Volltext Seite (XML)
2468 d. I. durch eine-aus Nom datirte Ansprache den Geistlichen der ver einigten Erzdiöcesen mitgetheilt hatte, „daß er die thätige Ausübung der bischöflichen Gewalt in seinen beiden Erzdiöcesen wieder über nommen habe", hat derselbe unter Verletzung der bestehenden Staats gesetze diesen Worten auch die That folgen lassen. Derselbe hat unserm 8. Juli e. an den Pfarrer Brenk in Piaski das nachstehende Schreiben gerichtet: „Geliebter Sohn! Es ist die betrübende Kunde zu Uns gelangt, Du habest die von der preußischen Regierung in den leßtvergangenen Jahren zur Vernicht ung der Hirche des Herrn Christus erlassenen ruchlosen kirchenpolitischen Gesetze zum großen Aergerniß der Gläubigen öffentlich anerkannt, obwohl es Dir nicht konnte Unbekannt geblieben sein, daß derartige Gesetze nicht nur von Zeit zu Zeit von Uns und allen Oberhirten der Kirche in Preußen, sondern auch vom heiligen Vater in Rom, dem Papste selber, am 5. Februar 1875 verdammt worden sind. Auf daß es nun nicht scheme, als billigten wir durch Stillschweigen Unsererseits Deine schlechte That, so ermahnen wir Dich durch gegenwärtiges Schreiben erst malig und diese eine kanonische Ermahnung gelte als dreifache: binnen neunzig Tagen, vom Datum dieses Schreibens an gerechnet, mache das von Dir gegebene Aergerniß dadurch wieder gut, daß Du die freiwillig von Dir geleistete Anerkenn ung der erwähnten Gesetze in Gegenwart Deines Decans und zweier Zeugen in einer schriftlichen Erkläruiig widerrufest. Dies Schriftstück wirst Du mir zu über senden haben und sollst Dich überhaupt von nun an so chetragen, wie es einem katholischen Pfarrer und Diener Christi geziemt. Anderenfalls, wenn der oben- bestimmte Zeitraum von 90 Tagen erfolglos verstrichen, so wisse, daß Du durch diese Thatsache selber und ohne weitere Erklärung von Deinem Amte suspendirt bist, bis Du zür reuigen Eickenntniß kommst und entsprechende Genugthuung leistest. Bereuest Du jedoch nicht und gehst nicht in Dich, wie wir Dich im Herrn ermahnen und in demüthigem Gebete von Gott erflehe», so werden wir mit schwereren Strafen gegen Dich vorzugehen genöthigt sein. Gegeben zu Rom, den 8. Juli 1876. ch Miecislaus Cardinal Ledochowsky, Erzbischof von Gnescn und Posen." Seitens des Pfarrers Brenk ist hierauf an den Grafen von Ledochowski ein Antwortschreiben gerichtet, welches nach der von den: Pfarrer Brenk der Staatsregierung gemachten Anzeige wörtlich lautet: „Eminenz! Ihr Admonitionsschreiben habe ich am 8. Juli o. in Piaski er halten und habe dieses zur weiteren Veranlassung, wie dies billig und recht war, der hohen königlichen Regierung übergeben. I). I. Brenk." — sKartatschen und Shrapnels.§ In der deutschen Ar tillerie soll beabsichtigt werden, die Kartätschen ganz aus der Muni tions-Ausrüstung der Fetdartillerie auszuscheiden und dieselben durch Shrapnels, die bisher nur ein Drittel der Dotation eines Geschützes ausmachten, zu ersetzen. Man bezeichnet nämlich jetzt das Shrapnel, welches vordem in der deutschen Artillerie nicht eben sehr beliebt war, in Folge deS neuen vortrefflich functionirenden Brennzünders als das zuverlässigste und wirksamste Geschoß, und soll dasselbe, richtig be handelt, der Granate in Bezug der Wirkung um das Drei- bis Sechs- firche überlegen sein. Uebrigens soll auch die Granatwirkung der deutschen Feldgeschütze nunmehr vollends befriedigen, was bis vor kurzer Zeit keineswegs der Fall war. Es hatte sich nämlich bei einigen Artillerie-Regimentern der Procentsatz der nicht crepirten Granaten beim Schießen auf weichem Boden an einzelnen Schießtagen bis zu 40, ja'selbst bis zu 50 Procent-gesteigert, nachdem dem früher häufig vorgekommenen vorzeitigen Explodiren der Granaten durch das Vor- legen eines KupferblättchenS vor der Zündpille vorgebeugt worden war. Im Verlaufe der vorjährigen Artillerie-Schießübungen ist cs jedoch gelüngen, durch die Einfügung eines kleinen Schließstückes auch diesem Üebelstande abzuhelfen. Breslau, 9,September. Zur Affaire Hofferichter schreibt die „Schles. Ztg.": Die bekannte Angelegenheit des früheren Standes beamten Hofferichter, der in einer Untersuchüngssache gegen den Fleischer- Weister B. sich beharrlich geweigert hatte, den Zcugeüeid zu leisten, hat heute vor der'ersten Criminaldeputation des k. Stadtgerichts hiev dadurch Ihre endliche Erledigung gefunden, daß Seitens der Staats-, anwaltschaft auf das Zeügniß des Herrn Hofferichter ausdrücklich ver-, zichtet und der Angeklagte B. nach Vernehmung einer Entlastung?