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97« — Dem „N. A." wird berichtet: Se. Maj. der Kaiser sagte beim Empfange des Generals v. «Steinmetz zu ihm: „Dem Manne, dem ich die Erfolge von 1866 verdanke, der in den letzten Kämpfen so treue Dienste geleistet, gebe ich den verlangten Abschied nicht. Sie bleiben Chef meines 37. Regiments und treten zu den Offizieren der Armee; außerdem verleihe ich Ihnen die höchste Würde der Armee." — Die „C. St." schreibt Betreffs des dem Bundesrathe vor gelegten Gesetzentwurfs wegen Beschaffung weiterer Geldmittel bis zur Höhe von 120 Millionen Thalern zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben: „Die bisher und bis zum 1. April durch den Krieg verursachten Ausgaben belaufen sich auf 286,493,497 Thlr. Nun haben die beiden früheren Creditbewillig ungen von 100 bez. 120 Millionen Thlr., so wie die der Stadt Paris auferlegte Kriegscontribution von 200 Mill. Fr. (—44,473,983 Thlr.) zusammen nur einen Betrag von 264,473,983 Thlr. disponibel'ge macht. Es hätten also schon früher Creditbewilligungen nachgesucht werden müssen, wenn nicht der preußische Staatsschatz von 30 Mill. Thlr. Aushilfe gewährt hätte Außer diesen noch nicht zurückgezahlten 30 Mill, des Staatsschatzes setzen sich die Deckungsmittel aus fol genden Summen zusammen: 79,944,785 Thlr. als Erlös der im Jahre 1870 begebenen Schuldverschreibungen der 5proccntigen Anleihe im Nominalwerthe von 89,023,300 Thlr.; 15 Millionen auf Grund des Gesetzes vom 20 Juli 1870 im Umlaufe befindliche Schatz anweisungen; 2z Mill, als Erlös der aus Rechnung der Erhöhung der fundirten Anleihe von 1870 um 25 Millionen Thaler begebenen Schuldverschreibungen; 95,752,500 Thlr. als Erlös der 5jähr. 5proc. Schatzanweisungen aus Grund des Gesetzes vom 29. Novbr. 1870; 44,473,983 Thlr. Pariser Kontribution; 17 Mill, bei der DarlthnS- Casse unter Verpfändung noch nicht begebener Schatzanwcisungen und Schuldverschreibungen darlehnsweise entnommen; 394 Thlr. freiwillige Beiträge zu den Kriegslasten. Diese verschiedenen Beträge ergebe: die Gesammtsumme von 284,671,662 Thlr. Der an dem oben an gegebenen Ausgabebetrage fehlende Rest von 1,821,835 Thlr. ist theils durch bereite Cassenbestände gedeckt, theils ist er erst nach dem 1. April 1871 zur Auszahlung gelangt. Seitdem haben die laufenden Aus gaben ihren Fortgang und weitere Mittel in Anspruch genommen Frankreich hat noch nichts von der Kriegscontribution gezahlt und bei der gegenwärtigen Lage läßt sich zur Zeit auch nicht übersehen, Wil lange vor dem Jahresschlüsse die für dieses Jahr zu zahlende Milliarde unseren Cassen zufließen wird. Unsere General-Kriegscaffe bestreitet ferne: vorschußweise selbst die Verpflegungskosten für unsere Truppen. Diesi Lage der Dinge erheischt es, die durch die Friedenspräliminarien bedingten und sonst etwa erforderlich werdenden militairischen Maßnahmen von dem Eingänge der Zahlungen abhängig zu machen, zu deren Leistungen Frankreich verpflichtet ist. Mit den jetzt geforderten 120 Mill, gedenkt die Bundesverwaltung alle Ausgaben bis dahin bestreiten zu können, wo ein Wiederzusammentritt des Reichstags in Aussicht genommen werden kann. Zu bemerken ist noch, daß der vom preußischen Land tage dem Bundescanzler zur Verfügung gestellte Vorschuß von 50 Mill. Thlrn. in Folge der Zahlung der Pariser Kriegs-Contribution nicht benutzt worden ist." — Die halbamtliche „Provinzial-Correspondenz" schreibt in einem Artikel „Der Anschluß von Elsaß und Lothringen an Deutsch land": Die Bevölkerung von Elsaß und Lothringen ist von echt deutschem Kern; sie hat nichts von ihren Gütern aufzugeben, nichts von ihrem ureigenen Wesen zu verleugnen, um sich Deutschland an zuschließen. Vielfache