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Die städtische Sparkasse Oederan Nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei s, eventuell 3'/, "/o Verzinsung an. Dieselbe gewährt Lombard- (Faustpfand) Darlehne gegen Hinterlegung von Staats- und mündelsicheren Credit-Papieren, sowie Sparkassenbüchern zu Mässigem bis aus Weiteres V, °/o niedrigeren Zinsfüße als die Reichsbank. Expeditionszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jedem Werktage. Die Sparkasse expedirt auch schriftlich. Auktion in Oberschaar. Freitag, den 16. Juni 1899 Bormittag- 1» Uhr soll 1 Sopha und 1 Melder- sekretär versteigert werden. Versammlungsort: Gasthof daselbst. Ureiberg, den 14. Juni 1899. Sekr Llaiavriubvrsor, G -D Die Sparkaffe z« Lichtenberg verzinst alle Spareinlagen mit 3^4 vom Hundert und gewährt Darlehne gegen Hypothek, Bürgschaft, oder auch gegen Hinterlegung von Werthpapieren unter günstigen Bedingungen; sie expedirt für Einlagen und Rücknahmen alldienstags von 2—6 Uhr. Die Sparkassen-Verwaltung. Deutschland in China. Die Betheiligung des deutschen Kapitals an der wirthschaft- lichen Ausschließung Chinas nimmt allmählich festere Gestalt an. Zunächst ist der deutsch-englische Vertrag über den Ban einer Eisenbahn von Tientsin nach Tschinkian perjektgeworden. Ans dem Keichstase. vd. Berlin, den 18. Juni. Zu Anfang wurde heute ein recht flottes Tempo eingehalten. Die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Verwendung von Mittelndes Reichsinvalid enfondS fü rKriegSvete ranen ging glatt und debatteloS vorüber und schloß mit einstimmiger Annahme ab. Und ähnlich, wenn auch nicht ganz so schnell, ging eS mit der dritten Lesung des Hypothekenbank-Gesetzent wurfs, der gestern schon in zweiter Lesung durch En bloc-An- nahme erledigt worden war. Die Redner der verschiedenen bürgerlichen Parteien — die Sozialdemokraten verhielten sich hierbei vollkommen passiv — legten in der Generaldiskussion nur kurz ihren prinzipiellen Standpunkt dar, um schließlich anzuer kennen, daß trotz mannigfacher Bedenken die Vorzüge überwögen. Wenn auch die in dem Gesetz ausgesprochenen Beschränkungen der Rechten nicht weit genug, der Linken dagegen zu weit gingen, namentlich in Bezug auf die Konzessionspflicht, so stimmten des halb doch schließlich Alle zu, namentlich mit Rücksicht darauf, daß «S im höchsten Grade wünschenSwerth erscheint, daS Gesetz zugleich «8 dem Bürgerlichen Gesetzbuche in Kraft treten zu lasten. Auf die EpezialdiSkussion wurde unter diesen Umständen verzichtet, und daS Gesetz gelangte zur unveränderten Annahme. Die Situation änderte sich jedoch gründlich, als der dritte Punkt der Tagesordnung, die dritte Berathung des Jnvaltdenversicherungsgesetzes, in Angriff genommen wurde. Hier gelangte man nicht über dre Generaldiskussion hinaus, dw einen bedeutenden Umfang annahm. Das größte Interesse beanspruchten hierbei natürlich die Erklärungen der Redner von den beiden äußersten Flügeln. Die Konservativen v. Löbell und v. Staudy verhehlten nicht, daß ihnen die Zustimmung zu dem Gesetze sehr schwer falle, namentlich wegen der Schaffung der Rentenstellen, wenn diese auch außerordentlich abgeschwächt worden seien und sonach die größten Bedenken bei Seite gestellt werden könnten; der Ausgleich, der sich als eine absolute Noth wendigkeit hinstelle, sei eS, der sie veranlasse, für das Gesetz mit schwerem Herzen einzutreten, obschon ihnen dieser verwässerte Ausgleich durchaus nicht genüge und sie die feste Zuversicht aus- drücken wüsten, daß bei nächster Gelegenheit an dem Gesetz weitere Verbesserungen vorgenommen werden. Ministerialdirektor v. Woedtke beeilte sich, die Versicherung abzugeben, daß an der Vervollkommnung des Gesetzes weiter gearbeitet werden solle. ES scheint also, daß wir noch so