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8887 Jahren. I gatorischen Lehrgegenstände aufzunehmen. — StaatSminister vr. von leine? Angeschuldigten, durch welche er zu erkennen giebt, daß er sich riemalS I Gerber: Die Regierung lege großen Werth auf die Einführung dieser bet der Strafocrfügung nicht beruhigen wolle, gilt alS Antrag auf Der I Lehrgegenstände. Durch sie solle nicht eine besondere Fachbildung, gerichtliche Entscheidung." — Desgleichen wird § 7 nach dem Entwurf M den I sondern überhaupt die Hebung der geistigen und körperlichen Au?« mit folgenden vom Abg. v. Zahn beantragten und von der Deput. diesem I bildung erzielt werden. — ES wird hierauf Absatz 1 deS § 2 ge- modificirten Zusätzen genehmigt: „Lehnt die Gerichtsbehörde die Ein« doch in D nehmigt, ebenso ohne Debatte der Absatz 2, nach welchem die Auf« leitung eines Strafverfahrens ab und tritt der Staatsanwalt diesem »nächst D stellung deS allgemeinen UnterrichtSplaneS der Volksschulen durch die Beschlusse bei, so hat er hiervon die betr. Verwaltungsbehörde zu be« :tor für W oberste Schulbehörde erfolgen soll. — Eine Petition ärztlicher Kreis- nachrichtigen und steht dieser gegen die Entschließung deS StaatSanwaltS mit in W vereine, daß bei Berathung über die Feststellung deS allgemeinen Unter- das Rechtsmittel der Beschwerde zu. — Von dem Ergebnisse des ge« ädago- W richtsplaneS ein ärztlicher Sachverständiger mit Sitz und Stimme hinzu« richtlichen Strafverfahrens ist der Behörde, von welcher die Sache ab- eistlich. W gezogen werde, wird durch die Erklärung der Staatsregierung, daß sie gegeben worden war, Nachricht zu geben." — Die §8 8-17 werden ug auf W die Absicht habe, auf diejenigen Unterlagen hin, welche sie sich von durchweg von der Deput. zur unveränderten Annahme empfohlen. >er Re- W dem Landes-Medicinal-Collegium erbeten hat, eine Verordnung über Die Kammer trat ohne Debatte diesen Vorschlägen bei, womit die n nicht I olle hygienischen Verhältnisse deS Schulwesen? ergehen zu lassen, für Vorlage ihre Erledigung findet. —Hierauf nahm man die Schluß- iE D erledigt erklärt. — Bei § 3, welcher von den Arten der Volksschule abstimmung über die Entwürfe, a) die Bildung von Bezirks-Ver- ber sie W handelt, beantragt die Deputation Absatz 1, wie eS die Zweite Kammer tcetungen, b) die Organisation der Behörden für die innere Äerwalt- ben in I gethan, zu genehmigen. Absatz 2 und 3 war von der Zweiten Kammer unz und o) daS Verfahren in BerwaltungSstrafsachen betreffend, vor. rg der W gestrichen und daher ein entsprechender Zusatz zu § 4 beschlossen worden. Sämmtliche Gesetzentwürfe wurden mit den beschlossenen Abänderungen Redner I Die Deputation bezeichnet e» aber al? richtig, an dieser Stelle auch der genehmigt und zwar sub rr mit 53 gegen 14, sub b mit 54 gegen a den I mit den Waisenhäusern, Bewahranstalten u. s. w. verbundenen Schulen 14 und sub e mit 59 gegen 10 Stimmen. — Uebergehend zum d steht W zu gedenken und beantragt die Genehmigung von Absatz 2 und 3 dritten Gegenstand der Tagesordnung, motivirt Abg. Vorn itz die von eiteren I noch der Regierungsvorlage. — Die Kammer tritt diesem Vorschläge chm eingereichte Interpellation, die Theilnahme der Staat?