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bachS Tigenthum sei, vom Pianoforte weg- und mit herauS- genommen. Dagegen verneinte Letzterer, eine solche Aufforderung an Taschefsky gerichtet zu haben, gab jedoch zu, daß er denselben gebeten, ihm einen Sack mit Kartoffeln inS Coupö schaffen zu helfen. AlS Röntsch, von einem gewissen Harnapp darauf auf merksam gemacht, daß er Jemand gesehen, der daS Packet unter seinem Rocke getragen, den Mann traf, unter dessen Havelock daS blaue Packet zum Theil hervorragte, fragte er denselben : „wie kommen Sie zu dem Packete, das ist das meinige, das haben Sie mir gestohlen", Taschefsky entgegnete ihm darauf: „ich habe es Ihnen nicht gestohlen, ein Herr mit den Kartoffeln hat mich beauftragt, es ihm zu halten" und rief sogleich: „wo ist der Herr mit den Kartoffeln". Er mußte, da sich nicht gleich Jemand meldete, diesen Ausruf mehrmals wieder holen, trat beim Erblicken Ebischbachs, der inzwischen herzu- gekommen, auf diesen zu und sagte ihm ins Gesicht: „der Herr hier mit den Kartoffeln hat mich beauftragt, dieses Packet mit hinauszunehmen". Ebischbach will den Ruf: „wo ist der Herr mit den Kartoffeln", sofort vernommen und sich getroffen gefühlt haben, auch gleich auf Taschefskys Ruf herangetreten sein. Auf dessen Vorhalt: „das Packet gehört doch Ihnen", erklärte Ebischbach: „mir gehört das Packet nicht, mein ist es nicht, wie können Sie denn sprechen, daß es mein ist, ich bin doch ohne Packet hereingekommen und habe mich zu Ihnen gesetzt". Mehrere Zeugen bekundeten, daß Ebischbach nicht gleich, sondern erst später, nachdem Taschefsky mehrmals und mit lauter Stimme nach dem Manne mit den Kartoffeln gerufen, herzugekommen ist und dann jede Bekanntschaft mit Taschefsky geleugnet hat. Die verw. Hopf bestätigte, daß die beiden Angeklagten zu gleicher Zeit auf gestanden und, ehe sie fortgegangen, kurze Zeit vor dem Piano- forte stehen geblieben sind. Ebischbach will allein aus dem Restaurationszimmer gegangen sein, während Taschefsky be- hauptete, daß sie zusammen genanntes Zimmer verlassen. Der Bahnhofsinspector Müller versicherte: „das Benehmen Taschefskys macht« auf mich den Eindruck, daß er unschuldig" und der Telegraphist Zuckerriegel erklärte: „aus mich hat Taschefsky durch seine Ruhe und ganzes sonstiges Benehmen den Eindruck ge macht, als ob er unschuldig sei". Da der Gerichtshof die Frage, ob als erwiesen anzusehen, daß Ebischbach dem Mitangeklagten Taschefsky den von diesem behaupteten Auftrag wirklich ertheilt hat, TaschefSky also als Werkzeug Ebischbachs zu betrachten ist, verneinte, es auch an jedem Anhalte dafür fehlte, daß die beiden Angeklagten den Diebstahl mit einander beschlossen, und weder Miturheberschaft noch Beihilfe zur That dem Einen oder Anderen zur Last gelegt werden konnte, so waren sie des ihnen Beige- messenen halber klagsrei zu sprechen. Die königl. Staats- anwaltschaft war durch Herrn Assessor Schwerdfeger vertreten, die Vertheidigung führte für Taschefsky Herr Adv. Thiel, für Ebischbach Herr Adv. Höckner. -z- Löbau, 11. Decbr. Gestern verhandelte das hiesige königl. Bezirksgericht eine Wider den Schornsteinfegergesellcn Ernst Robert Reinhold Domschke aus der Seid au bei Bautzen wegen ausgezeichneten und einfachen Diebstahls ge führte Untersuchung. Der gegenwärtig 20 Jahre alte Angeklagte hat schon als Kind den Begriff von Mein und Dein wiederholt verwechselt, denn eS ist festgestellt, daß er bereits im Jahre 1858 wegen Diebstahls eine körperliche Züchtigung und wegen gleicher Vergehen in den Jahren 1862 und 1863 Schulstrafen erlitten hat. Im Jahre 1866 wurde er weiter wegen Diebstahls und Erpressung mit 7 Tagen Gefängniß bestraft und in allerneuester Zeit vom königl. Gerichtsamte Herrnhut wiederum wegen Dieb stahls zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. Die letztgedachte Strafe hat Domschke noch nicht verbüßt, wohl aber sich neuer Eigrnthumsverbrechen schuldig gemacht. — Am 28. v. M. wurde in dem Hause deS hiesigen Kaufmanns I. Dehne die Entdeckung gemacht, daß auS zwei neben