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und Tageblatt stwtSLM W die Iwt-lichen md Wtische« BehMea M Frettcrg M vrm». »erantwortlichr Leitung der Redaktion r «rorg Burkhardt. V183 Inserate werden bi« Bormittag» 11 Uhr - FNFXF» angenommen. Preis für die Spaltzeile 18 Pfg. ß H XxGzG Außerhalb dä Landgertchtsbezirk« 16 Pfg. n L w V Erscheint sieden Wochentag Abend» '/,g Uhr für den !I Jahrgang. I Mittwoch, de« S. August. Freiberg, den 8. August 18SS. Gerichtsvollzieher. es «»».»»» Clarin 42KM0O Kimm ««awwe-reittKea^«« «Mimt«»» ve«»«».r«>1ii«l» ae» u«»m»de» «««»»» r«n>-, It^ss kl-ril«. > r»L«. 0 üexHali«. Urdeu««!« UeleN rn»pd««o^ >8-Verke»oek: klar» grvüten Hieil kievoa bildeten dkticmal gsnüsn. älobilgarcken, brei-Lorp» u. (igl. i. August. III. Kl. 24,10 M. 31,80 M. 28,50 M. 84,10 M. Sammelort: Brauns Restauration Brand, am 7. August 1899. SG».«»» Usnn V24 Leset». I.MklM «UdronU U« VsNsniIIII- ÄanUea MMMr vora-ngroa«» ULmpfe» an a«, »xUr» Abfahrt von Freiberg 7 Uhr 18 Minuten Nachm. Ankunft in München 9 Uhr 40 Minuten Borm, am 15. Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt: Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staats-Eisenbahnen, n Abtheilung, «tsakoratstckl. MM MM »i Seglnn «ter Operaltoaan U-I«»» Ripas»»» ttl^ »pSter U»r,«u»il aaid Aa» N»U»a S»4.S4)0 ßlsnn " blovon «arev oder tkotsSeklick nor eircs 251.000 kampklakige l'ruppen «°d m^«w in v«par». nock io ckigier. II. Kl. 88,80 M. 44,10 M. 40,20 M. 48,00 M. — - v»»^me«»ii» 6» t» eema» a»tl»a»t G».t0» Vitz».. nack venmte onü ,.»»»>»« Arno. W«ir«nÄilI»Irina: 28. dünner. — V^NnlNver prl«a» von p-sntllUr» s u Iv Nsi 1871. Wmai^d »1— NL» rd«u» na» I^»drw8«n ynxlrnunnllen MI» I«/, um. aiovodnerv. »NLretov IM» ü null-,»»» UN»«H0^eitgedN EsUUM vooov Ne» u rl«8«» 8 Uonats una g " I. Kl. Freiberg—München 46,70 M. Freiberg—Salzburg oder Bad Reichenhall 61,40 M. Freiberg—Kufstein 55,70 M. Freiberg—Lindau 66,90 M. Königliche Amtsh auptmannschaft. I. V. »w. ttewlLsek, Bez.-Assessor- Sonderzug von Dresden «ach München, Salzburg Bad Retchenha«, Kufstein und Linda«, dm 14. August 1»SS. Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegeugehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge des Cavillers anzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von H 26 Absatz 1, 2 und 8 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige, auf Tollwuih hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zurKenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die König liche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werden nach Z S28 des Strafgesetz- buchs bez. 88 65«, 66« des Rrichsgesetzes vom i"^1gg4 bestraft. Die Kilam von 187V—71. Die Erinnerung an bedeutsame historische Ereignisse verblaßt nach und nach auch bei denen, welche von ihnen betroffen worden. Die theuern Todten, welche 1870—71 für das Vaterland starben, sie sind vermodert, ihr Verlust ist verschmerzt; die Veteranen, welche verkrüppelt heimkehrten, haben sich an ihre Verstümmelung gewöhnt; wirthschastliche Misören, welche der Krieg für die All gemeinheit wie für den Einzelnen mit sich brachte, sind erst recht vergessen und die Milliarden, oder vielmehr das PluS, das sich aus ihnen gegenüber unseren finanziellen Aufwendungen für den Krieg ergab, sind verschlungen. Die furchtbaren Schrecknisse des letzten großen Kriege-, der Jammer, die Noth, das alles liegt weit, weit hinter uns, aber es ist darum nicht unzeitgemäß, die Bilanz dieses Krieges wieder einmal vor Augen zu stelle» und ihre nackten Zahlen zu betrachten. Zunächst fällt uns bei diesem Diagramm auf, wie bedenklich die numerische Position der Erstangreifer sich gegen die der An gegriffenen stellt. Während des ganzen Krieges sind die Deut schen in der Ueberzahl, denn das Mehraufgebot an französischen Truppen während der zweiten Hälfte deS Krieges konnte absolut nicht in Betracht kommen, da FranctirenrS, Mobil- und National garden kaum mitrechnen können, während alles, was Deutschland während des Krieges über die Grenze schickte, 33101 Offiziere, Aerzte und Beamte und mehr als 1100 000 Soldaten, als kriegerisch vollwerthig zu gelten hat. Um so ungeheuerlicher stellt sich die Vermessenheit sener dar, welche diesen Krieg vom Zaun brachen. Daß die Gewalt der deutschen Uebermacht vielfach durch den Umstand parallelisirt wurde, daß die germanischen Truppen sich in Feindesland befanden und daß die Gegner eine bessere Waffe besaßen, als es das vordem so bewährte Zündnadelgewehr war, mildert in nichts die Größe dieser Verschuldung, die sich so ungeheuer gerächt hat und den Franzosen 264 Quadratmeilen Landes mit l^ Millionen