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Anmerkungen. 1 .) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bergbauenden Publikum bemerklich gemacht, daß die nach der bestehenden Verfassung auf dem Ausbcurbogcn und zwar höherer Bestimmung gemäß, nur bei Uebcrschuß ge benden und sich frei verbauenden Gruben angegebene bcrgamtliche Kurtaxe, da sic lediglich auf bergmännische Wahr scheinlichkeiten, und ihrer Natur nach auf unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sichern Maasstab abgcben kann, wornach der Inhaber der Kure einen bestimmten Gewinn an terminlich ein laufenden, die Stelle von Kapitals-Zinnsen vertretenden Geldsummen zu gewarten habe. 2 .) Bauenden Herren und Frauen Gewerken dienet ferner zur Nachricht, daß in den vereinigten Bergamtsr«- steren Annaberg, Scheibenberg mit Hohenstein und Oberwiesenthal, Carl Friedrich Zimmermann, ingl. Lud wig Heinrich Müller als Zubußboten, Carl August Ernst Göbel interimistisch als solcher, so wie Fried rich August Müller als Zubußbeibote bestellt sind, und von denselben ein jeder Gewerke bei dem Abtragen sei ner Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabelle, welche das Grubengebäude betrifft, auf dem derselbe Kuxe bauet, zu verlangen berechtigt scy. 3 .) Vermöge hoher Finanzministerial-Verfügung vom 6. November 1843 und hoher Ober-BergamtS- Verordnung vom 15. desselben Monats sind auf das Jahr 1843 folgende Vorschüsse, als: 700 Thlr. —- —- an König David s. Galliläischc Wirtschaft Fdgr., 70 - ----- Bäuerin Fdgr., 200 - —- — , - St. Johannes s. tiefer Preuscn Stölln., t>30 » —- —- Ncunnverhofft Glück s. Unverhofft Gluck mit Freuden Fdgr., 3000 - —- —- « Krönung Fdgr., 700 - —- - - - Kippenhain s. Zehntausend Ritter Stölln, mithin übcrhaut 5300 Thlr. —, -- aus der Annabcrger Schurfgeldcrkassc bewilligt worden. Quartal 1844 1 .) Namen der fiseulischeu, und der im Frer- verbau stehenden Zechen. Ohngefähre Kurtaxe. 20 35 Aouaberger Nester. Königl. Bierfchnabel- Orgel-, Marcus Röhling- und Tiefer Junger Andreas Stölln im Schreckenberg, s. Ricolaus Orgelstolluflügel im Schottcnberg, Gemeinschaftliche Wasserleitung in der Orgclstollnsohle, Krönung Fdgr. am Schreckenberg, Beilehn von Marens Röh ling Fdgr., ------- Marens Röhling Fdgr. am Schreckenberg, - - Reu Heilig Kreutz Fdgr. am Schottenberg, Wille Gottes Fdgr. s. St. Anna Stölln bei Hohenstein, o—o Schichtmeister und > Lehnträger. Neubert. Nenbcrt, int. Strödel. Strödel. Schreiber. Hering. 2 .) Namen -er Zechen, welche theils ans dem Eom- munbegna-ignngsfond (6om), theils von Gewerken und Eigenlöhnern mit Zubußen gebaut werden. Die bei den Zubußzechen speeificirtcn und mit bergamtlicher Genehmigung angeschlagenen Zubu ßen sind bei Vermeidung ves in Nr. 0. Woche des Quartals Reminiscere den 7ten Februar 1844 angehenden, und dann Nr. 6. Woche ves folgenden Quartals Trinitatis den Nen Mai 1844 zu Ende gehenden Retardats richtig abzustatten, unter der Verwarnung, daß demjenigen, was im 18. und 19. 8. der Anno 1709 ins Land publicirten Vcraresolutionen dieses Puncts halber enthalten, streng nachgegangen werden soll; immaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Gewerken ihre richtigen Verleger allhier halten sollen, damit denselben die Zubußzettel insinuirt, auch was sonst wegen ihrer bauenden Kure vorfällt, an dieselben gebracht werden könne.