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2028 Feuerhaken heruntergezogen, er stürzte herunter, sprang auf, es war weder ein schwarzes noch ein graues Kleid darin. Joseph Pietschmann versicherte daWM, die beiden Kleider im Kleiderschrank gesehen zu haben. Der Weber August Richter in Neu-Schirgiswalda sah einige Zeit nach dem Feuer einen Wagen auf dem Wege nach Neukirch zu fahren, und hinter dem Wagen die verw. Pietzsch einhergehen mit einem Tragkorbe, in welchem gerettete Sachen zu liegen schienen, und der Weber Hache in Ringenhain hat wahrgenommen, daß aus der Tenne einer Scheune des Traugott Pietzsch daselbst, eines Sohnes der verw. Pietzsch, bei dem sie sich einige Tage aufgehalten, ein Tragkorb mit verschiedenen, wahrscheinlich geborgenen, Gegenständen gestanden. Als an jenem verhängnißvollen Abend der Weber Johann Paul Meyer aus Neu-Schirgiswalda und der Angeklagte Pietzsch, welche damals zusammen in Neschwitz gewesen waren, auf dem Heimwege zwischen Wilthen und Jrgersdorf ankamen, sahen sie das Feuer aufsteigen. Pietzsch gab nicht zu, daß das Feuer in Neu-Schirgiswalda sei und sagte: „es ist wohl in Weifa", Meyer lief aber, von Angst getrieben, schnurstracks in einer Tour nach Hause. Pietzsch, welcher damals Blut blasen an den Füßen gehabt haben will, rief dem Davoncilenden nach: „wir können nun einmal nicht mehr helfen" rind ging lang samen Schrittes hinterdrein. Nach dem Feuer zog die abgebrannte Familie Pietzsch zu dem Zimmermann Carl Frenzel, dem Bruder der verehel. Pietzsch, die Schwiegermutter war größtentheils auch da. Frenzel hörte nun eines Tages, unbeachtet von den Sprechenden, wie die Mutter zu ihrem Sohne Carl August Pietzsch sagte: „wenn ich es noch einmal mit ansehen sollte, machte ich es nicht mehr", worauf Letzterer erwiederte: „wenn sie das nicht gemacht hätte, würde er ihr den Schädel gespalten haben." Zu dem Rittergutspachter Franz Müller in Schirgiswalda kam später einmal die verehel. Pietzsch und fragte ihn, ob sie ins Wasser springen, oder was sie sonst machen, ob sie Anzeige erstatten sollte, ihre Schwiegermutter hätte das Haus ange zündet und ihr Ehemann Rath und'Anstiftung dazu gegeben. Dem Gerichtsamtswachtmeister John theilte der Angeklagte Pietzsch, nachdem er ungefähr zwei Tage verhaftet war, mit, seine Frau habe das Haus angebrannt. Als ihn am andern Morgen der Wachtmeister fragte, ob er das Geständniß, welches er gestern freiwillig ihm abgelegt, vor dem Gericht wiederholen wolle, antwortete Pietzsch: „ich habe gar keine Courage", und auf Zureden des Wachtmeisters: „wenn Sie etwas auf dem Gewissen haben, so ist es besser, Sie machen Ihr Gewissen frei", gab er zu, „das Haus wäre sehr schlecht gewesen, er hätte viel hineingebaut, da hätten sie unter sich ausgemacht, das Hans müßte weg, seine Frau hätte es anbrennen sollen, die wäre aber in hoch schwangerem Zustande gewesen, dann hätte es die Mutter beim Abend läuten angesteckt, es wäre Alles recht hübsch vorgerichtet gewesen, während er auf dem Neschwitzer Markte sich befunden, hätte das Haus angebrannt werden sollen." Im Laufe der Verhandlung hatte der Ergänzungs-Geschworene das Amt eines Hauptgeschworenen über nommen, da Einer der Letzteren in Folge eines Unglücksfalles in seiner Familie beurlaubt worden war. Durch den Wahrspruch der Ge