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Gewählt ist somit: Restftimmen: Wie «Wer Nmo? grauen Versuch sind in 5 i- s- r Kandidat Nr. 1 Kandidat Nr. 1 55 OVO 45 000 30 000 35 (65) 57 (43) 64 (36, 43 (57 > 47 (53> Beispiel 2: Wäre in Beispiel 1 keine Listenverbinduna beantragt gewesen, so wären die 130 000 Reststimmen der Wahl kreise 10 bis 12 ohne weiteres auf die Reichsliste überqeaanaen In den Wahlkreisen 10 bis 12 wären nicht vier, sondern nur zwei Kandidaten gewählt worden, dagegen hätten sich auf der Reichsliste (335 000 — 10 000 ---) 325 000 plus 130 000 also 455 000 Stimmen angesammelt. Auf Grund der Reichsliste waren acht Abgeordnete (siebenmal 60 000, einmal 30 001) ge wählt worden. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wäre in diesem galle gleich. Der Rest würde ebenfalls 5000 betragen. Beispiel 3: Di« Partei V erhalte im Wahlkreis 10: 20 000, im Wahlkreis 11: 25 000 und im Wahlkreis 12: 28000 Stimmen. In keinem Wahlkreis ist ein Abgeordneter gewählt. Der Rest der drei Wahlkreise beträgt 73 000 Stimmen. Bet Llstenverbindung innerhalb des Wahlkreisverbandes ergibt sich kein Sitz, da in keinem Wahlkreis 30 000 Stimmen abgegeben worden sind. Beispiel 4: Auf Grund der abgegebenen Stimmen er halte die Partei 2 in den 35 Wahlkreisen des Reiches sechs Abgeordnetensitze. Auf der Reichsliste sind 450 000 Stimmen gesammelt. Theoretisch ständen der Partei acht Sitze zu (sieben mal 60000, einmal 30 000). Sie erhält jedoch nur sechs Sitze, da ihr aus Grund der Reichsliste nur so viel Sitze zugeleilt werden können, als auf di« Wahlkreislisten entfallen sind. Bei den letzten Reichstagswahlen wurden 345 Abgeordnete in den W ahlkreisen gewählt, 71 erhielten einen Sitz durch Berrechnung in den Wahlkreisverbänden. 75 durch den Reichswahlvorschlag. Zentrum Sozialdemokratie . . . Deutschnational . . . Deutsche Volkspartei Demokratische Partei Wirtschaftspartei. . . wählten nun die Mauen- Von 100 Frauenstimmen e auf die einzelnen Parteien (die Stimmen der Männer Klammern dahinter gesetzt): Man sieht also, daß Zentrum, Deutschnationalc und Evan gelischer Äolksdienst eine ausgesprochene Mehrheit von Frauen stimmen aufweisen, während bei den Kommunisten die Beteili gung der Frauen am geringste» ist. Was ist Mehrheitswahl und was ist Verhältniswahl-System? — Warum haben wir die Mehrheitswahl abgeschafft? - Wie wird gewählt? - Wie ist die Einteilung der Wahlkreise? Ans der Neulichen ReichMMssW. Artikel 21. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volles, Jie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Auf träge nicht gebunden. Artikel 22. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag mutz ein Sonntag oder ein öffentlicher Ruhetag sein. Artikel 23. Der Reichstag wird aus vier Jahre gewählt. Späte stens am sechzigsten Tage nach ihrem Ablauf must die Neuwahl ftattsinden. Der Reichstag tritt zum ersten Male spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zu sammen. Das Verhältniswahlsystem wurde im Deutschen Reiche erst nach dem Kriege eingeführi. Zu seinem Verständnis ist es not wendig, daß man sich kurz über das Wahlsystem orientiert, das vor dem Kriege m Uebung war. Es war dies das System der Mehrheitswahl. Die Zahl der Abgeordneten war nach diesem System von vornherein feststehend. In den einzelnen Wahlkreisen präsentierte jede Partei einen Kandidaten, und von dem Ausgang der Wahlen hing es ab, von welcher Partei der Kandidat gewählt wurde Sieger war derjenige, der über die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigte An genommen, der Kandidat der Partei erhielt 20 000 Stimmen, 8 15 OVO und G 10 000. so war keiner gewählt, denn keiner