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AmtSAlM W die rsuigli-m M Wüschen Behörden za Freiberg Md Brand. Verantwortliche Leitung Ver Redaktion: Georg Burkhardt. 166. Erscheint jeden Wochentag Abends '/,6 Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 2b Pfg. "» --- 5L Jahrgang. Donnerstag, den 20. Juli. Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr E angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. ! I AEWnH Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 16 Pfg. h LRIV v» Weidauer. I L 33/97 Nr. 10. I. V.: Ass. Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht. I V 8vUt»ck1«r, Alt L. 16/98 Nr. 45. Brand, am 17. Juli 1899. Brand, den 19. Juli 1899. 811k«rm«M», Gerichtsvollzieher. Die Abwesenheitsvormundschaft über den Schuhmacher August Hermann Kunze aus Reichenbach bei Großvoigtsberg hat sich erledigt. Königliches Amtsgericht Freiberg, am 15. Juli 1899. Die auf Freitag, den St. Juli a. e., in Brand anberaumte Versteigerung findet Nicht statt. Der Bürgermeister. Stadtverordnetensitzung den S1. Juli 189» Abends 6 Uhr. 1. Rathsbeschluß, Ankauf der Bürgerfeldparzelle Nr. 1833 um 17 Mk. pro Ar betr. 2. Bericht des Finanzausschusses über 1. Verwilligung von 820 Mk. für Straßrnentwässerung «nd Anlage einer Schutzinsel auf der Annabergerstraße betr. 2. Verwilligung von 320 Mk. für Straßenentwäflerung auf der Silberhofstraße betr. 8. Verwilligung von 1400 Mk. für Fußwegherstellungen auf der Jungestraße betr. 4. Verwilligung von 1570 Mk. für Herstellung der Fahrbahn auf der oberen Garten straße betr. 3. Bericht de» Verfassungsausschusses über 1. Annahme der von dem verstorbenen Oberlehrer a. D. Nüster zu Gunsten deS Gymnasiums und der Mädchenbürgerschule gemachten Stiftungen betr. L Genehmigung deS mit vr. Droßbach in Kleinschirma abgeschlossenen Kaufvertrag? über 8000 oMtr. Areal von Parzelle 2348, auSgerissener Teich, L 25 Pfg., Ueberlastung des UeberlaufSwassers vom Niclasborn und Verwilligung von 6400 Mk. für die Gaszuleitung nach der künftigen Fabrikanlage desselben u.s. w. betr. Bekanntmachnng für Brand. Die Königliche Amtshauptmannschaft Freiberg hat genehmigt, daß am Sonntag, den 23» Juli l. I. anläßlich des an diesem Tage stattfindenden Schützenfestes auf der Festwiese der öffentliche Handel mit allen Backwaaren, insoweit dieselben nicht schon unter 4 a der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung vom 18. Juli 1892 fallen, ingleichen mit Obst, Fisch- UNd sonstigen Etzwaaren, sowie die Beschäftigung von Hilfspersonal in derartigen Gewerbe betrieben außer in den allgemein festgesetzten Stunden auch in der Zeit von nachmittags 5 bis 10 Uhr stattfinden soll. Verpachtung. DaS dem Hospitale Set. Johannis gehörige vormals Nritbert'sche Grundstück, Brand- Kataster Nr. 86 für FreibergSdorf, soll vom 1. Oktober dieses JahreS ab im Ganzen ander weit verpachtat werden. Das Grundstück besteht au» Wohngebäude, Stall- und Schuppengebäude, Garten und Feld. Im Wohngebäude befinden sich drei für gesonderte Vermiethung geeignete heizbare Stuben und vier Kammern, außerdem ist für jede der drei Miethparteien besonderer Bodenraum im Dach geschoß vorhanden. Pachtliebhaber werden aufgefordert bis Sonnabend, de« SS. Juli t»SS ihre Gebote schriftlich oder mündlich im Rathhause, Zimmer Nr. VI abzugeben. Freiberg, den 15. Juli 1899. Für die Inspektion deS Hospitales Sct. Johanni». Der Stadtrath. „ vr. 8«lir««ck«r.Fhrg. angewiesen, in der bisherigen Betriebsweise keine iAenderung ein treten zu lassen. Auch wegen dieser fortgesetzten Zuwiderhandlung wurde Anzeige erstattet, und es sind alsdann der betreffende Besitzer vom zuständigen Amtsgericht mit 50 und der Werk führer mit 20 Mk. bestraft worden. Bevor noch in dieser Angelegenheit die gerichtliche Entscheidung gefällt worden war, hatte der Besitzer der Holzschleiferei ein Gesuch an die Polizeibehörde gerichtet und darum gebeten, es möchte von Bestrafung seiner Person wegen Gesetzesübertretung abgesehen werden, da er in dem guten Glauben gehandelt habe, daß die Anlage einer Hilfsdampskraft die Vorschriften über Sonn tagsruhe nicht beeinträchtige, weil er jedem seiner Arbeiter 24 Stunden Ruhe gewähre. Ueberdies aber stellte er gleichzeitig den Antrag, daß ihm gestattet werden möge, den Stillstand seiner Holzschleiferei an Sonntagen nur auf die Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr Abends zu beschränken und außerdem jährlich an 20 Sonntagen ausschließlich die Wasserkraft zu benutzen. Dieser Antrag wurde damit begründet, daß in einem anderen Bezirke des Königreichs Sachsen in einem ähnlichen Falle Sonntagsarbeit gestattet worden sei. Aus Anlaß dieses Gesuches hatte die In spektion eingehende Erörterungen anzustellen, außerdem wurde aber auch durch die Königliche Kreishauptmannschaft zu Dresden bezüglich der durchschnittlichen Stärke der Wasserkraft ein Gut achten von der Straßen- und Wasserbau-Inspektion eingeholt, da die nachgesuchte Genehmigungsertheilung zur Sonntagsarbeit davon abhing, daß die Holzschleiserei vorwiegend durch Wasserkraft be trieben werde. Abgesehen hiervon waren die Vorschriften der Ministerialverordnung vom 16. März 1895 — 2711 d' — Aus- führnngsbestimmungen über die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe betreffend, unter 11 Ziffer 5 zu beobachten, wonach Ausnahmen in der Regel für größere Betriebe, die zwar vorwiegend mit Wind oder unregelmäßiger Wasserkraft arbeiten, sich daneben aber ständig einer Hilfskraft bedienen, sofern diese Hilfskraft an Werk tagen beim Versagen der Wind- oder Wasserkraft die Fortführung deS Betriebes in einem nicht wesentlich beschränkteren Umfang ermöglicht, nicht zulässig sind. Daß diese Voraussetzungen auf den vorliegenden Fall nicht zutrafen, wies die Gewerbe-Inspektion durch folgende Darlegung nach: Die Anzahl der Pferdestärken-Stunden, welche der Holz schleiferei bei ausschließlicher Verwendung der Wasserkraft zu Ge bote stehen, berechnet sich auf 599040, das sind 78 Pferdestärken an 320 Tagen zu 24 Stunden, wenn man annimmt, daß seit dem Inkrafttreten der reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Sonn tagsruhe im Gewerbebetriebe vom U April 1895 der Betrieb der Schleiferei außer an den 300 Werktagen im Jahre noch an 20 Sonntagen gestattet gewesen wäre. Die Anzahl per für den Bürgerfeldverpachtung. Die 29,7 nr große Bürgerfeldparzelle Nr. 1967 deS hiesigen Flurbuchs, in der Nähe der Zuger Flurgrenze gelegen, ist vom 1. Oktober 1899 ab anderweit zu verpachten. Pachtangebote werden bis ZUM 31. J«tt 189» schriftlich oder mündlich an RathSstelle — Zimmer Nr. V — erbeten. Freiderg, am 17. Juli 1899. Der Stadtrath. vr. lSvdravckvr. Mllr Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über bas Vermögen des Fleischermeisters Karl Friedrich Lauge in Mulda ist nach Abhaltung deS