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R-. LL7 Frrltag, d« »8. Juni 1872 Aachener W Aachrichlen eua«. Redacteur und Verleger: E. M. MvNft in Bautzen. Bautzen, am 15. Juni 1872. Amtsblatt für die Gerichts, und VerwaltnugSbeztrke Bautze«, TchirgiSwalda, KSuigSwartha, Weißenberg, Herrnhut, Ost ritz, Bernstadt und Reich Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 25 Ngr. Jnsertionsbetrag Spaltzeile I Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. In der Nacht zum 23. dieses Monats ist aus dem unverschlossenen Pserdestalle des Rittergutes Caßlau ein kastanienbraunes Pferd, Wallach, 15 I. alt, gestohlen worden. Dasselbe war kenntlich durch einen schwarzen Flecken über dem linken Auge in der Größe eines Thalers und durch einen weißen Stern von gleicher Größe aus der Stirn, der sich in einem schmalen weißen Streifen bis zur Nose sortsetzte, inglcichen dadurch, daß am rechten Hinterfüße das Husgehäuse halb weiß und halb grau, der Fuß bis zum Fesselgelenk aber weiß war. Gleichzeitig hat der Thäter ebendaselbst von dem vor der Stallthür befindlichen Geschirrhaken ein vollständiges Kummtgeschirr mit einspännigem Lenizügel mit weggenommen. Behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des entwendeten Pferdes und Geschirres wird solches andurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Verletzte, Herr Rittergutspachter Hensel in Caßlau, eine Belohnung von Zehn Thalern demjenigen zugesichert hat, welcher ihm nachzuweisen vermag, wo das ihm abhanden gekommene Pferd sich befindet. Königswartha, am 26.Juni 1872. Königliches GerichtSamt. Gehler. Verordnung an die Schulinspeetiouev im hiesigen Cousistorial-Beztrke, das Einkommen der Lehrer vom Kircheudienst betr. Durch die neueren Gesetze, welche vorschreiben, daß einem Lehrer das Einkommen eines mit seiner Stelle verbundenen Kirchendienstes nicht ganz in den gesetzlichen L-hrergehalt eingerechnet, sondern eine bestimmte Summe des Ersteren neben dem Letzteren ihm zukommen solle, ist es nöthig geworden, festzustellen, welche Bezüge eines solchen Doppelamtes zum kirchlichen und welche zum Schuleinkommen zu rechnen sind. Hierbei ist, in Uebereinstimmung mit einer unterm 12. Dcccmber 1851 von dem Königlichen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts an die unterzeichnete Kreisdirection erlassenen Verordnung angenommen worden, daß das fundationsmäßigc Einkommen einer Kirchschulstelle nicht allein aus den Kirchendienst gerechnet werden könne, da schon nach dem 38. Artikel der Kirchenordnung vom Jahre 1580 Kirchner und Glöckner verpflichtet waren, Schulunterricht zu ertheilen, und man hat vielfach von demjenigen Einkommen eines Kirchendienstes, welches nicht für besondere kirchliche Verrichtungen gewährt wird, die Hälfte auf den Schuldienst gerechnet. Da jedoch dieses Verfahren der Ansicht, von welcher die ständischen Kammern bei Berathung und Verabschiedung des Gesetzes vom 9. April diese- Jahres, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Elementarvolksschulen betr., ausgcgangen sind, nicht entspricht, so hat das Königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts angcordnet, daß fernerhin das Einkommen von einem Kirchendienste, dem Wortlaute des gedachten Gesetzes in 8 1 entsprechend, nur soweit, als es die Summe von 200 Thalern übersteigt, in den gesetzlichen Lchrergehalt eingerechnet werden soll. Die Schulinspectionen im hiesigen Consistorialbezirke werden hiervon zur Nachachtung bei Rcgulirung der Gehalte der ihnen untergebenen Lehrer andurch in Kenntniß gesetzt. Telegraphische Correspondenz. Ems, 26. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser machte gestern Abend noch einen kurzen Spaziergang und nahm spätir den Thee bei der Frau Herzogin Wilhelm von Mecklenburg ein. Heute Morgen hat Se. Mas. die Brunnencur begonnen. Prinz Georg von Preußen ist hier eingetroffen. Dortmund, 26. Juni. (W. T. B.) Die „Westphälische Zeitung" meldet: Die gestrige Berathung des Verein? für „Bergbauliche In- tereffen" hat unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden. Straßburg, 26 Juni. (W. T. B.) Laut Verfügung des , hiesigen General« Commandos und des Oberprästdenten haben die MaireS von Elsaß-Lothringen sofort mit der Aufstellung der Mili« Lreisblatt fiir dm Lreis-Directions-Lyirk Laiche«» Im Lause voriger Woche sind aus der Kirche zu Wehrsdors zwei antike, zinnerne Altarleuchter durch Einsteigen oder Einschleichen in die Kirche entwendet worden, was zur Entdeckung der Diebe und zur Wiedererlangung des Gestohlenen bekannt gemacht wird. Schirgiswalda, den 26. Juni 1872. Das König l. Gerichtsamt. In Vertr-: Lehman«, Ass- Mannfeld. Königliche K r e i S « D i r e e t t o « vo« Benst. von Döring. tairstammrollen für die im Monat October d. I. bevorstehenden Aushebungen zu beginnen. Pesth, 26. Juni. (W. T. B.) Von den bisher bekannt ge wordenen 214 Abgeordnetenwahlen sind 150 auf Candidaien der Deakpartei gefallen; 47 gehören der Opposition und 17 der Revolutionspartei von 1848 an. Die Deakpartei hat in 381 Be- zirken die Majorität erlangt, und von ihren seitherigen Beziiken nur 12 verloren. In MokriS wurde der deakistische Führer Lausch ermordet. Kopenhagen, 26. Juni. (W. T. B.) Der dänische Gesandte am schwedischen Hofe, Graf v. Scheel-Pl essen, hat aus Gesund- heitsrücksichten am 19. d. seine Entlassung erbeten und erhalten. Bekanntmachung. Correspondenzverkehr mit Norwegen. Vom 1. Juli ab beträgt das Porto: für srankirte Briese nach Norwegen 2z Groschen, bez. .9 Kreuzer für je 15 Grammen, für Drucksachen und Waaren- proben nach Norwegen § Groschen, bez. 3 Kreuzer für je 50 Grammen. Für unfrankirte Briefe aus Norwegen bleibt der bisherige Portosatz von 5 Groschen, bez. 18 Kreuzer für je 15 Grammen bestehen. Berlin, den 24.Juni 1872. Kaiserliches General.Postamt. Stephan.