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Mv. 283. Dienstag den 5. Deeember AMD autzener MachncktM. Verordnungsblatt der KÄslMptmamischaft Bautzen zugleich als Conststorialbehörde der Oberlaufitz. , Amtsblatt der AmtshauptmannschKsten Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda ,, und Weißenberg. Verordnung an sämmtliche Gemeindeobrigkeiten und Gemeindedorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag der 10. Januar 1877 festgesetzt worden ist, ergeht an alle Gemeindeobrigkeiten — als welche in den Städten, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, in Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, der Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaft zu betrachten ist — und an alle Gemeindevorstände hiermit Verordnung, unverzüglich zur Auslegung der Wahllisten zu Verschreiten und damit spätestens den 8. December 1876 zu beginnen, auch deshalb die in 8 2 des zur Ausführung des Wahl gesetzes vom 31. Mai 1869 unterm 28. Mai 1870 erlassenen Reglements (Bundesgesetzblatt für das Jahr 1870 S. 275) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Ferner iverden alle bei Leitung des Wahlgeschäfts betheiligten Gemeindeobrigkeiten, Gemeindevorstände und Wahlvorsteher auf die genaueste Beobachtung der in dem Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt für das Jahr 1869 Seite 145) und dem angezogenen Reglement vom 28. Mai 1870 enthaltenen Vorschriften verwiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 9 des Wahlgesetzes die Function der Vorsteher, Beisitzer und Protocollführer bei der Wahl handlung in den Wahlbezirken und der Beisitzer bei der Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Dresden, am 1. December 1876. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung, die Ausloosung königlich sächsischer Staatspapiere und die Auszahlung fälliger Kapitalien, Zinsen und Renten der Staatsschuld betreffend. Die öffentliche Ausloosung a) der in den Jahren 1852,1855,1858,1859,1862,1866 und 1868 creirten 4°/« Staatsschulden-Cafsenscheine, b) der auf den Staat übernommenen Albertsbahn-Prioritätsobligationen der ersten, ohne Buchstabenbezeichnung ausgefertigten, Emission vom 2. Januar 1856, der mit lät. 6. bezeichneten zweiten Emission vom 1. Juli 1856 und her mit l-u. v. bezeichneten dritten Emission vom 1. April 1857, o) der im Jahre 1869 creirten 4"/» Staatsschulden-Cassen- scheine, ä) der an Stelle der Albertsbahnactien creirten 4"/» Staatsschulden-Cassenscheine vom Jahre 1870 und s) der gegenwärtig zum ersten Male in die Vet- loosung tretenden 5"/, Staatsschulden-Eastenscheine vom Jahre 1867, deren Rückzahlung planmäßig den^und beziehentlich den 1. October 1877 zu erfolgen hat, soll den 1S. dieses Monats und folgende Tage Vormittags von rO Uhr an im hiesigen Landhause I. Etage stattfinden. Die Auszahlung der am 31. December 1876 Capitalie» der laut Ziehungslisten vom 28. und 29. Juni dieses Jahres ausgeloosten Staatsschulden-Cassenscheine der 4 Anleihen 2. Januar 1877 von den Jahren 1852/68, 1869 und 1870, sowie der auf den Staat übernommenen Löbau-Zittauer Eisenbahnactien 14t. und L., ingleichen der im nämlichen Termine fälligen Zinsen von Staatsschulden-Cassenscheinen, den auf den Staat übernommenen sächsisch-schlesischen und Löbau-Zittauer Eisenbahnactien, sowie Albertsbahn-Prioritätsobligationen der ersten und zwecken Emission, nicht minder der gleichzeitig fälligen Renten auf die Staatsschuldverschreibungen vom l. Juli 1876 soll am IS. dieses Monats beginnen, von welchem Tage an die betreffenden Capitalien, Zinsen und Renten gegen Rückgabe der bezüglichen Capitalscheine und Coupons bei der hiesigen Slaatsschuldencasse sowohl, als auch bei der Lotterie-Darlehns-Casse in Leipzig erhoben werden können. Dresden, den 1.Decbr. 1876. Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. Pfotenhauer. Bekanntmachung. Nachdem die Vornahme der Wahlen für den Reichstag des deutschen Reiches angeordnet und der 8. December 1876 als Tag zu Auslegung der Wählerlisten festgesetzt worden ist, so erhalten die Herren Gemcindevorstände des hiesigen Bezirks, ingleichen der HerrWürgermeister zu Schirgiswalde Veranlassung, Nor dem gedachten Tage in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen, daß und wo diese Listen zur Einsicht bereit liegen, auch darauf hinzuweisen, daß Beschwerden über Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten der Listen innerhalb acht Tagen, also längstens bis zum 16. December >876, bei ihnen anzubringen sind, sowie daß die Beweismittel für diese Beschwerden, dafern sie nicht in Notorietät beruhen, binnen gleicher Frist angezeigt werden müssen. Am 22. Tage nach dein Beginn der Auslegung, mithin am 30. December 1876, ist sodann die Wählerliste vorschriftsmäßig abzuschließen. Bautzen, am 4.December 1876. Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza. Steglich. Erledigt ^ der bezüglich des Färbergehilfen Max Bierbaum aus Mittelweigsdorf erlassene Steckbrief vom 25. April und 10. Mai 1876. Reichenau, am 2. December 1876. Königliches Gerichtsamt. Richter. Telegraphische Korrespondenz. 01 Pesth, 2. December. Sitzung des Unterhauses. Der Ministerpräsident Tisza beantwortete die Interpellation des Abg. Chorin und hob dabei hervor, daß es nicht seine Ausgabe fei, das Verfahren der österreichischen Regierung zu kritisiren. Eine solche Kritik würde außerhalb seiner Befugnisse liegen. Die im Mai mit der österreichischen Regierung getroffenen Vereinbarungen erachte er als vortheilhast für Ungarn. Er werde daher keine Veranlassung suchen, um diese Vereinbarungen rückgängig zu Machen. Auf die Frage, ob die ungarische Regierung geneigt sei, mit der gegenwärtigen öster reichischen Regierung in Unterhandlung zu treten, erkläre er: Zum Zwecke einer Abänderung der Grundprimipien der getroffenen Ver einbarungen werde er mit der österreichischen Regierung allerdings nicht unterhandeln. Jndeß sei es seine Pflicht, bei Angelegenheiten, welche beide Reichshälften beträfen, mit derjenigen Regierung in Ver- btndung zu treten, welche der Kaiser in der anderen Reichshälfte ein gesetzt habe. DaS Haus nahm, mit Ausnahme der unabhängigen und der äußersten Linken, die Antwort des Minister? mit Beifall zur Kenntniß. 01 Pesth, 2. December, Abends. Die Minister Lasser und Pretis sind heute Nachmittag vom Kaiser in einer anderthalb- stündigen Audienz empfangen worden. Morgen findet unter Vorsitz des Kaisers ein gemeinsamer großer Ministerrath statt. Pesth, 3. December. (ist.) Der ReichS-Ftnanzminister Baron Hofmann ist hier eingetroffen. — Die österreichischen Minister wurden vom Kaiser angewiesen, einen woeiu» vivsoäi mit der