Schlußtermins und beendigter Schlußvertheilung aufgehoben worden. Braud, den 17. Juli 1899. den meisten Cigarren-Fabriken des Bezirkes die Mittagspause die selbe Dauer. Demgegenüber kann nicht unerwähnt bleiben, daß in einer Anzahl kleiner Anlagen auch übertrieben lange Arbeitszeiten beobachtet worden sind. Hauptsächlich waren es Oel-, Schneide- und Getreidemühlen, in denen sich die Arbeiter bei den Revisionen den Inspektions-Beamten gegenüber über zu lange Arbeitszeiten beklagten. So versicherte unter Anderem ein Oelmühlenarbeiter, daß er seit 21 Jahren in ein und demselben Betriebe täglich von 6 Uhr früh bis nachts 12 Uhr habe arbeiten müssen, und zwar für den geringen Lohn von 6,70 Btt. für die Woche, neben freier Kost und Schlafstätte. In anderen derartigen Betrieben wurde eine tägliche Arbeitszeit von früh 4 bez. 5 Uhr bis 10 Uhr abends in Erfahrung gebracht. Daß diese andauernde lange Arbeitszeit den Arbeitern nicht erwünscht ist, geht auch daraus hervor, daß sie die Inspektions-Beamten fragten, ob hiergegen nicht von Gesetzeswegen eingeschritten werden könnte, worauf sie nach dem gegenwärtigen Stande der Sache abschlägig beschieden werden mußten. Vortheilhaft wäre es in dieser Hinsicht vielleicht, wenn auch für die Arbeiter über 16 Jahre eine Begrenzung der Arbeitszeit oder wenigstens eine Minimalruhezeit vorgeschrieben würde, damit nicht einzelne Arbeiter jahrelang in übermäßiger Weise zur Arbeit herangezogen werden können. Zuwiderhandlungen gegen Z 105 d ff. der Gewerbeordnung, betreffend die Beschäftigung von Arbeitern an Sonntagen, sind zweimal in Holzschleifereien und einmal in einer Getreidemühle zur Kenntniß der Inspektion gelangt, und es ist hierüber den zu ständigen Polizeibehörden Anzeige erstattet worden. In dem einen Falle war in einer Holzschleiferei die Ruhe zeit an den Sonntagen anstatt aus 24 nur auf 12 Stunden be messen und an einem Bußtage, sowie am Todtenfestsonntage die Arbeit nur 18 bez. 12 Stunden unterbrochen worden. Außerdem konnte das gemäß § 105 e Abs. 2 der Gewerbeordnung zu führende Verzeichniß nicht vorgelegt werden. Durch Urtheil des Schöffengerichts wurden der Prokurist und der Werkführer dieser Holzschleiferei mit 12 bez. 13 Mk. bestraft. Im anderen Falle ergab sich in einer Holzschleiferei, deren im Jahresdurchschnitt zur Verfügung stehende Wasserkraft durch eine neu angelegte Dampskraft weit übertroffen wird, daß seit Benutzung der letzteren der Betrieb daselbst Sonntags nur 12 anstatt 24 Stunden unterbrochen worden war. Obwohl nun bei der Revision diese Art der Sonntagsarbeit als unzulässig be zeichnet werden mußte und deshalb sofort Anzeige an die zu ständige Polizeibehörde erstattet wurde, ließ sich der Besitzer nicht abhalten, späterhin, genau wie vor der Revision, Sonntags zu arbeiten. Er hatte sogar den Werkführer der Schleiferei schriftlich Ars dem 1898er Iahres-Kerichte der König!, siichf. Semrdeins-ektiou. (Bezirk Freiberg.) 