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Sonntag, de« 1. Aannar. AmtzenerHMlhriPeL Verordnungsblatt der Kreishauptmanuschaft Bautzen zugleich als «onfistorialbehörde der Oberlaufitz. «r. 1 «»rutichtruder «do»n«- ««»tpret« »lertellShrl. »4« I«Ie>tou«dctrag sür d«n R>m»nerPettt.SpaIti«tlr II 4 RaHnt»a«dIthr p. Jnleral „4 kduhr für briesk Nu»- Umlt»«UnuzI» 4 fundPorto). drS 9 Uhr eingrbcnd« WÜer». stndkn tn d«» axnd» Blatte «uMahm». 1888. UN« -u !»u» »«»UI»«» al» ir»»cr»dur«aa» »ehme«, UM vr«U«rh»h>uig, Inserat« für »i .«autzeuer Nachrlchteu- argen: dal. dl« b«rren!r<»»«r t» Ba u^enlLaneng^f, Sak», S-dtrglSwald«. Lorlng In -Mel» dach, Buhr tn Sontgtdatn t» Oftri», 8. M. Reubner kn LH«» Cnnncrioail. v. v Ltird«ua» t» Uu ttnttz u. B. <t. Wiedr«»»» « »ietchendach O.-L. Amtsv tatt de^Hrytshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut .^Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handels» und Gewerbekammer zu Zittau: Bekanntmachung Wehrp von Boxberg, Amtshauptmann. Kprth. Äi der Wiederholung der Anmeldung zur Rccrutirungs-Stammrolle sind nur diejenigen Militär wichtigen befreit, welche für einen bestimmten und zwar längeren Zeitraum als bis zum Gestell» siahc 1888 ausdrücklich hiervon entbunden oder über das lausende Jahr 1888 hinaus zurückge llt worden sind. Ts Anmeldung zur Rccrutirungs-Stammrolle ist in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres Lei der rtsbebörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes zn bewirken. Zeitig abwesende Militär- pflichtigedas sind solche, welche zu dieser Zeit an keinem Orte innerhalb Deutschlands sich danernd aufhaltei sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren znr Rccrutirnngs Stammrüe anzumelden. Drzum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, dasern sie nicht berts zum activen Militärdienst eingetreten sind, bei dem Civilvorsidenden der Ersatz- Commissitl ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheins schriftlich oder mündlich u melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beautrngen. Beher erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburts orte selbstersolgt, das Geburtüzeugniß, bei Wiederholung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungjahr erthcilte Loosungsschein vorzulcgen. Außerdem sind bei der wiederholten An meldung eva inzwischen eingetretene Veränderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes u. s. w. mit anzuzgen. Dalxn ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle feinen dauernden Aufenthal oder Wohnsitz wechselt und nach einem anderen Aushebungs oder Musterungsbezirk verzieht, H hat er solches behufs Berichtigung der Stammrollen beim Abgänge sofort und bei Ankunft ar neuen Aufenthaltsorte spätestens innerhalb 3 Tagen der Stammrollen-Behorde der betreffende! Orte zu melden. Hiernt wird außerdem noch besonders angeordnet und darauf aufmerksam gemacht, daß die Militärpflistigen auch jeden Verzug voll einem Orte zum andern innerhalb des hiesigen Aus- hebungsbeAs in gleicher Weise den Stammrollen-Behörden zu melden haben. Weriicse vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zn 30 oder mit Haft bis z>8 Tagen bestraft. Die «mäß der Bestimmungen in s 45 der Ersatz-Ordnung anzulegenden Recrutirungs« Stammrolle sind von den Ortsbehördeu, zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 10 spätestens bis zum 15. Februar dieses Jahres unter Bcisüllng der Geburtslisten, der Geburts- und Loosungsscheine, sowie der etwa eingegangenen Benachrichtngen über erfolgte Bestrafung Militärpflichtiger anher einzureichen. UeberAn- und Abmeldung Militärpflichtiger, welche nach Einreichung der Stammrollen erfolgen, iswon den Ortsbehörden sofort Anzeige anher zu erstatten. Zu solchen Anzeigen sind Abschnitte vn Formularen