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iM Am 2«. Oktober: 15 Min. Vorm. 10 2 nntrttaz, 8 Uhr 30 Min. Dor«. Mitten Am 4. November: 2 Vormittag» «M 19 Am S0. Oktober Uhr Vormittags Lat Vormittags 11 45 45 15 45 1 1 45 45 8 S 10 11 9 10 11 8 8 S 10 12 11 11 12 Müdisdorf Wcigmannsdorf In Zethau rEm,; IM. Uhr Uhr 80 Min. Vormittags 15 , 10 „ , Dittmannsdorf „ Ullersdorf mit Pilsdorf , Sayda 30 Min. Nachmittag» 45 . . In Mulda , Weißenborn mit Süßenbach , Berthelsdorf mit Langenrinne Kilo l ent- age in atze. , 20 Miu. Oktober: 8 Uhr 9 , 1V , 12 , 12 . r bei -en boldtstr. h tinderungt- tetferW. 1 2 4. An 2 2 „ Mittag- „ Nachmittags Vormittags Deckengurte, Halfterketten ungefähr 1 Meter 30 Centimeter bis 1 Meter 70 Centimeter lang und nicht über 1 Kilogramm schwer, neue Kardätsche, Train- (Fahr-) Peitsche. Uhr — „ 15 Min. en Direktor Nationen rc. ihnen vorgr- :er Behänd« In Colmnitz „ Sohra , Oberbobritzsch , Lichtenberg „ Großhartmannsdorf „ Helbigsdorf - Nandeck 9 10 12 1 Rothensurth Krummenhennersdorf Halsbrücke mit Sand 1 Leipzig, lknr werden bald ent- t«" n, Pusteln, d derartige : Haut und ernt Laa R. i.ro ndlich, dabei bewährt. Am 21. Oktober In Dorfchemnitz mit Wolfsgrund „ Friedbach (an Chaussee nach Clnusnitz) „ Clausnrtz (an Chaussee nach Rechenberg) Mittag». Nachm. — Vormittag» Mi». _ ung. r. 1 Wasfereimer aus Holz oder Blech, 1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 Kilogramm Wagenschmiere, 10 Bindestränge aus Hanf, 2 Meter 50 Centimeter bis 3 Meter lang, Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte), große Futtersäcke auS Drillich zu 1,5 Centner Hafer. Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern: In Kleinwaltersdorf (au der Chaussee Freiberg-Großschirma:) „ Großschirma Uhr 80 Min. Vormittag» . »0 , 85 Mi«. „ 15 , Nachmittags r Musterungstage Am 1». Oktober 1899: In Hilbersdorf , Niederbobritzsch (am NordauSgange) „ Naundorf mit Halsbach „ Conradsdorf mit Tuttendorf „ Falkenberg „ Niederschöna mit Oberschaar , Hetzdorf „ Herrndorf Uhr 8V Min. , — Vormittag» 45 Mi». » »0 . Nachdem die Maul unv Klauenseuche im Orte Niederbobritzsch erloschen ist, wird die unter'm 25. August d. I. verfügte Ortssperre, wie auch das unter'm 14. v. Mts. erlassene Verbot des freien Umherlaufens der Hnnde im Orte Niederbobritzsch hier- mit aufgehoben. Freiberg, den 11. Oktober 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Vv Hausverlanf. Das zum Nachlasse der Frau Christiane Coneordie verw. Kohl geb. Heym gehörige Grundstück Fol. 35 des Grd.- und Hyp.-Buchs u. Nr. 18L des Br.-Kat. sür den Ort HalS, be stehend aus einem Wohngebäude, Tischlerwerkstatt u. Scheunengebäude, soll auf Antrag der Erben Donnerstag, den 26. Oktober 1699, Vormittags 1v Uhr an Ort und Stelle — im Nachlaßgrundstück — freiwillig versteigert werden. Erstehungslustige wollen sich rechtzeitig dazu einfinden. Das Nähere über die Beschaffenheit und die Belastung deS Grundstücks sowie die Ser- stelgerungsbedingungen können auf dem unterzeichneten Amtsgerichte einaesede» werden, liegen aber auch in dem Rötzuerschen Gasthose zu Halsbrücke zur Einsicht auS. , _ Freiberg, den 7. Oktober 1899. Königliche» Amtsgericht. I L SS-99, Nr. 2. «Am Ai" Ä NW SU X» US « X» R» Z 'HW NS »SÄ «UN l«U> « M M Ä IIS «8 zL M l« N MlÄA, »I S« A Uhr 30 Min. Vormittag» , 30 , » 15 . Am LS Oktober: In Cämmerswalde mit NeuwernSdorf und Rauschenbach 9 Uhr , Neuhausen mit Frauenbach, Heidelbach, Purschenstein und Ditters bach (am Wege Rauschenbach-Neuhausen-Niederseiffenbach) 10 „ » Skiffen mit