« unister I bei. — § 4 enthält, im Wesentlichen an da« bisher Bestandene an- beamten an Actiengesillschaften betr. — StaatSminister v. Nostitz- rüber D schließend, die Bestimmungen über Eintritt und Dauer der Schul- Wallwitz: Die Regierung gehe davon auS, daß die Betheiligung s seit W pflichtigkeit in der Volksschule, über die Aufnahmezeit, über die Voraus- eines Staatsbeamten an dem Vorstande, Aufsicht?- oder Verwaltung?« r, daß D setzung zur Entlassung und etwa erforderliche Ausnahme, und regelt rathe von Aktiengesellschaften nur mit Genehmigung der Anstellung?« herisch I namentlich auch die Verpflichtung zum Besuche der Fortbildung?- Behörde erfolgen könne. Gesuche um Eintritt in ein Gründung?« »rund- I schulen. — Eine längere Debatte veranlaßt die von der Zweiten Comitä seien bisher nicht vorgekommen. Gesuche aber zum Eintritt Die D Kammer für Absatz 2 beschlossene Fassung, welche lautet: „Die in den AussichtS- oder VerwaltungSrath einer Gesellschaft wären au?« klicheS W Volksschule eines Nachbarortes kann ein Kind nur unter Zustim- nahmsweise und nur unter der Bedingung genehmigt worden, daß In W urung des Schulvorstandes dieses Orts besuchen." Die Deputation keine Collifionen mit dem Amte entstehen, und keine Remuneration ge« poA D bcantragt Ablehnung dieser Fassung und Annahme der Bestimm- nommrn werde. Zu einem Einschreiten habe die Reg. bis jetzt keine Ein- I ung in der Regierungsvorlage, welche etwas ganz Anderes bezwecke, Veranlassung gehabt. Ein neuerdings vorgekommener Fall, wonach ittsln. I nämlich von der Genehmigung deS Schulvorstandes deS Wohnortes ein Beamter die frühere Genehmigung zum Eintritt in den AussichtS« sehr I eines Kinde? es abhängig zu machen, ob dieses die einfache Volks- rath einer Gesellschaft auf ein anderes nahegelegenes und verwandtes iume, D schule eine-Nachbarorte» besuchen darf. — Gegen diesen Vorschlag der Unternehmen ausgedehnt, habe im Austritt deS betr. Beamten aus f der I Deputation sprechen vr. Koch und v. König; dafür v. Erdmann?-dieser neueren Gesellschaft seine Erledigung gefunden. — Abg. Pornitz ehme. W darf, v. Bose, Seiler, Ref. Löhr und StaatSminister vr. von behält sich weitere Anträge vor. — Nächstdem erthcilt die Kammer ilicirt I Gerber. Dec Letztere hält es für sehr bedenklich, den Eltern zu ge- dem königl. Deeret, Verlustentschädigungsgesuche wegen piäcludirter chM D statten, daß sie bei dem geringsten Anstoß ihre Kinder in eine benach-ILassenbtllet? betr., ohne Debatte ihre Genehmigung. Die W barte Schule schicken können. Dadurch werde dem Parteitreiben Regierung wird hiernach ermächtigt, hinsichtlich der CassenbilletS von auf- I auf dcm Lande leicht großer Vorschub geleistet werden. — Oberbürger« 1855 noch Entschädigungen eintreten zu lassen, fall» nicht ein gewinn« etont U meister Pfotenhauer findet den Schwerpunkt in der finanziellen Seite süchtiges oder sonst zu mißbilligendes Gebühren der Gesuchstellec vor« Er- D und will den Besuch der Schule eines Nachbarortes von der Genehmig- liegt, dagegen soll hinsichtlich der früher schon präcludirten An« »epu- W ung deS Schulvorstandes dieses Ortes und des Schulvorstandes in Weisungen von 1840 nur dann noch Entschädigung eintreten, wenn sucht W dem Orte, wo daS betreffende Kind wohnt, abhängig gemacht wissen.