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Amtsblatt sür die königlichen »nd städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. . erscheint irden Wochentag Abend« >/,7 Uhr für den I 111771 Jahrgang.— — — !! Inserate werdm bi« Vormittag 11 Uhr!! and«-« Tag. Preis vierteljährlich S Mt. SS Pfg. MittWück ÜLN ^11 si angenommen. Preis für die GpaltAle 1» Pfg. 1 zweimonatlich 1 Mk. SO Pfg. u. einmonatlich7SPfg. lttlWly, VP» ^Utt. Außerhalb deS Landgericht«bezirkS 1S Pfg ü TWV. Nr. 2316. Nr. 2317. Nr. 2318. üen Politische Umschau. Freiberg, den 28. Juli. Die Rückkehr des deutschen Kaisers von der Nordlandsreise erfolgt bereits am Freitag dieser Woche, die „Hohenzollern" wird an diesem Tage in Kiel eintreffen. Der Kaiser geht dann zu nächst nach Wilhelm-Höhe. Neber die Abschleppung deS „General CHanzy" durch die „Gefion", berichtet ein Privatbrief vom Bord der „Gefion" folgendermaßen: „Die Abschleppung geschah auf Befehl Kaiser Wilhelms. Mit Dampf unter drei Kesseln (6000 Pferde- kräften) machten wir den ersten Versuch; aber obgleich die Schraube des festsitzenden Dampfers mitarbeitete, rührte er sich nicht. ÄachtS 12 Uhr hatten wir in sechs Kesseln Dampf (9600 Pferdekräfte). Der Franzose hatte das Wasser aus den Kesseln gelassen und wir hatten Kohlen von ihm übernommen. Dann bekam er die beiden berühmten Stahltrossen an Bord, die vorige- Jahr bei der Abschleppung deS italienischen Panzers „Sardeana" benutzt wurden. Die „Gefion" legte sich ins Zeug. ES hieß nun „los- kommen oder brechen", und er kam! Der Franzose bedankte sich i außerordentlich. Als wir unS der „Hohenzollern" wieder näherten, - wurde „Bravo Gefion!" signalifirt. Wir erhielten später em Kaiserliches Handschreiben folgenden Inhalt-: „Capitam zur ' See von Eichstädt S. M. S. „Gefion" bei Floro. Spreche Ihnen und der Besatzung Meines Schiffes „Gefion" Meine vollste Anerkennung aus für die erfolgreiche Lösung der Ihnen von Mir gestellten Aufgabe. Sie haben das derselben bekannt zu machen, (gez.) Wilhelm I. R." Wir dursten uns davon Abschrift nehmen. Der Kaiser gab dann noch 8-—400 Liter Bier und Cigarren zum Besten." Die „Allg. Ztg." meldet: Zu dem Kaisermanöver in Schlesien hat auch Prinz Rupprecht von Bayern eine Einladung erhalten. Mit Rücksicht hierauf wird sich der Prinz am 8. Sep tember von den Manövern des 1. bayrischen ArmeecorpS von Unterthingau nach Görlitz begeben. Dem Wunsche agrarischer Organe entsprechend, hat der preußische Kriegsminister angeordnet, daß die Proviantämter in diesem Jahre mit ihren Ankäufen zeitiger als sonst beginnen. So hat, wie die „Deutsche Tagesztg." meldet, der Ankauf von Roggen, Hafer, Wiesenheu und Roggenstroh schon begonnen. Die Aemter sind angewiesen, nur beste Qualitäten zu kaufen, dafür aber auch die höchsten Tagesmarktpreise zu zahlen. Nach den Hauptergebnissen der Berufszählung vom 14. Juni 1895 für den preußischen Staat wurde eine ortsanwesende Bevölkerung von 31 490 315 Personen ermittelt; hierunter befanden sich ihrer Erwerbsthätigkeit nach ErwerbS- thätiae im Hauptberuf 12 020 655 oder 38,17 v. H., Dienende für häusliche Dienste 835 100 oder 2,65 v. H., Angehörige ohne Hauptberuf 17 412 962 oder 55,30 v. H., berufslose Selbständige 1221598 oder 3,88 v. H. Nach Berufsabtheilungen vertheilt sich die Bevölkerung folgendermaßen (wobei Erwerbsthätige im Hauptberuf, Dienende für häusliche Dienste und Angehörige zusammengefaßt sind): Landwirthschaft, Gärtnerei und Thier zucht, Forstwirthschaft, Fischerei 11375 096, Bergbau und Hütten wesen, Industrie und Bauwesen 12196 352, Handel und Verkehr 3 585 430, Lohnarbeit wechselnder Art, häusliche Dienstleistung 658 896, Armee-, Staats-, Gemeinde-, Kirchendienst, freie Berufe 1671827 (darunter Armee und Marine 423 208), Rentner, Pensionäre rc., Personen ohne Beruf und Berufsangabe 2 002 714, darunter berufslose Selbständige 1 656 649 Personen. Wie das „Posener Tageblatt" meldet, ist der Propst Bartsch, der in einem Briefe an den Invaliden Gronostei die Ausstellung eines Taufscheines auf ein in deutscher Sprache geschriebenes Gesuch verweigert hatte, von dem Erzbischof vr. v. Stablewski mit dem kanonischen Monitum bestraft und beauf tragt worden, davon dem „Posener Tageblatt" Kenntniß zu geben. Bekanntmachung. Das 17. biS 20. Stück des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1896, enthaltend: Nr. 2313. Gesetz vom 28. Ium 1896, enthaltend Aenderungen des Gesetze-, be treffend dieFriedenspräsenzstärkedes deutschenHerres, vom 3. August 1893; Nr. 2314. Allerhöchster Erlaß vom 1. Juli 1896, betreffend Abzeichen auf der Handelsflagge für die als Offiziere des Beurlaubtenstandes rc. der Marine angehörigen Schiffsführer; Nr. 2315. Bekanntmachung vom 3. Juli 1896, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; Gesetz vom 5. Juli 1896, betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Auf bewahrung fremder Werthpapiere; Gesetz vom 7. Juli 1896 wegen Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 53), betreffend die Kaiserliche Schntztruppe für Deutsch-Ostafrika und des Gesetzes vom 9. Juni 1895 (Reichs-Gesetzbl. S. 258), betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen für Südwestafrika und für Kamerun; Bekanntmachung vom 14. Juli 1896, betreffend-Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe; sind nicht wahrzunehmen gewesen; dagegen hatte man auch im Berichtsiahre mehrfach Anlaß, die mangelhafte Führung der vor geschriebenen Verzeichnisse zu rügen. Gesuche um Zulassung von Ausnahmen auf Grund von 8 139 der Gewerbeordnung bezüglich der Zeit und Dauer der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter sind auch im Jahre 1895 nicht gestellt worden. Hinsichtlich der Arbeitsbücher, der Art der Beschäftigung, der Beaufsichtigung der jugendlichen Arbeiter, des Einflusses der Arbeit auf ihre körperliche Entwickelung, des Arbeitsverdienstes und der Auslohnung sind Uebelstände nicht wahrgenommen worden, und es kann hierbei im Uebrigen auf das in früheren Jahren Berichtete Bezug genommen werden. Ueber den Umfang der verhängten Geldstrafen wurden auch für das verflossene Jahr bei den sieben größten Gruben des Be zirks, die insgesammt 1149 Arbeiter beschäftigten, Erhebungen angestcllt, die ergeben haben, daß 186 Arbeiter mit 118 Mark 62 Pfg. Geldstrafe belegt worden sind; darunter befanden sich 8 jugendliche Arbeiter mit einer Gesammtstrafe von 8 M. 51 Pfg. 6 Jungen wurden bestraft, weil sie während der Pause, die sie der günstigen Jahreszeit wegen im Freien verbrachten, Steine auf ein fremdes Grundstück warfen; die übrigen beiden hatten es beim Erzscheiden an der nöthigen Aufmerksamkeit fehlen lassen. III. Arbeiterinnen. Auch im Berichtsjahre war nur eine Arbeiterin beschäftigt, worüber zu dem, was in dem Vorjahre hierüber erwähnt worden ist, nichts weiter zu bemerken bleibt. .IV. SonntagSarbeit. Durch die mit dem 1. April 1895 in Kraft getretenen Be stimmungen der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 wurde auch die Sonntagsruhe beim Bergbau neu geregelt. Die Arbeiten, welche beim Erzbergbau an Sonn- und Festtagen vorzunehmen sind, fallen zum größten Theile unter Z 105v Absatz 1 Ziffer 3 der Gewerbeordnung und sind daher ohne Weiteres zulässig. Hierdurch ist für die Gruben'eine Vereinfachung gegen die früheren Bestimmungen eingetreten, nach denen zur Sonntagsarbeit be sondere Erlaubniß seitens der Berg- oder Ortspolizeibehörde nöthig war. Anfänglich verursachte die neue