6. Arbeiter im Allgemeinen. Bei der Arbeiterzählung des Berichtsjahres betrug die Gesammt- zahl der über 16 Jahre alten Arbeiter 7901 oder 373 mehr als im Vorjahre. Die meisten Arbeiter beschäftigten die Industrie der Holz- und Schnitzstoffe (2158), das Hütten- und Salinenwesen (1120), die Papierindustrie (875), die Industrie der Maschinen, Werkzeuge rc. (857), die Industrie der Nahrungs- und Genußmittel (542), die Metallverarbeitung (538), die Industrie der Steine und Erden (480) und die chemische Industrie (433). Die Zahl der über 16 Jahre alten Arbeiter in den übrigen Industriezweigen stellt sich wesentlich niedriger. Die größte Zunahme an erwachsenen Arbeitern entfällt auf folgende 3 Gruppen: Sonstige Industriezweige mit 137, Maschinen, Werkzeuge rc. mit 110, sowie Hütten- und Salinenwesen mit 105 Personen. In den anderen Jndustriegruppen sind bemerkens- werthe Aenderungen nicht eingetreten. In der Arbeitszeit, die im Allgemeinen nach Abzug einer ein stündigen Mittagspause und je einer halben Stunde für Frühstück und Vesper 10 Stunden beträgt, sind Verkürzungen nicht vor genommen worden. Auf den fiskalischen Hüttenwerken in Mulden hütten und Halsbrücke ist sie in einzelnen Betriebszweigen, wie beispielsweise in den Arsenikhütten, nur achtstündig. Innerhalb 24 Stunden findet daselbst dreimaliger Schichtenwechsel statt, und die Schichteintheilung bez. Schichtdauer ist folgende: früh von 6 Uhr bis 2 Uhr nachmittags, von 2 Uhr nachmittags bis 10 Uhr abends und von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh. Die Pause in der Hälfte der Schicht ist einstündig. Ein Arbeitgeber, welcher der Verkürzung der Arbeitszeit ein gewisses Interesse entgegengebracht hatte, weil er glaubte, daß die Arbeiter bei kürzerer aber intensiverer Arbeit dasselbe leisten würden, wie bei längerer Arbeitszeit, theilte dem Berichterstatter mit, daß er in dieser Annahme doch zu leichtgläubig gewesen sei, und daß er jetzt, nach den in diesem Punkte gemachten Er fahrungen, doch die Ueberzeugung habe gewinnen müsfen, daß die Arbeiter bei verkürzter Arbeit nicht dasselbe zu leisten vermöchten wie bei der allgemein üblichen 10stündigen Arbeitszeit. In einer größeren neuerbauten Stuhl-Fabrik des Bezirkes ist die Mittagspause für alle Arbeiter auf 1^ Stunde festgesetzt worden; auch hat in allen Betrieben der Feinmechanik, sowie in 3. Ergänzung deS Regulatives über Benutzung der Hunde als Zugthiere betr. 4. Pensionirung des Krankenhausverwalters Meyer für den 30. Septembers betr. 5. Vertrag mit dem Hausbesitzer Keller wegen Arealaustausch an der oberen Lange- gasse betr. 4. Bericht über einen mit Johann Carl Sehme abzuschließenden die Errichtung einer thermischen Vernichtun gs- und Verarbeitungsanlage von Thiercadavern u.s.w. betreffenden Vertrags und in Verbindung hiermit 5. Bericht des Finanzausschusses Verkauf der zum Silberhof gehörigen Parzelle Nr. 2462 zwecks Anlegung einer Cavillerei an denselben betr. Freiberg, am 19. Juli 1899. Mehrvtetnngstermin. Für die zum Nachlasse deS Gutsbesitzers Karl Ernst Richter in Weigmannsdorf gehörigen Grundstücke Fol. 41, 77, 121 und 129 des Grundbuchs für Weigmannsdorf nebst vollständigem Inventar und Vorräthen sind 18000 M. geboten worden. Die Grundstücke sind 11 da 95,7 ar --- 21 Acker 181 oRuthen groß, mit 259,36 Steuer einheiten belegt und unter Berücksichtigung eines Auszugs und einer Herberge, die darauf lasten, ortsgerichtlich auf 18 695 M. geschätzt. Eine darauf ruhende Hypothek von 3000 M., die zu 4°/<> zu verzinsen ist, ist mit zu übernehmen. Das Inventar und die Vorräthe sind auf 2823 M. 20 Pfg. geschätzt. Wer ein höheres Gebot zu thun bereit ist, wird aufgefordert, dies vor dem unterzeichnetes Gerichte spätestens Montag, den 7. August 189», früh 8 Uhr schriftlich oder mündlich abzugeben. Brand, am 17. Juli 1899. Das Königliche Amtsgericht. I. L. 13/99. I. V.: Ass