Anzeichen beweisen, daß der deutsche Geist in ihr unter der Fremdherrschaft nicht erstorben ist, sondern unter günstigen Verhältnissen zur vollen Lebensthätigkeit erwachen wird. Das ganze deutsche Volk kommt dem Bruderstamme mit Herzlichkeit entgegen und hat den sehnlichsten Wunsch, daß er sich bald wieder heimisch und wohl im Vaterhause fühlen möge. — Ein Berliner Correspondent der „K. Z." theilt im Nachstehen den die Festsetzungen einer Nachtrags-Convention mit, welche am 11. März 1871 in Schloß Ferneres zwischen Jules Favre einer seits und dem General-Intendanten, Grafen Stosch, sowie dem Armee- Intendanten Engelhard andererseits „Betreffs Ausführung der Friedens- Präliminarien" abgeschlossen wurde. Er schreibt: Dieses merkwürdige Actenstück gestattet einen vollen Einblick in die Lasten, welche Frankreich aus einem verlängerten Aufenthalte der deutschen Heere aus seinem Territorium, wie er durch die kommunale Bewegung in Paris bedingt worden, erwachsen müssen. Gleichzeitig liefert das Dokument auch einen Be weis von der Umsicht, mit der man deutscherseits bemüht war, in 20 Artikeln die stricte Ausführung aller Punkte des Präliminar-Vertrages vom 26. Februar zu sichern. Nach dieser Supplementar-Uebereinkunst übernimmt die deutsche Militair- Verwaltung die Verpflegung der deutschen Truppen bis zum 31. December 1871, während Frankreich die Kosten dafür trägt; die festgesetzte Vergütung beträgt für jede Portion 14 Sgr. (1 Frc. 75 Cent.) und für jede Ration 20 Sgr. (2 Frc. 50 Cent.): doch soll letzterer Betrag vom 1. Oktober bis zum Jahresschluß aus 2 Frc. 25 Cent, ermäßigt werden. Diese Preise sind vom 3. Marz d. I. an täg lich für 500,000 Portionen und 150,000 Rationen zu zahlen; doch tritt nach dem definitiven Friedensschlüsse und nach Zahlung der ersten halben Milliarde eine wöchentliche Verminderung nm 1 der Differenz zwischen 500,000 Portionen und 150,000 Rationen mit 150,000 Portionen und 50,000 Rationen ein. Auf diese Weise wäre nach vier Wochen nur mehr noch sür 150,000 Portionen und 50M Rationen pro Tag Zahlung zu leisten. Vierzehn Tage nach Zahlung der vollen ersten Milliarde wird nur noch sür 120,000 Portionen und 40,000 Rationen täg lich gezahlt; vierzehn Tage nach Zahlung von 1^ Milliarden ermäßigt sich dies aus 80,000 Portionen und 30,000 Rationen; vierzehn Tage nach ersolgter Zahlung von 2 Milliarden ist nur noch sür 50,000 Portionen und 18,000 Rationen zu be zahlen. Diese Summen sind pränumerando zu entrichten, und am 21. März schon sollte der Gesammtbetrag vom 3. bis 31. März fällig sein. Wünscht die franzö sische Regierung vom I. Januar 1872 die Verpflegung der deutschen Truppen in Frankreich selbst zu übernehmen, so muß sie das bis zum 1. October l. I. aus drücklich erklärt haben. In gleicher Art wird sür jedes weitere Jahr verfahren, worüber dann stets neue und besondere Conventionen abgeschlossen werden sollen. Für den Fall der Verpflegung deutscher Truppen durch die sranzösische Regierung muß bis zum 1. December in jeder größeren occupirten Stadt ein «Magazin er richtet sein, welches Vorräthe an Fourage, Reis, trockenen Gemüsen, Salz, Kaffee, Wein und Branntwein auf dreißig Tage, an Niehl (an Stelle von Brot: für vierzehn Tage und Salzfleisch sür zehn Tage enthält, während für frisches Fleisch durch „abgeschlossene Verträge" aus vier Wochen gesorgt sein muß. Bei Streitig keiten über Natur und Höhe dieser Vorräthe entscheidet eine gemischte Commission, die einen deutschen Offizier zum Präses hat und außerdem von deutschen Beamten und französischen Agenten gebildet wird. Bei Stimmengleichheit giebt der Vor sitzende den Ausschlag. Für Verpflegungs-Artikel, welche durch diese Commission verworfen wurden, sind binnen 