Vorschrift über die den Sonntagsarbeitern zu gewährenden Ruhezeiten, namentlich bei den die Wasserhaltung bedienenden Kunstwärtern einige Störung. Die Gruben halfen sich aber bald durch Einlegung von Reserve mannschaften oder durch andere Eintheilung der Schichtzeit. Unter diesen Umständen waren Ausnahmen von den vorge schriebenen Ruhezeiten auf Grund von 8 105e Absatz 4 nicht erforderlich. In der Führung der Verzeichnisse fand man nach dem Inkraft treten des Gesetzes noch vielfach Mängel vor, die nach Aufklärung der betreffenden Beamten beseitigt wurden. Obgleich es nicht vorgeschrieben ist, die Namen der an Sonn- und Festtagen Be schäftigten in das Verzeichniß einzutragen, haben dies doch alle Grubenverwaltungen von Anfang an ohne Weiteres eingeführt, was die Kontrolle sehr erleichtert. Einigen Werken des Bezirkes steht zum Betrieb ihrer Auf bereitungsanlagen nur Wasserkraft zur Verfügung; sie hatten daher vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes an einzelnen Sonn tagen mit behördlicher Genehmigung die Wäschen gehen lassen. Eins dieser Werke hat im Berichtsjahre ein Gesuch um Zulassung von Ausnahmen nach Z 105o bei der Königlichen Kreishaupt mannschaft eingereicht und nach dem Gutachten des Berichterstatters die Genehmigung zum Betriebe der Wäsche an 26 Sonn- und Festtagen im Jahre erhalten. V. Unfälle. Im Jahre 1895 kamen 55 Unfälle zur Anzeige, von denen sich 38 unter Tage ereigneten. Unfälle mit tödtlichem Ausgange und solche jugendlicher Arbeiter sind nicht vorgekommen. Bei 11 Unfällen machte sich die Untersuchung im Sinne von 8 53 des Unfallversicherungsgesetzes nöthig; un Ganzen waren 25 Erörterungen in Unfallsachen erforderlich. Die Dienstgeschäfte der Berg-Inspektion beanspruch! 16L auswärtige Expeditionen, die in 38 ganzen und 65 halben ! Reisttagen erledigt wurden; außerdem fanden in 19 Fällen Be- rathungen, Vernehmungen, Auskunftsertheilungen und dergl. in den Diensträumen der Berg-Inspektion statt. Dem Kericht über den Iuspektious-KeM Freiberg!. (der den Erz-Bergbau im nördlichen Theile des Freiberger Bergreviers und im Marienberger Reviere umfaßt) entnehmen wir Folgendes: I. Allgemeines. Im Jahre 1895 kam in beiden Revieren deS Bezirkes je ein Berggebäude durch Verleihung neu hinzu, sodaß am Ende des , Berichtsjahres das Freiberger Revier aus 19 und daS Marien- i berger aus 21 Berggebäuden bestand. Im Betriebe waren im ersteren Reviere 15, im letzteren nur 5 Gruben, von denen inS- gesammt nur 9 in Produktion standen. Diese lieferten im Be- ' richtsjahre 4562,2 t Erze, darunter 4512,2 t Silber- und Blei erze, im Gesammtwerthe von 805 094 Nik., während sich im Vorjahre das Ausbringen auf 5274,3 t belief, daS zu 893296 Mk. I verwerthet wurde. Demnach stellte sich der Werth der Tonne Liefererz im Jahre 1895 auf 176,47 Mk., gegen 169,10 Mk. im Jahre 1894. Trotz dieses etwas höheren Durchschnittes konnten auch im verflossenen Jahre nur 2 Gruben des Freiberger Reviers , Detriebsüberschüsse erzielen. Die mittlere tägliche Belegschaft beider Dergreviere betrug 1173 Personen, gegen 1261 im Vorjahre, von denen 827 bez. 902 Mann unter Tage beschäftigt waren. Nr. 2319. Verordnung vom 12. Juli 1896 über die Kaution de- Rendanten der Büreaukaffe beim Reichs-Versicherungsamt; Nr. 2320. Bekanntmachung vom 19. Juli 1896, betreffend Aenderungen der An lage L zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands; ist bei unS eingegangen und liegt in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht auS. Freiberg, am 24. Juli 1896. Der «tavtrath. Lüsnlvr. Wgr Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen betreffend. Die letzten unentgeltlichen öffentlichen Impfungen finde« im laufende« Jahre Mittwoch, den 29. Juli, und