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ml- Taaeblaü Ml- TagMaü > SL Jahrgang. Dienstag, de« 6. Jimi. j Amrvlw Kl die «uiglichm md Mtis-ea BePrdm za Fenders in» «ms». Beremt»artlich« L«tt««s der «edaktton: Gear« »««khar-t. Inserat« werde» bi» vormittag 1t M>r 1 angenommen. Brei» für di« Spaltzeil« IS Pfg. I «utzerhalL de« Landgrrtchtdbezirk, 15 Pfg. A/» 8LLO «rschemt jeden Wochentag «b-uds '/.«.ihr für de» /d L^O. oberen tag. »rei, vtertrljührlich LMt. SbPsg. ^«monatlich 1Mk.bO Pfg. LLimnonatIich7bP^ stattfinde«. - Nachmittags von 3—4 Uhr, die tztevisto« der Geimpften dagegen Vormittag« von 11— /,12 «hr im Kaufhause (1. Stockwerk) Die Sparkasse z« Lichtenberg verzinst alle Spareinlagen mit 3^'1 vom Hundert und gewährt Darlehne gegen Hypothek, Bürgschaft, oder auch gegen Hinterlegung von Wertpapieren unter günstigen Bedingungen; sie expebirt für Einlagen und Rücknahmen alldienstags von 2—6 Uhr. Die Sparkasscn-Verwaltung. ÖrüuuvI. Die Stadtpott,eib-HSrd«. L.aUn«. Zrnr. Die ««entgeltliche« öffentliche« Jmpftingen betreffend. Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen für den hiesigen Stadtbezirk Mittwoch, den 14. Juni dieses Jahres «ü» werden in den Monate« Anni und An« . ^21 dieses BlatteS verfügte Sperrung des CommunicationswegeS von Mnlda nach Hauenstein innerhalb Muldaer Sttttergntsflur wird bis s. Anni verlSngert. Ureiverg, den s. Juni 1899. aönigliche Amtshauptmanuschaft. Ldr. vermiethung. . UN Mdgeschoß des Kaufhauses hier an der Kaufhausgaffr befindlichen Hinteren Räunu, die bisher vom Herrn Fuhrwerksbesitzer Ulbricht hier als Wagen- und Lagerschuppen benutzt worden sind, werden vom 1. Juli 1899 ab miethfrei. ihre Gchott Äs"^"' sreiwerdenden Räumlichkeiten ermiethen wollen, werden gebeten, .. , »UM 10. Juni 1»8S Ichrrstlich oder mündlich an RathSstelle — Zimmer Nr. V — zu eröffnen. Treibers, am 81. Mai 1899. Der Stadtrath. LZ». Mllr Jmpfpslichtig find im Jahre 1899 außer den in § 1 Ziffer 1 des ReichsimpsgesetzeS vom 8. April 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder impfung noch besondere Termine werden auberaumt werden, ». alle im Jahre 1898 geborenen Linder und d. di« in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht oder ohne Erfolg genügt haben, oder der Jmpfrevision entzogen geblieben sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben. Wir fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren impf- pflichtige« Lindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behufs Vornahme der Erst impfung und ihrer Controle zu erscheinen, oder spätestens in denselben, wenn dies nicht schon an RathSstelle (Rathhaus, Polizeimeldeamt) geschehen, die autzerhalb der öffentliche« Jmpftermine ausgestellte« Impfscheine oder Jmpfbefreiungszeugnifse der Impf- behorde vorzulegen. Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listenführer ein Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort deS Impflings, sowie Namen Stand und Wohnung des Vaters — bei außerehelichen Kindern der Mutter, des Pflegevaters oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, daß nach Z 14 des ReichsimpsgesetzeS vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche — für den Fall, daß sie ihre impfpflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Terminen bringen — den ihnen deshalb Miegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, der Jmpfbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe bis zu 20 Mark, sowie daß diejenigen, deren Kinder bez. Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft brs zu 8 Tagen zu bestrafen sind. Gleichzeitig geben wir die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge unter D -«r strengsten Nachachtung hiermit bekannt. Treibers, am 2. Juni 1899. häufigen Schiffsverkehr zwischen den einzelnen Eilanden unter halten. Unter einer zielbewußten Verwaltung steht den Inseln sicherlich eine große wirthschastliche Zukunft bevor. Die oben erwähnten Palau-Inseln oder West-Karolinen sind eine Gruppe von 26 hügeligen, meist schmalen, von Korallen riffen umgebenen und stark bewaldeten Inseln, mit 456 gkm Fläch«. Die größte derselben, Babelthuap, umfaßt 300 gkm und zählt etwa 8000 Einwohner. Das Klima ist gesund und wird durch erfrischende Winde gemäßigt. Der Boden ist fruchtbar und gut bewässert. Das Meer wimmelt von Fischen, auch Trepang findet sich vielfach, ebenso Seekrebse, Schildkröten und Schal- thiere. Die Bevölkerung, gegenwärtig ungefähr 10000 Seelen, besteht aus kupferfarbigen Malayen; das TLttowirren ist allgemein. Aus der Geschichte der Karolinen-Inseln sei Folgendes erwähnt: Die erste der Karolinen-Inseln fand 1525 der Portugiese Diego da Rocha. Später entdeckten spanische Seeleute verschiedene dieser Inseln, u. A. 1686 der spanische Admiral FranceSco Lazeano die Gruppe Faraulep, die er zu Ehren seines Königs Carolina nannte, ein Name, welcher später auf den ganzen Archipel übertragen wurde und den ebenfalls eingeführten Namen Neu-Philippinen bald verdrängte. Nach mehreren gescheiterten Versuchen (1710—1731), die Bewohner zu Christen zu machen, wurde der Archipel thatsächlich von den Spaniern wieder aufge geben, sodaß die Kenntniß selbst der schon besuchten Inseln fast wieder verschwand. Erst seit Anfang unseres Jehrhunderts lieferten russische, französische und vor Allem deutsche Forscher (Chamisso, Kubary, Herrnsheim u. A.) genauere Beschreibungen. Trotzdem und obgleich fast nur deutsche Interessen auf den Karolinen vertreten waren, erhob 1875 Spanien Ansprüche auf die Inseln, welche jedoch von Deutschland und England zurück gewiesen wurden. Als aber die deutsche Regierung ün August 1885 die Karolinen selbst zu besetze» beabsichtigte und am 24. August Ueber die in Rede stehenden Inselgruppen set folgendes mit- getheilt: Die Karoline« liegen im Großen Ocean zwischen 0 bis 10* nördl. Breite und 132 bis 163° 50' östl. Länge. Die Spanier unterscheiden West-Karolinen, nämlich die Palau-Inseln und die Aap-Gruppe, ferner die Centtal-Karolinen und die Ost-Karolinen. Alle zusammen umfassen etwa 1450 akm mit 36000 Einwohnern, darunter 865 Weiße. Die eigentlichen oder Central-Karolinen, an Zahl gegen 500, sind größtentheils niedrige Korallenriffe. Die Landfauna ist wahrscheinlich arm, aber die Küstenfauna ist sehr reich. Die Bewohner gehören der mikronesischen Raffe an. Außer den Palau-Inseln sind von Wichtigkeit nur die vier hohen, von Korallenriffen umgürteten und mit guten Binnenhäfen ver sehenen Inseln, nämlich von West nach Ost: 1) Dap, 1625 ent deckt, 207 gLm umfassend, mit 3000 Einwohnern, unter denen sich 1856 spanische Missionare niedergelaffen haben. 2) Rüg, 1824 entdeckt, ein Korallenriff von 132 gkw, mit 12000 Ein wohnern. 3) Ponape, 1852 bis 1856 durch den amerikanischen Missionar Gulick genau untersucht, 340 gkw groß, ein bis 870 m aufsteigender, durch Verwitterung fruchtbarer Basaltfels, mit reißenden Bächen, theils wilder, theils paradiesischer Landschaft. Die Einwohner, deren Zahl seit der Blatternepidemie von 1854 nur noch 2000 beträgt, sind regsam, im Handelsverkehr sehr klug; in ihrer Sprache wird seit 1857 gedruckt. Ueberall findet man Ruinen alter Bauwerke, die einer früheren Rasse anzuge hören scheinen. 4) Kusai, 1804 entdeckt, 110 gkm groß, etwa 600 m hoch, eine schöne, stark bewaldete Insel, hat gute Häfen und eine amerikanische Missionsstation, aber nnr noch 400 Ein wohner, die zum größten Theile auf der kleinen Insel Lele wohnen. Der deutsche Handel auf den Karolinen ist durch ver schiedene Firmen vertreten; den besonders wichtigen Koprahandel hat vornehmlich die deutsche Jaluit-Gesellschaft (mit dem Sitze in Jaluit, Marschall-Inseln) in den Händen, welche eine Reihe von Faktoreien besitzt. Die Bewohner sind kühne Seefahrer, die Erwerbung uener Kolonien. In der Thronrede zur Eröffnung der -spanischen Cortes (2. Juni) ist ein deutsch-spanisches Abkommen angekündigt worden, dem zu Folge Spanien den Rest seines Kolonialbesitzes im fernen Dsten, nämlich die Karolinen-, Palau» und Mariannen» Jnseln an Deutschland verkauft. Das ist eine höchst erfreuliche und überraschende Kunde. Es war offenbar eine lange stille diplomatische Thätigkeit erforderlich, um