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und Tageblatt Amtsblatt sür die königlichen und Wüschen Behörden zn Freiberg nnd Brand. verantwortlich« Leitung ver Revaktion: Georg Burkhardt. ——" bL. Jahrgang. — -- — , » ! Erscheint jeden Wochentag Ab-ndS'/,6 Uhr für den I n s e r a t e werden bis Vormittags 11 Uhr !j D 227.s Lr.S°°L' LAW-LLL Freitag, de« SS. September. "«S i 18SS. Unter dem Viehbestände in dem Gehöfte Cat.-Nr. 78 für BrLunSVorf ist die Mau!- uu- Klauenseuche auSgebrochen. Freiberg, den 28. September 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Or. Oeffentliche Zustellung. 1. Die Cigarrenarbeiterin Marie Anna verehel. Anger geb. Hölzel in Freiberg, 2. die Arbeiterin Johanne Rosine verehel. Hahmann geb. Sandmann in Börnichen, 3. die Wirthschafterin Amalie Therese verehel. Emrich geb. Heymann in Mobendorf, 4. die Fabrikarbeiterin Amalie Wilhelmine verehel. Kretschmer geb. Glöckner in Lang hennersdorf und 5. der Kleidermacher Ferdinand Heinrich Wagner in Freiberg klagen gegen zu 1. den Cigarrensortirer Hugo Oskar Anger, Vorm, in Freiberg, zu 2. den Arbeiter Karl Gustav Hahmann, Vorm, in Börnichen, zu 3. den vormaligen Wirthschaftsbesitzer Karl Julius Emrich, früher in Mobendorf, zu 4. den Schneider Franz Kretschmer, Vorm, in Döbeln, zu 5. Franziska verehel. Wagner geb. PreniLka, früher in Freiberg, fehl sämnitlich unbekannten Aufenthalts, zu 1. 2. 4. und 5. auf Scheidung der Ehe vom Bande wegen böslicher Verlassung, zu 1. und 4. außerdem eventuell auf Herstellung des ehelichen Lebens, zu 3. auf Scheidung der Ehe vom Bande wegen Trunksucht, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 6. Dezember 1899, vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Freiberg, den 16. September 1899. Der Gerichtsschretber ves Königlichen Landgericht». Sekretär Hammer. Am 1. Oktober d. Js. erscheint ein Nachtrag zum Verzeichniß für zusammenstellbare Fahr« scheinhefte. Er wird von den Ausgabestellen für zusammenstellbare Reiseheste in Chemnitz, Atbertstr. 4, Dresden-Ältst. Hauptbhf. Osthalle (Wienerstr. 2) und Leipzig, Grimmaischestraße 2 (Auerbachs Hof), sowie von den Fahrkartenausgaben unentgeltlich verabfolgt. Dresden, am 26. September 1899. Königlich« Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen. Zu No. II. L. 3334. v. tkilrvdkavli. GemeinSesparlasse zu Erbisvorf, ist jeden Montag, Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 3*/, 0/, und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinderath. HealiLasoer, G.-Vorst Kotzversteigerung auf Grillenburger Staatsforstrevier. Im Gasthofe zum Sachsenhofe bei Klingenberg sollen Mittwoch, den 4. Oktober 1899 von Bormittags »^9 Uhr an, nachstehende ZsatLliülLer, als: 2570 w. u. 2 h. Stämme, 133 w. u. 56 h. Klötzer, 914 w. Derb- u. 2860 w. Reisstangen, 6 rm w. Nntzscheite u. 228 rm w. Nutzknüppel, sowie ebendaselbst Donnerstag, den 5. Oktober 1899 von Bormittags "/.9 Uhr an, nachstehende vreimlLülLer, alS: 3 rm h. u. 104 rm w. Brennscheite, 135 rm w. Brenn- knüppel, 10,5 rm h. u. 16 rm w. Zacken u. 124,5 rm w. Aeste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schanistätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forftrevierverwaltung Grillenburg u. König!. Forstrentamt Tharandt, am 26. September 1899. ltiilirrlvl. HVolS^amm. Kolzversteigerung