. Quartal 1844 1 .) Namen der fiskalischen, nnd der im Frei- verbau stehenden Zechen. 20 35 100 Ohngefähre Kurtaxe. Aunaberger Rester. Schichtmeister und Lehnträger« Königl. Bierfchnabel- Orgel-, Marcus Röhling- und Tiefer Junger Andreas Stölln im Schreckenberg, s. Ricolaus Orgelstollnflügel im Schottenberg, Neubert« Gemeinschaftliche Wasserleitung in der Orgelstollnsohle, Neubert. Krönung Fdgr. am Schreckenberg, Beilehn von Marcus Röh ¬ ling Fdgr., - - - * Marcus Röhling Fdgr. am Schreckenberg, Reu Heilig Kreutz Fdgr. am Schottenberg, Rother Adler Stölln bei Rittersgrün Strödel. Strödel. Schreiber, 2 .) Namen -er Zechen, welche theils aus dem Corw munbegnadigungsfond theLls von Gewerken und Gigenlöhnern mit Zubußen gebaut werden. Die bei den Zubußzcchcn spccificirten und mit bergamtlicher Genehmigung angeschlagenen Zubu ßen sind bei Vermeidung des in Nr. 6. Woche des Quartals Lucia den 6ten Rovember 1814 angehenden, und dann Nr. 6. Woche des folgenden Quartals Reminiscere den 5ten Februar 1845 zu Ende gehenden Retardats richtig abzustattcn, unter der Verwarnung, daß demjenigen, was im 18. und 19. 8. der Anno 1709 ins Land publicirten Bergrcsolutioncn dieses Puncts halber enthalten, streng nachgegangcn werden soll; immaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Gewerken ihre richtigen Verleger allhier halten sollen, damit denselben die Zubußzettel insinuirt, auch was sonst wegen ihrer bauenden Kure vorfällt, an dieselben gebracht werden könne.