Volltext Seite (XML)
1 —ck- und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen Md städtischen Behörden zu Freiberg Md Brand. r« bt« mit der Aufschrift: Fuftrenleistungen es. Iderl, d- v 4. V»e«e1r»er. tdo»' ^EgdG^a^^ «e«ä» zu handel», während "die'Fr.^ 'M A „3» >8. chwarz, 1. 2^ I '. I' i j j E 3 nimmt 8 Der Gemcinderath. Asv«Lüus«vr, G.-Vorstand. D. V' BerantworUiche Leit»«gr Georg vmrkhardt. 4S. Jatzr^mg. Freitag, den 4. Dezember versehen, daselbst verschlossen abzugeben. Freiberg, den 8. Dezember 1896. M- en! ualitäi Da- Stadtbauamt. Itüruvr. Kde. . Der ftanröfische Zonalismus. Auf die Tagesordnung der französischen Kammer war für diese Tage eine Interpellation des Abg. Guesde über die Ai^- weisung der deutschen Sozialisten Bebel und Bueb gesetzt. ES ist aber von dieser Interpellation ganz still geworden und allem Anscheine nach werden die Sozialisten ganz auf sie verzichten. Sie haben in der in Rede stehenden Angelegenheit bisher nur Mißerfolge gehabt. Die Einladung der französischen Sozialisten an die deutschen Abgeordneten erhielt durch die Liller Exzeße gegen die Deutschen «ne »»zweideutige Antwort, und die Jnter- muS im Grunde durchweg eigen ist, zeigen seine Thaten. Al- italienische Arbeiter von ihren französischen Konkurrenten in Aigues-Mortes vergewaltigt wurden, kannte der französische Sozialismus nicht die Gefühle der internationalen Humanität, sondern nur die des nationalen Bortheils. Und als auf einem der neueren Sozialistenkongresse in der Schweiz die Deutschen den französischen Antrag ablehnten, daß sozialistische Soldaten verpflichtet werden sollten, im Kriegsfälle einander nicht zu be kämpfen, da motivirten französische Sozialistenblätter ihr Be dauern über die Niederlage des Antrages besonders damit, daß die Deutschen gegebenenfalls sicher dumm genug gewesen wären pellation hätte zu einer nicht minder schmerzlichen Niederlage der sozialistischen Partei geführt. Diese Erkenntniß hat offenbar der possibilistischen Gruppe, die das Prinzip der Internationalität offen verwirft, in der Partei gegenüber den Kollektinisten das Uebergewicht gegeben. Ein Anzeichen für diese Verschiebung innerhalb des französischen Sozialismus bildete schon Ende Oktober der Ausruf, den die Sozialisten der Stadt Lille anläß lich der Enthüllung des Denkmals deS Geyerals Faidherbe an ihre Parteigenossen richteten, in dem sie daran erinnerten, daß sie vor allen Dingen Franzosen und mit allen Franzosen in dem selben patriotischen Gefühle vereint seien. Daß diese entschiedene Retnnuno deS nationalen Gtandvunktes de« französischen SozialiS-I Inserat« werden bi» vormittag U Kyl II 4 004! angenommen. Prei« für die Gpaltzetl« IL Psg. LO VVch »über-alb de« LandaerichtSbezrrtt IS Pfg Auskunft zu geben. Der Besitz eiues Hundes zur Zeit der Aufzeichnung und die sich hierauf gründende Auf nahme in die Steuerliste verpflichtet an sich zur Zahlung deS ganzen Jahresbetrags. Wer jedoch bis zum 15. Juli eines Jahres bei dem Stadtrathe schriftlich anzecgt und unter Rückgabe Der Steuermarke bescheinigt, daß er sich eines von ikm gehaltenen Hundes bereits im ersten Halbjahr entledigt hat, ist von der Steuer für das 2. Halbjahr zu befreien. Wer an Stelle eines verendeten oder von ihm abgeschafften Hundes einen anderen Hund hält, i't, soweit er die Steuer für ersteren in Freiberg bereits bezahlt hatte, von nochmaliger Steuerzahlung befreit, wenn er im Besitze der Steuermarke bleibt. 8 1^' Wer innerhalb deS Steuerjahres nach der allgemeinen Aufzeichnung abgesehen von dem im vorigen Paragraphen bezeichneten Falle einen Hund, für welchen d,e Steuer m Freiberg auf > Gemeinde-Sparkasse zu Erbisdorf ist jeVen Montag Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu S»/,°/o und i gewahrt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. ' Bekanntmachung. Es sollen die bei den Bauausführungen für daS Jahr 1897 erforderlichen besondere« Fuhren bez. Geschirrleistungen auf dem,Wege der Ausschreibung vergeben werden. Diejenigen Fuhrwerksbesitzer, welche gesonnen sind zu genanntem