Volltext Seite (XML)
ter, i. te», neu, »den »nL. g. 18N zlichtt-^ Beweise hme bei theureii iwieger«, Kell- u«t» raus rten »Lick Ate mit bte, 1-» dir de» cen. tag, use. iebe- rmit die editio» H Ä5 :n inE Aug.l^ lellm ra, »er i« 8^ >ru-KW^ in 8^ i- « M'S« ^MöergetAHeia^ Ml- Taarblatt o NffgfhfM Freiberg, den 22. August 1899. »SS«. Expedient sttllvertr. Gerichtsvollzieher. AMSbliM M die MW-rs mW Mtifchm BchSrdea M Freiberg mW Brmld «eraMwortttche Lett««- der R<V«N1on: Georg Bttrkhordt. Koh-Aersteigerung auf de« Rechenberger Staatsforstreviere. Gasthof zu Rechenberg: am 4. «nd 8. September dieses Jahres» jede« Tag von Borm. 10 Uhr an: Montag, den ä. September: 1274 w. Stämme, 21 h. u. 17456 w. Klötzer, 80 w. Derbstangen, 13940 W. ReiSstangen und 10,5 rw. w. Nutzsch«te; Dienstag, den 5. September: 143 rm w. Brennscheite; 285 rm w. Brennknüppel, 5,5 rw h. u. 45,5 rw w. Zacken, 535 rw w. Aeste, 317 nu w. Reisig u. 2,00 Wllhdrt. w. Reisig in den Abth. 1 bis 13, 16, 19 bis 26, 28 bis 30, 82, 44 biS 61. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ort» schäften aushängenden Plakaten zu ersehen. Königt. Forftrrvterverwattung Rechenberg «nd Mnigl. Fvrstrentamt Frauenstein, am 21. August 18SS. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. B. Dir. Bez.-Assessor. SS. Jahrgang. s Donnerstag, den 24. August Die für den 2. diesjährigen Termin noch rückständige SUmtsgrimdsteuer und Anlage vom Grundbesitz ist zur Vermeivung zwangsweiser Einhebung an die Stadtsteuereinnahme hier sofort zu entrichten, Freiberg, am 17. August 1899. Ker «tadtrath. i. B. Bgm. Sonnabend, de« SS. August 1899, vormittag V,11 Uhr komme« in Berthels dorf » Sommerkorn, anstehend auf ü Scheffel Land, b. Hafer, anstehend auf 3 Scheffel Land, gegen Baarzahlung zur Versteigerung. SammlungSort: Gasthof zum Adler. Brand, den 23. August 1899. Inserate werden bi» Vormittag» 11 Uhr . angenommen. Preis für die Spaltzeile 1S Pfg. H Außerhalb de» Landgertcht»bezirk» IS Pfg. Bekanntmachung. Die städtische Sparkasse zu Brand verzinst Einlagen «nit 8^,^« und gewährt Darlehne auf Grundstücke bei mündelmäßiger Sicherheit. Expeditionszeit: 8—12 Uhr Vormittags und 2—L Uh» Nachmittags an jedem Werktage. Brand, am 1. August 18S9. Der Stadtgemeiuderath. Dolor. Wahrheit und Gerechtigkeit ansieht, auf den Kampfplatz. Der Angeklagte, der nicht etwa ein Meister des Worts ist, wird in seiner Unbeholfenheit nicht ferner auf die unzulängliche Unter stützung durch Maitre Demange, den Man« mjt dem unausrott baren Phlegma, angewiesen sein. Mit der Rückkehr Laboris in die Schranken verspricht der Prozeß wieder lebendiger zu werden und das Zeugenverhör wirksamer als in den jüngsten Tagen dem Zweck zu dienen, für den es bestimmt ist, der rücksichtslosesten Feststellung deS wirklichen Sachverhalts. Ueber die gestrigen Verhandlungen meldet man der „Bost. Ztg.": KV Rennes, 22. August. Vor Beginn der Sitzung stellt man erfreut fest, daß Labori, begleitet von seiner tapfern Frau, that- sächlich erschienen ist. Die Gattin scheint fast mehr gelitten zu haben als der Verwundete. Denn sie ist abgemagert und bleich, während er kaum angegriffen aussieht. Bei seinem Erscheinen im Saal begrüßt ihn minutenlang anhaltendes stürmisches Hände klatschen. Hundert Hände strecken sich ihm eifrig entgegen, die er, glücklich lächelnd, drückt. Selbst Mercier geht auf ihn zu und beglückwünscht ihn. Man stellt für Labori einen besonders ge räumigen Armstuhl hin. Um 6 Uhr 30 Min. eröffnet Jouaust die Sitzung. Als DreyfuS eingeführt wird, erblickt er Labori und schüttelt ihm mit einem sein ganzes Gesicht aufhellenden Lächeln beide Hände. Oberst Jouaust: „MaitreLabori, lassen Sie mich Sie im Namen des Gerichtshofes begrüßen. Der schänd liche Anschlag, besten Opfer Sie waren, hat uns aufS Tiefste empört. Wir sind glücklich darüber, daß er für Sie keine schlim meren Folgen gehabt hat. Es wäre uns überaus leid gewesen, wenn die Bertheidigung Ihrer Mitwirkung beraubt gewesen wäre. Wir hätten dies nach jeder Richtung