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KeiöergerAHej^ T Md ragM« o «EM m »« Smzlitzr» md Wtiftza BeMda zi Frewer, md Vaw. Verantwortliche Leitung -er Redaktion: Georg Burkhardt. Erschein» jeden»o»«ntag»bnid, -/.gtlhrfürd« .. 3"^°««- Jnferntr werde» bt« vormittag tt Uhr . «ndnrn Log. Prei, vierteljährltch 2 Mt. 25 Pfg. ÄLN 1 Mlli angenommen. Prei« für die «paltzrile 1S Pfg. M LV«. > ^im-nalNchLMk.b0M.ä.-m^ MlzzzwVlY, LV. rvsut. «ub-rha» lw« Landgericht,bezirk, 1° Pfg. I IV w» Wegesperrungen. Wegen Vornahm« von Massenschüttungen werde» die uachbezeichneten öffentlichen Wege für de» Fährverkehr gesperrt: 1. der Communikationsweg Freiberg-Hainichen und zwar auf der Strecke zwischen der Haltestelle uud dem Orte «leinwaltersdorf vom 10. bis mit 14. dss. Mts., 2. der Communikationsweg von Zug nach Langenrinne (sogen. Kohlenstraße) vom «. bis 27. dsS. Mts. 8. der Communikationsweg bei der Kröner Halde in Zug auf dieselbe Zeit. Der Fährverkehr wird zu 1. über Kleinschirma-Wegefarth bez. Großschirma-Langhennersborf, zu L über Freiberg bez. Berthelsdorf, zu 3. auf den Stollnhausweg verwiesen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, am 8. Mai 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Nr 8tvtu«rt. Wegeeinziehung. Nachdem gegen die beabsichtigte Einziehung desjenigen Theils der im Privateigenthume be findlichen Wegeparzelle Nr. 1562 des hiesigen Flurbuchs, welcher hinter dem Hausgrundstücke „hinter der Stockmühle Nr. 31" über die Parzelle Nr. 1548 des hiesigen Flurbuchs hinwegfuhrt und in den Verbindungsweg zwischen dem Münzbach und der Wegeparzelle Nr. 1547 des hiesigen Flurbuchs „hinter der Stockmühle" einmündet, innerhalb der in § 14 deS Gesetzes über die Wege baupflicht vom 12. Januar 1870 gesetzten Frist Widersprüche nicht erhoben worden find, wird dieser Wegetheil, soweit er die Eigenschaft als öffentlicher Weg besitzen sollte, hiermit eingezogen und solches öffentlich bekannt gemacht. Freiberg, am 8. Mai 1899. Der Dtadtrath. Nr. 8«l»ra»tl«r. Mllr. Steckbrief. Gegen den Commis Bruno Georg Kunze, geboren am 2. September 1877 zu Brand, Amtshauptmannschaft Freiberg i. S., welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung in den Akten Illa 1036.98 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in daS nächste GerichlSgefängnitz abzuliefern. Berlin, den 4. Mai 1899. Königliche «taatsanwaltschaft. I. 1897 91613511 Bon den 1LS3 70429439 im Jahre 1889 auf dem platten Lande 44194815 (oder 56,9°/«) 44345498 (oder 48,4°/«) überhaupt 77461155 im Jahre W44 überhaupt 48 493279 in den Städten 11774278 (oder 24,8°/«) 28247523 püer 40,1°/^ in den Städten 33266340 (oder 43,1°/«) 47268013 (oder 51,6°/») städtischen Einheiten . , . .. entfielen 1897 18602022 auf Leipzig, 11408701 auf Dresden und 3223780 auf Chemnitz, so daß auf die drei größten Städte 33234503 kommen, d. i. 36,3 Proz. vom Ganzen, 74,9 Proz. im Vergleich zu den Ein heiten des platten Landes, und 70,3 Proz. der städtischen Ein heiten. etwas über Allatssteuera. (Nach dem „Vaterland".) In Sachsen giebt eS zweierlei Arten von direkten StaatS- fieuern, die Grundsteuer und die Einkommensteuer. Die Grund steuer war früher die hauptsächlichste Steuer; sie wird seit dem Jahre 1844 erhoben und beruht auf dem geschätzten Reinertrag des Grundbesitzes, wobei 10 Ngr. — jetzt 1 Mk. — Reinertrag als eine Grundsteuereinheit angenommen wird. Die Steuerein heiten sind unveränderlich, mag nun der Kulturzustand eines Grundstückes sich verändern, sich verbessern oder verschlechtern; ausgenommen ist »ur der Wegfall oder der