Zwecke Geschirre zu stellen, erhalten die diesbezüglichen Bedingungen gegen Erlegung von 80 Pfg. in unserer Expedition, Stadthaus II. «läge, Zimmer Nr. 4 ausgehändigt. Die Preisangebote sind l»tS spätestens 12. Dezember 1«VS H Stadtverordnetenfitzung den 4. Dezember 1SSV Abends 6 Uhr. daS laufende Jahr noch nicht oder noch, nicht vollständig bezahlt ist, AAff, anzuzeigen und oder von auswärts einführt, hat dies innerhalb 14 Tagen bei dem Stadtra he ö ) oder dabei die Steuer erstmalig auf dasjenige Halbjahr, in welchem die Anschaffung, f y Einführung stattgcsunden hat, alsbald zu berichtigen. Das Gleiche gilt auch dan , geschaffte Fund zwar bereits in Freiberg versauert ist, der neue Besitzer aber die über Vesten Besteuerung im lausenden Jahr ansgegebene Steuermarke nicht mit erworven yar. Wird nachgewiefen, daß ein von einem anderen Orte «ingefuhrter Hund berm« dort v«. steuert ist, so ist die auswärts bezahlte Steuer gegen Rückgabe der auswärtigen Steuermarke m t den entsprechenden Halbjahrsbeiträgen aus die hiesige Steuer anzurechuen. Die in ZK 4 und 5 bestimmten Ermäßigungen werden nur auf alljährlich zu besonderen schriftlichen Antrag bewilligt. Diese Ermäßigungen, sowie die m 8 l stg I tz Befreiungen haben nur so lange Geltung, als die Bedingungen, unter denen sie gewayr l , fortbestehen, und der Hund nicht in anderen Besitz übergeht. Hüllt eme dieser Bora s tz g. weg, so ist die- dem Stadtrathe ungesäumt anzuzeigen und der Unterschied zwischen dem s Freimarke gezahlten Betrage bezw. dem ermäßigten Steuersätze und der vollen Steuer erstmg für dasjenige Halbjahr, in welchem die Veränderung stattgefunden hat, nachzuzablen, sofern n chl auch unter den veränderten Verhältnissen eine Befreiung oder Ermäßigung gewährt wirv. oel sind Freimarken gegen andere Steuermarken umzutauschen. Die Besitzer von Hunden, welche nach dem 31. Januar eine- Jahr^ Höfe oder sonstigen geschlossenen Räume ohne eine für daS laufende Jahr gültige Steuer« oder Freimarke betroffen werden, sind mit 8 Mark zu bestrafen. Außerdem sind solche Hunde, sofern sie nicht au der Leine geführt werden, vom Kavitier oder sonstigen hiermit beauftragten Beamten wegzufangen. Im Monat Januar werden Hunve, welche mit einer für das vorhergehende Steuerjahr gültig gewesenen Marke betroffen werden, nicht, sondern nur solche wrggesangen, welche gar keine Steuermarke führen. , . Binnen 8 Tagen können die eingefangenen Hunde gegen den RachweiS der Bezaytlmg ver Strafe und event. Lösung der Steuer- bezw. Freimarke sowie von 0,50 Mark Fanggebuhr und 1 Mark Futtergeld sür jeden Tag auSgelöst werden. Nach Ablaus dieser Frist ist über dieselben zum Besten der Stadtkaffe zu verfügen oder sie sind zu tödten. Diese Vorschriften leiden auch auf solche Hund« Anwendung, bezüglich deren die Anmelde frist noch nicht abgelausen ist. tz 1b. Hinterziehungen der Steuer werden mit dem dreifachen Betrag der letzteren geahndet. 8 16. Dieses Regulativ tritt mit dem 1. Januar 1897 in Kraft. Gleichzeitig Kliert der tz 2 des Regulativs wegen der in Freiberg für die Zwecke der Gemeinde zu erhebenden verschiedenen kommunlichen Abgaben vom 19. Januar 1875 seine Geltung. Freiberg, am 20. November 1896. Der Stadtrat h. (I,. 8.) . gez. »»««Isr. Die Stadtverordneten. (O. 8.) ' gez Petition von Bewohnern der Berthelsdorserstraße um Herstellung der Straße 0 betr. Rathsbeschluß, unentgeltliche Ueberlassung des KaufhaussaaleS an den Frauenverein zur Ab haltung einer Weihnachtsbescheerung betr. 3 ., Desgleichen, Entnahme der für den Umbau des kleinen Hospitals verwilligten 3000 Mk. au- dem Substanzialvermögen betr. 4 ., Desgleichen, Beitritt zu einer an den Reichstag zu richtenden Petition wegen Herabsetzung der Telephongebühren betr. 5 ., Desgleichen, Gewährung eines Zählgeldes von 10 Mk. an den Kaffenboten beim GaS- und Wasserwerk betr. 6 ., Desgleichen, Vcrwilligung von 175 Mk. für Herstellung einer Schleußt im neuen AichamtS- i aebäude betr. ! 