au, Wendifchcarsdorfer Staatsforstrevier. Im Gasthofe zur Haidemühte in Wendtschearsdorf sollen Sonnabend, den 7. Oktober 1899 von Bormittags /,1ü Uhr an, nachstehende SlirtLdiilLer, als: 16 h. u. 1285 w. Stämme, 35 h. u. 457 w. Klötzer, 1974 w. Derb- u. 12605 w. Reisstangen, 88,5 rm w. Nutzknüppel u. 5,5 rm w. Nutzrinde, sowie ebendaselbst Montag, den 9. Oktober 1899 von Bormittags ^,10 Uhr an, nachstehende »reimlrölLer, als : 7 rm h. u. 59,5 rm w. Brennscheite, 8,5 rm h. u. 195,5 rm w. Brennknüppel, 8 rm w. Zacken, 2 rm h. u. 166 rm w. Aeste, 51,7 Wllhdrt. w. Brenn reisig u. 44,5 rm w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Wendtschearsdorf u. König!. Forstrentamt Tharandt, am 27. September 1899. I V Olemea«. ^VolKramm. Gemeinde-Sparkasse Weißenborn mit Süßenbach ist jeden Sonntag Nachmittag von 3—5 Uhr (im Hause Nr. 18, Konsumverein) geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 3 "/»und gewährt Darlehen gegen gute Sicherheit zu mäßigem Zinsfuß. Die Spareinlagen, welche Sonntag, den 1. Oktober a. c. erfolgen, werden noch für den vollen Monat Oktober verzinst. Di« Sparkassenverwaltung. mit Wasser angefüllten Mantelrohr von Bronze gelagert wäre, wo die bauernde Abkühlung des Laufes beim Schießen statt findet. Dieser Bronzemantel im Verein mit dem ziemlich um fangreichen Schloßkasten giebt dem Gewehr das Ansehen eines Geschützes, als welches es der Laie auch anzusprechen gewohnt ist. Die angegebene Feuergeschwindigkeit von 600 Schuß in der Minute wird wohl kaum jemals zur Anwendung kommen, es soll vielmehr durch das Vorführen im Scharfschießen das schnelle und sichere Arbeiten des Schloßmechanismus bewiesen werden. Je nach Wunsch kann man aber mit dem Maschinen gewehr auch Einzelschüsse abgeben, in der Sekunde etwa einen, was langsames Feuer bedeuten würde; auch vermag man kurze oder lange Reihen in ununterbrochener Reihenfolge, ohne Er müdung oes Schützen zu schießen, wobei dieser das Feuer ganz nach Belieben in der Hand behält. Sollte ein Versager durch einen Fehler im Schloß eintreten, so läßt sich dieses in wenigen Sekunden durch ein Reserveschloß ersetzen. Da dieses Maschinengewehr zu seiner Fortbewegung einer Art von Laffettirung bedarf, hat man ihm wohl auch die unrich tige Bezeichnung als Geschütz gegeben. Will man es der In fanterie zutheilen, so wird es auf einem nur mit einem Pferde zu bespannenden Jnsanteriekarren angeordnet; zu beiden Seiten des Gewehres stehen die rasch auszuwechselnden Patronenkasten, so daß dem Schützen Patronen in großer Anzahl zur Verfügung stehen. Bisweilen ist an dem Gewehr ein Panzerschild mit Visirschlitz zur Deckung des Schützen angebracht. Uebrigens kann der Jnsanteriekarren auch durch Mannschaften gezogen das Gewehr ferner auf einen schlittenartigen Unterbau gestellt und geschleift, schießlich auch aus einer Refflafette als Rücken last, namentlich sür den Gebirgskrieg, getragen werden. So beoient sich die Schweiz dieser Reffläfetten in den Alpenbefesti gungen mit Vortheil; eine weitere Art der Lafettirung besteht aus einem für den Stellungskrieg vorgesehenen Dreigestell mit anhebbaren und abnehmbaren Rädern, wobei der Schütze auf dem als Deichsel benutzbaren Hintern Baume des Dreigestells sitzt, der hierfür mit einer Art von Fahrradsattel versehen ist. Man hat auch versucht, das Maxim-Maschinengewehr