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2827 'N 1s Wen i und r. Hm« chn. z an. rhanv- MIM. Nach- hr Er. e man )r, daß lasse in r besten lständig dürste ung in rwestn. ochefori Mutier ochefort ran der nippen ß man , daß legen einen dem bsicht elfen, l für gen llarS breit An- Mse ner fort, tse Au«, a About, e Com- hatsache. er Qnä- , die in ß sie dü te Gott, asten sie tebefehii eebefehle llen. - n habe ad aus- Bedenken gegen § 13, und will erst noch den weiteren Gang der Debatte abwarten, ehe er besondere Anträge stellt. — Abg^v 6ahn: Die Bedenken deS Abg. Ludwig würden erst durch die Zukunft ent« Loburg. > jüngere ben. chen Ge- bigungS- Neapel Volk und sein Interesse zu schützen." Da« Journal weist attdann glieder von Bezirk«, oder KreiSauSschüffen) berufen sthtn." — In auf den Stand der Sclavenfrage auf Cuba, auf die Unsicherheit der der Debatte hierüber knüpfte sich "" "ne Aeußerung de« Abg dort engagirten amerikanischen Interessen, auf „die Civilisation und Wigard, der da« JnstUut al« cm,^Beustsche« Taschenspieler-Kunst, die Menschenrechte" hin und knüpft daran die Frage, ob für die Union stück" und al« einen ^,Wechsilbalg der Re^ction bc^ nicht endlich die Zeit gekommen sein möchte, Cuba al« kriegführende Macht anjuerkennen. Ein solcher Schritt würde natürlich, selbst nach Ansicht amerikanischer Journale, nur eine Vorbereitung der Annexion sein, und ist es daher doch wohl fraglich, ob damit wirklich die An sichten und Absichten der Regierung zu Washington wiedergegeben sind. Biel eher ist dieser Kundgebung die Intention einer Beeinflussung der Wähler beizumessen, da allerdings in Amerika die Idee der Annexion! von Cuba sehr populair ist. So wird denn auch dem „Courrier des Etais-UniS" zufolge gegenwärtig ganz offen und unbehindert eine Flibustierexpedition nach Cuba in amerikanischen Häsen vor- bereitet. (Die Rückwirkung eine« derartigen activeren Auftreten« der amerikanischen Politik würde natürlich auch auf Spanien selbst eine b.deutende sein, zumal der König wie jedes bi-her von ihm berufene Ministerium die Erhaltung von Cuba unter spanischem Scepter ali eine der ersten Aufgaben jeder spanischen Regierung bezeichnet hat Diejenige Partei, unter deren Regiment Cuba verloren ginge, würde sich aller Wahrscheinlichkeit nach für lange Zett unmöglich gemacht haben und dennoch ist e« fraglich, ob Spanien noch lange Blut- und Geldopfer für die Conservirung eine« unter allen Umständen mindesten« zweifelhaften Besitze« bringen kann.) E nA Bürgermeister werde seinen demjenigen de« AmtShauptmanns a vi. Biedermann bestätigt im All- gemeinen die Ansichten des Vorredners und verweiset auf die prak« Nothwmdigkeit der Anlegung neuer öffentlicher Wege; 6) Irrungen darüber, ob ein Weg ein öffentlicher sei oder nicht; 7) alle Angelegen« Hellen, welche sonst noch durch die Gemeindeordnungen oder andere Landesgesetze der Entscheidung de« BezirkSauSschuffeS zugewiesen wer den." — Die Deputation empfiehlt die Annahme desselben mit der redactionellen Abänderung in Punkt 2, statt Reelamationen die Worte „Einsprüche bez. Rekurse" zu setzen; Punkt 3 soll beginnen: Streitig« keiten über Beiträge und persönliche Leistungen; nach Punkt 6 soll al« 6 b angefügt werden: „DispensationSgesuche in DiSmembrationS-An« liegen " — Abg. v. Hausen wendet sich gegen Diejenigen, welche glauben, daß die Ausschüsse zu wenig Einfluß haben. Im Gegentheil werde der AmtShauptmann sehr häufig sich mit einer bescheidenen Rolle Sächsischer Laudtag. 1s Dresden, 7. November. Die heutige Abendsitzung der Zweiten Kammer eröffnete Präsident vr. Schaffrath mit der Mtheilung, daß heute Vormittag daS hohe königl. Jubelpaar die Glückwünsche der LandeSvertretung entgegengenommcn habe. Die Präsidien beider Kammern hatten gleichzeitig dem hohen Paare Kennt- niß von den Beschlüssen der Landesvertretung vom 3. und 4. April d. 2- gegeben, wonach Sr. Maj. dem Könige aus allgemeinen Landes mitteln die Summe von 100,000 Thlr. für Errichtung cincr König Johann-Stiftung zu allgemeinen Bildungkzwecken zu überreichen sei; ebenso 100,000 Thlr. zur Errichtung einer Kö. nigin-Amalien-Stiftung zur Fürsorge für daS weibliche Ge- schlecht. Man habe Sr. Maj. die Bitte vorgelegt, die Errichtung dieser Stiftung zu genehmigen. Diese Gcnehmigung sei vom König sofort ausgesprochen worden unter Ausdruck des DankeS, sowie der Freude darüber, im Sinne der LandeSvertretung durch diese Mittel in Zukunft noch GuteS wirken zu können. Der Präsident vr. Schaff- nih schloß seine Mittheilung mit einem dreimaligen Hoch auf da« Jubelpaar, in welches da« HauS lebhaft einstimmte. — Die Kammer ging hierauf zur Weiterberathung des neuen OrganisationS-Ge- sepeS über und zwar zu § 10, welcher vom Friedensrichter- amte handelt und mit Ausnahme deS Abg. Sachße von der Depu- iations-Majorität zu streichen empfohlen