zur Rccrutirungs-Stammrolle zu verwenden. Den »ttSbehörden liegt weiter die Verpflichtung ob, über Leben und derzeitigen Aufenthalt der in der GburtSÜste für den Geburtsjahrgang 1868 verzeichneten militärpflichtigen Personen ungesäumt Görterungen anzustellen und das Ecgebniß in der Stammrolle zu vermerken. Personn, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sind von der Aufnahme irdie Rccrutirungs-Stammrolle anszuschließen und ist solches in der Geburtsliste zu Vermerken, ttwaige zweifelhafte dergleichen Fälle sind besonders anher anzuzeigen. Der Civilvorsitzende der Königlicsn Ersatz-Commission des Aushelmngsbezirks Bautzen, am 1. Januar 1888. le mit der Führung der Recrutirungs-Stammrollen betrauten Ortsbehörden — Stadträthe, Bürgegeister und Gemcindevorstände — des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden «ndurüperanlaßt, sofort durch öffentliche Bekanntmachung in ihrem Orte und auf sonst ortsübliche Weise s fforderung behufs Anmeldung zur Rccrutirungs-Stammrolle an die hierzu verpflichteten Militir stchtigen beziehentlich deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Dienstherren zu erlassen. l r Verpflichtung zur Anmeldung zur Recrutirungs-Stammrolle unterliegen sümmtliche Wehrp chtige, welche im Laufe des Jahres 1888 das Loste Lebensjahr erreichen, sowie diejenigen Militä fljchtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgültig durch die Ober-C itz-Eommission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Verpflichtung auch RecrutL welche noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten und sich im Besitze eines Urlaubs- Passes linden. Bekanntmachung, Üe Anmeldung zum Einjährig-Freiwilligen-Examen betr. Unter Bezugnahme auf die 8ub T abgedruckten Bestimmungen der 88 89, 90 und S1 der Ersatzndnung, Theil I der deutschen Wehrordnung werden die im hiesigen Regier ungsbezirke ffstelluugspflichtigeu jungen Leute, welche ihrer etwaigen Dienstpflicht im stehenden Hees durch einjährig-freiwilligen Dienst genügen wollen, hiermit aufgefordert, W zu diesem Lehuse schriftlich und zwar spätestens bis zum 1. Februar 1888 Lei der unterzcchnetcn Prüfungs-Commission anzumelden. Bautzu, am 31. Dezember 1887. Die Königliche Prüfungs-Commission für Einjahrig-Freiwillige. Der Civiloorsiheudt. Der MilitSroorsiheude. von Arillg, Regicrungsrath. Schaff, Major. Hg. O Die Bereofigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebens jahre und muß lei Verlust Kes Anrechtes spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nach gesucht werden, it welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Die Berectiigung ist bei derjenigen Prüfungs-Commission nachzusuchen, in deren Bezirke der betreffende Wehrislichüge gestellungspflichtig ist. (88 23 und 24 der Ersatzordnung.) Der MeldGg ist beizufügen ein GcSurts- oder Taufschein, ein Eimilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über die Bereit willigkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu Weiden, auszurüsten und zu verpflegen, ein Nnbcscholtenheits- (Führunaszeugniß), welches für Zöglinge von höheren Schule« (Ghmnasien, Rcalgnmnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen) von dem Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizeiobrigkeit ihres Geburtsortes beziehentlich Aufenthaltsortes oder von ihrer vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist Der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden. Diejenigen jungen Leute, welche um Zulassung zur Prüfung nachsuchen, haben ihrem Gesuche einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen und anzugcben, in welchen zwei fremden Sprachen sie geprüft sein wollen. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf das unterm 9. d. M. erlassene Regulativ, die Erhebung von Ein- gangsabaaben von Verzehrungs- und Berbrauchsgegenständen betreffend, Ivird hierdurch zur Nach achtung für Jedermann bekannt gemacht, daß folgende Hebestellen zur Erhebung der cingeführten Eingangsabgaben bestehen: 1) aus dem hiesigen Bahnhose in der im Güterschuppen gelegenen Bvdenmcistcrstube, 2> am äußeren Lauenthvr, 3) am äußeren Reichenthor, 4) am Ziegclthor und 5) am Gerberthor. Während ain Lauenthor und am Gerberthor die bisher dort stationirt gewesenen Wachmänner Endler und Schöbel als Einnehmer daselbst weiter fungiren, sind für die Hebestellen unter 1 der bisherige Nathscopist Höfer, unter 3 der Wachmann Angermann und unter 5 der Wachmann Voigt als Einnehmer ernannt und verpflichtet worden. Bautzen, den 31. December 1887. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. Sthlr. Hundesteuer betreffend. Nach 8 1 des Gesetzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868 in Verbindung mit 8 1 des hiesigen Regulativs vom 25. Januar 1869, ist für jeden Hund, welcher hier gehalten ivird, eine jährliche Abgabe zu entrichten, welche 6 Mark, wenn Jemand mehr als einen Hund hält, für den ersten Hund 6 Mark, für jeden weiter folgenden Hund aber 12 Mark beträgt. Diese Bestimmung leidet nur insofern eine Modification, als von Hunden, a) welche in geschlossenen Räumen oder in Hofräumen an der Kette liegen, sowie d) welche von ihren Besitzern bei Ausübung ihres Gewerbe Betriebes zum Ziehen oder zum Treiben resp. Hüten des Viehes benutzt werden und in der Zeit, wo sie zu diesen Verrichtungen nicht verwendet werden, unausgesetzt an der Kette liegen oder in ge schlossenen Räumen gehalten werden, eine jährliche Abgabe von nur 3 Mark für den Hund zu entrichten ist. Gemäß 8 3 des angeführten Gesetzes werden daher alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche Hunde besitzen, ausgefordert, zu Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer ange drohten Strafe spätestens bis zum IO. Jsttnuai 1888 zur Aufstellung des Hundcsteuercatasters anher anzuzeigen, welche Hunde sie besitzen, und dabei besonders anzugeben, ob dieselben in geschlossenen Räumen oder in Hosräumen an der Kette liegen und ob sie, wenn sie von den Besitzern bei Ausübung ihres Gewerbes zum Ziehen oder zum Treiben resp. Hüten des Viehes benutzt werden, in der Zeit, wo sie zu diesen Verrichtungen nicht verwendet werden, unausgesetzt an der Kette liegen oder in geschlossenen Räumen gehalten werden. Diese Anzeigen sind nach 8 3 des Gesetzes schriftlich zu erstatten und bis zum 10. Januar 1888 an die Stadthauptcasse (Rathhaus II. Etage) emzureichen, nnd werden von letzterer Formulare hierzu unentgeltlich auf Verlangen verabfolgt. Der volle regulativmäßige Hundesteuerbetrag auf das ganze Jahr ist spätestens bis Ende dieses Monats bei dec Stadthauptcasse abzuführcn. Bautzen, den 1. Januar 1888. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. Zscharnack. Erbthcilungsbalber soll das zum Nachlasse Ernst Emil Zimmermanns zu Obercunnersdorf gehörige, sub Cat. Rr. 179/178 daselbst gelegene Wmdmühlengrundstück, 19,s Ar — 108 (^Ruthen Fläche umfassend, mit 44,ov Steuereinheiten belegt und ortsgerichtlich auf 5500 Mark gewürdert, Montag, den 9. Januar 1888, Nachmittags 1 Nhr, an Ort und Stelle durch das unterzeichnete Amtsgericht unter den im Termine bekannt zn machen den Bedingungen und Tags darauf von Vormittags 9 Uhr ab der übrige Nachlaß an Kleidern, Betten, Hausgeräthschaften, Bäcker- und Müllerutcnsilien gegen sofortige baare Bezahlung ortsgericht- lich versteigert werden. Löbau, am 19. December 1887. Das Königliche Amtsgericht. Bauer. P. Realschule zu Bauherr. (Das Schulgeld beträgt jährlich 72 Mark.) Zur Anmeldung von Knaben, welche die hiesige, zur Ausstellung des Einjährig-Freiwilligeu- scheines berechtigte Realschule