besatz die absolute Mehrheit von 22 501 Stimmen. (45 WO : 2 -- 22 500.) Deshalb mutzten Stichwahlen zwischen den beiden aussichts reichsten Kandidaten (in unserem Beispiel: und 8) stattfinden. Die Wähler von O hatten also in der Stichwahl drei Möglich keiten: Entweder sie entschieden sich für oder für 8, oder sie enthielten sich der Stimme. Dieses Stichwahlsystem war es vor allem das als sehr nachteilig empfunden wurde. In Bayern suchte man diesem Uebel dadurch abzuhelfen, daß man dem Kandidaten den Sitz zusprach, der v e r h ä l t n i s m ä tz i q die meisten Stimmen erhielt. In unserem Beispiel wäre also im ersten Wahlgang gewählt worden. Stichwahlen fallen bei diesem System weg. Dadurch war aber noch nicht der Nachteil behoben, dah die 25 000 Stimmen, die 8 und L erhalten hatten verloren waren. Auch zählten Fälle nich, zu den Seltenheiten datz ein Kandidat nur mit einem geringen Mehr gewählt wurde; zum Beispiel: erhält 23 000. 8 14 000 und 0 4000 Stimmen. hatte jetzt die absolute Mehrheit und war damit gewählt und zwar mit einem Mehr von (23 000 — 22 501 449 Stim ¬ men. während die für 8 und L abgegebenen 22 000 Stimmen ohne jeden Wert waren. In jedem Falle also entsprach das Er gebnis der Wahlen und folglich die Zusammensetzung des Par laments nicht dem zum Ausdruck gekommenen Willen der Wähler, indem einzelne Parteien zu stark, andere zu schwach vertreten waren. Die Entschuldigung, datz sich die Mängel in den einzelnen Wahlkreisen zeigten und durch das Vorhanden sein vieler Wahlkreise wieder ausgleichen würden, war deshalb nicht stichhaltig, weil dieser Ausgleich dem Zufall überlasten blieb. Diese Mängel waren es in der Hauptsache die zu Be anstandungen Anlatz gaben und weshalb man nach dem Kriege zum Verhältniswahlsystem überging. Das Wesen dieses Systems besteht darin, daß die Zahlder Abgeord neten nicht von vornherein fest steht, sondern sich nach der Wahlbeteiligung richtet: von vorn herein ist auch bestimmt, auf wieviel abgegebene Stimmen ein Abgeordneter entfällt. Dieses automatischeVerhältnis- Wahlsystem wurde zuerst in Baden durchgeführt: von hier hat es oas Reich mit geringen Abänderungen über nommen. Nach diesem System war das Land Baden in sieben Wahlkreise eingeteilt, in denen die einzelnen Parteien auf Kreislisten ihre Kandidaten aufstellten. Aus 10000 Stim men entfiel ein Abgeordneter; die Reststimmen wurden aus einer Landesliste gesammelt. Im vorigen Jahre wurde dieses System dahin revidiert, daß die Landeslisten in Wegfall kamen. Die Reststimmen werden jetzt durch das ganze Land zusammen gezogen und den Parteien zugezähU, die die größten Reste auf weisen. Auf je 10 000 Stimmen dkeßes Restes kommt nun ein Abgeordneter, auf den letzten Rest von 7500 entfällt ebenfalls ein Abgeordneter. Machen wir uns dies durch ein Beispiel — bei dem der Einfachheit halber nur drei Wahlkreise an genommen werden — klar: Die Partei X habe im Wahlkreis! 45 000, im Wahlkreis II 38 000, im Wahlkreis III 16 000 Stim men. Es sind gewählt im Wahlkreis I vier Abgeordnete (Rest 5000 Stimmen), im Wahlkreis II drei Abgeordnete (Rest 8000 Stimmen), im Wahlkreis III ein Abgeordneter (Rest 6000 Stim men). Die Reste betragen zusammen 19 000 Den größten Rest weift Wahlkreis II auf; hier erhält der in der Liste an vierter Stelle stehende Kandidat ein Mandal. Für den letzten Rest kommt ein Mandat dem an zweiter Stelle stehenden Kandidaten des Wahlkreises IH zu. Dieses reformierte System ist deshalb besonders interessant, weil es zeigt, wie man ohne Landesliste (im Reiche ohne Reichsliste, auskommen kann, ohne datz viele Stimmen verlorengehen. Der Nachteil des Systems besteht darin, datz es die Verbindung zwischen Wählern -und Abgeordnetenkandidaten löst. Man suchte diesen Nachteil in Baden dadurch zu beheben, daß man an Stelle der sieben Wahlkreise 22 kleinere Kreise setzte. Dasselbe Prinzip gilt nun auch im Reiche. Zum Zweck der Wahl ist das Reich in 35 Wahlkreise ein geteilt; durchschnittlich zwei bis drei Wahlkreise bilden einen Wahlkreisverband. Zum Beispiel: Die Wahlkreise 10 (Magdeburg). 