auf einem gewöhnlichen Dreirad oder einem Motordreiräd zu lafettiren; da aber diese Fahrzeuge noch mehr als die Fahrräder an die Straßen gebunden sind, so erscheinen die Vortheile ihrer takti schen Verwendung im Kriege mindestens fraglich. Eine prak tische Lafettirung wurde dagegen noch für die Verwendung des Maschinengewehres hinter Brustwehren mit besonderer Berück sichtigung ves Festungskrieges konstruirt. Ueber die Einzel heiten der Konstruktion, sowie über die Leistungsfähigkeit und Verwendbarkeit des Maxim-Maschinengewehrs brachte der erste Jahrgang der von Oberst z. D. Hartmann geleiteten „Kriegs technischen Zeitschrift" ausführliche Abhandlungen, die das In teresse aller militärischen Kreise in hohem Grade erregten. Es kann Wunder nehmen, daß die Schweiz zuerst mit der Aufstell ung von Maschinengewehr-Compagnien vorgeganaen ist; aber Maschinengewehre. Durch die versuchsweise Zuteilung von Maxim-Maschinen- aewehren an einzelne Jägerbataillone während der diesjährigen Kaisermanöver ist die allgemeine Aufmerksamkeit auf diese mo dernste aller Kriegswaffen gelenkt worden. Die mancherlei darüber veröffentlichten Nachrichten in den Tagesblättern gaben indessen nur ein ungenaues, bisweilen auch unrichtiges Bild dieser neuen Waffe, die bald als Maschinengeschütz, bald als Maschinengewehr bezeichnet wird. Wenn auch oas äußere An sehen mehr einem Feldgeschütz als einem Gewehr ähnelt, so ist doch die Bezeichnung Maschinengeschütz insofern unzutreffend, als man mit dem Begriff Geschütz immer das Verfeuern von schweren und zwar zumeist Hohlsprenggeschossen zu verbinden gewohnt ist. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber ledig lich um das Berfeuern von Jnfanteriemunition, also von Ge- wehroeschossen, so daß die Bezeichnunader Waffe alsMaschinen- gewehr die einzig zutreffende ist. Maschinen als Waffen zu verwenden, ist erst eine Errungenschaft der Technik des scheiden den neunzehnten Jahrhunderts; zwar gab es schon vorher Re volver, Mitrailleu;en, Orgelgeschütze, Revolverkanonen und der gleichen, sie konnten aber nicht unter den Begriff der Maschine fallen. Bei ihnen mußte der Mensch das Laden und Schießen, d. h. Abfeuern besorgen, bei der Maschine als Waffe muß diese selvstthätig laden und abfeuern, so daß dem Menschen eigentlich nur noch die Manipulation des Zielens zufällt. Bei dem neuen Maschinengewehr wird nun die Leistungsfähigkeit vor Allem durch die Möglichkeit eines ununterbrochenen Schießens be dingt, was dadurch erreicht wird, daß die Patronen meist zu 250 Stück in den Schlaufen eines Gurtes eingesteckt sind, der nach einer Einführung in den Schloßmechanismus durch diesen bei edem Schuß um eine Patrone weitergeschoben wird. Der Rück- toß nach dem Schüsse wirft nämlich das Gewehr nach rückwärts, wobei sich eine Spiralfeder anspannt und nach dem Aufhören des Rückstoßes wieder ausdehnt und die einzelnen Schloßtheilc in die Feuerstellung zurückbringt. Das Schloß trennt sich also nach jedem einzelnen Schüsse vollständig vom Lauf und wirft dabei aus diesem die abgeschossene Patronenhülse heraus. Beim stlbstthätigen Vorgehen des Schlosses wird jedesmal eine neue Patrone in den Laus geschoben, die der Schlagbolzen ebenfalls selbstthätig zur Entzündung bringt,-worauf sich das Spiel so lange sortsetzt, als noch Patronen rm Gurt