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1888 Donnerstag, den 4. Oktober. Til« »u wltd delmutt«» NliiijnHim. der Amtshauptmann schäften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Iiichwei«s«dühr ». Ins«iai I« u Ltduhrsur drieii. Au«, kimfttrrtkilung io <u. Pu»io,. Rl«tn«r«. di« » Uhl «lngrhrndt g«««»: dal. dir H«rr«n LoiW,, vaudrn iLaukngrb.i, Z. »Mall tn ködau, L. W Li,pU1» GchtrgtiwaiL«, Donng tn ««7- dach, vahi in «Satz«Hain » Oftrt», y. vl. Reuhner in Lunnertoori, v. v. Lind«»» » Putint» u. v. «. «t«t««a»» »r Auirrat« finden IN dem "adend« Nelcheuvach o.»«.,«: Verordiiungsblalt der Kreishauptmannschast Bautzen zugleich als «onfiftoriatbehörde der Oderlausttz. KU, .«au»«»«» Mnchitchlrn» »icheinrn l-u»«r kann. u. ge«. «A) Uiglich adend« 7 Uhr sür »Ml folgenden Lag. lliarau». »»«»trtchtender «dann«, «entdpret« »»«rteliährl. »-Ni K»i«rttou«delra g Mr d«n Rmn»«in«rP«tti-S»aliietl«lr Orga« der HauvelS- und G e w e r b e k a m me r z« Zittau. Bekanntmachung, die Diöcesan-Versammlunq des Zittauer Diöcesanbezirks betreffend, an sämmt- liche Kirchenvorstände und evangelisch-lutherische Collatoren des Zittauer Diöcesanbezirks. Die diesjährige DiöcZan-Versammlung deS Zittauer Diöc:sanbezirkS, welche in Zittau abgehalten werden wird, ist aus Mittwoch, den 24. October dieses Jahres, anberaumt worden. Die Versammlung wird unter Leitung deS geistlichen Mitglieds der unterzeichneten Consistorialbehörde im Bücgersaale des Rathhauseö stattfinden und früh zu Nhr ihren Anfang nehmen. Nach Eröffnung der Versammlung durch Gebet wird 1) der Vorsitzende eine Ansprache halten; 2) Pfarrer Brussig—Großschönau über das Thema sprechen: „Wie bestatten wir unsere Tobte»?-, woran sich evrnt. eine DiScussion knüpfen wird; 3) Pfarrer Mätttg—Burkersdorf über die letztjährige Wirksamkeit deS Zittauer Diöc-san-AuSschusses zur Fürsorge für aus Strafanstalten Entlassene berichten. Nach Erledigung dieser Gegenstände werden etwaige, die Thätigkeit der Kirchen vorstände oder das kirchliche Gemeindeleben überhaupt betreffende Anträge, sofern sie 8 Tage vor dem Zusammentritt der Versammlung bei der Kreishauptmannschast schriftlich ringereicht sind, soweit thunlich, zur Besprechung resp. Beschlußfassung gebracht werden. D e Kirchgemeinden sind an dem der Versammlung vorhergehenden Sonntage beim Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diöcesan-Versammlung in Krnntniß zu sitzen. Solches wird unter Hinweis auf § 31 der K rchenvorstands- und Synodal Ordnung Vom 30. Mä:z 1868 den Betheiligten beziehentlich zur Nachachtung bekannt gegeben. Bautzen, den 26. September 1888. Die Königliche Kreishauptmannschast als Consistorialbehörde. von Crtegern. Mtz Bekanntmachung. Diejenigen Gemeinden und Gutshcrrschasten deS Bezirks, welche für das Jahr 1889 um eine Wegebau-Unterstützung aus Staats» oder Beztrksmiiteln nuchzusuchen beabsichtigen, werden hier mit ausgefvrdert, ihre Gesuche unter genauer Bezeichnung der zu bauenden Strecken und der daran vorzuneymendcu Herstellungen, sowie Angabe des in den