manche Novelle zum Wapperl- gesetz erhalten werden; wann wird es wohl endlich zur Ruhe kommen? Mit ähnlich süßsaurer Miene wie die äußerste Rechte erklärte sich die äußerste Linke, die bekanntlich s. Zt. gegen daS ihr nicht weit genug gehende Hauptgesetz gestimmt hatte, für den Entwurf. Abg. Molkenbuhr hatte es übernommen, in ausführlicher Rede die Verschlechterungen und die Verbesserungen der Novelle zu sammenzustellen, wobei sich natürlich im Allgemeinen gerade daS umgekehrte Bild ergab wie bei der Darstellung der konservativen Redner. Es war fast der Gegensatz wie zwischen einem Positiv und einem Negativ in der Photographie; was dort schwarz war, war hier weiß und umgekehrt. Immerhin rechnete auch der sozialdemokratische Redner ein kleines Plus aufderVerbesserungs- sette heraus, so daß er die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Gesetzentwurf verkünden konnte, ein Entschluß, der von den Herren vr. Hitze (Ctr.) und Möller (nl.) ausdrücklich mit Genugthuung begrüßt wurde. Jedenfalls ist jetzt schon sicher, daß die vor liegende Jnvalidenversicherungsnovelle mit großer Mehrheit zur Annahme gelangen wird, mit einer Mehrheit, wie sie nur wenige unserer sozialpolitischen Gesetze auf sich haben vereinigen können. Diese Aussicht veranlaßte auch Herrn v. Woedtke, an Stelle seines verhinderten Chefs, des Grafen Posadowsky, dem Reichstag den wärmsten Dank der verbündeten Regierungen für seine erfolg reiche Arbeit auszusprechen. Die Spezialberathung, zu der immerhin noch eine große Zahl von Abänderungsanträgen, namentlich von sozialdemokratischer Seite, eingebracht worden sind, dürste wohl morgen zu Ende gebracht werden. Wegen der bevorstehenden Kanaldebatte im preußischen Abgeordnetenhaus wird dann aber der Reichstag voraussichtlich nicht den Versuch machen, sein Pensum in dieser Woche zu erledigen, sondern wird wenigstens die Berathung der „Zuchthausvorlage" auf die nächste Woche hinausschieben. Fürsorge für die weitere Ausgestaltung unserer Kolonien in der Südsee, für die Entwickelung unseres dortigen Handels und für die Förderung und Kräftigung der Machtstellung des deutschen Reichs." Im Auftrage der Mitglieder deS KolonialratHS Johann Albrecht Herzog zu Mecklenburg. — Hierauf ist folgende Antwort Sr. Majestät deS Kaisers eingegangen: Neues PalaiS, den 12. Juni 1899. „Indem Ich mit Befriedigung von der patrio tischen Kundgebung der Mitglieder deS KolonialratHS auS Anlaß der Erwerbung der Karolinen, Palau- und Marianen-Inseln seitens des deutschen Reichs Kenntniß nehme, bitte! Ich Euere Hoheit dem Kolonialrath für die erneute Zeichen seines Ver trauens in Meine auswärtige Politik Meinen Kaiserlichen Dank zu sagen. Wilhelm I. L." Die Villa Martius in der Koblenzer Straße in Bonn ist von dem derzeitigen Besitzer Professor Martius in Kiel für den Preis von 500000 Mark an den Kaiser verkauft worden. Die Villa soll dem Kronprinzen Wilhelm und später auch seinen Brüdern während ihres Besuches der Bonner Universität zur Wohnung dienen. Im Coburg-Gothaer Landtage brachte der Abg. vr. Heufinger einen Dringlichkeitsantrag ein, der die Regierung auffordert, noch vor der demnächstigen Vertagung deS Landtage- von den über die Thronfolge getroffenen Bestimmungen dem Landtage Kenntniß zu geben und nach der Vertagung deS Landtages dem Landtagsausschuß über alle weiteren, die Thronfolge betreffenden Vorgänge auf dem Laufenden zu erhalten. Der Landtag nahm einstimmig die Dringlichkeit deS Antrages an, der auf die Tages ordnung einer der nächsten Sitzungen kommen soll. Der gestern über das Befinden des GroßherzogS von Hessen ausgegebene Krankheitsbericht besagt: Auch im weiteren Verlaufe der Krankheit sind keine Komplikationen eingetreten. Die be sorgnißerregenden Krankheitserscheinungen sind geschwunden. Die