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Äsen W ierken lten oogen alk tbm Sröße ltten läget sand mehr 0086 ,, K!k. Ikon! änatua« va ledea arckt, k »U8 bttiie . billigst >on : 3Z. und Tageblatt Tageblatt Amtsblatt M die lömglicheu Md städtischen Behörden za Freiberg Md Brand, verantwortlich« Leitung der Redaktion: Georg Bnrrhordt. Gemeinde Weißenborn und Süßenbach. Die Eparkafse ist geöffnet Sonntag- von 8—5 Uhr und verzinst Einlagen zu 3 Procent. Die rechtzeitige Entfernung der Leiche» ans dem Stcrbchause vetr. In Gemäßheit der Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 23. Februar 1899 wird nachstehende Generalverordnung, die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause betreffend, zur Nachachtung hierdurch in Erinnerung gebracht. Freiberg, den 27. April 1899. Die StadtpolizeibehSrde. LoUao. V Generalverordnung an sämmtliche Polizeiobrigkeiten und die Herren BezirkSärzte de- Dresdner Regierungsbezirks, die rechtzeitige Entfernung der Leichen an- dem Sterbe haufe betreffend. Bei Verhandlung einer Plenarversammlung des Königlichen Landes-Medicinal-Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande, Herschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zu Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den, auf den sich noch so sehr ereifern und der sächsischen Regierung das Recht zum Erlaß einer solchen Verordnung absprechen — die Ver ordnung wieder abzuschaffen; sie wird nach wie vor in Kraft bleiben, und Sachsen wird damit wieder einmal an der Spitze Deutschlands marschiren. (Große Heiterkeit). Unsere israelitischen Mitbürger haben allerhand versucht, um die Verfügung außer Kraft zu setzen ; nicht bloß die wissenschaftlichen Gutachten — daS war noch daS Wenigste—, sie drohten, gegebenenfalls die ganze Leipziger Messe zu verlegen, und ein Berliner Stadtvater wanderte nach Leipzig, um die Verlegung der Messe in Szene zu setzen. Die Leipziger Messe blüht heute mehr als zuvor, und unsere jüdischen Mitbürger sind Meßgäste — mehr oder minder gern gesehen —, und verzehren das nicht geschächtete Fleisch mit gutem Appetit und gutem Ersolge für ihre Gesundheit. Man drohte ferner die Messe der Borstenhändler nach Schkeuditz, einem kleinen preußischen Städtchen, zu verlegen. Aber auch hier blieb eS bei der leeren Drohung; die Herren haben sich hineingefunden und haben gesehen: eS geht auch so, — und befinden sich so wohl m Sachsen, daß von einer Abnahme der jüdischen Bevölkerung, meines Wissens wenigstens, nichts zu konstatiren ist. (Zurufe und Heiterkeit.) Das führt mich hinüber zu dem religiösen Gesichtspunkte, den ich mit vollem Ernste und durchaus ohne Vorurtheil betrachten will. Ich kann nicht, wie die Herren Rabbiner, wissen, waS an dieser rituellen Vorschrift wirklich ursprüngliche Satzung der Thora ist, oder was später zurSatzung gewordener Gebrauch ist; daS weiß ich richt, und die Meinungen innerhalb der Judenschaft darüber ind auch sehr getheilt. ES giebt sehr viele gläubige Israeliten, >ie durchaus auf dem Boden deS Antrages stehen, und eS giebt ehr viele sich für gläubig haltende Israeliten, die ruhig nicht icschächtetes Fleisch verzehren, ohne zu glauben, dadurch ihre Religion irgendwie zu verletzen. Wenn nachgewiesen würde, daß das Schächtgebot ein Grundsatz der Thora, ein ursprüng licher und fundamentaler Grundsatz der jüdischen Religion sei, so würde auch dieser Grundsatz — das scheue ich mich nicht offen auszusprechen — zu messen sein an dem allge meinen menschlichen Empfinden. Ich bin der Ueber- zeugung, daß keine Religion Anspruch darauf erheben kann, etwas satzungsgemäß durchzusühren, was dem allgemeinen mensch lichen Empfinden, was der Gesittung, der Humanität, die am Ende deS vielgerühmten Jahrhunderts doch allgemein sein sollte, widerspricht. Und ich muß sagen, es hat tief beschämend und verletzend auf mich gewirkt, wenn ein evangelischer Pfarrer in einer Flugschrift, die er uns unterbreitet hat, das Schächten mit der christlichen Taufe m Parallele stellt. Daß das ein christlicher Pfarrer thun konnte, thut mir in der Seele leid; von einem Rabbiner wäre es ja nicht anders zu