schworenen, verkündet von dem Obmann derselben, Herrn Ritterguts besitzer von Hartmann, wurden die Angeklagten für schuldig erachtet, und zwar Johanne Eleonore verw. Pietzsch, am t. Februar 1865 das ihrem Sohne Carl August Pietzsch gehörige Haus Nr. 1 u des Brand- Catasters zu Neu-Schirgiswalda zwar mit Einwilligung des genannten Eigenthümers, jedoch in der rechtswidrigen Absicht, Letzterem durch die Jnbrandsteckung die Versicherungsentschädigungen zu verschaffen, der gestalt vorsätzlich in Brand gesteckt zu haben, daß das Feuer das ge dachte Haus ergriffen und letzteres nebst seinen Änbauen und einem dabei befindlich gewesenen Scheunengebäude desselben Eigcnthümers zerstört hat; ferner Carl August Pietzsch, die verw. Pietzsch dazu, daß sie sein Haus Nr. 1a des Brand-Katasters zu Neu-Schirgiswalda in der rechtswidrigen Absicht, ihm dadurch die Versicherungsentschädigungen zu verschaffen, in Brand stecke, vor der am 1. Febr. 1865 erfolgten Ausführung dieser Jnbrandsteckung durch Auftrag oder Ueberredung dergestalt, daß die verw. Pietzsch in Folge dessen die That vollbrachte, veranlaßt, ingleichen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, dem Agenten der Triester Feuervcrsicherungsgesellschaft der Wahrheit Zuwider a) einen Kleiderschrank und b) zwei Laden, als bei Gelegenheit des Schadenfeuers, welches ihn am 1. Februar 1865 betroffen, verbrannt bezeichnet, ihn auf diese Weise getäuscht und da- dütch sich, zum Nachtheile der Triester Feuerversicherungsgesellschaft, eisten rechkswidrifien DeMiWnÜb orkheil zu u von 6 Thlr., zu b von 4 Thlr. 24 Ngr., verschafft, weiter Schmähungen in Bezug auf Religion und Cultus sich erlaubt und der Vollziehung der ihm angekündigten Arretur sich widersetzt zu haben, endlich Caroline verehel. Pietzsch, von dem Vorhaben der verw. Pietzsch, am 1. Febr. 1865 das Haus Carl August Pietzsches in Neu-Schirgiswalda, und zwar mit des Letzteren Einwilligung, jedoch mit der rechtswidrigen Absicht, ihm durch die Jnbrandsteckung die Versicherungsentschädigungen zu verschaffen, in Brand zu stecken, Nachricht unter Umständen, wo sie dieselben für wahr halten mußte, erhalten gehabt, gleichwohl aber geeignete Schritte, um die Ausführung des Verbrechens auf gesetzlich statthafte Weise zu verhindern, wegen eines eignen mittelbaren oder unmittelbaren Vor theils dabei unterlassen zu haben, ohne daß doch diese Verhinderung mit Gefahr für sie oder ihre Angehörigen verbunden gewesen wäre. Daß auf Grund dieses Wahrspruchs die verw. Pietzsch mit Zuchthaus in der Dauer von 6 Jahren, Carl August Pietzsch mit Zuchthaus in der Dauer von 7 Jahren drei Monaten und die verehel. Pietzsch mit 2 Monaten Gefüngniß bestraft worden sind, haben wir bereits mitgetheilt. sLöbau-Zittauer Eiscnbahn.j Betriebseinnahme vom 1. Januar bis mit Mai c Thlr. 79,416. 5. 4. Gegen 1869 81,930. 19. 3. 1870 weniger: . "Thlr. 2,514. 13. 