Volltext Seite (XML)
^gewog«, markt. 1«S6 »arkt10< SukS liegend Freiberg, am 15. Dezember 1896. Kotzverßeigerung Mittwoch, de« 30. Dezember 1896, dem Konkurs- tvLk. euhalle werten Preisen: Spezierer >men »em D Per Psd. ill«r, egge, »men». stühle, Wle, ten, «fle, tragen, n sauber, k Gänse. »nen zart per Psd. bensall» !. an per lern an, )ie Waare seit auS- re Kosten u. franko, k. (254.) daS Bett eine Last, n durch- e nöthige e Krämpfe so viel ich ich endlich ttmanm >. Arzt, A>, Hilfe n ganzem Aksfkl, »«« iachnahme Betrages. > zunuk- von Personen Äergermß Aen Preßvergehen, aller- jchon zwei fünfmonatige saS Gericht zur Berhän- 242 ficht. Stämme 1 buch. Klotz 878 ficht. Klötzer 1761 - - crichtSbret und in den unterzeichnete Gericht Amtsgericht. vergönnt 'glanz zu )arf von er- und »r- und ktränge, »ren- ungen, für welche sie aus Verwalter bis zum Anzeige zu machen. Auf Antrag der Erben des WirthschaftsbesitzerS chemnitz sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke 1. daS Halbhufengut, Fol. 189 deS Grundbuchs katasterS, mit den Flurstücken No. 1S, 16, 224 16 tm 20,2 L Fläche, 352,21 Steuereinheiten, 18100 M. geschätzt, mit Dreschmaschine und e>w tung auferlegt, von dem Besitze ich« abgesonderte Befriedigung i SV. Deeember lISVS oas Wie en- unv ^7....^.in^iten oi des Flurbuchs, 1 da 36,5 » Fläche, 36,04 Steuereinheiten, m ??sSmÄiche Diesen und Felder in »«mittelbarer MA dB D.nuerstag, den 14. J«n«ar1897 120 deS Brand- 871 des Flurbuchs, ortSgerichtlich auf mtz No-378,375ä. tlich auf 1ö12 M. .638, 639 640 E, 9160 M Brandkasse, ,eba«tem Göpel, Bekanntmachung, »a» Mitbringen von Hunde« i« Fleischerläve« betreffend. Zur Vermeidung mehrfach zu Tage getretener Unzuträglichketten wird hiermit daS Wit» bringe« von Hunde« 1« Fleischerläve« ««tersagt. Uebertretungen dieses Verbotes werden mit einer Geldstrafe voll 3 Mark für jede» ZuwiderhaudlungSfall bestraft. Königliches Amtsgericht zu Ureiberg. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr. Zttoalmt Politische Umschau. Freiberg, den 21. Dezember. Vom Parlamentarischen Diner beim Reichskanzler weiß die „Köln. Zeit." noch folgendes Detail zu melden: Im Kreise der Gäste wurde viel besprochen das neue Bild des Fürsten Bismarck, das seit wenigen Wochen das Dreikaiserzimmer schmückt, und das vom deutschen Kaiser am 18. Januar ds. Js. zur Erinnerung an die fünfundzwanzigjährige Gedenkfeier der Gründung des deutschen Reiches geschenkt worden ist. Es stellt den Fürsten in ganzer Figur var, in geöffnetem Uniformrock der Halberstädter Kürassiere, die weiße, gelbgerandete Mütze auf dem Haupt, sich schwer auf seinen Stock stützend, offenbar bei einem Spaziergang im Park kurzen Halt machend. Das Portrait ist von Franz von Lenbach gemalt und giebt den Kopf des Kanzlers mit der gewohnten Meisterschaft wieder, während die übrige Ausführung recht flüchtig ist. An der Spitze des neuen Berliner Adreßbuches für 1897 steht gebührender Maßen der Name des deutschen Kaisers, der mit den vollständigen Titeln verzeichnet ist. Sie lauten: „Wilhelm II., deutscher Kaiser und König von Preußen, Mark graf von Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohen- zollern, souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz, Großherzog von Niederrhein und Posen, Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommeru, Lüne burg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Kleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden nnd Kassuben, zu Krossen, Lauenburg, Mecklenburg, Landgraf zu Hessen und Thüringen, Markgraf der Ober- und Niederlausttz, Prinz von Oranien, Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildes heim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Mörs, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf der Mark und zu Ravensberg zu Hohenstein, Tecklenberg und Lingen, zu Mansfeld Sigmaringen und Beringen, Herr zu Frankfurt." Ler vollständige Vorname der Kaiserin lautet: „Auguste Viktoria