erwarten gewesen. Gehen wir aber von diesem Standpunkte aus, müssen sich die Religionen in ihren Satzungen, insbesondere in den ° vielleicht nicht einmal auf Grundgesetzen beruhenden Satzungen, dem all gemeinen menschlichen Empfinden angleichen. Das ist für unS der gegebene Standpunkt. Wir haben die menschliche Pflicht, die Qual der Thiere möglichst zu verringern. Die Betäubung vor der Blutentziehung bedeutet eine wesentliche Herabsetzung der Qual. Deshalb trete ich, und mit mir eine große Anzahl meiner Freunde, für den eingebrachten Antrag ein, und ich will nur hoffen, daß das neue Jahrhundert diese — ich kann eS nicht anders sagen — dem allgemeinen menschlichen Empfinden widersprechende Art des Schächtens nicht mehr sehen muß. (Bravo rechts.) Politische Umschau. Freiberg, den 27. April. Deutscher Reichstag. Dem vorgestrigen „Schwerinstage" ist gestern gleich ein zweiter gefolgt, doch schienen die Mitglieder deS Hauses, nach dessen Leere zu urtheilen, der Tagesordnung nicht ein so großes Interesse entgegenznbringen, wie dem vorgestern berathenen Schächtantrage. Auch gestern war kein einziger Vertreter der ver bündeten Regierungen anwesend. Aus der Tagesordnung steht die Berathung des Antrages Lieber-Hitze betr. die Errichtung von Arbeiterkammern in Verbindung mit dem Anträge Pachnicke, betr. die Errichtung eines Arbeitsamtes. Der Antrag Lieber wünscht die baldigste Vorlegung eines Gesetzentwurfs zwecks Er richtung von Arbeiterkammern, um den Arbeitern den freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche zu ermöglichen und den Staats behörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten und mit letzteren Fühlung zu behaULn, konform mit dem Erlaß vom 4. Februar 1890. Der hierzu vorliegende Zusatzantrag Heyl zu Herrnsheim will me Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Stervehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In dessen Folge hat daS Königliche Ministerium deS Innern auS den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark — Pfg. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden), von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern auS dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitsrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt, oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Dresden, den 8. November 1877. Königliche Kreishauptmannschaft (gez.) van LtaataSat. (gez.) Hübler, S. Blutentziehung vor der Betäubung im Allgemeinen — so all gemein im Gebrauch, daß gesetzgeberische oder sonstige Maß regeln nothwendig sind? Die Frage glaube ich unbedingt be jahen zu müssen. Es ist meine- Erachtens zu wenig darauf hingewiesen worden, daß nicht nur unsere israelitischen Mit bürger sich der Schächtung bedienen, sondern vielfach Christen gezwungen sind, wider ihren Willen geschichtetes Fleisch zu essen. Ich habe beispielsweise auS Bütow die Nachricht bekommen, daß es nur dem Eingreifen des dortigen SeminardirektorS zu danken war, daß es jetzt dort Fleisch giebt, das nicht geschächtet war, und Sie erinnern sich vielleicht, daß die Stadt Rheydt an ordnen mußte, daß nur ein gewisser Prozentsatz von Vieh im dortigen Schlachthaus geschächtet werden durste. Zu meinem lebhaften Bedauern, — ich habe das schon öfter ausgedrückt —, bedienen sich auch viele staatliche Armee-Konservenfabriken dieser Schächtmethode. Wenn also die Schächtmethode so ver breitet ist. so ist der Antrag meine- Erachtens nothwendig und mit Freuden zu begrüßen, vorausgesetzt, daß daS Schächten verhältnißmagig thierquälerischer ist, als die Betäubung vor der Blutentziehung; auf die Beantwortung dieser Frage kommt es lediglich an. Nun stehe ich auf dem ketzerischen Stand punkt, daß ich mich auf die Gutachten sehr wenig verlasse. Ich whöre nämlich zu denen, die seiner Zeit die Gutachten, die der Lchsischen Regierung unterbreitet wurden, theilweise gelesen haben, ind ich habe da Gutachten gesunden, in denen die Herren aus- prücklich sagten: „Wir haben zwar niemals im Leben die Thiere chächten sehen, sind aber überzeugt, daß das Schächten eine ganz mgenehme Beschäftigung für das Vieh ist. Ich gebe auch aus