von Ostern 1888 ab besuchen wollen, ist der Unterzeichnete vom 11. Januar bis Ende Februar jeden Mittwoch und Sonnabend von 10—12 Uhr im Zimmer No. 13 des Nealschulgebäudes zu sprechen. Persönliche Vorstellung der Anzumeldenden ist wünschenswert. Unbedingt sind bei der Anmeldung Vvrzulegen: „Geburts- oder Taufzeugnis, Imps- (Wiederimpf-) Schein, Zeugnis über bisher genossenen Unterricht und von Konfirmierten der Kvnfirmationsschein. Die Anzumeldenden müssen bis Ostern mindestens das 9. Lebensjahr vollendet haben; wünschenswert ist, daß sie bereits älter sind. Aufnahmen zu anderer Zeit können nur auf Grund besonderer Umstände stattfinden. Für auswärtige Schüler unterliegt die Wahl der Pension der Genehmigung des Direktors. Bautzen, am 30. Dezember 1887. Der Direktor Or. Vollhering. Telegraphische Korrespondenz. Rom, 30. Dezember. Die Handelsverträge mit Frankreich, Spanien und derSchweiz sind bis zum 1. März k. I. verlängert worden, bis zu welcher Zeit voraussichtlich der neue definitive Abschluß derselben erfolgt. Brüssel, 30. Dezember. Das „Mouvement G6s- graphique" meldet aus Zanzibar, die englische ost afrikanische Gesellschaft habe mit dem Sultan von Zanzibar einen Vertrag abgeschlossen, durch welchen der Sultan an die Gesellschaft auf 50 Jahre seineSouverainitätS- rechte auf ein Gebiet von 350 Kilometer die Küste entlang von der Mündung des Jumba bis zur deutschen Kolonie Witu abtritt. Das „Mouvement Gvographique" erblickt hierin den Wunsch Englands auf Ausbreitung seines Ein- fiussrS bis an die Quellen des Nil und auf Bildung einer großen Hindelskolonie. Es sei anzunehmen, daß Stanley nach seiner Rückkehr von Wadelai dem neuen Unternehmen feine Unterstützung zuwenden werde. Petersburg, 30. Dezember. Laut einem heute ver öffentlichten Tagesbefehl des Kriegsministers ist der erforderliche Kredit für die am 20. Februar angeordnete Umwandlung der Lokal-Bataillone in Archangel, PetrosadowSk, Perm, Ufa, Orenburg und Astrachan in Reserve-Cadre-Bataillone zu 5 Compagnien Aller höchsten OrtS genehmigt worden. Das betreffende Bataillon in Archangel soll in Kriegszeiten ein Regiment zu zwei Bataillonen bilden, Belgrad, 30. Dezbr. Der König konferierte heute mit den Führern derRadikalen sowie mit 16 Abgeordneten vom liberalen Klub über die durch die Demission des Kabinetts eingetrctene Lage. (Bergl. unter „Serbien".) Die Radikalen werden dem König ihre definitive Entschließ ung morgen schriftlich mitteilcn. New-Aork, 29.Dezember, abends. (Schluß-Kurse.) Fest. Wechsel auf Berlin 95'/.. Wechsel auf London 4,82»/.. Labi« Transfers 4,86'/«. Wechsel aus Pari- 5,23»/.. 4prozentige fundierte Unleibe von 1877 126»/.. Criebahn-Aktien 28'/«. New-Horl Lentralbahn»Aktien 109'/. Chicago - North Western - Aktien 107'/«. Lale Khore-Aktien 95°/,. Central Pacific-Aktien 33. North. Pacific» Preferred-Aktien 46°/,. LouiSville u. Nashville-Aktien 61'/,. Union» Pacific-Aktien 58'/.. Chic. Milw. und Et. Paul-Aktien 76'/,. Reading u. Philadelphia-Aktien 66. Wabash Preferred-Aktien 28. Canada» Pacific-Cifenbabn-Attien 61°/,. Illinois Lentralbahn-Aktien 118. Sri« second BondS 97. Geld leicht, für RegierungSbondS 2, für ander« Sicherheiten ebenfalls 2°/». — Warenbericht. Baumwolle in New« NoA IO"/.«, do. in New-OrleanS 9'/,. Raff. Petroleum 70°/, Abel Lest in New-Bork 7'/, »d., so. in Philadelphia 7'/, Ed. Rohe- Petroleum in New-Nork 6'/« L., do. Pipe line CertifikatS 87'/, C. Mehl 3 D- 30 C. Roter Winter weizen loco 92'/«, pr. Dezember 91'/. C., pr. Januar 917«, pr. Mai 95'/. C. MalS (New) 627.. Zucker (Fair resining MuScovadoS) 5'/„. Kaffee (Fair Rio) 18'/«, do. No. 7 low ordinär» pr. Januar 16,30, do. do. pr. März 16,10. Schmal» (Wilcox) 8,10, do. Fairbanks 8,00, do. Roh« u. Brothers 8,10. Speck nominell, «etreidesracht 27,.