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No. 2S1. Dienstag, den 16. December 1873 ZLautzener d Nachrichten. Kursblatt für den Kreis-Directions-Sesirk Gantzen. Anzeiger nnd Amtsblatt für die Gerichts und Verwaltungsbezirke Bautze«, Schirgiswalde», Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Bekanntmachung. Der seitherige Postinspeclor zu Erfurt rc- Gräfe ist zum Postinspector für den Bezirk der Kaiserlichen Ober-Post-Direction zu Dresden ernannt worden. Nachdem Se.Maj. der König von Sachsen auf Grund Art. 50 der Versafsung des Deutschen Reiches zu dieser Ernennung die landesherrliche Bestätigung ertheilt hat, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 2. December 1873. Königlich Sächsisches Finanz-Ministerium. Von Kriese«. Heydenreich. Bekanntmachung. Nachdem in dem Königl. Preußischen Grenzorte Wiednitz, anher gelangter amtlicher Mtstheilung zu Folge, die Rinderpest ausgebrochen ist, so wird auf Grund Z 17 der rcvidirten Instruction zu dem R icksgesetze vom 7. April 1869 „Maaßregeln gegen die Rinderpest betr." die Abhaltung von Viehmärkten in dem hiesigen amtshauvtmannschastlichen Bezirke biermit bis auf Weiteres untersagt. Der Handel mit Vieh und der Transport des letzf-r-u, sowie von Dünger, Raucksutter, Stroh und anderen Streumaterialien wird in den Ortschaften der Gerichtsämter Kamenz, Königsbrück und Königswartha ohne besonderen Erlaubnißschein hiermit ebenfalls verboten. Das nöthige Vieh zum Fleischkonsum darf in den hier jrgl. Ortschaften nur unter Aufsicht Ser mit der Veterinärpolizei betrauten Behörde gekauft werden. Wegen der in § 9 Abs. 2—4 der vorgedachten Instruction weiter erwähnten Controlemaaßrezcln ist bereits auf Veranlassung der unterzeichneten Königl. Amishauptmanrschast Seiten der Königlichen Gerichtsämter zu Kamenz, Königsbrück und Königswartha das Erforderliche an die betr. Gemeinden und Dominien unmittelbar verfügt worden. Sobald die Rinderpest an einem One des hiesigen amishauptmannschaftl- Bezirks austritt, oder am Viehe Krankheits- oder Todesfälle Vorkommen, welche auf Rinderpest schließen lassen, so ist die Onspolizeibehörde davon ohne allen Verzug in Kenntniß zu setzen. Wer diesen Anordnungen zuwiderhandelt oder einer solchen Zuwiderhandlung Vorschub leistet, verfällt in Gefängnitzstraf« bis zur Dauer eines Jahres und ist sowohl zur Tragung derjenigen Kosten, welche zur Ausführung der unmittelbar durch seine Verschuldung herbeigefühit-n Maaßregeln nöthig gewesen, als auch zum Ersätze alles Schadens verpflichtet, welcher durch die ihm zur Last fallende Weiterverbreitung der Seuche entstanden ist. Bautzen, am 14. December 1873. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Salza. B-karsntmachnng. Bei den am 5. und beziehendlich am 10. d. Ak. stattgefundenen Ergänzungswahlen für das Collegium der Stadtverordneten und den größeren Bürger- Ausschuß sind gewählt worden: I . als ansässige Stadtverordnete: 1) Herr Maurermeister Robert Adolph Seydler, 3) Herr Mühlenbesitzer Gustav Adolph Wetzlich, 2) - Strumpsfabrikant Heinrich Rudolph Oßwald, 4) - Gymnasialoberlehrer vr. Carl Friedrich Reinhold Schottin. II als unansässtge Stadtverordnete: 1) Herr Advocat Georg Sechaußen, 2) H-rr Privatier Gustav Mirsch. III. als ansässige Ersatzmänner: 1) Herr Friedrich Hermann Schultz«, 2) Herr Tuchsabrikant Carl Eduard Truöl. IV. als unansässiger Ersatzmann: Herr Advocat Carl Friedrich Moritz Ehrig. V. als ansässige Mitglieder des größeren Bürgerausschusses: I) Herr Kürschner-meister Friedrich Ernst Kranchcr, 4) Herr Kaufmann Wilhelm Müller, 2) - Zinngießermeister Christian Gerhard Wahrmann, 5) - Strumpsfabrikant Gustav Adolph Fabian, 3) - Schuhmachermeister August Friedrich Eckstein, 6) - Lackirer August Theodor Feige, 7f Herr Strumpsfabrikant Carl Theodor Müller. VI. als unansässige Mitglieder des größeren Bürgerausschusses: 1) Herr Kaufmann Hermann Kohl, 3) Herr Leinweber Heinrich Robert Fiebiger, 2) - Schuhmachermeister Carl Ferdinand Rahuisch, 4) - Procurist Gustav Heinrich Britze. Dieses Wahlergebnis; wird hiermit gemäß § 151 der allgemeinen Städteordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . Bautzen, den 13. December 1873. Der Stadtrath." Buchheim, z. Z. Vorsitzender. Bekanntmachung. In Gemäßheit 8 8 des Wablreglements wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wahlen »um deutschen Reichstage deu 10. Januar 1874, iu der Zeit vou 10 Uhr Bormittags bis 6 Uhr Nachmittags, stattfinden. Die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Namen der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter, sowie die Locale, in welchen die Wahlen vorgenommen werden, sind aus nachstehender Zusammenstellung zu entnehmen- Reichenau, den 10. December 1873. Königliches Gerichtsamt. Richter. 1-Wahlbezirk: Dornhennersdors; 3usamme«st«»»una. Wahlloc-: Gerichtskcetscham. Wahlvorst.: Hr. Gem.-Vorst. Seifert; Stellvertr.: Hr. Gemeindeält. Ouelßer; 2. - Friedersdorf; - - - Schnabel; , . - Härtelt; - Gerichtskretscham. 3. - Gießmannsdors; , - - Hartung; - - - Richter; - Gerichtskretscham. 4. - Lichtenberg; - » - Weickelt; - - - Posselt; - Gerichtslretscham- 5. - Markersdorf; - - - Zumpe; - - - Schäfer; - Gerichtskretscham. 6. - Mittelweigsdorf mit Maxdorf, Friedreich und Neugersdorf; 7. ' Oberweigsdors; - - - Meffert; - - - Deckwerth; :' '. : M' « Gerichtslretscham. - Gerichtslretscham. 8. - Oppelsdorf; - - - Mönch; - - - Herfurth; - Gerichtslretscham-