9. Kamenz, 3. Juli. Die am 30. Juni zu Görlitz gefaßten Beschlüsse der General-Versammlung der Berlin-Görlitzer Eisenbahn- Gesellschaft haben unser Kamenz in große Freude versetzt, und das Maß der Hoffnungen sür das Aufblühen der betriebsamen Stadt und Umgegend reich gefüllt. Zeigten sich bei gedachter Gelegenheit in Görlitz schon bei der Neuwahl und Wicderernennung der 4 ausscheiden den Mitglieder des Verwaltungsrathes erfreuliche Sympathien sür Kamenz und seinen Vertreter Herrn Bürgermeister Eichel, so ward die Aussicht auf die Beschaffung einer Bahnlinie Lübbenau-Kalau- Alt-Döbern-Senftenberg-Kamenz besonders deutlich in dem ausgegebenen Berichte des Verwaltungsrathes, wo es in Betreff der Linie Kamenz-Lübbenau also heißt: Nachdem die königl. sächs. Regierung nach vorgängiger Verständigung mit unserer Landesregierung den Bahndau von Fischbach (Radeberg) einerseits nach Norden über Kamenz bis zur Landesgrenze, andererseits nach Süden und zwar direct nach Pirna beschlossen und die bereite Zustimmung der Landesvertret ung gefunden halte, erkannte man allerseits die große Bedeutung dieses Beschlusses und der bereits in Entstehung begriffenen Abkürzungslinie. Es konnte daher nicht ehlen, daß sich außer uns Bewerber um die Concession sür die Herstellung des ^rojeclirten Verbindungsstückes von Kamenz (Landesgrenze) nach Lübbenau be mühten, während Andere wieder dies so sehr rationelle und mit verhältnißmäßig geringen Kosten und geringem Zeitaufwande auszusührende Project durch eine reue, directe und selbstständige Bahn von Berlin nach Sachsen lahm zu legen achten. Wenn auch sür das zuletzt angedeutets Vorhaben die Beschaffung der razu erforderlichen großen Geldmittel mit Schwierigkeiten verbunden und die Sympathie der königl. sächs. Regierung noch vorauszusetzen war, und wenn uns auch hinsichtlich des Seitens der betheiligten Ministerien bereits genehmigten Projekts Lübbenau-Kamenz die Priorität bisher nicht bestritten worden ist: o haben wir uns doch sür verpflichtet erachtet, im Hinblick aus einerseits die uns wi fernerer Zögerung drohende Concurrenz und andererseits aus die große Be deutung der betreffenden Neubauprojecte für die Gesellschastsinteressen, die Aus- ührung derselben w. behufs direkter sofortiger Einleitung des Baues noch mals auf die Tagesordnung zu setzen. Bei den stattgefundenen Beschlüssen und Abstimmungen entschied sich die Generalversammlung nach vielfach vorangegangenem Meinungs austausch für alle drei vorgeschlagene BahnproMe und siegten 1538 über 68 Stimmen. Demnach sollen nun in Ausführung gebracht werden die Bahn-Linien: 1) Görlitz-Zittau und Reichenberg. Diese Bahn geht erst auf gemeinsamem Planum von Görlitz bis an die Vereinigung der Neiße mit der Wittich. Dort wird von einem Trennungsbahnhof die Bahn nach Reichenberg von der Berlin-Görlitzer Gesellschaft bis an die österreichische Landesgrenze ohnweit Seiden berg, von der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn aber über Fried land bis Reichenberg gebaut werden. Von dem Trennungsbahn hofe wird dann die Bahn nach Zittau wesentlich im Neißthale geführt. Die Gesammtlänge der Bahn beträgt 6,8 5 Meilen, wovon 1,-2 Meilen gemeinschaftlich sind, und ist der Bau veranschlagt mit 3,547,100 Thlr. 2) Die Bahn: Weißwasser-Muskau ist so projectirt, daß sie ohne Umbauten nach Hansdorf oder Sorau sort- zesetzt werden kann; sie wird über eine Meile lang und ist veranschlagt nit 389,500 Thlr. 3) Unsere Bahn von Lübbenau über Kal au, Alt-Döbern, Senftenberg, Kamenz wird bis zur Landes- zrenze in muxim» 8 Meilen lang und veranschlagt mit 2,771,260 Thlr. — Nach der in Kürze zu erwartenden definjtipen Bewilligung der königl. sächs. Negietüng zum Weiterbau der Bahn von Kamenz aus,