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469 die aren i be» Fest- chen- venn Ar. brik' >mch i er- von zvNg >äh- , die und Ein- ) die ents, leben lauf« >rher ! ist ölen, wten auf . Le ¬ igen, nach sagt, rend isen- des ! im inen Ler Ge- lchen An- (im und igen steil, find itage Lor- Len lbe» IteS- stige ngen tz 7 egen . an ge. der mng unL 9» chen lnn- egen und >hen am gen age, an welchen öffentlicher Gottesdienst abgehalten wird, z. B. Kirchweih feste, keine Anwendung, vielmehr ist an diesen Tagen, jedoch unter Vermeidung störenden Geräusche- in der Nähe der Kirchen, der HandelS- und Marktverkehr. Betrieb Ler Landwirthschaft, sowie der Gewerbe- und Fabrikbctrieb gestattet. — Für diejenigen Orte, an welchen an den Sonn-, Fest- und Bußtagen Gottesdienst zu verschiedenen Stunden des Tages stattfindet, find durch Bekanntmachung der Ortsobrigkeit, erforderlichen Falles mit Rückficht auf den öffentlichen Verkehr, soweit ihn gegenwärtiges Gesetz an Sonn-, Fest- und Bußtagen zuläßt, unter Einvernehmung mit der kirchlichen Behörde die Stunden, welche als An fangs- und Schlußstunden Les VormiltagSgottesdiensteS, sowie des NackmittagSgottesdienstes anzusehen find, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, 8 10. Die in ausländische Kirchen eingepfarrten dies seitigen Unterthanen haben die Bestimmungen gegenwärtigen Gesetzes in gleicher Weise und rückfichtlich derselben Tage, wie die in inlän dische Kirchen Eingepfarrten zu befolgen, insoweit nickt durch Ueber- einkommen Ler betreffenden Regierungen etwas Andere- festgesetzt ist. — 8 11. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften 8 3 flg. gegen wärtigen Gesetzes oder der auf Grund derselben erlassenen Verord nungen und ort-polizeilichen Vorschriften find — insofern nicht die selben unter die Bestimmungen Les Rcvidirten Strafgesetzbuchs fallen — von den Polizeibehörden mit Verweis oder Geldstrafen bis zu Zehn Thalern, welche im Wiederholungsfälle bis zu fünfzig Thalern gesteigert werden können, oder im Falle de- Unvermögen« mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe zu ahnden. — Die verhängten Geldstrafen find an Lie Armencasse desjenigen Ortes, wo die straffällige Handlung ge schehen ist, abzuführcn. — § 12. Die Strafbarkeit ter gedachten Zuwiderhandlungen verjährt mit Ablauf von drei Monaten. Die Verjährung einer zuerkannten Strafe wird ebenfalls mit Lem Ablaufe eines dreimonatigen, von Publikation des letzten Erkenntnisses an zu berechnenden Zeitraums vollendet. — 8 13. Das Generale vom 24. Juli 1811 sowie das Oberamtspatent vom 14. August 1811 werden hiermit außer Wirksamkeit gesetzt. Die Bestimmungen wegen der geschlossenen Zeiten werden durch gegenwärtiges Gesetz nicht be rührt. Urkundlich rc. A Dresden, 12. Fehr. Die II. Deputation der Ersten Kammer hat ihren Bericht über daS königliche Eisenbahn- decret erstattet. Wie allseitig erwartet wurde, ist dieser Bericht geradezu als Correctiv der Freigebigkeit der Zweiten Kammer in Bezug auf Staatsbahnen zu betrachten. Die Deputation bittet, sämmtliche Anträge abzulehnen, welche eine Zusage auf Staatsbau für künftige Zeiten, oder für den Fall enthalten, daß Privatgesellschaften sich nicht finden sollten. Nur die Eisen- bahn Sohland-Pirna mit Elbbrücke wird als neue Staatsbahn acceptirt. Dagegen hält sich die Deputation verpflichtet, der Privatthätigkeit jeden nur irgend möglichen Vorschub zu leisten. Wetreid« - «mD Wrodncterr-Preife zu Wautzen am 12. Februar 1870. Getreide - Zufuhr 7484 Scheffel. Auf den höchster -<>M. Markte niedrigster «k- nn. An der Börse höchster niedrigst« n-s. Weizen. . pr. Schffl. 8 10 — ! ü — — 5> 15 — 5 2 Roggen. . . - 3 20 — 3 15 — 3 20 _ i — Gerste . . . . 3 — — 2 27 5 3 2 5 — — Hafer . . . . Erbsen . . . . Wicken 2 — 1 25 — 2 2 5 2 — — Raps . iSOPfd. U..: 7 S 10 LO 7 5 5 S — — - — Kartoffeln . 1 5 s I ... — __ — — . Butter . . . Kanne — 23 — — 20 ... .... — — Hen . . . Centn« 1 5 — 1 — -- -- — — Holz-Auktion. Montag, den 14. Februar, Vormittags 9 Uhr, sollen auf Großwclkacr Revier eine größere Partie crlcne und birkeneLaughaufcn meistbietend verkauft werden. Die Hälfte der Erstehungs- summe ist nach Beendigung der Auction zu ent richten ; Lie übrigen Bedingungen werden vor Beginn Ler Auction bekannt gemacht. Versamm lung und Anfang in der Gruppe am Schmoch- titzer Fußsteige. Großwclka, den 4. Februar l 87V. Ein Kohlen - Magazin ist zu verkaufen: Bahnhof Ober-Oderwitz. Nächsten Dienstag stehen fette im ,,goldncn Löwen" in Bautzen zum Verkauf. Gebrüder Richter. Butzkuh-Verkaus. Eine vorzüglich gute Milchkuh, Holländer Vollblut-Race, unter welcher das fünfte Kalb steht, schwarzscheckig und im Zuge gehend, steht bei dem Unterzeichneten zum Verkauf. Fmsthaus Kuppritz in Sornßig b Pommritz. Hoffmann. Nächsten Diens tag treffe ich mit hauptfetten Bachonyern im Gasthaus zum „halben Mond" in Bautzen ein. Minlzel. Auction von Oldenburger Milchvieh. Am Freitag, den 18. Februar, Mittags 12 Uhr, lassen Unterzeichnete einen großen Transport ganz hochtragender Oldenburger Kühe und Kalben sowie junge Zuchtbullen und halbjährige Kälber beim Gastwirth Werner, Scheunenhöfe in Dresden, öff-nt- lich versteigern. Oberhammelwarden, am 1v. Februar 1870. Köster K Stege. Or. Pattison« tiliolUwallt. da« bewährteste Heilmittel gegen Gicht UNd Rheumatismen aller Art, als: Gesichts-, Brust-, Hals- und Zahnschmerzen, Kopf-, Hand- und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken- und Lendenwch u. s. w. In Packeten zu 8 Ngr. und halben zu 5 Ngr. bei Heinr. Jnl. Lincke. Epileptische Krämpfe (Fallsucht) heilt brieflich nach langjährigen Erfolgen der Specialarzt für Epilepsie vr. msll. in Berlin, Johannisstraße 5. MM" Der beste und kürzeste Weg zur !!! sichern Heilung!!! Kranken und Leidenden sende ich auf portofreies Verlangen srauco und unentgeltlich die neu erschienene 26. Auf lage der segensreichen Broschüre: „Dit einzig wahre Naturheilkraft", oder Sichere Hilfe für inner- und änsterlich Kranke jeder Art, auch gegen alle Geschlechts krankheiten. sGnstab Germann in Braunschweig.