Einwohnern und inklusive der Kriegs entschädigung von 5 Milliarden etwa 14 Milliarden baare Aus lagen kostete. Dazu kommt natürlich der schwere Verlust an Blut^ kommen die unabschätzbaren Summen, welche im Handel und Wandel für das Land verloren gingen. Von diesem abge sehen hat jeder deutsche Soldat, der in Frankreich rinmarschirte, also dem unglücklichen Lande etwa 12 000 Mark gekostet bei einer Kriegsdauer von ca. 10 Monaten. Die Deutschen verloren an Todten und Vermißten (welche ja doch auch als todt zu betrachten sind) rund 41000 Mann, etwa den 28. Theil der Ausgezogenen, verwundet wurde jeder 18. Mann der deutschen Soldaten, lieber die blutigen Zahlen der Fran zosen fehlt jede genaue Statistik. Au» der Betrachtung der ent- FreU»erg, den 7. August 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. I. B. Br Bez.-Ass. Hundesperre. . 5- August dieses Jahres ist in Gränitz ein fremder Hund (grauschwarzer Wolfsspitz), Halsband und Steuernummer, getödtet und von oem Königl. Bezirks thierarzt auf Grund der erfolgten Section als mit der Tollwuth behaftet befunden worden. In Gemäßheit der Vorschrift in ß 88 flg. des Reichsgesetzes vom di« WbweA «ich Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit § 20 der unter t. » bekannt gemachten Instruktion zur Ausführung der 88 10 und 20 dieses Ms. 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 wird dMalb hiermit für die Gemeinden und bez. selbständigen Gutsbezirke Gränitz, Grotz- ' Kleinhartmannsdorf, Ober- und Nieverlangenan, Müdisdorf und Grotzyartmannsdorf die Hundesperre , _ . , , „ , bis znm S. November dieses Jahre» verhängt bez. soweit in den vorgedachten Litten bereits Hundesperre besteht, bis zu diesem Tag« Verlängert. Hiernach sind bis zu dem gedachten Zeitpunkte alle in den bezeichneten Gemeinden und GutS- bezirken befindlichen Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist daS Führen der mit emem sichere« Maulkorbe versehenen Hund« an der Leine. _ ^gen der Beschaffenheit der Hundemaulkörbe wird auf die Verordnung de» Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. Mai 1899, die Hundemaulkörbe betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899 Seite 111) hingewiesen. Ohne ortspolizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus dem durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirk nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben W angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit deS Gebrauchs A)ie Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunde« zum Treiben von Vieh und von Jagdhunde« bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs, bez. außerhalb deS Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb des obenbezeichneten Sperrbezirks frei umherlaufend bettoffen werden, sind einzufangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Ent schließung darüber, ob dieselben zu tödten sind, behält sich die unterzeichnete Königliche AmtS- hauptmannschaft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art tödten zu lassen. Im Uebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem wuthkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebissen sind, sofort zu tödten. Llsnn <61.000 »eiter. 1742 Lesek.» 5le«» sotkaUen aus »esatrunestruppen INMOdl <6000 »eiter, 68 Ceseki MG-M» M»m» attoSe» ooed io DoowodlHva «ur Vsrkvxao«. Falck z/IMarta »so.ooo »»a ».«».ooo. Mb ooo 7k MKAouoeMutran «Ku» Sa» I» Achtü» S84.OOO Klann ; -11S4 liesek. z U. Lpm« l «. :»«o. —° o»»» ; prlnr Lari -61 v Unonprtn-r Mein v. smetr Auktto«. Donnerstag, den 1«. Auguft ISS», Vormittag t« Uhr kommt in Mulpa t eiserne Hobelmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort: Ggg's Gasthof. Brand, am 7. August 1899. Stil»»,-«»«»», Gerichtsvollzieher. Auttio«. Donnerstag, de« 1«. August ISSS, Bormittag Uhr kommen in Mulda 409« Stück Cigarren und t grober Schreibtisch mit Aussatz gegen Baarzahlung zur «omwsrvck beRimwe» Du ffkkMBUSkurmwvkwA MklaMa», u.«» OAla.. Ml.»» M- I» p»rt« erraestta« Ülo Vaffan, »4L.«d - summe- il.raso«^ ror.oi8n«» Fahrkartengültigkeit 45 Tage. Schluß des FahrkartenverkaufS am Tage vor ZugSabgang Nachmittags 6 Uhr. Näheres ergiebt die bei den sächsischen Staatsbahnstationen, ferner bei der Ausgabestelle für zusammenstellbare Fahrscheinhefte in Dresden-A., Wienersttaße 2, unentgeltlich zu erhaltende Urberficht über den Sonderzug. Dresdr«, am 7. August 1899. N 0 3423s Vvr iiMtsvd-ttAWyskvttv Lrtox 1870—1871. Vvgk»»: IS. IvU 1870 (N-an-Ss. LriegserklLraoA . §UttkL -V«-dSstiüsso «lar ^rmaev: pstNdehs Lrmsv krsurSsiseßv Lrmvs «« off. A» BUM Worvavfi. 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