letzten drei Jahren gehabten Wegebau aufwandes und Beifügung eines Kostenanschlags, bis spätestens den 15. October d. I. anher einzureichen. Später eingehende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. König!. Amtshauptmannschaft Bautzen, am 3. September 1888. v. Borberg. Ostl- Bekanntmachung. Montag, den 8., und Dienstag, den 9. October dieses Jahres, können bei dem unterzeichneten Amtsgericht wegen Reinigung der AnNslocalnäten nur dringliche Sachen expedirt werden. Bautzen, am 1. Ociober 1888. Königliches Amtsgericht. Meusel. Mstr. Bekanntmachung. In der ersten Rathssitzung künftigen Jahres sind die von weil. Herrn Oberkämmercr Johann Christoph Prentzel gestifteten academlschen Stipendien zu vergeben. Bcwerbungsgcsuche sind bis Ende Dccember d. I anher einzureichen. Das Nähere über die VerleihungSbedmgungen ist in hiesiger Rathscanzlei zu erfahren. Stadtrath zu Bautzen, am 1. October 1888. Heerklotz, Stadtrath. Fr. Bekanntmachung. Auf Antrag der Erben sollen die zum Nachlaß des Gutsbesitzers Moritz Julius Wünsche in Ebersbach gehörigen Grundstücke, als: a) das Bauergut, Fol 256 des Grundbuchs für Alt-Ebersbach, No. 513 des Brand- catasters für diesen Ort, 15 Hectar 48 » Ar oder 27 Acker 296 Ruthen groß, b) daS Feld- und Wiesengrundstück, Fol. 784 des Grundbuchs für Alt-Ebersbach, 1 Hectar 56 t Ar oder 2 Acker 248 ^Ruthen groß, Von dem unterzeichneten Amtsgerichte Rcißbach. sud steMr^wer^ sich zu gedachter Zeit hier einfinden. Königliches Amtsgericht Ebersbach, am 27. September 1888. J A.: Ass. Oehmichen. B e k a n n t m a ch u n g. Die auf i , ^«»«»«^ Donnerstag, den 4. October 1888, anberaumte Versteigerung verschiedener Viehstücken bei Seifert in Kleinsaubernitz findet nicht statt. Bautzen, am 3. October 1888. Der Gerichtsvollzieher deS Königlichen Amtsgerichts daselbst. Hänsch. G bei Bautzen, den 2. October 1888. Der Vorstand der Scction V der Sächsischen Bangewerks-Bcrufsgenossenschaft. ILiiI»« , Vorsitzender. <2 de» 23. October 1888, Nachmittags ',-3 Uhr, anderweit unter den im Termine bekannt zu gebenden, sowie am '>'^>1 Gerichts^ Kret- schäm hier aushängcndcn Bedingungen frenvilligerwelse an unterzeichneter Amtsgerichtoftelle ver- "Sächsische BaugewerkS-Bcrnssgenossenschaft, Sectio« V. Vom 1. October d. I. an besteht der Seetionsvorstand der Section V der Sächsischen Bau- gewerks-Berussgenoffenschast aus folgenden Herren: Mitglieder: dem Unterzeichneten, Vorsitzender, m n«. Baumeister Adolf Kaup in Bautzen, stellvertretender Vorsitzender, DecoratwnSmaler Gustav Koschwitz in Bautzen, Schriftführer, Baumeister Robert Scheibe m Bautzen, Baumeister Adolf Kilian in Weißenberg, Baumeister Rudolf Poppe m Zittau und Baumeister Hermann Wendt in Kamenz. It. Ersatzmänner: Baumeister Carl Schneider in Bautzen, Baumeister Friedrich Günther in Bischofswerda, Schlossermeister Robert Pahn in Bautzen, Baumeister Hugo Weise in Eibau, Klcmpnermcister Christian Friedrich Busch in Löbau, Baumeister Moritz John in Löbau und ,, Baumeister Paul Nicolaus Paulick in Tschaschwitz. Solches