11 (Merseburg) und 12 (Thüringen) bilden den Wahlkreisverband VI (Sachsen-Thüringen); die Wahlkreise 20 im Wahlkreis 10: 115000 im Wahlkreis 11: 45 000 im Wahlkreis 12: 90 000 Nut neu Kesamtrest von 130 VW Stimmen entfallen zwei weiter Abgeordn-W und zwar Kandidat Nr. 2 im Wahlkreis 10 Mest 55 WO Stimmen) und Kandidat Nr 1 im Wahlkreis 11 (Rest 45 WO Stimmen). Der verbleibende Endrest von (130 000 weniger 120 WO —) 10 WO Stimmen wird der Reichsliste über schrieben. Sammeln sich auf diese Weise — sagen wir: 335 000 Stimmen auf der Reichsliste, dann find die ersten sechs Kan didaten der Reichsliste gewählt (fünfmal 60 WO. einmal 30 M1). Nur 5000 Stimmen find verloren. (Köln-Aachen, und 21 (Koblenz-Trier) bilden den Wahlkreis verband X! (Rheinland-Sud) und so fort Die Verteilung der Stimmen geschieht nun in der folgenden Weise: Zunächst ent fällt auf je WOW abgegebene Stimmen eines Wahlkreises ein Mandat. Die einzelnen Parteien können (sie müssen also nicht!) innerhalb eines Wahlkreisverbandes die Kreislisten mit- einander verbinden, so datz die in den Wahlkreisverbänden ver bleibenden Reste den Kreislisteu nach der Zahl der Reststimmen ,»geteilt werden. Allerdings bleiben dabei die Reststimmen un berücksichtigt, wenn nicht mindestens auf eine der verbunlKnen KreiSlisten 30 OM Stimmen abgegeben wurden. Die jetzt noch übrigbleibenden Reststimmen kommen der Retchsliste zugute. Der letzte Rest, aus den noch eine Stimme entfallt mutz mehr wie 30 VW betragen. Auch hier gilt eine Einschränkung. Einer Reichsliste kann höchstens die gleiche ZahlderAbgeordnetrn- fitze zugeteilt werden, die auf die einzelnen Kreislisten entfallen find. Einige Beispiele mögen dies wiederum illustrieren. Beispiel 1: Die Partei X. die die Verbindung ihrer Kreislisten innerhalb eines Wahlkreisverbandrs beantragt hat. erhalte folgende Stimmen: 63 (37) Kommunisten 45 (55) Volksrechtspartei . . 63 (37) Evang. Volksdienst . 53 (47) Nationalsozialisten . 49 (51) Chr.-Soz. Reichspari. 49 (51) Seit zehn Jahren haben auch die Frauen das Wahlrecht. Es ist klar, datz es schon lange interessierte, w i e nun die Frauen von ihrem Recht, zu wählen. Gebrauch machen. Einen Versuch in dieser Richtung machte man voriges Jahr anläßlich der badischen Landtagswahlen in Karlsruhe ver, wenngleich man nun nicht durch Rückschluß auf das Reich verallgemeinern darf, immerhin recht lehrreich ausgefallen ist. Vor allem dürften die jenigen, die in geringschätziger Weise der Meinung Ausdruck geben, datz die Frau den gleichen Stimmzettel wie der Mann abgäbe, durch diesen Versuch sehr ins Unrecht geraten sein. Man darf nun allerdings nicht der Meinung sein, daß Frauen- und Männerstimmen einander gleich sein müßten; denn die Zahl der weiblichen Wähler ist in Karlsruhe um 12 MV größer als die der männlichen. Trotzdem sind die Unterschiede beträchtlicher, als man annehmen sollte. Das zeigt sich schon in der Wahlbeteili gung. Dies« betrug im allgemeinen 61,18 Prozent, das heißt: von 1W Wahlberechtigten, ohne Rücksicht aus Geschlecht, haben 61 abgestimmt. Nun liegt die Beteiligungsziffer der männlichen Wähler Wohl über diesem Durchschnitt mit 66,51 Prozent, die " Beteiligung der Frauen darunter mit 56,85 Prozent. Wie ^wählten nun die Frauen? Von 100 Frauenstimmen entfielen