einen solchen Erfolg zu erzielen, der die alte Hoffnung, daß wir doch noch einmal in den Besitz der einst vom Fürsten Bismarck vergeblich für Deutschland in Anspruch genommenen Karolinen kommen würden, noch weit übertrifft. Das VerkaufS-Objekt stellt den Rest des spanischen Kolonialreichs in der Südsee dar, dessen Werth für das Mutter land natürlich nach dem Verluste der Philippinen stark vermindert worden war. Der Entschluß, diesen Rest zu veräußern und alle Kräfte nach dem schweren Unglück deS vergangenen Jahres auf daS Mutterland zu konzenttiren, ist durchaus begreiflich und klug; hoffentlich wird er von den Cortes gebilligt werden. Auf der anderen Seite genügt ein Blick auf die Karte, um zu zeigen, welchen Werth die neue Erwerbung für die Abrundung unseres Kolonialbesitzes in der Südsee hat. Karolinen-, Mariannen-, Palau-, Marschall-Inseln, Bismarck-Archipel und Neu-Guinea bilden eine geschlossene Gruppe, und außerdem ist der Zuwachs zu unserm alten Besitzstände dort noch deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil es sich um bereits kultivirte Inseln handelt, die zum Theil mit besseren Häsen ausgerüstet sind, als uns bisher zur Verfügung standen. Wir dürfen daher den Vertrag mit Recht als das Ergebniß einer weitausschauenden Politik betrachten, die nun wohl auch von den Kurzsichtigsten verstanden werden wird und dazu beitragen mag, die llebereisrigen zu zügeln. Staatssekretär von Bülow hat sich durch die günstige Durch führung dieser Abomchung jedenfalls ein großes Verdienst erworben. Verhaltungsvorschriften Mr die Angehörige« der Impflinge. KL. Aus einem Haus«, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphth«itts, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrsche«, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 S. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 8 w. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung der Impflinge die wichtigste Pflicht 8 — Wenn das tägliche Baden deS Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigste«- die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht. 8 » Die Nahrung deS Kindes bleibe unverändert. K ». Bei günstigem Wetter darf dasselbe inS Freie gebracht werden. Wan vermeide im Hoch sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. 8?» Die Impfstellen sind mit größter Sorgfalt vor dem Aufreib«», Zerkratzen und vor Be schmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sei», damit sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage an kleine Bläschen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündungshofe umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten «iqe klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrockneu, der nach 3 bis 4 Wochen von selbst abfällt. Die Einnahme der Lymphe zum Zwecke der weiteren Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Rachtheil. Wird sie unterlassen, so pflege« fich die Pocke« von selbst zu öffnen. ß s Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpfpocken ist ein Verband überflüssig; falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn di« Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten oder noch bester mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinewandläppchen. Bei jeder erheblichen nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen. 8 K» An einem im Jmpftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur Nach schau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage den Impfschein Der letztere ist sorgfältig zu verwahre». 8 H Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder woi in ocm Hause eine ansteckende Krankheit herrscht, (8 1), nicht in das Jmpflokal gebracht werden, so haben die Eltern oder deren Bettreter dieses spätestens am TermmStage dem Jmpfarzte anzu- zeigen. . . Erledigt hat sich die auf den 6. Juni a. c. in Berthelsdorf anberaumte Versteigerung. Brand, den 5. Juni 1899 Gerichtsvollzieher. Erledigt hat sich die auf den 7. Juni a. c. in St. Michaelis anberaumte Versteigerung. Brand, den 5. Juni 1899. ßttldormsiu», Gerichtsvollzieher.