die Gutachten deshall nichts, weil hier Gutachten gegen Gut achten stehen (Sehr richtig! rechts); ich gebe aber sehr viel auf das Gutachten der hochachtbaren, aus Sachkennern bestehenden Lchsischen Kommission, die alle Gutachten prüfte und dem Ministerium darüber ein Urtheil abgegeben hat, das der Herr Kollege vr. Vielhaben vorhin Ihrer Aufmerksamkeit unter breitet hat. Ich gebe vor allen Dingen sehr viel auf meine persönlichen Erfahrungen bezüglich des Schächtens, die ich zahlreich habe machen können, weil ich lange Zeit in Sachsen in der betreffenden Bewegung stand. Da muß ich nun sagen, daß daS Schächten, insbeson ere die Vorbereitungen dazu, auf mich in der Regel einen Eindruck gemacht haben, der in mir den Gedanken erzeugte: Das Thier muß eine Qual empfinden, wie sie schlimmer kaum gedacht werden kann. Ich habe nicht bloß grobe Schächtmethodeu beobachtet, sondern auch die An wendung der feinsten und modernsten Maschinen; aber trotz dieser Maschinen ist immer für mich der Eindruck vorhanden gewesen, daß hier eine Quälerei der Thiere bestehe, die nicht weggeleugnet werden könne. Ich habe das Betäuben auch beobachtet und habe gefunden, daß die Wirkung des Betäubens, insbesondere durch die verschiedenen, zum Theil auf dem Tische des Hauses liegenden Instrumente außerordentlich schnell und nachhaltig ist. Wenn ich also alles neben einanderstelle und mit einander vergleiche, so glaube ich, kann ich doch zu folgendem, striktem Schluffe kommen. Die Methode des Schächtens, die Blutentziehung vor der Be täubung kann unter ausnahmsweisen Verhältnissen, wenn das Schächten mit besonderem Geschick durchgeführt wird, und wenn für das Werfen besondere, nicht überall anwendbare Maschinen vorhanden sind, fast schmerzlos sein, während das Betäuben vor der Schlachtung in der Regel, wenn nicht ganz besondere und selten eintretende Zwischenfälle sich hin zugesellen, immer schmerzlos ist. (Sehr richtig! rechts.) Wenn ich aber zu dieser Ueberzeugung komme, muß ich daraus den Schluß ziehen: Der Gesetzentwurf, wie er vorliegt, wie er in Sachsen ähnlich durchgesührt ist, ist eine Forderung der Menschlichkeit. (Bravo! rechts und bei den Antisemiten.) Gewiß hat Herr vr. Lieber recht, wenn er sagt: die Thiere sind nach dem ersten Buche Mose schon, sür uns Menschen bestimmt, wir sollen uns ihrer bedienen zu unserer Nahrung, wir sind Herren über sie; aber wir sind denkende, wir sind fühlende, wir sind christliche Herren; und von diesem menschlichen und christlichen Standpunkte aus muß gefordert werden, daß die mit der Schlachtung verbundene Qual auf ein Mindestmaß zu- rückgeführt werde (Sehr richtig! rechts und bei den Anti semiten) nnd dieses Mindestmaß finde ich eben in der Methode der Betäubung. Deshalb, und nicht etwa auf die antisemitische Agitation hin, hat die sächsische Regierungsich entschlossen, im Jahre 1891 die bekannte Verfügung zu erlassen. M. H., ich kann Ihnen sagen, die sächsische Regierung hat ausgezeichnete Erfahrungen damit gemacht. Wir in Sachsen sind, einschließlich sehr vieler Mitbürger israelitischer Herkunft, durchaus damit zu- : frieden; cs denkt Niemand in Sachsen daran — und wen« Sie Kede des Abgeordneten vr. Oertel über die Schachtsrage. M. H„ ich möchte zunächst einige ganz kurze Bemerkungen über einige Ausführungen meines Herrn Vorredners machen, i Wenn Herr vr. Lieber die Antragsteller ersuchte, künftighin § darauf zu verzichten, ihre Anträge durch Thierschutzrücksichten : zu begründen, so möchte ich diese Begründung für mich persönlich ' und für diejenigen meiner Freunde, die auf meinem Standpunkte i stehen, durchaus in Anspruch nehmen. Für mich sind in der i ganzen Frage lediglich Rücksichten des Thierschutzes maßgebend. Herr vr. Lieber hat denn wohl, in etwas zu umfassender Weise, ' der Regierung das Recht bestritten, irgendwie in religiöse Ge bräuche einzugreifen, auch dann, wenn diese dem allgemeinen Empfinden widersprechen. Wenn Herr vr. Lieber diese Aeußerung so allgemein gemeint hätte, wie er sie ausgesprochen hat, so würde er der königlich sächsischen Regierung einen sehr starken Vorwurf inS Gesicht geschleudert haben (Sehr