— obrigkeitliche Armuthszeugnisse bcigebracht werden. — Ebenso über« Be- W Prof. Heinze will für die Eltern nach jeder Richtung hin die Mög- weiset die K. die Petition deS landwirthschaftlichen Vereins zu Nossen, ndcs W iichkeit gewahrt wissen, von der vielleicht besseren Schule deS Nachbar- die zwangsweise Bildung von Fischereigenossenschaften und Fischerei« M. D ortcs Gebrauch für ihre Kinder machen zu können und sieht in den bezirken betr., der kgl. Staatsregierung zur weiteren Erwägung und mag I Bestimmungen der Regierungsvorlage diese Möglichkeit nicht hinreichend beschließt endlich auf Antrag der dritten Dep. bezüglich der Petition in- I gewahrt. — Nachdem noch v. Erdmannsdorf, v. Falkenstein, Meinhold, von Niedercunnersdorf rc. wegen Einführung deS preuß. Schied?« Um- D Pfotenhauer und StaatSminister vr. v. Gerber gesprochen, wird be- mannS institutS in Sachsen: die Petition deS GemeindevorstandeS t in W schlossen, Absatz 2 zur anderweiten Erwägung an die Deputation zurück- August Lange zu Niedercunnersdorf und Gen. wegen Einführung von nnze D zuverweisen. — Absatz 3 findet ohne Debatte Annahme, desgleichen Schiedsmännern der StaatSregierung zur Erwägung nach erfolgter dow W Absatz 4 mit folgendem Zusatz: „Verwahrloste, nicht vollflnnige, schwach- Publication der ReichS-Civil-und Strafproceßordnung zu empfehlen sich D und blödsinnige Kinder sind in hierzu bestimmten öffentlichen oder Pri- und die Petition noch an die Erste Kammer gelangen zu lassen. — )ge- D vatanstalten unterzubringen, sofern nicht durch die dazu Verpflichteten Schluß der Sitzung. — Nächste Sitzung morgen 11 Uhr. Tage?« rin- D cnde.weit für ihre Erziehung hinreichend gesorgt ist." — Außerdem Ordnung: Mündliche Berichte verschiedener Deputationen. M M. Hut ein Mitglied der Deputation (Bürgermeister Müller) beantragt, es- M lmch eine gesetzliche Bestimmung Sen Conflict zu lösen, welcher in m Preußischer Landtag. >ule M kn Fällen vorhanden ist, wenn schulpflichtige Kinder zur Verbüßung Berlin, 13. November. Herrenhaus. Präsident Graf Otto ben D von Strafhaft durch die Justizbehörde dem öffentlichen Unterrichte oft zu Stolberg eröffnet um 12z Uhr die Sitzung mit geschäftlichen tier D mehrere Monate entzogen werden. — Durch die Erklärung der Staat?« Mittheilungen und macht sodann daS Resultat der Schriftsührer- de» D regierung, daß die Gefängnißzeistlichen in solchem Falle sich mit dem wählen bekannt. Nach Vorlesung eines MinisterialschreibenS über die na- D Unterrichte der betreffenden Kinder befassen werden, erledigt sich der seit Schluß der vorigen Session vorgekommenen Aenderungen im Per- zu- D vorstehende Antrag. — Absatz 5, 6, 7 und 8 deS §4 werden ohne sonenstande dcS Herrenhauses verkündet der Präsident die Constituirung Er D Debatte in der DeputationSfassung genehmigt. — Die Berathung der fünf Abtheilungen und die Namen der Vorsitzenden rc. in den« :zen W wird hierauf auf Donnerstag Vormittag? 11 Uhr vertagt. selben, sowie da? Resultat der VorflandSwahlen für die Budget-, Ge- ufs » A Dresden, 13. Nov. Bei der heut fortgesetzten Berathung schäftSordnungs- und für die Petitions-Commission. Darnach folgt ter- I der Zweiten Kammer über das Decret, daS Verfahren in die Wahl eines Mitgliedes der Matrikelcommisfion, zu welchem Herr hig I BerwaltungSstrafsachen betr., wurdl § 6 nach der Regierung?« v. Wilcken? mit 152 Stimmen gewählt wird. Damit ist die TageS- bli- W Vorlage, jedoch mit folgendem Zusatz angenommen: „Jede Neußemnglordnung erledigt. Nächste Sitzung unbestimmt.