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Ro.IS». »«, ». Juli 1872. Aauhener Aachrichten. Kreisblatt für dm Kreis-Direrttons-LeM Amtsblatt für die Gerichts« und Verwaltungsbezirke Bautze«, GchirgiSwalda, KSuigSwartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: E. M. Mouse in Bautzen. Bekanntmachung. ,, „ Wegen Neubaues der auf dem Fahrwege zwischen Oppel« und Glosse« gelegenen Brücke in Oppelner Um wird dieser Weg für allen Fuhrenverkehr hiermit bis auf Werteres gesperrt und der Letztere über Kleinradmeritz verwiese«. Lobau, am 27. Ium 1872. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Thielau. Hippner. Bekanntmachung, „ betreffeud die Bestellung der Geldbriefe re. ... . bereits bei einer größeren Zahl von Postanstalten bestehende Einrichtung, wonach Geldbriese bis zu 50V Thlr. oder 100V Fl- an Adressaten im Orts- bezirke zugleich mit den Ablreferungsschemen durch die bestellenden Boten abgetragen werden, wird vom 10. Juli ab auf sämmtliche Postanstatt«« im Reich-» Postgeviete ausgedehnt. Von demselben Termine ab wird für die Bestellung eines jeden solchen von weiterher Angegangenen Geldbrieses bis 500 Thlr- oder lOOOFl. innerhalb des OrtsbezirkS der Postanstatten des Reichs.Postgebiets eine einheitliche Gebühr von 4 Gr. bz. 2 Kr. erhoben. An Orten, wo gemäß den früheren Einrichtungen auch Geldbriese mit höheren Werlhbeträgen unv Packete mit Wcrthangabe durch di« bestellenden Boten ausgetragen werden, kommt für die Geldbriefe über 500 Thlr. oder 1000 Fl.: eine Gebühr von 1 Gr. bz. 4 Kr., für die Packete mit Wertbangabe: der Tarif für Geldbriefe (j Gr. und 1 Gr. bz. 2Kr. und 4 Kr), wenn aber der an dem betreffenden Orte bestehende Tarif für die Bestellung der gewöhnlichen Packete im Einzelnen höhere Gebührensätze ergrebt, dieser letztere Tarif zur Anwendung. Wo bisher für die Bestellung der G-ldbriese und Werthpackete höhere Gebühren, als die im Vorstehenden ausgesührten, erhoben worden sind, werden dieselben mit dem 10. Juli aus die entsprechenden Sätze ermäßigt; dagegen finden gebührenfreie Bestellungen von diesem Tage an nicht mehr statt. Berlin, den 26 Juni 1872. Der Reichskanzler. — In Vertretung: Delbrück. BckkttUAtmschung, betreffend die Bestellung der Postanweisungen und der zugehörigen Geldbeträge. Zur Erleichterung des Verkehrs sollen fortan allgemein die Beträge auf Postanweisungen an Adressaten im Ortsbezirke zugleich mit de« Post anweisungen durch die bestellenden Boten sämmtlicher Reichs-Postanstalten abgetragen werden. Eine Abholung der Postanwcisungsbeträge von der Post kann demnächst nur noch in den Fällen staltfintcn, wenn nach Abgabe der vorgcschriebenen Erklärung auch die Postanweisungen selbst von der Post abgeholt werden. Für die Ueberbringung einer jeden von weiterher eingegavg-nen Postanweisung nebst dem zugehörigen Geldbeträge wird allgemein eine Gebühr von j Gr- bz. 2 Kr- erhoben; wo bisher höhere Gebührensätze Anwendung gesunden haben, werden dieselben entsprechend ermäßigt; gebührenfreie Bestellungen finden nicht mehr statt. Berlin, den 26. Juni 1872. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück. Bei dem unterzeichneten Gerichtsamte ist ein in Nostitz angehaltener, hier unbekannter Mann, welcher allem Anschein nach geistesschwach ist und da er nur einige wenige Worte sprechen kann, über seinen Namen und seine Herkunst keine Auskunft zu geben vermag, in Verwahrung genommen worden. Derselbe schreibt jedoch, sobald man ihm Schreibmaterial giebt, einen Namen, welcher sich für „Wobst" oder auch „Wolf" lesen läßt. Man bringt Solches mit dem an Jedermann gerichteten Ersuchen, Mittheilungen, welche zu Ermittelung des Namens und Wohnortes des Unbekannten führen könnten, mit thunlichster Beschleunigung anher gelangen zu laßen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Weißenberg, am 29. Juni 1872. DaS Königliche GerichtSamt. I. v. March«, Assessor. Signalement des Unbekannten. Alter: 50 bis 60 Jahre, Größe: 1 Meter 62 Centim., Haare: grau melirt, Augen: blau, Nase: stumpf und etwas geröthet. Bekleidet ist der Unbekannte mit einem weißen leinenen Hemd, einem Paar roth- und schwarz melirten Hosen, einem ledernen Hosenträger, einer Latz schürze von blauer Leiniwand, einem lilla-kattunen Halstuche und einer dunkeln Buckskinmütze mit Lederschirm- Sonstige Bekleidung trägt er nicht. Sämmtliche Kleidungsstücke befinden sich in gutem Zustande. Besonderes Merkmal: Der Mann scheint am linken Arm einiger Maßen gelähmt zu sein, er schwingt denselben jedoch von Zeit zu Zeit ein Paar Mal hin und her, als ob er ihn wieder in Bewegung bringen wolle. BekattUtMAzchunK» Zur Deckung des Bedarfes an Brennholz für die hiesigen städtischen und unter der Verwaltung der Stistungsdeputation stehenden Gebäude sollen 200 Zellige Scheit-Klaftern (oder 573 Cub.-Meter) gutes kiefernes Scheitholz im Wege der Submission beschafft werden. Es werden daher alle Diejenigen, welche gemeint sei<sollten,r diese Lieferungen zu übernehmen, ersucht, ihre Offerten unter Angabe des Lieserungspreises bis zum 10. Juli 1872 schriftlich allhier einzureichen. Hierbei wird noch ausdrücklich daraus aufmerksam gemacht, daß die Lieferung trockener kerniger Waare und richtigen Maaßes aus drücklich zur Bedingung gemacht wird. Bautzen, den 28. Juni 1872. Der Stadtrath. -etzler. Stadtkellerverpachtung. Von uns soll kommenden , 15. Juli 1872, Montags, mit Verpachtung des der hiesigen Stadtgemeinde gehörigen, mit voller Gasthofsgerechtigkeit und anderen Berechtigungen versehenen Stadttellers nebst Garten und ungefähr 3 Scheffeln Feld und Wiese, auch Inventare, auf drei gewiße und drei ungewiße Jahre vom 1. October 1872 ab verfahren werden. Pachtlustige, welche sich über ihre Zahlungsfähigkeit auszuwelsen vermögen, werden hierdurch einaeladen, obigen Tages Bormittags 10 Uhr auf hie siger RathSstube zu erscheinen, nach Vortrag der Verpachtungsbedingungen, welche auch schon vorher bei uns eingesehen oder gegen Erstattung d«r Cvpialien in Abschrift mitgetheilt werden können, ihre Gebote zu eröffnen und des Weiteren sich zu gewärtigen. Weißenberg, am 14, Juni 1872. Der Stadtrath allda. Wittig, Bürgermeister.