24 Stunden andere einzuliefern. Wird dies ver absäumt, so kann die deutsche Verwaltung dieselben selbst anschaffen und dem Gegner den doppelten Pariser Marktpreis dafür in Rechnung stellen. Die fran zösische Negierung hat in allen den Orten, welche wenigstens ein Bataillon, eine Escadron oder eine Batterie zur Garusson haben, sür Offiziers-Wohnungen, je wie sür die Quartiere der Truppen, für Wachtlocale, Arreststuben, Arbeiterzimmer, Schullocale, Bureaux, Lazarethe, Montirungskammern, Schwimm- und Bade anstalten, bedeckte Reitbahnen, Schießstände, Exercirplätze, Magazine, Schlächtereien, Bäckereien und Schneidereien und Schmieden Sorge zu tragen. Verheirathete Offiziere haben das Recht, anstatt der Natural-Quartiere Geldentschädigungen zu beanspruchen, die in einem besonderen Annex des Näheren fixirt wurden. Es folgen alsdann noch im Originaltext Bestimmungen über Feststellungen durch Experten von Flurbeschädigungen, über Bivouacs-Einrichtungen, Miethung von Zugpferden, Schutz der kranken Soldaten in bereits geräumten Departements u. Außerdem werden alle französischen Cassen verpflichtet, deutsches Sicher- und Papiergeld an Zahlungsstatt anzunehmen, während natürlich dasselbe auch wieder zur Zahlung der Kriegskosten-Entschädigung verwendet werden kann. Schließlich wird noch der Schutz der Telegraphenlinien, so wie der des Postdienstes im Ein zelnen geregelt. Es folgt nun als Anhang eine Festsetzung dessen, was unter einer Portion und einer Nation zu verstehen sei. Eine Portion besteht aus E Pfund frischen oder gesalzenen Fleisches, 7t, Loth Reis, Grütze, Graupe oder 15 Loth Erbsen, Bohnen, Linsen, Mehl oder 3 Pfund Kartoffeln: 1t, Loth Saß: 1^ Loth gebrannten Kaffee's; Quart Branntwein oder z Liter Wein Md 5 Stück Cigarren. Eine Nation besteht aus Hz (auch 10) Pfund Hafer: 3 Pfund Heu und 3j Pfund Stroh. Es geht aus diesen Bestimmungen hervor, daß die Natural-Verpslegung unserer Truppen sür jetzt noch imm-r von den deutschen Verwaltungsbehörden ausgeht und alle Klagen der noch im Felde Stehenden mithin nicht an die Adresse Frankreichs zu richten sind. Am selben Tage, dem 11. März, ist ebensalls in Schloß Ferrie-res noch eine zweite Convention zwischen dem General v. Stosch und dem Armee-Inten danten Engelbard deutscherseits und dem Ober-Ingenieur der: Wegebauten Dur- lach sranzüsischerseits abgeschloffen worden, welche den Verkehr aus den fran zösischen Bahnen des Näheren regelt und unter Anderem seststellt, daß die sran- zösischen Eisenbahn-Verwaltungen sür den Rücktransport der französischen Ge fangenen ein Minimum von 5000 Waggons zu stellen haben. — (Patriotisches.) Bei der Wahl zum Reichstage waren bekanntlich in den Wahllocalen auf Anregung des deutschen Central- Comitö's Büchsen zur Sammlung für die Zwecke der freiwilligen Krankenpflege ausgestellt worden. Es sind auf diesem Wege fast 9000 Thlr. zusammcngekommen. Das deutsche Central-Comitö hat bis gestern eine Einnahme von 4,221,323 Thlrn. gehabt. Von dieser Summe kommt auf die Gaben, welche von den Deutschen in Nord amerika hierher gesandt worden sind, circa 1 Million Thlr. — Für die durch den Krieg geschädigten Berliner Land wehr te utc und Reservisten hat das Bürger-Rcttungs-Jnstitut die beträcht liche Summe von 40,000 Thlr. bestimmt, um davon in Raten von 50 bis 400 Thlr. Beihilfe für die in ihrem Erwerb finanziell ge hinderten Wehrleute zu gewähren. — In diesem Jahre werden, der „Voss. Ztg." zufolge, bei der Stammdivisions-Flotte der Ostsee keine Schiffsjungen eingestellt. Stolp, 13. April. Die hier internirt gewesenen französischen Offiziere richteten bei ihrer Abreise an den Bürgermeister ein Dank schreiben. (Dergleichen Schreiben sind auch in verschiedenen anderen