Wahlprüfungskommission deS Reichstages erklärte die Wahl des Abg. Brodbeck (freis. Volkspartei), 5. württembergischer Wahlkreis Eßlingen, für ungiltig und beanstandete die Wahl des Abg. v. Karoorfs (Rp.), 3. Wahlkreis BreSlau. Mindestens stark übertrieben scheinen, wie man auS Dänemark weiter schreibt, die Schilderungen einiger dortigen Blätter über angeblich schlechte Aufführung deutscher Marine mannschaften in Esbjerg zu sein. Das örtlich« Blatt daselbst hält jetzt anscheinend nur noch an der Behauptung fest, in einem Laden hätten ein paar Matrosen Cigarren gekauft und sich dann ohne Bezahlung entfernt. Wie eS sich mit diesem Vor wurfe verhält, wird sich wohl bald zeigen. Nach neuerer Meldung will die deutsche Marinebehörde nämlich keine Beleidigungsklage gegen jenes Blatt erheben, sondern hat vom deutschen Konsul m Esbjerg Bericht über das Verhalten der Seeleute eingefordert, um zutreffendenfalls Genugthuung zu geben und die etwa Schuldigen bestrafen zu lassen, denn, so wird hinzugefügt, „die deutsche Marinebehörde duldet unter keinen Umständen, daß deutsche Mannschaften sich ungebührlich gegenüber der Bevölkerung aufführen, bei der sie Gastfreundschaft genießen, am allerwenigsten auf fremdem Boden". — Dieses Vorgehen findet denn auch in derjenigen dänischen Presse Anerkennung, die sich anfangs zum Wiederhall der in Esbjerg erhobenen Beschwerden gemacht hatte. Die sozialdemokratische Presse schäumt geradezu vor Wuth über den Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses. Der „Vorwärts" meint, ein solches Gesetz bringe Deutschland „um 100 Jahre hinter England zurück". Demgegenüber weist gerade die Begründung der Vor lage auf ganz ähnliche gesetzgeberische Maßnahmen in England und in der Schweiz hin, also in zwei Staaten, denen auch von sozialdemokratischer Seite im Vergleich zum deutschen Reiche be sonders freiheitliche Einrichtungen nachgerühmt werden. In der freien Schweiz besteht in derStadt Zürich eine Bestimmung, wonach strafrechtlich verfolgt wird, wer „gegenüber Arbeitern irgend welchen Zwang anwendet, um sie von der Arbeit abzu halten, sie zu verfolgen, gegen ihren Willen zu begleiten oder sonst zu belästigen". Mit Geldstrafe oder Gefängnißstrafe bis zu 3 Monaten mit oder ohne Zwangsarbeit wird m England bestraft, wer „in der Absicht, eine andere Person zur Begehung oder Unterlassung einer Handlung zu nöthigen, welche zu begeben oder zu unterlassen diese andere Person ein gesetzliches Recht hat, unrechtmäßigerweise und ohne dazu gesetzlich ermächtigt zu sein": diese andere Person oder ihre Familienangehörigen einschüchtert: dieser andern Person beharrlich von Ort zu Ort folgt; Werkzeuge, Kleidungsstücke oder andere Gegenstände, welche dieser andern Person gehören oder von ihr gebraucht werden, verbirgt oder ihr vorenthält oder sie am Gebrauch derselben hindert; das Hast? oder die Arbeitsstätte oder den zufälligen Aufenthaltsort einer Sie war bekanntlich ursprünglich von Deutschen in Aussicht ge nommen, die Engländer wollten die Linie aber den Deutschen nicht überlassen, sondern sie selber bauen; schließlich einigte man sich dahin, die Linie gemeinsam in Angriff zu nehmen. Als Folge dieses vernünftigen Beschlusses, wobei keiner der beiden Theile seine Kraft in Kämpfen wider den andern zu vergeuden braucht und doch für Jeden etwas Gewinn abfällt, werden wir nunmehr Deutsche und Engländer gemeinsam mit Kapital, Intelligenz und Arbeitskraft an diesem Unternehmen schaffen sehen. Noch wichtiger versprechen die ausschließlich deutschen Unter nehmungen in Schantung zu werden, über welche nunmehr in langen Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und ver schiedenen Finanzgruppen Klarheit und Einigkeit erzielt worden ist. Ein gutes Stück Arbeit ist hierbei geleistet