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gets der Staatseinkünfte begann man mit Pos. 10, Staatseisen bahnnutzungen. Auf Vorschlag der Deputation soll die Beschluß fassung über diese Pos., bei welcher bekanntlich die Zweite Kammer die Einnahmen um 570,000 Thlr. erhöhte, bis nach Durch- berathung des Ausgabebudgets zurückgestellt werden. — v. Zeh- men beantragt die Zurückverweisung dieser Position zur nochmaligen Berichterstattung an die Finanzdeputation. — Bürgermeister Müller befürwortet die Annahme des v. Zehmen'schen Antrags. — Referent Rittner empfiehlt die Annahme des Deputations- Antrags. — Finanzminister v. Friesen: Es lasse sich schon jetzt behaupten, daß bei dieser Position eine höhere Einnahme sich ergeben werde, als im Budget eingestellt worden sei. Aber mit Sicherheit könne freilich nicht gesagt werden, ob gerade die von der Zweiten Kammer postulirte Summe werde erreicht werden. Die sofortige Feststellung scheine ihm nicht opportun; man möge, wie die Deput. Vorschläge, bis zur Durchberathung des Ausgabe budgets warten. — v. Zehmen verwendet sich nochmals für Annahme seines Antrages, während der Referent beim Deput.- Vorschlag stehen bleibt. Bei der Abstimmung trat die Kammer gegen 14 Stimmen der Deput. bei. — Die Berathung wendet sich nun zu den von der Zweiten Kammer bei dieser Position zum Beschluß erhobenen Anträgen, die nach den Vorschlägen der Deput. (vergl. Nr. 288) ohne Debatte erledigt werden. Ein Antrag des Handelskammerpräsidenten Rülke, dem Beschluß der Zweiten Kammer hinsichtlich der Beförderung von Privatdepeschen mittelst Eisenbahntelegraphen beizutreten, wurde abgelehnt. Die Positionen 11—22 genehmigte die Kammer ohne Debatte nach den Deput.-Anträgen. Nur bei Pos. 12, Leipziger Zeitung, gra- tulirte Hr. v. Zehmen der „Lpz. Ztg." zu ihrer seither bewiesenen guten Gesundheit. — Neber den zweiten Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer, Referent Fahnauer, über Position 66ä des Ausgabebudgets, das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts betreffend, ist Folgendes zu berichten: Bekanntlich wurde die Berichterstattung über Pos. 66 ü, Volksschulen, bei der früheren Berathung über das Departement des Cultus ausgesetzt. Die postulirten 95,325 Thlr. empfiehlt die Deput. zur Annahme, knüpft aber einige Wünsche an diese Position. So z. B. wünscht sie, alle den Geist Vorzugs- weise in Anspruch nehmende« Unterrichtsgegenstände in die Vor mittagsstunden zu verlegen, ferner soviel wie möglich sür Schreiben und Rechnen Fachlehrer anzustellen, den Unterricht so zu ertheilen, daß er das Selbstdenken anrege u. s. w. Für die wendischen Ort schaften der Oberlausitz sei es nothwendig, so viel Deutsch zu leh ren, daß die Zöglinge von der Aufnahme in Bürgerschulen und Gymnasien nicht wegen Ermangelung des Deutschen zurückge wiesen werden müßten, wie es im Einzelnen bisher vorgekommen sei. — Zu Pos. 65, Universität Leipzig, schlägt die Deput. vor: dem Uebungsschulvcrein Studirender in Leipzig 600 Thlr. aufWider- ruf zu bewilligen und diese Summe nachträglich transitorisch ins Budget einzustellen. Auch empfiehlt sie die Genehmigung der 1575 Thlr. zum Neubau eines physikalischen Instituts, so daß sich die Gesammtposition 65 auf 145,603 Thlr. erhöht. — Zum außerordentlichen Budget übergehend, beantragt die Deput.: Die zu Neubauten und Meliorationen bei der Universität Leipzig postu- ürten 136,000 Thlr. zu bewilligen, ebenso 17,200 Thlr. zur Er weiterung des Seminargebäudes in Waldenburg und 18,000 Thlr. zur Erbauung von Turnhallen bei der Realschule zu Döbeln und den Seminaren zu Annaberg und Nossen. — Das königl. Decret wegen Aufbau des Hofthcaters in Dresden enthält u. A. den Nachweis, daß seit den 15 Jahren der Regierung Seiner Majestät des Königs die Civilliste im Gan zen 1,293,967 Thlr. 16 Ngr. 1 Pf., also jährlich 86,264 Thaler 15 Ngr. 1 Pf. Zuschuß zum Hoftheater gewährt hat. Die vom Landtage geforderten 500,000 Thaler sollen mit 