einander gelegenen, von dem^ Dehne'schen Dienstmädchen und den beiden Dienstmädchen deS Kaufmanns Petsch benützten Bodenkammern gestohlen worden war. Der Ersteren war auS der Lade ein Pappkästchen und ein Paar Kniegürtel, zusammen 12 Ngr. taxirt; den Letzteren eine schwarze Kette und ein Portemonnaie, zusammen 1 Thlr. 15 Ngr. werth, und 5 Ngr. Geld entwendet. Die Thüren beider Kammern waren verschlossen gewesen; sie waren rS auch später ge- wesen, der Dieb mußte sie nach Verübung der That wieder in daS Schloß gedrückt und so den Verschluß wieder hergeftellt haben. Der Verdacht fiel alsbald aus Domschken, welcher, beim hiesigen Schornsteinftgermeister in Arbeit, am Tage zuvor auf dem Boden des Dehne'schen Hauses zu thun gehabt hatte. Eine vorgenommene Durchsuchung seiner Effecten förderte denn in der That auch die sämmtlichen gestohlenen Gegenstände zu Tage. Unter solchen Verhältnissen räumte Domschke den Diebstahl ein. Mit Hilfe seiner Kratze, die er zwischen Thür« und Thürstock zwängte und mit deren Spitze er die Riegel der Schlösser zurückschob, öffnete er die beiden Kammerthüren. Wenn er früher eingeräumt hatte, daß er mit der Kratze an beiden Thüren ein Stück vom Holz- Werke losgesprengt habe, um leichter zu den Riegeln gelangen zu können, so wollte er davon in der Verhandlung Nichts wissen. Dagegen gestand er zu, daß er bei Verübung des ersten Dieb stahls an einen weiteren Diebstahl nicht gedacht habe; der Gedanke sei ihm erst später gekommen. — Unter den Effecten Domschkes fanden sich weiter 4 Paar Sahlleistenschuhe vor und die angestellten Ermittelungen ergaben, daß dieselben, im Werthe von zusammen 1 Thlr. 22 Ngr., dem hiesigen Handelsmann Lieske entwendet worden waren. Domschke räumte auch diesen Diebstahl ein; ungefähr 8 Wochen früher hat er in dem Lieske'schen Hause gekehrt und bei dieser Gelegenheit die Schuhe von dem unver schlossenen Boden gestohlen; er verbarg die Schuhe in einer Kam- mer der 2. Etage dieses Hauses und ließ sie, da er sie an diesem Tage nicht fortbringen konnte, dort liegen bis zum anderen Tage, wo er sie holte. — Domschke wurde zu 3 Monaten 4 Wochen 1 Tag Gefängniß verurtheilt, indem der Gerichtshof, soviel die beiden ausgezeichneten Diebstähle anlangt, annahm, daß diese Verbrechen zu den Fällen geringerer Bedeutung im Sinne deS Gesetzes zu rechnen seien, da der Umstand, daß zu der Ver übung der Diebstähle der durch die Berufsverrichtungen deS An geklagten veranlaßte Zutritt zu den Oertlichkeiten Gelegenheit und Verführung geboten hat, sein Gebühren in milderem Lichte er scheinen lasse. ) Zittau, 10. Decbr. Den Gegenstand der heute unter dem Vorsitze des Herrn Gerichtsraths Zscheile ohne Mitwirkung von Gerichtsschöffen vor hiesigem königl. Bezirksgericht abge haltenen Hauptverhandlung bildete die Untersuchung gegen den Bäckergesellen Gustav Palme aus Neu-Warnsdorf in Böhmen. Der Angeklagte ist gegenwärtig 23 Jahre alt, noch nicht bestraft und besitzt ein Vermögen von 960 Fl. ö. W, das unter vormundschaftlicher Verwaltung steht. Dessen ohn- geachtet hat er das Eigenthum seines Brotherrn nicht respectirt und hatte sich deshalb heute hieramtS zu verantworten. Seine offenen Geständnisse sprechen dafür, daß man keinen verstockten Verbrecher vor sich hat. Bei dem Bäckermeister Earl Lindner in Großschönau als Geselle in Arbeit, hatte er seit dem dies jährigen Großschönauer Schießfeste bis zur Entdeckung, die am 23. vor. M. durch Lindners Dienstmädchen, welches ihn bei der letztmaligen Ausführung deS Verbrechens ertappt hatte, geschehen, allwöchentlich wenigstens zwei Mal einen in der Wohnstube seines Brotherrn stehenden, demselben zugehörigen, verschlossenen Schrank dadurch erbrochen, daß er einen Ofenhaken in eine oberhalb der Schrankthüre befindliche kleine Oeffnung eingesetzt und leicht ge wuchtet, so daß ohne Verletzung der Verschlußmittel die Flügel- thüren des Schrankes in dessen Folge aufgesprungen sind; es waren daher bei der Localbesichtigung am Schlosse selbst keinerlei Verletzungen, nur an der Stelle, wo der Dieb den Ofenhaken m