Heidelberg, Deutscheinsiedel, Deutschneudorf, Oberseiffenbach In Brand 7 „ Erbisdorf 8 , St. Michaeli» 9 , Linda mitOberreichenbach 10 , Lug 11 „ Am 28. Oktober: Am 24» Oktober: In Oberneuschönberg (am Wege »ach Niederseiffeubach) 8 Uhr , Niederseiffeubach 8 , HeidorSdors g »«SU,» KV Wegen Reinigung der Dirnsträumr des Königlichen Landgerichts und der König liche« Staatsanwaltschaft hierselbst werden den 13. und 14. Oktober 1899 m« Dienstgeschäfte erledigt, die keinen Aufschub erleiden. Derartiger Sachen wegen wolle man sich in da» Dienerzimmrr de» Landgerichts wenden. Freiberg, am 25. September 1899. Königliches Landgericht. Präsident. In Voigtsdorf (am Südwestende de» Dorfes) 8 „ Dörnthal (an der Chaussee Sayda-Großwaltersdors) 9 . Großwaltersdors 11 , KleinhartmannSdorf mit Gränitz 12 , Nieder- und Ober-Langenau 1 Am 27. Oktober: ii 3°hrüa»g. "^^^-^^^^J^^^^^^werden^r^örinittägS^Il^^hr^ 4»Lb-b j Donnerstag, ve« 12. Oktober. I zg, E-Z «Z KSS K 8 Uhr — 9 , 45 Min. 10 „ 45 , 11 „ 20 . Pferde-Vormusterung. Da» Königliche Kriegs-Ministerium hat für den Bezirk der König!. Amtshauptmannschaft Freiberg dir Bormusterung de» gesummten Pferdebestande» uud der Kriegsfahrzeuge auch in diesem Jahre angrordnet. Al» Pferde-VormusterungS-Kommifsar ist wiederum Herr Rittmeister von vom Königlichen 2. Ulanen-Regtmeut Nr. 18 ernannt worden. Die Vormusterung selbst wird a« den nachstehend unter ) bezeichneten Tagen und Orten abgehalten werden. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu den betreffenden Terminen und auf den ihm von dn Ortsbehörde bezeichneten Plätzen seine sämmtlichen Pserde zu grstellen mit Ausnahme o. der Fohlen unter 4 Jahren, d. der Hengste. o. der Stuten, die entweder hochtragend find oder noch nicht länger als 14 Tage ab gefohlt haben, ä. der Pserde, welche auf beiden Augen blind sind, «. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, L der PonnieS. Außerdem ist die Königliche Kreishauptmannschaft befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung rintreten zu lassen. In einzelnen dringenden Fällen ist auch der unterzeichnete Amtshauptmann hierzu ermächtigt. In den unter a. bis v. ausgrführten Fällen ist eine vom OrtSvorstande auSgefertigte Be scheinigung vorzuleaen. Die Pferd« sind ohne Geschirr und an der Trense vorzuführen. Den Anordnungen deS an den Sammelorten aufgestellten Gendarmerie- und Polizeipersonals ist zur Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 1 Woche unweigerlich Folge zu leisten. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1. Beamte im Reich»- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs nothwendigen Pferde. 2. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung- der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Der Herr Bürgermeister zu Brand, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvor steher, im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den VormusterungSterminen an den von der Ortsbehörde auSgewählten MusterunaSplätzen elnzufinden und dem Herrn Pferde- vimimsterungS-Commissar ein mit fortlaufender Nummer versehenes Verzeichuiß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde vorzulegen, welches deren Alter, Farben und Abzeichen, sowie den Nomen deS Besitzers angiebt. Sie sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Rangiren und BorsLhren der Pferde erforderlichen Mannschaften und ferner dafür zu sorgen, daß das Vor- sühren nach der Reihenfolge des Verzeichnisses stattfindet. Die Verzeichnisse, zu welchen den Ortsbehörden u. s. w. demnächst Formulare zugehen