worden; sich kreuzende Interessen sind unter einen Hut gebracht, auseinander gehende Bestrebungen zu gemeinsamer Thätigkeit vereinigt worden. Man wird hinreichend organisirt und planmäßig, des halb besonnen und thatkrästig vorgehen. Zunächst handelt es sich um den Bau einer Nsenbahn von Tsintau nach Tsiuanfu, die in Angriff genommen werden soll. Die Strecke von Tsintau nach Weihsien muß binnen drei Jahren fertiggestellt sein; der Rest, die Strecke von Weihsien nach Tsinanfu mit einer Zweig bahn von irgend einem Punkte der Hauptlinie nach Poschan, soll in fünf Jahren vollendet sein. Das Syndikat welches diese Eisenbahnkonzessionen erhalten hat, hat auch bis zum Jahre 1908 ein Vorrecht auf den Bau der Eisenbahnlinien von Tsinanfu nach Jtschoufu oder von Tsintau nach Jtschoufu; ob diese erstere Linie freilich in Betracht kommt, ist zweifelhaft, da sie durch die oben erwähnte deutsch-englische Eisenbahnlinie Tientsin-Tschinkian entbehrlich wird. Den Bau und Betrieb der Bahnen wird nach dem bezüglichen deutsch-chinesischen Vertrage eine deutsch-chinesische Gesellschaft übernehmen; sie wird als Aktiengesellschaft unter der Firma „Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft" mit einem Kapital von 54 Millionen Mark gegründet und wird ihren Sitz zunächst in Berlin, später in Tsintau haben. Vertragsmäßig muß auch den Chinesen die Betheiligung an der Gesellschaft offen gehalten werden, doch werden diese sich wohl nicht sonderlich herzudrängen, jedenfalls nicht sehr unbequem werden. Eine wichtige Berechtigung ist dem Syndikat, welches die Unternehmer vertritt, noch durch Gewährung von Bergwerks- Gerechtsamen verliehen worden. Dadurch erhält die Er schließung Schantungs noch ganz besondere Ausdehnung. Auf die Dauer von fünf Jahren hat das Syndikat die ausschließliche Berechtigung, in einer Breite von 15 Kilometern aus beiden Seiten der genannten Eisenbahnstrecke nach Mineralien (ins besondere Kohlen) und Petroleum zu schürfen und auf Grund der etwaigen Funde die Verleihung des Bergwerks-EigenthumS zu beantragen. Das kann unter Umständen zu einer sehr er giebigen Ausbeutung der Bodenschätze Schantungs führen. Man darf sich in dieser Hinsicht sehr viel von den dortigen Arbeiten versprechen, die Untersuchungen der Fachmänner lassen keinen Zweifel darüber. Auf der anderen Seite hat das Syndikat verschiedene Ver pflichtungen gegenüber der Reichsregierung übernehmen müssen. Dem deutschen Kapital ist bei dem Unternehmen ein möglichst breiter Platz gesichert, bei dem Betrieb der Eisenbahnen und Bergwerke ist den Reichsbehörden eine angemessene Mitwirkung eingeräumt, das Reich erhält ferner einen Antheil an den Ein nahmen des Syndikats, der bei günstiger Entwickelung des Unter nehmens sehr erheblich werden kann. So ist denn ein verheißungsvoller Anfang gemacht. Mit den englischen weitausschauenden Unternehmungen kann sich das deutscherseits begonnene Werk freilich noch nicht messen; aber es trägt Keime in sich, die sich mit den Jahren zu herrlichen Früchten gestalten können. Deutsche Zähigkeit wird dafür sorgen, daß die Anfänge, die im Vcrhältniß ja allerdings noch immer bescheiden sind, kräftige Fortsetzung finden. Politische Umschau. Freiberg, den 14. Juni. Der Kolonialrath übersandte gestern an den deutschen Kaiser nachstehendes Huldigungstelegramm: „Euere Kaiserliche und Königliche Majestät wollen Allergnädigst geruhen, den Ausdruck freudigsten Dankes des heute zusammengetretenen Kolonialraths für die diplomatisch in so hervorragender Weise durchgeführte Erwerbung der Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen huldvollst entgegenzunehmen. Ter Kolonialrath erblickt in dieser bedeutsamen Vermehrung unseres überseeischen Besitzes einen hocherfreulicheu Akt Euerer Majestät Weisheit und allerguädigsten