Zuwachs von Ge bäuden, bei denen eine Minderung oder Erhöhung der Einheiten m erfolgen hat. Diese auf einem Gesetz von 1843 beruhenden Bestimmungen gelten heute noch. Die Steuer war ursprünglich auf 4 Pfg. von jeder Einheit festgesetzt; eS kamen aber bei er höhtem Äaatsbedarf vielfach Zuschläge dazu, die des öfteren den Normalsatz mehr als verdoppelten. Neben der Grundsteuer wurde die Gewerbe- und Personalsteuer, bis zum Jahre 1878, erhoben; an ihre Stelle trat im Jahre 1877 di« Einkommensteuer. Während früher der Grundbesitz der Hauptträger der Steuer war, insbesondere auch noch Anfang der 70er Jahre, hat sich das Verhältniß nach und nach völlig um gekehrt. Es dürfte die nachstehende Zusammenstellung in dieser Richtung nicht ohne Interesse sein, zumal da aus ihr er sichtlich ist, wie sich die Stenerleistung in den letzten Jahrzehnten erhöht und die Vertheilung der Lasten verschoben hat. — Wir gebe» di« Zahlen abgerundet. ES wurden in Sachsen an direkten Steuern erhoben: ausüben. Von der Plattform der Ruine aus genießt man eine herrliche Fernsicht aus daS Rhein- und Leberthal, sowie auf de» Schwarzwald und die Alpen. Die Anrede, die Bürgermeister Schloesser von Schlettstadt auf der Hohkönigsburg an den Kaiser hielt, hatte folgenden Wortlaut: „Mit Freude erfüllt eS unS, daß Ew. Majestät und Ihre Majestät die Kaiserin Wohlgefallen empfunden haben an dieser Burg. Ew. Majestät haben vor Jahren in unserem Schwesterbezirk Lothringen einen die Eigenart desselben verkörpernden Landsitz erworben. Aller wohlmeinenden und treuen Elsässer Herz würde freudig und stolz schlagen, wenn Ew. Majestät auch hier im Elsaß ein daS Land charakterisirendeS Stück Erde in Eigenthum nehmen wollten. Der Gemeinderath der Stadt Schlettstadt hat mich beauftragt, für den Fall, daß Ihre Majestäten Wohlgefallen an der Hohkönigsburg finden sollten, Ew. Majestäten zu bitten, diese mächtigste Zeugin alter Ritterherrlichkeit im Wasgenwalde Allergnädigst aus den Händen der Stadt als Zeichen treuer Unterthänigkeit anzunehmen, auf daß die Burg wieder werde, was sie war in der Zeit, aus der die erste Kunde über sie auS der Geschichte zu uns dringt, Eigenthum des Landgrafen von Elsaß, der Gott sei Dank nun auch unser Kaiser ist." — Der Kaiser erwiderte, daß er die Burg mit Freude und Dank annehme, reichte dem Bürgermeister die Hand und bat ihn, der Stadt seine» besonderen Dank auS- zusprechen. Die Kaiserin fertigte eine Reihe photographischer Aufnahmen an. Wiederholt gaben Kaiser und Kaiserin ihrer hohen Befriedigung Ausdruck über daS herrliche Bild, daS sich ihnen von der Burgruine aus über daS Vogesengebirge und die Jllebene darbot. Wie in Hoskreisen verlautet, gedenkt die Herzogin Jutta von Meckle nburg-Strelitz auf Anregung ihres Bräutigams des Erbprinzen Danilo von Montenegro, zur griechisch-katholischen Kirche übcrzutreten. Der Uebertritt soll in Berlin erfolgen; daran soll sich die Vermählung knüpfen, die in Cettinje im Herbst stattfinden würde. Die „Kreuzzeitung" bemerkt dazu: Wir können, wie bei dem Uebertritte der Kaiserin Alexandra von Ruß land und dein der Kronprinzessin von Griechenland zur griechisch- katholischen Kirche, auch in diesem Falle unserem tiefen Bedauern Ausdruck geben, daß eine Tochter aus einem alten Herrscherhause das seit Jahrhunderten sich treu zur lutherischen Kirche gehalten hat, ihren Glauben wechselt. Dem Reichstag kann die „Schlesische Zeitung", im Ver gleich zu früheren Zeiten, kein schmeichelhaftes Zeugniß aus stellen: „Es ist unmöglich, ohne Wemuth auf diese erste Zeit des deutschen Parlamentarismus