wird hiermit auf Grund von 8 -30 des Statuts bekannt gemacht. Bautzen, am 2. October 1888. Der Vorstand der Scction V der Sächsischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft. ILul»«, Vorsitzender. Sächsische Baugewerks-Lerussgenoss^ Section V. Bekanntmachung. Nachdem die Herren Vertrauensmänner der Section V der Sächsischen Baugewcrks-Berufs- geaosscnschaft als Beauftragte im Sinne der 88 82 fa- des Unfallverstcherungsgesctzcs vom 6. Just 1884, und zwar ein Jeder für seinen Bezirk, gemäß 8 84 oit. von den zuständigen Verwaltungs behörden vereidigt worden sind, wird solches hiermit auf Grund von 8 44 des Statuts zur öffent lichen Kenntniß gebracht Ein Verzeichnis) der Herren Vertrauensmänner und ihrer Bezirke fugen wir nachstehendes Bezirk Ni. Umfaßt den Amtsgerichts-Bezirk: Vertrauensmann. I. Bautzen, Lotze, Gustav, Zimmermeister, Bautzen. ll. Kamenz, Pollack, Carl Heinrich, Baumeister, Kamenz. 11!. Löbau, Berthold. F. B, Baumeister, Löbau i. S. IV. Zittau, Krause, Rich, Baumeister, Zittau. V. Großichönau, Häbler, Gotthelf, Baumeister, Großschönau. VI. Ostritz, Hartmann, Rudolf, Baumeister, Ostritz. VII. Bernstadt, Ebermann, Ernst, Baumeister, Bernstadt i. S. VIII. Herrnhut, Meyer, H , Bauverwalter, Herrnhut. IX. Ebersbach, Fuchs, F. A, Baumeister, 'Neugersdorf O -L. X. Neusalza und Schirgiswalde, Reihmann, E Julius, Baumeister, Sohland a. d. Spr. XI. Bischosswerda, Mittag, Clemens, Baumeister, Bischofswerda. XII. Pulsnitz, Weise, H. I., Baumeister, Pulsnitz XIII. Königsbrück, Reinhardt, Oswald, Baumeister, Königsbrück. Telegraphische Korrespondenz. Kopenhagen, 2.Oktober. Dem Folkething des Reichstages wird heute vom Finanzminister ein An trag zum Finanzgesetz sür das Etatsjahr 1.April 1889 bis 31. März 1890 oorgelegt. Die Gesamteinnahme wird auf 54 542043 Kronen und die Ausgabe auf 57 884 287 Kronen geschätzt. ES ergubt sich also ein Deficit von 3342244 Kr., das aber in Betracht des großen Kafsen- bestandeS des Staates von ca 60000000 Kr. und des Reservefonds von ca. 18000000 Kr. nicht als bedeutend angesehen werden kann. Paris, 2. Oktober. Der Präsident Carnot hat heute vormittag ein auf die in Frankreich wohnenden Fremden bezügliches Dekret unterz-ichnet. In der Darlegung der Motive heißt eS: Die bezüglichen statistischen Erhebungen beweisen, daß sich die schon sehr namhafte Zahl der Fremden in Frankreich stetig durch Einwanderung vergrößert. Diese Lage der Dinge hat die besondere Aufmerksamkeit der Re gierung aus sich gezogen, welche, dem Beispiel der Mehrheit der anderen Stationen folgend, der Ansicht war, daß es rat sam sei, die Berwallung in den Stand zu setzen, die Ver hältnisse kennen zu lernen, unter welchen sich die Nieder lassung von Personen oder Familien aus dem Auslande auf französischem Boden vollzieht, Das Dekret bezieht sich aus die in Frankreich bereits wohnenden oder noch erst dahin übersiedelnden Fremden. Die Verpflichtung eines Ausweises, welcher vermittels Legitimationspapiere erfolgen muß, dürfte keinerlei Widerspruch begegnen, der sich