-, zeügin freigesprochen worden ist. München, 10. Septemher. (L. Z.) Ihre Majestät die Königin Mchpie von Wachsen, welche am 7. d. Abends über Eger von Dresden kommeßd Hr Wgetrossen war und mittelst Extrazuges sich sogleich nach'Pöffenhöfen beheben hatte, ist gestern Morgens mit dem Schnellzuge yach Lindau, tveiter geteist. Ihre Maj. die Königin Mutter Amalie von Sachsen verweilt fortwährend' tu Possen-! hyfen. — Das MM des Kronprinzen des Deutschen Reichs nach den Manhbern bei Regensburg lautete dahin, daß die Ausbild ung der bayerischen CaMerie nach allen Achtungen sehr bedeutLstde Fortschritte gemacht habe und auf dem beschrittcNen Wege zubeharren sei. Metz, 9. September. Für das neue Fort Manstein liefert'die Fabrik von H. Gruson in Buckau bei Magdeburg einen Panz'er- thurm aus Hartgußplatten, wie sie ähnlich schon für Befestigungen an der deutschen Seeküste Verwendung gefunden haben. Vor circa 14 Tagen ist die erste dieser Platten hier angekommen, und die übriger sind seitdem nach und nach gefolgt. Der Transpost der einzelnen Segmente des Thurmes, welche zwischen 400 und 600 Centner wiegen, ist mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft, namentlich die ziem lich ansehnliche Steigung zum Fort hinan, Es ist dazu eiste Fowler- sehe Straßen- und Windelocomotive beschafft, welche auf einem eigens zu diesem Behufe gebauten Transpörtwagen die Segmente in der Ebene durch directen Zug schleppt und auf den Steigungen mittelst Drathscilen hinaufwindet. Wie verlautet, würde dieses Transport mittel nunmehr zu einem regelmäßigen Bestandteil der kriegerischen Ausrüstung werden; dasselbe ermögliche namentlich den Transport von so schweren Geschützen, wie sie bisher zu Belagerungen noch nicht ver wandt werden konnten. Oesterreich. Wien, 10. Sept. Einem Telegramm der „N. Fr. Pr." zufolge ist der Kaiser heute früh im besten Wohlsein in Hermannstadt eingetroffen. Nach einer Begrüßung des Obergespans in magyarischer Sprache fuhr der Kaiser durch die mit Blumen und Fahnen geschmück ten Gassen. Ihm voran ritt ein Banderium von Sachsen in säch sischer Tracht und mit der Stadtsahne. Das Spalier wurde von Bauern, der Dorf- und Stadt-Schuljugend, den Zünften und der Com- munität gebildet. Von Kronstadt, Klausenburg und MaroS-Vasarhely waren Deputationen eingetroffen. Nachmittags wohnte der Kaiser nach Besichtigung verschiedener städtischer Gebäude einer Feuerwehr- Uebung bei. Abends erfolgte Illumination der Sladt und Rundfahrt des Kaisers durch dieselbe. — (Revision der Elbe-Acte.j Die deutsche Regier ung hat den Wunsch geäußert, daß die alten Bestimmungen der Elbe verträge revidirt und zeitgemäß umgeändert werden mögen. Die österreichische Negierung ist auf diesen Vorschlag eingegangen, und die diesbezüglichen Conferenzen dürften schon in den nächsten Wochen in Wien stattfinden. Als Vertreter der deutschen Regierung wird der vortragende Rath Nieberding fungiren. Prag, 10. Septbr. (Einladung.) General Graf Elam- Gallas hat einen großen Theil der ausländischen Offiziere, die den Manövern bei Feldsberg beiwohnten, zur Jagd auf seiner Herrschaft Friedland bei Neichenberg eingeladen. Die Gäste werden auf ihrer Reise zunächst Prag besuchen, wo für deren Empfang in den Palais der Grafen Elam-Gallas und Waldstein Vorbereitungen getroffen werden. Wie es heißt, hat auch Prinz Arthur von Groß britannien die Einladung angenommen. Derselbe wird heute Abend hier eintreffen und den morgigen Tag zur Besichtigung der hiesigen Sehenswürdigkeiten verwenden. Graz, 9. September. Die Meldungen über das Befinden Anastasius Grüns lauten nicht befriedigend. Die Sprache hat sich noch nicht wieder eingestellt und die Schwäche in den rechten Extremitäten hat zugenommen. Dänemark. Kopenhagen, 7. September. Die (in Nr. 210 d. Bl. gemeldete) Verhaftung des Redacteurs des socialistifchen WitzblätteS „Ravnen" ist auf Grund einer Anklage wegen Erregung zum Auf ruhr und Majestätsbeleidigung erfolgt. Der 8 85, 2. Abschnitt des bürgerlichen Strafgesetzes lautet: „Derjenige, welcher in der Absicht, die Staatsverfassung oder die bestehende Thronfolgeordnung zu ver ändern, Aufruhr erregt oder auf andere Weise Gewaltthätigkeiten Her vorrust oder leitet, welche eine solche Veränderung zu bewirken be zwecken, wird mit dem Tode oder mit Zuchthausarbeit auf Lebenszeit bestraft." Gegen die Verhaftung hat Brix beim höchsten Gericht appellirt. Italien. Rom, 8. September. (Jtal. Nachr.) Die marokkanische Ge sandtschaft hat sich gestern in Genua auf dem ihr von der Regierung zur Verfügung gestellten Dampfer „Conta di Cavour" nach Tanger eingeschifft. Frankreich. Paris, 9. Septbr. (K. Z.) Heute Nachmittag ist, wie in vor. Nr. telegr. mitgetheilt, der Marschall Mac Mahon, auf der Rückkehr