zurückzublicken, wenn man sie mit unserer Gegenwart vergleicht. Was war der Reichstag ehedem in der Vorstellung der Nation, und was ist er heute! Man braucht die Frage nur zu stellen, um den betrübenden Wandel der Dinge zum Bewußtsein zu bringen. Subjektive Schaffensfreudigkeit und objektive Leistungsfähigkeit find gleicher maßen zurückgegangen. Das geistige Niveau der endlos breiten Verhandlungen bleibt tief unter dem der siebziger Jahre, und das positive Ergebniß der übermäßig langen Sessionen steht in schreiendem Mi'ßverhältniß zu der aufgewendeten Zeit. Es wäre ungerecht, diesen unerfreulichen Zustand dem Reichstage allein zum Vorwurf zu machen. Schon an sich ist eS ja meistens viel schwerer, eine Position zu behaupten, als sie zu erringen. Die hohe geistige Spannkraft der Werdezeit des Reiches ist natur gemäß, wie aus der Nation überhaupt, so auch aus ihrer Ver tretung gewichen." — Bei einer Untersuchung der Gründe, die den Reichstag heruntergebracht haben, kommt das schlesische Blatt zu der Ansicht, daß die Führung der Regierung fehle: „Die That- sache, daß der Reichstag über eine Reihe von Aufforderungen an die Regierung verhandelt, die anscheinend von der Mehrheit des Reichstages für die wichtigsten Aufgaben der Gegenwart gehalten werden, ohne daß sich ein Vertreter der Regierung selbst nur zur Anhörung der Debatten einfindet, bezeichnet einen auf die Dauer unhaltbaren Zustand. Es ist eben jeder innere Zusammenhang zwischen Regierung und Parlament verloren gegangen. Darrn liegt der tiefste Unterschied zwischen Einst und Jetzt. In den besten Zeiten des deutschen Parlamentarismus war Bismarck thatsächlich der Führer des Reichstages. Wir werden nicht zu befriedigenden Zuständen gelangen, so lange nicht eine kraftvolle, zielbewußte Regierung diese Führung zurückgewinnt." Während die städtischen Einheiten im Jahre 1844 um rund 25 Millionen hinter den ländlichen zulückblieben, haben sie diese im Jahre 1897 bereits um 3 Millionen überholt, und es unter liegt keinem Zweifel, daß bis zum Beginn des neuen Jahr hunderts jene 3 Millionen sich auf 7—8 Millionen erhöhen werden. Es liegt nun die Frage nahe, wieviel der Grundbesitz zur gesammten Einkommensteuer beiträgt. Suchen wir sie an der Hand der für das Jahr 1896 vorhandenen Unterlagen zu beant worten. Danach betrug das Sollerträgniß der gesammten Ein kommensteuer 26814958 Mk., welche von einem Gesammtein- kommen von 1792679222 Mk. aufzubringen war. Davon ent fielen auf die Städte 1114620912 Mk. (62,2 Proz.) und aus das Platte Land 698058301 Mk. (37,8 iProzl, an Steuern waren zu entrichten in den Städten 19471612 Mk.(72,6 Proz.) und auf dem Lande 7343346 Mk. (27,4 Proz.). — Das Gesammteinkommen aus Grundbesitz berechnet sich in den Städten auf 132953167 Mk. abzüglich 86997356 Mk. --- 45955811 Mk., auf dem platten Lande auf 160327520 Mk. abzüglich 63305208 Mk. -- 97022312 Mk.; wenn man aunimmt, daß sich auf alle Eiukommensguellen der Betrag prozentual gleich bleibt, so trägt der Grundbesitz in den Städten 798000 Mk. (4,1 Proz.), aus dem platten Lande 1050000 Mk. (14,3 Proz.). — Hiernach trug im Jahre 1896 der Grundbesitz in Stadt und Land 1848000 Mk. und nimmt man noch die Grundsteuer des selben Jahres von rund 3600000 Mk. dazu, so betrugen 1896 die gesammten direkten Steuern des Grundbesitzes 5448000 Mk., d. i. ungefähr so viel, wie vor 25 Jahren, obgleich sich die städtischen Grundsteuereinheiten seit jener Zeit verdoppelt und die gesammten direkten Steuern fast verdreifacht haben. — Während der Grundbesitz im Jahre 1870 noch 57,6 Proz. oder »/, aller direkten Steuern zu tragen hatte, dürfte heute kaum mehr als der 6. Theil auf ihn entfallen; die Steuerpflicht des Grundbesitzes im Verhältniß zur Gefammtsteuerleistung des ganzen Landes hat sich hiernach zu Gunsten des Grundbesitzes erheblich verschoben, weil die anderen Einkommensquellen viel höhere Erträge geben als früher. Politische Umschau. Freiberg, den 9. Mai. Deutschland. Aus Elsaß-Lothringen schreibt man dem „Schwäb. Merk.": Die Ruine der Hohkönigsburg, die von der Stadt Schlettstadt dem Kaiser zum Geschenk gemacht worden'ist, erhebt sich auf einem 755 Meter hohen, die ganze Gegend be herrschenden Berggipfel, der jedem von Straßburg nach Basel fahrenden Reisenden in die Auge» fällt. Erwähnt wird der Berg schon in einer aus dem Jahre 801 stammenden Urkunde Karls des Großen. Die Ruine ist die größte und bcsterhaltene des Elsaß. Nur Girbaden kommt ihr annähernd gleich. Im Westen und Osten erheben sich je zwei mächtige, gut erhaltene Thürme. Eine starke Mauer umgiebt das Ganze. Die Kapelle, sowie zahl reiche Gewölbe und Thore sind in gutem baulichen Stande; der westliche Theil ist der ältere, während der östliche zum größten Theil aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammt. Als Erbauer gelten die Hohenstaufen, die bis zum AuSsterbeu dieses Stammes im Besitz der Burg blieben. Noch heute sieht man am Löwen- thor das hoheustaufische Wappen. Im Jahre 1633 wurde die Burg von den Schweden belagert und eingenommen, später ge langte sie in den Besitz der Familie Bong zu Orschweiler, die sie 1865 an die Stadt Schlettstadt verkaufte. Diese sorgte in Verbindung mit der „Gesellschaft zur Erhaltung der historischen Denkmäler des Elsaß" für die Unterhaltung der Burg. Jetzt wird die Burg eine neue Anziehungskraft auf weitere Kreise Rechnungsübersichteu über die letzten Jahre liegen nicht vor. Nach dem Einschätzungsergcbnisse hatte im Jahre 1896 die Ein kommensteuer einen Betrag von 26815000 Mark und für 1897 von 29010000 Mark zu erbringen. Im Staatshaushalt ist die Einkommensteuer für 1898 und 1899 mit 27 988000 Mark ein gestellt. — Wenn man von den Zahlen aus den Jahren 1879— '1883 und von 1895, in denen Einkommensteuerzuschläge von 50, bezw. 20 und zuletzt 10 Proz. erhoben worden sind, absieht, wird man eine gewisse Regelmäßigkeit der Steigerung des Er- rägniffes dieser Steuer anznerkennen haben. Die Grundsteucreinheiten betrugen auf dem platten Lande 36719001 (oder 75,2°/«) 42181916 (oder 59,9°-«) Gewerbe- u. Im Grundsteuer Einkommen ¬ Personal ¬ insgesammt Ähre Mk. steuer steuer Mk. Mk. Mk. 1870 5143 000 3 780 000 8 923 000 1871 5194 000 — 3 914 000 9108 000 1872 5 244 000 — 4 557 000 9 801 000 1873 5 301 000 — 5 378 000 10 679 000 1874 5 390 000 — 6184 000 11 574 000 1875 5 500 000 — 6 929 000 12 429 000 1876 5 636000 — 7 558 000 13 194 000 1877 4 590000 5 575 000 5 938 000 16103 000 1878 4 692 000 9 670 000 6 204 000 20 566 000 W7S 2 652 000 17 852 000 20 504 000 1880 2 714 009 17 778 000 20 492 000 1881 2 747 000 18 700 000 — 21 447 000 1882 2 772 000 15 879 000 — 18 651 000 1S83 2812 000 16 633 000 —— 19 445 000 1884 2 844 000 14113 000 — 16 957 000 1885 2 894 000 15 641 000 — 18 535 000 1886 2 930 000 16 110 000 —- 19 040 000 1887 2 968 000 17 058 000 — 20 026 000 1888 3 025 000 17 563 000 — 20 588 000 1889 3 086 000 18 794 000 — 21 880 000 1890 3171000 20138 000 — 23 309 000 1891 3 265 000 21 389 000 —— 24 654 000 1892 3 366 000 21 654 000 —— 25 020 000 1893 3 450 000 22 361 000 — 25 811 000 1894 3 483 000 23 721 000 — 27 204 000 1895 3 547 000 27 108 000 — 30 655 000