vorhanden sind und kein Versager eintritt. Drückt man also mit dem Daumen auf einen an der Hintern Bodenfläche zwischen den beiden Hand griffen befindlichen Knopf, so geht der erste Schuß los, und das Gewehr schießt in unausgesetzter Folge doppelt so schnell, als man zählen kann, von selbst weiter, bis der Druck auf den Knopf aufhort. So kann man in einer Minute 600 Schuß in ge zieltem Feuer abgeben. Der Gewehrlauf müßte bei solchem schnellen Schießen natürlich glühend heiß werden, was seine als baldige Unbrauchbarkeit zur Folge hätte, wenn er nicht in einem gerade die eigenartigen Verhältnisse dieses Landes, wo die Ver wendung von Kavallerie als Schlachtenreiterei ausgeschlossen ist, waren für die Annahme dieser Waffe zwingend geworden. Bei den vorzüglichen ballistischen Eigenschaften, die das Gewehr bei zahllosen, unter den schwierigsten Verhältnissen ausgeführ ten Schietzversuchen bewiesen hat, konnte seine Einführung in die Ausrüstung der Kriegsschiffe aller seefahrenden Völker nicht auffallen, und es kann daher auch keinem Zweifel unterliegen, daß die Landheere aller militärischen Großmächte in kurzer Zeit dazu übergehen werden, sich mit dieser Waffe zu versehen; denn wenn erst eine Großmacht zur Einführung des Maschinen gewehres geschritten ist, müssen die übrigen folgen, wenn sie nicht allzu rasch in das Hintertreffen bezüglich der Waffenaus rüstung der Truppen der ersten Linie kommen wollen. Politische Umschau. ' Freiberg, den 28. September. Der Pariser „Matin", der sich gemüßigt gefühlt hatte, die in Aussicht genommene Reise des deutschen Kaffers nach England alS aufgegeben hinzustellen, hat dies mit dem angeblichen Verzicht auf den „unbegrenzten Urlaub" m Verbindung gebracht, den der Marine-AttachS an der deutschen Botschaft zu London erhalten habe, weil ihm die aus dem Arsenal zu Portsmouth verschwundenen Dokumente zugegangen seien. Die ganze Erzählung ist erfunden. Der Attache hat lediglich seinen Sommerurlaub im August ange treten und ist bereits am 21. September auf seinen Posten zurück gekehrt. Nach einer Drahtmeldung des „Hamb. Korr." aus Washington verlautet dort, England und Deutschland seien übereingekommen, daß für Entschädigungsansprüche wegen der durch Beschießung Samoas verursachten Zerstörungen Zahlung gewährt werden soll, an der Deutschland nicht mitbeizutragen habe, da die deutschen Streitkräfte an der Beschießung nicht betheiligt waren. Ferner wurde der Grundsatz aufrechterhalten, daß den Samoanern ihre Haftbarkeit für von ihnen verursachten Beschädigungen klargemacht werden soll. Ueber eine Entschädigung wegen der Tödtuug von Engländern und Amerikanern ist noch keine Grundlage für eine Verständigung gefunden. Die Haltung Amerikas zu den englisch-deurschen Vereinbarungen ist noch unentschieden. Den Krisengerüchten liegt nach den „Berl. N. N." nicht die geringste Veranlassung zu Grunde, namentlich sei von einem Gegensätze zwischen dem preußischen Ministerpräsidenten und dem Vizepräsidenten des Staatsministeriums in der Stellungnahme zu der konservativen Partei keine Rede. Für diese Stellung nahme trage das Staatsministerium in seiner Gesammtheit die Verantwortung. Habe die Krone von den Beamten, die Mit glieder des Landtages sind, eine Unterstützung ihrer Politik ver langt, dann gewiß um so mehr von de« Mitglieder« des Staat»-