Friederike Luise Feodora Jenny." . Nachdem in Ptenßen, Bayern und anderen Bundesstaaten eine Konvertiruug der 4prozentcheu Konsols beschlossen ist, steht, laut einer Meldung der Nordd. Allg. Ztg-, zu erwarten. Bestellungen auf unsere täglich erscheinende Zeitung Freiberger Anzeiger nnd Tageblatt aus daS erste Vierteljahr 1897 werde« zum Preise von S Mk. SS Pfg. vo» allen kaiserliche« Postanstatten, sowie von den bekannten Ausgabestellen und der unterzeichneten Expedition angenommen. Nie Srpedttio» des „Freiberger Anzeiger and Tageblatt". Inserate w«dm bt'^AA im Rachlahgrundstuae xr. zu L>or»W^'»» - . , ^S Gastwirthschaften zu Dorfchemnitz auShängenden Bedingungen rq meistbietend öffentlich versteigert werden. a»«lali»e «ayd«, am 16. Dezember 1896. E>aS Mutgnw-, — 49. Jahrgang. Dienstag, den 22. Dezember auna der höchsten zulässigen Strafe, da die historische AismarckS m Anerkennung seiner Verdienste einen ganz besonderen ^^Dw^von demÄchstags-Abgeordneten vr. Schönlank bei der 480 - Schleifhölzer- 7—12 - - ,, --- 26 - Derbstangen - 10—14 - Unterstarke, . ,, weich» 5 rm ficht. Nutzscheite, 7 rm harte und 66 rw weiche Bren^scheite, 2 rm harte und 4 Brennknüppel, 40 Gebund hartes und 8840 Gebund weiche-Abraumreipg. / " Aufbereitet auf dem Schlags m Abth. 26. . «uauttuSb«»-, Kgl. Forstrevierverwaltung Norstenvors und Kgl. Forstrentamt A §"^..49^ sammlungen von Erzeugnissen der Leinen- uud Wäsche-Fabrikation mitgeben. In diesen Erzeugnissen sollen dann die Detailrersenden .hre Angebote machen und bei dieser Gelegenheit einfach fragen, ob vielleicht die Vorlegung anderer Muster, insbesondere auch besteuert betreiben zu könnm. Es wird d7e AniL? daß sich der Reichstag nach der Weihnachtspause mit einer Vor lage zu beschäftigen haben wird, welche die gleiche Maßnahme für die Reichsanleihen vorsieht. Nach einer offiziösen Mittheilung hat die Rechtsprechung eines Strafsenats des Reichsgerichts, wonach die rechtswidrige Aneignung elektrischer Kraft nicht als Diebstahl bestraft werden kann, im Hinblick auf die außerordentliche Bedeutung aller elektrischen Betriebe in der Gegenwart „die Auf merksamkeit der Regierung erregt, und es schweben Erörterungen darüber, wie am zweckmäßigsten den auS jenem reichsgerichtlichen Urtheile für die Elektrizitätsbetriebe zu befürchtenden Gefahren zu begegnen sein wird:" — In dieser Beziehung wird bemerkt: Es dürften dann nur zwei Wege zur Beseitigung der strafrecht lichen Schutzlosigkeit der Elektrizität übrig bleiben. Der eine geht von der Beurtheilung der Thatsachen aus. Es wird zu untersuchen sein, ob jenes sachverständige Gutachten, durch welches der Elektrizität die Körperlichkeit abaesprochen wird, dem heutigen Stande der Naturwissenschaften entspricht. Verneinenden Falls würde in etwa noch bevorstehenden Strafprozessen eine ent sprechende sachverständige Berathung des Richterkollegiums herbei zuführen sein. Erweist nach dem Stande der Wissenschaft dieser Weg sich aber als nicht gangbar, so würde eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs in Frage kommen, um der Elektrizität den im Interesse des Verkehrs und der Industrie unentbehrlichen Schutz deS Strafgesetzes zu sichern, ohne gegen den Grundsatz zu ver stoßen : null» xosna sins Isxs. — Neuerdings hat, wie erwähnt, ein Civilsenat des Reichsgerichts ein Erkenntniß gefällt, dessen Begründung, wenn auf die Frage der Strafbarkeit der rechts widrigen Aneignung elektrischer Kraft angewendet, diese Straf barkeit ergeben würde. Ein bemerkenswerthes Urtheil deS Schöffengericht- München! wird viel besprochen. In einer der jüngsten Num mern der sozialdemokratischen illustrirten Wochenschrift „Süd deutscher Postillon" war unter dem Titel „Enthüllungen, Ballade vom Sachsenwalde" ein Gedicht erschienen, welches in rohestem Tone gehalten war nnd die gemeinsten Beleidigungen des Fürsten Bismarck enthielt. Deshalb stand dieser Tage der verantwortliche Redakteur des Blattes Eduard Fuchs wegen groben Unfugs