richtig! recht-), über den sie sich aber meines Erachtens gewiß leicht hin- wegsetzen wird, weil sie in Uebereinstimmung mit der über wiegenden Mehrheit des sächsischen Volkes überzeugt ist, nach Recht und Gewissen gehandelt zu haben. (Bravo! rechts.) Dann möchte ich den Herren vr. Kruse und Rickert, die sich auf die Gu tackten bezogen haben, entgegnen, daß diese Gutachten, die ich eingehend studirt und geprüft habe, zwar auf Beobachtungen beruhen und Anspruch auf eine gewisse Beachtung haben; aber das werden die Herren mir zugeben müssen: Gutachten steht hier gegen Gutachten. (Sehr richtig! rechts.) Die Thier schutzvereine haben eine Menge Gegengutachten eingebracht, die dasselbe Recht aus Beachtung haben wie jene (Sehr richtig! rechts), und Herr Rickert möge so freundlich sein, auf den ihm politisch sehr nahestehenden Herrn Professor Hoffmann von der thierärztlichen Hochschule in Stuttgart zu rekurriren, der ihm gewiß sagen wird, daß das Schächten nach seiner persönlichen Ueberzeugung eine arge Thierquälerei sein kann und in der Regel ist. (Hört! hört! rechts.) Ich sehe, daß Herr Hoffmann mir lächelnd zustimmt. Das Gutachten des Herrn Hoffmann ist um so wichtiger nnd entscheidender, als Herr Hoffmann Mit glied deS Vereins zur Abwehr des Antisemitismus ist und sich als solcher offen bekannt hat. (Heiterkeit und Sehr gut! rechts.) Herr Rickert findet also in ihm einen ihm doppelt nahe stehenden Freund. Herr vr. Kruse sagte dann: „Wenn Sie Thierschutz durchführen wollen, müssen Sie alles Mögliche, unter Umständen auch die Jagd verbieten." Ja, m. H., ich rief dem Herrn Abgeordneten zu: Wir unsererseits wären sehr gern ge neigt, gewissen Leuten, bei denen die Jagd nur Thierquälerei ist, das AuSüben derselben zu verbieten. (Heiterkeit und Sehr richtig! rechts.) Wenn ich aus eigener Anschauung manchmal die Herren Berliner Sonntagsjäger ihre Thierquälerei ausüben sehe, so kommt mir allerdings der Wunsch, wenn es möglich wäre, hier einen Befähigungsnachweis zu verlangen (Sehrgut! rechts) und vom Thierschutzstandpunkt aus diese Jagdquälerei etwas zu verbieten. Der Herr Abg.Rickert hat geglaubt, einen kraftvollen Schlag gegen die sächsische Regierung zu führen, indem er den Minister v. Nosttzi-Wallwitz vom Jahre 1882 gegen seinen Nach folger vom Jahre 1891 ausspielte; auch dieser Schlag wird von der sächsischen Regierung und dem jetzigen Herrn Minister des Innern nicht allzu schwer empfunden werden. Wir Sachsen, Herr Abg. Rickert, haben nämlich die Eigentümlichkeit, etwas hinzuzulernen (Heiterkeit); wir befinden uns nicht in der unangenehmen Lage mancher Herren außerhalb dieses Hauses, die weder etwas vergessen, noch etwas lernen können und daher geistiger Versteinerung allmählich verfallen. (Große Heiterkeit und Sehr gut! rechts; oh! links.) Wenn endlich der Herr Abg. Rickert den an der Spitze des preußischen Staatsministeriums stehenden Fürsten Hohenlohe und den Vizepräsidenten vr. v. Miquel gegen die sächsische Regierung ousspielte, so wird auch dieses Unterfangen kaum auf irgend welche Beachtung stoßen, sondern gewiß an den betreffenden Stellen mit derselben Heiterkeit ausgenommen werden, wie es in diesem hohen Hause ausgenommen worden ist. (Sehr gut rechts.) Nun aber zu der Frage selbst! Gerade hier gilt es, m. H., einen ganz vorurtheilslosen und unbedingt klaren Stand punkt einzunehmen. Für mich kommt der Antisemitismus hier durchaus nicht in Frage, sogar nicht einmal das Schächt- verbot als solches. Das ist für mich lediglich eine Begleit erscheinung, eine zufällige Folgeerscheinung dessen, was der An trag will, was in Sachsen längst durchgeführt ist. Da fragen wir uns zunächst: Ist denn die sogenannte Schächtmethode — ich bitte Sie, das nicht rituell aufzusasscn, sondern immer als die > > > bL. Jahrgang."" --- — > - — . I Inserat« werden btS vormittag tt llhr . aa«» Avpifgg 28 Wtsvis »angenommen. Preis für die Spaltzeil- IS Pfg. iXZHzD VT" «uherhalb de, Landg-richtSb-zirtt 1-> Pfg. ! LWV Erscheint jLen Wochentag Ab mdS .Ihr für den /l/o EH/ anderen Lag. Preis vierteljährlich S M. 2S Pfg. s- VS» j zweimonatlich 1 Mk.bO Pfg. m «mwonatlich7öPig.