wird. Der Bericht bemerkt hierzu: „Die in dem Gesetz vom 11. August 1855 den Friedensrichtern Mttheilten Functionen fallen, so weit sie eine polizeiliche Executive in ßch schließen, mit den in den neuen Gemeindeordnungen den Ge meindebehörden auf dem Lande und in den kleinen Städten über- wiesenen zusammen; so weit sie mehr begutachtender und unter- i stützender Natur sind, wird der Bezirksausschuß an ihre Stelle treten, > Mal wenn nach den Vorschlägen der Deputation in § 19b auch den einzelnen AuSschußmitgliedern als solchen gewisse selbstständige,. den friedensrichterlichen ähnliche Functionen überwiesen werden, j tischen Erfahrungen WrimarS. — Abg. Ludwig erhebt eine Menge gleich die königl. Staatsregierung Bedenken trug, ein Institut, wel- A in vielen Fällen sich als nützlich erwiesen, mit einem Federstriche jsl Mnichten, auch darauf hinwies, daß bei Ernennung der Friedens- „ , chär auf deren Vertheilung im Bezirk besser Bedacht genommen weder*bestätigt oder widerlegt werden, jetzt lasse sich darüber nicht« werden könne, als dies bei den Zufälligkeiten einer Wahl der Bezirks- sagen. — Abg. Ludwig beantragt, bei Punkt 6 anzufügen: „alle He zu erwarten sei, so beharrte doch die Deputation, mit Ausnahme zeither den Wasser« und Straßenbaucommsssionen unter Zuziehung deS Abg. Sachße, bei ihrer Ansicht, welche auch diejenigen ihrer Mit- I glieder theilten, die selbst Friedensrichter sind, der Ansicht nämlich: fdv.S Friedensrichterinstitut habe seine Mission erfüllt und werde unter dankbarer Anerkennung dtS Landes für daS, waS eS geleistet, bet dieser Reorganisation im günstigsten Moment einer neuen zeitgemäßeren Einrichtung den Platz räumen; von den dermaligen Friedensrichtern selbst aber würden viel« durch daS Vertrauen ihrer Mitbürger sich wieder auf einen ähnlichen Schauplatz öffentlichen Wirken- (als Mit- technischer Beamten obliegenden Geschäfte in ExpropriationSsachen'" — Abg. Querner beantragt: in § 13 Zeile 4 vor „auf Echeilung" zu setzen: „die wiederholten Anträge auf Ertheilung" rc. und hinter „Gewerbeordnung" einzuschalten: „wenn die Stadtgemeinderäthe eine abfällige Entschließung in der Sache gefaßt haben sollten." — StaatSminister v Nostitz-Watlwttz wendl t gegen den Ludwig'schen Antrag ein, daß der AmtShauptmann nur darüber zu wachen habe, daß den gesetzlichen Vorschriften genügt werde. Die meisten Magen s Intermezzo, indem Abg. Starke den Ordnungsruf für Wigard ver- langte. — Der Präsident vr. Schaffrath erklärte den Ausdruck Wigard's für nicht parlamentarisch, womit der Zwischenfall seine Er ledigung sand, da Abg. Starke einen weiteren Antrag nicht stellte. — ES betheiligten sich dann noch an der Debatte die Abgg. Päßler, vr. Pfeiffer, StaatSminister v. Nostitz-Wallwitz, welch' Letzterer Wigard gegenüber bemerkte, er habe sich im vorliegenden Entwurf nicht gehörig informirt, denn sonst hätte er nicht behaupt«n können daß der Bezirksausschuß keinen Einfluß auSüben werde. Der Minister verwendet sich schließlich dafür, daß die Kammer das Institut nach dem Gesetze sortbestehen lasse. — Abg. Oehmichen empfiehlt den Deputationsantrag. — Schluß der Debatte. — Nach dem Schlußwort de« Refer. der Minorität, Abg. Sachße, welcher die Beibehaltung, und de« Refer. der Majorität, Abg. vr. Biedermann, welcher die Streichung des § 10 befürwortet, tritt die Kammer mit großer Mehr heit der Deputations-Majorität bei und streicht § 10. Ebenso § 11, welcher von demselben Gegenstand handelt. — § 12 wird ohne De batte nach dem Entwurf genehmigt. — § 13 lautet nach dem Ent wurf: „Unter Mitwirkung des Bezirksausschusses, und zwar: ^.. al« zur Entscheidung berufenen Organ« find zu erledigen: 1) die den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung betreffenden Administrativjustizsachen, deren Vrrspruch in erster Instanz bei der AmtShauptmannschaft zu erfolgen hat; 2) Reelamationen in Bezug auf die Stimmberechtigung bei öffentlichen Wahlen; 3) Streitig keiten über die Beiträge und persönlichen Leistungen für den Bezirk, für die Gemeinde oder zu Zwecken de« Armen-Versorgungs- und Schul wesen-; 4) Anträge auf Ertheilung der Genehmigung zu Errichtung gewerblicher Anlagen nach §8 16—23 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (§ 245 flgd. d,s Bundesgesetzblattes vom Jahre 1869), auf Ertheilung der Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft, Schank- wirthschaft und deS Kleinhandels mit Branntwein oder Spiriiu« nach § 33 der Gewerbeordnung, und auf Untersagung eines Gewerbebetriebs nach § 35 der Gewerbeordnung, sowie die unter Provokation auf mündlich öffentliche Verhandlung wiederholten Anträge auf Ertheilung eines LegitimationSscheinS zu den in § 58 unter 1 und 2 der Gewerbe- ordnung gedachten Arten des Gewerbebetrieb« im Umherziehen; 5) die Frage über die Entbehrlichkeit eines öffentlichen WegeS, sowie über die