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Anmerkungen, 1.) Zu Kelhütung von Mißverständnissen wild dem bcrgbauenden Plibüklim d-meMch gemacht, daß dir nach der bestehenden Verfassung aus dem AuSbeulbogen und zwar höherer Bestimmung gemäß, nur bei Ueberschuß g». dendcn und sich frei verbauenden Gruben angegebene bcrgamüiebe Kurlare, da sie lediglich auf bergmännische Wahr scheinlichkeiten, und ihrer Natur nach auf unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sichern MaaSstab abgcben kann, wornach der Inhaber der Kure einen bestimmten Gewinn an terminlich ein- lausenden, die Stelle von KupiMls-Zümscn vertretenden Geldsummen zu gcwarten habe. -.) Bauenden Herren und Frauen Gewerken dienet ferner zur Nachricht, daß in den vereinigten Bcrgamtsre- fieren Annaberg, Scheibenberg mit Hohenstein und Oberwiesenthal, Carl Friedrich .'»immermann, ingl. Lud wig Heinrich Müller als Zubußboten, Carl August Ernst Göbel interimistisch als solcher, so wie Fried' rich August Müller als Zubußbcibote bestellt sind, und von denselben ein jeder Gewerke bei dem Abträgen «ei ner Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabelle, welche das Krubcngcbäudc betrifft, auf dem derselbe Kure bauet, ^u ,verlangen berechtigt sey. , Quartal L8-SL t ) Ramen der fiskalischen, und der im Frei- verbE steherrÄers Dechert. Ohngefähre . Kurtaxe. Mnnaberger Nester. 20 35 100 Königl. Bierschnabel- Orgel-, Marens Röhling und Tiefer Junger Andreas Stoll» im Schreckenberg, s. Rico laus Orgelstollnsiügel im Schottcubcrg, GememschaftUche Wasserleitung ill der Orgelstollusoble, Krönung Fdgr.-am Schreckenberg, Beilehn von Marens Nvb- ling Fdgr., - - - - ' - - Marens Röhling Fdgr. am Schreckeilberg, Reu Heilig Kreutz Fdgr. am Schönenberg, Rother Adler Stölln bei Nittcrsgrün, Wille Gottes Fdgr. s. St. Anna Stölln bei Hohenstein, o -0 Schichtmeister und Lchnträger. Neubert. Neubert, iul. Strodes. Strödel. Schreiber. Schubert. Hering. 2 ) Namen -er Zeche», welche theils aus -em Com. mnnbegna-igunnsfon- « ->» ), theils vom Gewerken und Eigenlöhnern mit Znbntzen gebaut werden. Die bei den Zubußzechcn spccificirten und mit bergamtlicher Genehmigung angeschlagenen Zubw firn sind bei Vermeidung des in Nr. 6. Woche des Quartals Crucis den Nen November 1^3 angehenden, und dann-Nr. 6. Woche des folgenden Quartals Lucia den 7tcn Februar 18^^ zu Ende gehenden Retardats richtig abzustatten, unter der Verwarnung, vast demjenigen, was im 18. und 19. §. der Anno 1709 ins Land publicirten Bergresolutionen dieses Pnncts halber enthalten, streng nachgegangen werden soll; immaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Gewerken ihre richtigen Verleger allhier halten sollen, damit denselben die Zubußzcttel insinnirt, auch was sonst wegen ihrer bauenden Kure vorfällt, an dieselben gebracht werden könne.