vor dem Schöffengericht. Das Urtheil, das auf 6 Wochen Haft lau tete, führte u. A. auS: Die Behauptung des Angeklagten, es liege kein grober Unfug, sondern lediglich eine Beleidigung vor, sei in sofern richtig, als auch das Letztere der Fall sei. Nachdem kein Strafantrag gestellt sei, scheide aber diese Gesetzesverletzung aus und der Angeklagte habe sich wegen der weiteren Gesetzesverletzung, die in dem Gedicht liege, wegen groben Unfugs zu verantworten. Bismarck sei zwar jetzt keine politische Persönlichkeit mehr, allein es müsse jeden Deutschen aufs Tiefste verletzen, daß dieser Mann in solcher Weise in den Koth gezogen werde. Auch die weitere Behauptung des Angeklagten, der „S.P.", werde nur in Arbeiter kreisen gelesen, die an dem Gedicht kein Aergerniß genommen hätten, sei nicht richtig, da dieses Blatt Jedermann z auch in öffentlichen Lokalen aufliege, so daß sicher ist, es habe hieran eine große Anzahl " ' genommen. Nachdem der Angeklagte r dings während des Sozialistengesetzes, Gefängnisstrafen verbüßt hat, gelangte Konkursverfahren. w- Neber das Vermögen des Malers Emil Max Metzelt in Freiberg, Bahnhofstraße ^cr. wird Leute, am 8. Deeember 1896, Nachmittags 4 «hr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Idr. Richter in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis 7, - . 1«m 30. Januar 1897 ' Der dem Gerichte anzumelden. » Gs wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalter-, sowie über die «Stellung emeS GläubigerausschusseS und eintretenden Falle- über die in 8 120 der KonkurS- ordnung bezeichneten Gegenstände auf . Dienstag, den S. Januar 1897, Vormittag- 1V «hr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf . . Dienstag, den 9. Februar 1897, Vormittags 10 «hr, vor dem unteHelchneten Gerichte, Zimmer No. 33, Termin anberaumt. s L Allen Personen, die eme zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen von Neuen», daß die preußische Regierung eS durchaus nicht be» einem gelegentlichen Vorstoße gegen polnische Hebelgriffe belassen will, daß sie vielmehr fest entschlossen ist, die polnische Pro paganda ernstlich zu bekämpfen und dem Treiben ckirer Agita toren endlich ein Ziel zu setzen. Es scheint in Reuthen eme Haussuchung stattgefunden zu haben, durch die die Regierung m den Besitz von Material gelangt ist, da- eine Reihe von polnischen Hetzern erheblich belasten dürfte. Man schreibt der „Post" da rüber von dort: -Auf Veranlassung der Behörde fand hier am Mittwoch bei den Mitgliedern des polnischen Turnvereins „Sokol" eine Haussuchung statt. Namentlich bei dessen Vorsitzendem, dem Redakteur Paul Dombeck, wurden dabei allerlei, für die Polizei interessante Sachen gefunden. Neben dem Berzeichniß aller Mit glieder sämmtlicher Sokol-Vereine gelangte man in den Besitz von Listen, die die Namen der polnischen Agitatoren und deren Wohnorte enthielten. Besonders zahlreich sind die aufgefundene« polnischen Lieder. Ein allegorisches Tableau des Beuthener Malers Majewski, verschiedene Kampf- und Siegesszenen dar stellend, wurde mit einer Anzahl Rundschreiben beschlagnahmt, die für die Sokol-Vereine in Posen und Oberschlesien bestimmt waren, und in denen die Bilder für 2 Mark angeboten wurden. Bon diesem Betrage verpflichtete sich der Maler, 50 Pf. für eine in Beuchen zu erbauende Turnhalle deS „Sokols" abzugeben." Nach dem Borbilde der Börse zeigt sich, so schreibt die „Kreuz zeitung , nun auch eine andere stammesverwandte Jnteressenten- gruppe, die Herrensteider-Konfektion, beflissen, gesetzliche Bestim- mnngen, tue »hr nicht passen, zu umgehen. Bon dem Verbot es die Gesetzgebung beschlossen, hat der Bundcsrath bekanntlich einige Ausnahmen bewilligt, insbe sondere »st der Handel mit Erzeugnissen der Leinen- und Wäsche» nach »w vor durch Letailreiscnde gestattet worden, 58 - Oberstärke, 2^72 - «.meist von vorzüglicher astreiner Qualität, Die «tadtpottzeidehSrde. Mllr. WS '/,7 Uhr für den hrlichSMt. SSPfg. einmonatlich 7b Pfg.