tverdrn, sind in doppelten Exemplaren — eins zum eigenen Gebrauche bei Vorführung der Pferde, dar andere zur Abgabe an den Herrn Vormusterungs-Commisfar — auszufertigen, jedoch nur in Spalte 1 bis mit 11 und in Spalte 20 auszusüllen. Die Ausfüllung der übrigen Spalten geschieht Seiten deS Herrn VormusterungS-Commissars. In da» Verzeichniß sind auch alle innerhalb eines OrteS oder GutSbezirks vorhandenen krieg-brauchbaren Fahrzeuge, welche den in der Anlage unter O bezeichneten Anforderungen entsprechen, aufzunehmen. Der Herr VormusterungS-Commifsar ist ermächtigt, bei Gelegenheit der Pferde-Vormusterung gleichzeitig auch eine Prüfung der gedachten Fahrzeuge auf ihre Kriegsbrauchbarkeit vorzunehmen und sind daher in jedem Orte einige derselben zur Ansicht aufzusteüen. Freiberg, am 9. Oktober 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Vr. Gtvluevt. In Freiberg mit Lößnitz, Friedeburg und Loßnitz Am 2. November: In FreibergSdorf „ Kleinschirma , Oberschöna , Wegesarth „ LanghcnnerSdorf mit BräunSdors „ Seifersdorf „ Reichenbach mit Groß- und Klein-VoigtSberg Am 3. November: Am 28. Oktober r In Niederneuschönberg, Kleinneuschönberg ReukerSdorf 8 Uhr „ Hallbach mit Hutha (an Chaussee Niederneuschönberg-Schönfeld 9 , „ Pfaffroda mit Schönfeld (am Südende von Pfaffroda) 10 „ NN- Tageblatt AMSdlw lL dte llutMm mV Wüsche» Ve-Mw r» Freiberg ma vram. Verantwortliche ks^ang ver Re-aktion: Georg Burkharvt. - s ErsLeint jeden Wochentag Abend» >/.S Uhr sür den js/7 U anderen Tag. Prei, vierteljährlich 1 M«. 80 Psg, , einmonatlich 60 Psg.; durch die Post 2 Mk. 2b Psg. D Bestimmungen über die Beschaffenheit der für militärische Zwecke verwendbare,» Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör. 1. Die Fahrzeuge sollen vierrädrig und in Anbetracht der nothwendigen Lenkbarkeit nicht zu lang gebaut sein, möglichst nur 10, nicht über 14 Centner wiegen, ein starke» Untergestell mit Achsen von Stahl oder Eisen und mindesten» 18 Centner Tragfähigkeit haben. Sie müssen ferner einen Langbaum besitzen, mit abnehmbarer Wagendeichsel, zwei Steuerketten oder zwei Aufhaltern von doppeltem Leder und einer Hinterbracke versehen sein. Die Höhe der aus Nabe und Felgenkranz mit eisernen Rädern versehenen Räder soll nicht unter 1 Meter und nicht über 1 Meter 60 Centimeter, die Breite der Felgen nicht unter 5 und möglichst nicht über 8 Centi meter betragen. Geleisebreste landesüblich. Hemmschuh oder andere Hemmvorrichtung erwünscht. Das Obergestell hat entweder aus einem festen Bretterkasten oder auS zwei Leitern mit Brettfüllung oder Korbgeflecht und einem Bretterboden zu bestehen, muß vorn und hinten ge schlossen, mit Spriegeln zum Auflegen eines Wagenplans und mit einem Sitzbrett bczw. Bocksitz für den Fahrer ausgestattet sein. Spannketten können mitgeliefert werden. Der innere Be ladungsraum von der Spiegelwölbung bis zum Wagenboden soll mindestens 2,25 Kubikmeter betragen. 2. Die zweispännigen Geschirrzüge können nach LandeSsitte Kummt oder Sielengeschirre — letztere mit Halskoppeln — sein. Sie müssen Zugstränge von Hanf oder Zugketten haben; ferner ist eine Kreuzleine von Hanf, Bandgurt oder Leder und eine Halfter nebst starkem, mit Zügeln versehenen Trensengebiß zum Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Geschirrtheile müssen haltbar und in den Ledcrtheilen geschmeidig sein. 8. An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern: — Borm. 45 Mi«. . 45 , — ' Milta^. — , Nach«. 8 Uhr 30 Min. Vorm. 9 K 30 K w 10 K 25 K K 11 15 K K 12 —— „ Mittag». 12 4V „ Nach«. 1 U 80 K »