bedauert." Labori mit etwas schwächerer Stimme als gewöhnlich und weicherer Be wegung, während des Sprechens häufig die Hand an den Rücken führend, als schmerzte ihn die Schußstelle im Stehen und Sprechen: „Ich danke dem Gerichtshof für seine Theilnahme. Der Unfall, der mich getroffen, war mir besonders schmerzlich in dem Augenblicke, wo ich die Empfindung hatte, daß diese Straf sache, die seit zwei Jahren mein Leben ausfüllt, nach furchtbar stürmischen Abschnitten endlich in ihr Schlußstadium getreten ist und ich sie vor Soldaten behandeln konnte." Labori dankt allen Bekannten und Unbekannten, die ihm ihre Entrüstung und Sym pathie ausgedrückt haben. Auf Mercier blickend: „Ich danke auch den Gegnern, die dies gethan haben und deren Angesicht ich in diesem langen Kampfe so viel vor mir gesehen habe, daß wir einander zuletzt wie gute Bekannte zulächeln. Ich werde im Ver laufe der Verhandlung vielleicht eine weniger rege Thätigkeit ent falten; aber mein Vertrauen wird nicht vermindert sein. Wir Alle haben das Bewußtsein, daß wir hier eine hohe Pflicht erfüllen. Aus diesen Verhandlungen soll die Beruhigung der Gemüther hervorgehen. Denn Niemand braucht sich zu schämen, begangene Jrrthümer zu bekennen. In menschlichen Dingen muß man dem Jrrthum leider immer einen weiten Platz einräumen." Schließlich bittet Labori, gegebenenfalls früher vernommene Zeugen einem Kreuzverhör unterziehen zu dürfen. Oberst Jouaust ruft weitere Zeugen auf. Präfekt außer Dienst Grenier bekundet, daß er Beziehungen zwischen Esterhazy und Henry kenne. So hat er Beide einmal im vertrauten Ge spräch im Saal der Sociötö gänärale, einer großen Pariser Bank, gesehen. Esterhazy hat ihm von seinen Beziehungen zum General stab gesprochen und ihm darüber auch eia«« Brief geschrieben, Auktion. Sonnabend, den LS. «ugnft t«SS, vormittag 9 Ayr kommen in Berthel-» -orf ca. 300 Ctr. Heu gegen Baarzahlung zur Versteigerung. SammlungSort: Gasthof zum Adler. Brand, den 23. August 1899. Expedient H^vlxxNnSl, . GEchGmgzichtA Auktion. Bekanntmachung, die Meter des 2. September betreffend. Der 2. September als Deutscher Nationalfesttag soll in diesen» Jahre hier in der Weise gefeiert werden, daß früh von 6—7 Uhr mit sämmtlichen Glocken geläutet Wird und von 7 Uhr ab Weckruf durch die Straßen der Stadt erfolgt. Im Laufe deS Vormittags werden in den hiesigen Schulen Festakte abgehalten werden und von 11 bis 1 Uhr wird Freikonzert auf dem Schneckenberge stattfinden. Die öffentlichen Gebäude, der König Albert-Park und daS BiSmarck-Denkmal werden mit Fahnen- und Flaggenfchmuck versehen werden. An die hiesige Einwohnerschaft richten wir die Bitte, auch ihrerseits durch Beflaggen dar Häuser ihrer patriotischen Theilnahme an der Feier des Nationalfesttages Ausdruck verleihen zu wollen. Freiberg, am 18. August 1899. Ke* Ltadtrath. I. V. Mllr. Hmidefperre. Am 19. d. M. ist ein dem Wirthschastsbesitzer Oswald Hermann Göhler in Zug gehöriger Luch»— männlicher gelbweißer Spitzbastard, ungefähr 11 Jahr alt — getödtetund vomKönigl. -MAchie««zt bei der gestern vorgenonuneuen Sektion als mit der Toluvuth behaftet befunden i»MM. In GemHheit dar «orschrist in 3 « fiü- de» Leichsgesetze» vom tie Abwehr «nd Unterdrückung vo« Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit tz 20 der unter HM 2k. Jimi 1895 bekannt gemachten Jnstmcktron zur Ausführung der 38 19 und 20 dieses Gesches und 3 4 Ms. 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli MS wird deshalb hiermit für die Stadt Bba«0 und die Gemeinden Und selbständigen GutS- dchrke BertyelSVorf, Grbtsvorf, FreivergSvorf, Frievebura, Hilbersvorf, Hals- Mch, «leinwaltersdorf, Kleinschirma, Langenrinne, Lößnitz, Linda, Sri. Micha- düs, Wederlangenau, Oberlangen»«, Oberschöna, Weitzenbor« und Ang die Hundesperre bis -nm Ist. November dieses Jahre- dervängt bez. soweit in den vorgedachtrn Orten bereits Hundesperre besteht, biS zu diesem Tage verlängert. » , . « Hiernach sind bis zu dem gedachten Zeitpunkte alle in den bezeichneten Gemeinden und GutS- dezirtrn befindlichen Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren). Der Fcfllcgung gleich zu achten ist daS Führen der mit einem sichere« Maulkorbe versehenen Hunde an Vee Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der Ortspolizeibehörde ertheilte Erlaubniß aus dem, durch obengenannte Orte gebildete» Sperrbezirke nicht auSgeführt werden. . Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest ««geschirrt, einem sichere« Maullvrbe versehen und außer oer Zeit des Gebrauchs fefigelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden nun Treiben von Vieh und von Jagdhunde« bet der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs, bez. außerhalb des Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen a« der Leine geführt werden. All* Hunde, welche innerhalb des obenbezeichneten Sperrbezirks frei umherlaufend bek !N werde», sind einzufangen und in sichere« Gewahrsam zu bringen. Die Ent- schliehnng darüber, ob dieselben zu tSdten find, behält sich die unterzeichnete Königliche Amts- ft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatte» ist, für jeden einzelnen vor. Die OrtSpolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be- ami SchwierijMteu verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art r KL laüen. M Nebligen sind alle diejenigen Hunde Und Katzen, welche von dem wuthkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebißen find, sofort zu tödten. , , Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegengehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge des Cavillers auzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, m Gemäßheit von ß 26 Absatz 1, 2 u»d 3 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge z» tragen. Verdächtige, auf Tollwuth htndeutrnde Erscheinungen au Hunden oder Katzen sind sofort Wrkenntmß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesLumtan die König- liche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. . » . , , Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werden nach § 328 deS Strafgesetz buchs bez. §8 65«, 66« des Reichsgesetzes vom bestraft. Der Dreyfus-Prozeß i« Keuues. Bei den Verhandlungen deS Kriegsgericht- ist auch wieder die Echtheit des vom österreichischen Obersten Schneider als Fälschung bezeichneten Schreibens behauptet worden. Alles, was den Generalen und ihren Werkzeugen nicht in den Kram paßt, wird von ihnen als unglaubwürdig, Alles, worauf sie ihre Anklage ausgebaut haben, als unweigerlich echt bezeichnet. Erklärt der deutsche Botschafter ausdrücklich im Namen des Kaisers, daß Deutschland niemals, sei es unmittelbar, sei es mittelbar, mit Dreyfus das Geringste zu thun gehabt habe, so soll im diplo matischen Verkehr die Wahrheit ost unter den Tisch fallen. Wiederholt der Staatssekretär v. Bülow in der bestimmtesten Form jene Versicherung, so wird darüber die Achsel gezuckt. Tormelli, Casella, Panizzardi, Schneider, alle sollen Lügner sein, von Picquart und Bertulus nicht erst zu reden. Bei Esterhazy wird ein Unterschied gemacht. Wo er Dreyfus belastet, ist er ein Ehrenmann; wo er ihn entlastet, ist er ein Lügner. Wie ist diesem System beizukommen? Es hieß, der Oberst Schneider habe den Major Cuignet zum Zweikampf gefordert. Aber was wäre damit gewonnen ? An das „Gottesgericht" als Beweismittel glaubt kein Mensch mehr. Es wäre daher viel vernünftiger, wenn sich die Pariser Meldung bestätigte, daß Oberst Schneider eine Klage wegen Fälschung und Gebrauchs Von Fälschungen bei dem französischen Gericht einreichen werde. Inzwischen ist in den Verhandlungen von RenneS insofern eine wichtige Wendung ein getreten, als gestern Maitre Labori wieder im Ge - ^chtssaale erschienen ist. Die Kugel in der Schulter, trüt dieser wackere und geistvolle Anwalt dessen, was er sür , » Erscheint jeden Wochentag Abend« '/,« Uhr für den 4//) HAHßl anderen Lag. Pni, vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. LVV» timnonatttch KV Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Pfg.