auf die vorhandenen vertragsmäßigen Verpflichtungen Frankreichs stützen könnte, weil derselbe nicht Anlaß zur Erhebung von besonderen Steuern giebt. Das neue Reglement bezieht sich nur auf Fremde, welche sich dcfinitio in Frankreich niedcrlafsen. Dasselbe betrifft keineswegs diejenigen Fremden, welche sich nur vorübergehend, sei es wegen Geschäften, sei eS zum Vrr- gnügen, in Frankreich aufhalten. Der Text des Dekretes lautet: Artikel I. Jeder nicht zum Wohnsitz in Frankreich berechtigte Fremde hat, wenn er sich daselbst niederzulrffen gedenkt, innerhalb 14 Tagen nach seiner Ankunst dem Bürgermeisteramle deS betreffenden NiederlaffungSorteS fol gende Erklärung abzugeben: 1) Der eigene Name und Vor name sowie die Namen und Vornamen der Eltern. 2) Die Nationalität. 3) Datum und Ort der Geburt. 4) Letzter Aufenthaltsort. 5) Profession oder sonstige Existenzmittel. 6) Namen und Alter der Frau, sowie der etwaigen minder jährigen Kinder. Diese Legitimationspopiere müssen der Erklärung beigesügt sein, besitzt der Fremde diese Papiere nicht, so kann der Bürgermeister mit Zustimmung des Prä fekten dem Antragsteller eine gewisse Verzugsfrist zur Be Schaffung derselben gestatt n. Eine Empfangsbescheinigung für die Aushändigung der Erklärung an den Jntenffenten erfolgt unentgeltlich. Artikel II. In Paris und Lyon müssen die Erklärungen bei dem Präfekten des Seine- und Rhone departements gemacht werden. Artikel III. Im Falle der WohnungSverävderung muß bei dem Bürgermeisteramt des neuen Aufenthaltsortes eine neue Erklärung abgegeben werden. Artikel IV. Den gegenwärtig in Frankreich wohnenden und noch nicht zum Wohnsitz daselbst berechtigten Fremden kann ein Aufschub von einem Monat gestattet werden, um den vorgenannten Bestimmungen nachzukommen. Artikel V. Zuwiderhandlungen gegen diese Formalitäten werden durch Polizeistrafen geahndet, wobei jedoch dem Aus- weisungSrecht, welches dem Minister deS Innern zusteht, kein Eintrag geschehen soll. Der „France" zufolge würde Boulangeram Donners tag nach Paris zurückkehren und wenige Tage später sich nach der Dordogne begeben, um an einem Bankett in Perigueux teilzunehmen. San Sebastian, 2. Oktober. Die Königin- Regentin hat heute mit dem Prinzen Alfons die Rück reise nach Madrid angetreten. New-Aor?, I. Oktober abend», l Schluß - Knrsr.) Fest. aus Vertin (60 Tage) 94'/«. Wechsel aus Länder (60 Tag«) 4.83'/, Labi« Transfers 4,88'/«. Wechsel aus Pari« (60 Lag« i b,23'/« 4vrot«nt sund. Anleihe !29 eM. N.-B- Lake »rie- und Western Aktien 30'/,. N.-N. Lmtralbabn- und Hudson River-Aktie: I0S'/« rbicogü u. Korth Western-Aktien 115. Lai, «Hore Michigan South - Aktien 104 renkai Pacific - Aktien 36'/«. North. Pacific. Lreserre» 61'/«. üouisvill« und Nashville-Aktien 61'« Union Pacific-Aktie: 62'/,. «buago, Milwaukee und «t. Paul-Aktien 68'/,. Philadelphia un «eadw-.^iiin 54 Vabash, St. LouiS Pacific Pres.-Aktien 28°,. Lanad, n - iacific - »kti-a 58'/« Illinois «entral - Aktien 118. S Louik u, . 2t. Francisco Pref.-Aktien 73'/,. N.-U. Lake Srie, West., 2i :