7., Desgleichen, neuer Taris für das Krankenhaus. Hierüber drei Punkte in geheimer Sitzung. Der Sitzung schließt sich eine vertrauliche Besprechung a«. Freiberg, am 3. Dezember 1896. . Bekanntmachung. kannt der Hundesteuer wird hiermit öffentlich be- b» ,um j- I« Freiberg, am 28. November 1896. Der Stadtrath. Ldaalor. Wgr. Regulativ «c kb" «^Hebung der Hundesteuer i« der Stadt Freiberg. i° i Gesetzes die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868 werden folgende Bestimmungen getroffen: in« Sur Stadtkaffe fließende Steuer beträgt für jeden Hund, welcher im Gemeindebezirke Ka"enderA galten wird, mit den in tztz 3 biS 5 bezeichneten Ausnahmen 10 Mark aus jedes tz 2. « Bei Beurtheilung der Steuerpflicht eines Hundebesitzers ist eS unerheblich, ob derselbe Elgenthumer des Hundes ist, auch gleichgültig, ob er denselben dauernd oder vorübergehend zu behalten beabsichtigt. Auch Hunde, welche zugelaufen sind, oder welche Jemand nur auf Probe oder in Pflege hat, sind steuerpflichtig. L 6. Der Steuer unterliegen nicht: 1. Hunde, welche von Truppentheilen zur Verwendung im Felddienste gehalten werden, 2. Hunde, welche von Fremden nach Freiberg vorübergehend mitgebracht werde», sofern deren Aufenthalt die Dauer von 4 Wochen nicht übersteigt, 3. junge Hunde für dasjenige Kalenderhalbjahr, in welchem sie geboren sind und für daS folgende dann, wenn sie zu dessen Beginne noch gesäugt werden. 8 4. Eine Ermäßigung der Steuer bis auf 5 Mark tritt ein: 1. für Hunde, welche zur Bewachung abgelegener Gebäude, Höfe und Lagerplätze nothwendig sind, jedoch nur unter der Bedingung, daß solche Hunde bei Tage an der Kette liegen und bei Nacht m dem zu bewachenden Grundstücke derart eingeschloffen sind, daß sie dasselbe nicht verlaffen können, 2. für Hunde, welche von Gewerbetreibenden ausschließlich zum Ziehen von Handwagen benutzt werden, unter der Bedingung, daß dieselben hierzu geeignet sind und, solange sie nicht ange spannt, an der Kette liegen oder in geschlossenem Hofraume gehalten werden, 3. für Jagdhunde der Forstbeamten. tzS.. Eine weitere Ermäßigung der Steuer bis auf 3 Mark kann bewilligt werden: 1 . für Hunde armer tauber oder blinder Personen, welche denselben zu ihrer Unterstützung un entbehrlich sind, 2 . für Zughunde solcher Personen, welche einen zum Erwerb ihres nothdürftigcn Lebensunterhalts unenrbehrlichen Handwagen nur auf diese Weise fortzubewegen vermögen, jedoch unter den in tz 3 Nr. 2 bezeichneten Bedingungen. 8 6. Für einen zweiten und jeden < ferneren Hund, welcher von derselben Person oder einer anderen Person desselben Hausstandes gehalten wird, ist, sofern nicht die Voraussetzungen der tztz 3 bis 5 zutreffen oder die Hunde zur gewerbsmäßigen Weiterveräußerung bestimmt sind, eine Steuer von 20 Mark zu entrichten. 8 7. Die Steuer ist für jedes Kalenderhalbjahr, innerhalb dessen ein steuerpflichtiger Hund kürzere oder längere Zeit in Freiberg gehalten wird, je zur Hälfte voll zu entrichten und sür die erste Jahreshälfte bis zum 31. Januar, für die zweite bis zum 31. Juli an die Stadtkassen- einuahme zu bezahlen. 8 8. Jeder, welcher in einem Jahre die zuerst von ihm zu entrichtende Halbjahressteuer für einen Hund bezahlt, erhält eine mit der Bezeichnung „Freiberg," der Jahreszahl und einer fort laufenden Nummer versehene Blechmarke, die Steuermarke, welche dem versteuerten Hund an einem Halsbande sichtbar zu befestigen ist. Bei unverschuldetem Verlust der Steuermarke wird gegen Zahlung von 1 Mark eine neue Marke ausgehändigt, die Hälfte dieses Betrages aber zurückerstattet, wenn die verlorene Marke sich nachträglich wiederfindet und vor Jahresschluß zurückgegebeu wird. Für die nach tz 3 steuerfreien Hunde werden gegen Erlegung von je 0,50 Mark Frei marken ausgegeben. Die Erhebung der Steuer erfolgt auf Grund einer alljährlich in der ersten Hälfte des Januar vorzunehmenden Aufzeichnung sämmlücher Hunde, welche im Stadtbezirke gehalten werden. Die Besitzer und Verwalter aller Grundstücke sind verpflichtet, den mit dieser Auszeichnung beauftragten Beamten über die Zahl der im Grundstücke gehaltenen Hunde und die Namen ihrer Besitzer