300,000 Thaler auf die jetzige und mit 200,000 Thaler auf die künftige Finanz periode vertheilt werden. Um das Interesse der Staatskasse am neuen Gebäude zu wahren, hat Seine Majestät folgende An ordnungen getroffen: 1) Um ein zweckmäßiges und zugleichden ästhetischen Anforderungen an ein monumentales Bauwerk ent sprechendes Project zu erlangen, hat die für die Vorbereitung des Theaterbaues niedergesctzte Commission den Erbauer des früheren Theaters, Semper, zugleich aber auch, da man sich bei der Wichtigkeit des Unternehmens nicht von Haus aus auf einen einzigen Vorschlag beschränken kann, noch einige andere Architecten von hervorragender Bedeutung gegen Zusicherung eines festen, unter allen Umständen zu gewährenden Honorars um Entwerfung eines Projekts zu ersuchen; demnächst aber hat die Commission zu erwägen, ob sie nicht, um keine guten und fruchtbaren Ideen, sie mögen kommen, woher sie wollen, auszuschließen, neben- und außerdem auch noch die Ausschreibung einer allge meinen Konkurrenz empfehlen möchte. 2) Nach dem hiernach gewählten und festgestellten Projekte soll der Bau des neuen Theaters aber nicht, wie der des abgebrannten Hauses, von einem Beamten der Civilliste, sondern von einem Architekten des Staates unter Aufsicht und Leitung des Finanzministers geführt werden, welcher den Kammern für die gute und zweckmäßige Ausführung des Baues und die Innehaltung der für den Bau bewilligten Summe verantwortlich bleibt. 3) Nach Vollendung des Baues wird das Haus von dem Finanzministerium dem Ministerium des königlichen Hauses zur freien Benutzung über geben. Das Erstere behält jedoch, um das Interesse des Staates an der Erhaltung des in seinem Eigenthume befindlichen Hauses wahren zu können, auch nach der Uebergabe des Hauses das Recht und die Pflicht, von dem baulichen Zustande und von der Be nutzung desselben, insoweit es hierauf Einfluß üben könnte, sich in fortwährender Kenntniß zu erhalten. Es wird daher den zu diesem Behufe von dem Finanzministerium zu beauftragenden Organen, sowohl zu dem Zwecke regelmäßig wiederkehrender Re visionen, als auch sonst jederzeit, wenn sie es sür nöthig erachten, der freie Zutritt zu allen Räumlichkeiten des Theatergebäudes zu gestatten, das Nähere über das hierbei zu beobachtende Ver fahren aber zwischen dem Finanzministerium und dem Ministerium des königlichen Hauses noch besonders zu vereinbaren sein. — Um aber dem Finanzministerium die Erfüllung der ihm hiernach ob liegenden Pflichten zu ermöglichen und namentlich dasselbe in den Stand zu setzen, die von ihm zum Behufe der Versicherung des Gebäudes gegen Feuersgefahr übernommenen Verbindlichkeiten pünktlich erfüllen zu können, werden Se. königl. Maj. 4) die Generaldirection des königl. Hoftheaters dahin anweisen lassen, daß.sie von allen neuen Einrichtungen oder Abänderung bestehen der Einrichtungen, sowie von allen Vorkehrungen, Maßregeln und Arbeiten, durch welche ein nachtheiliger Einfluß auf den baulichen Zustand das Hauses nach irgend einer Richtung hin und nament lich auf die vorhandene Feuergefährlichkeit ausgeübt werden könnte, dem Finanzministerium vorher Mittheilung zu machen habe, und endlich 5) dahin Anordnung treffen, daß die Instructionen der mit der Beaufsichtigung des Hauses beauftragten und dafür ver antwortlichen Beamten von dem Hausministerium nur nach vor gängiger Vernehmung mit dem Finanzministerium und im Ein verständnisse mit demselben festgestellt werden. Volks- und Landwirthschaftttches. London, 9. Dccbr. D e Frist, in welcher die Policeninhaber der Lebens-Versicherungsgesellschaft „Albert" ihre seit dem 14. Ang. eingczahltcn Prämien auf Verlangen im vollen Betrage zurückcrhalten können, ist auf Ansuchen der ofstciellen Liquidatoren vom Neujabrs- tagc bi« zum 30 März nächsten Jahres verlängert worden. Produeten-Börse. Berlin, N. Derember. Der heutige Markt zeigte wenig Umsatz, auch in Weizen-, Roggen-, Rüböl-und Spiritus-Preisen keine sonder liche Veränderungen.