den 5. August d. I., v«n S dl« 4 l^Nr statt. Die Revision der geimpfte« Kinder erfolgt «m dieselbe Zeit im Kaufhause. Freiberg, am 2». Juli 18W. Der Etadtrath. Kßlg.' Zur bergpolizeilichen Beaufsichtigung der im Betriebe stehen- den Gruben waren 81 Grubenbesuche mit 49 Befahrungen er forderlich. Von den übrigen auswärtigen Dienstverrichtungen seien hier angeführt: 21 Besichtigungen auflässiger Berggebäude, 30 dergleichen wegen Verwahrung von alten Schächten, Bingen und Tagebrüchen, je 14 Erörterungen in Bergwerkswassersachen und über die Betriebsökonomie beider Kommungruben sowie 5 Expeditionen zur Begutachtung genehmigungspflichtiger An- lagen. ' Die Revision seitens der Ortspolizeibehörden ist ziemlich be schränkt, da ein Theil der Gruben unter Staatsverwaltung steht -und daher für die hier in Frage kommenden Angelegenheiten der Aufsicht der Ortspolizei entzogen ist. Es sind jedoch auch bei den übrigen Gruben Revisionen seitens der genannten Behörden im Berichtsjahre nicht vorgenommen worden. II. Jugendliche Arbeiter. Im Jahre 1895 waren auf 7 Gruben deS Bezirks 83 männ liche jugendliche Arbeiter angelegt, was gegen das Vorjahr, in dem auf denselben 7 Gruben 61 solcher Arbeiter beschäftigt wurden, eine Abnahme von 28 Köpfen ergiebt. Zieht man noch weitere Jahre zum Vergleiche heran, so zeigt sich im Bezirke seit 1891 ein stetiger Rückgang in der Zahl der jugendlichen Arbeiter. Wenn auch für denselben Zeitraum eine Verminderung der Ge- sammtbelegschaft eingetreten ist, so hat doch die Zahl der jugend lichen Arbeiter bedeutend stärker abgenommen. Im Jahre 1891 befanden sich noch rund 11 Prozent jugendlicher Arbeiter (ein schließlich der Kinder zwischen 12 und 14 Jahren) unter der Be legschaft, während im Berichtsjahre nur noch rund 3 Prozent vorhanden waren. Der Rückgang der Gesammtbelegschaft hat seinen Grund in der Verschlechterung der allgemeinen Verhält- nisie des Erz-Bergbaues, dem stetigen Fallen der Metallpreise nnd den geringen Aussichten auf Hebung derselben in der nächsten . Zukunft. Es dürste aber auch der stärkere Rückgang in der Zahl der jugendlichen Arbeiter während der letzten 5 Jahre in der Hauptsache der mißlichen Lage des Bergbaues und nur zum geringsten Theile den neuerdings verschärften Bestimmungen über die Beschäftigung dieser Arbeiter zur Last zu legen sein. Dies geht schon daraus hervor, daß im Jahre 1893, in dem die ver schärften Vorschriften zum ersten Male voll zur Wirkung kamen, eine vermehrte Abnahme der jugendlichen Arbeiter nicht statt gefunden hat. Außerdem spricht dafür der Umstand, daß die meisten Gruben die Verminderung ihres Mannschaftsbestandes dadurch zu erreichen suchen, daß sie möglichst wenig junge Leute annehmen. Gelegentlich der Grubenbesuche wurde die Beschäftigung der juugendlichen Arbeiter thunlichst kontrollirt; in 9 Fällen haben in dieser Hinsicht besondere Revisionen stattgefunden. Zuwider- harchlungen bezüglich her Dauer der Beschäftigung und der Pausen Ueber die polnischen Treibereien schreibt ein aus dem Westen gebürtiger Herr, der eine längere Reihe von Jahren als Beamter in den ehemals polnischen Landestheilen thätig war, der „Köln. Ztg." Folgendes: Ich pflog während meiner Anwesen heit daselbst nähern Umgang mit einem der wenigen katholischen Geistlichen deutscher Nationalität. Der Herr war im Nebenamte auch in der Militärseelsorge thätig, und sein Verkehr bestand fast ausschließlich ans Offizieren und höhern Beamten. Es konnte nicht ausbleiben, daß das Gespräch zu gewissen Zeiten auf die nationalen Verhältnisse sich lenkte nnd mit der ihm eigenen, liebenswürdigen Offenheit theilte der Herr „Propst" unS dann Mancherlei niit, was eben so interessant zu Horen war als eS charakteristisch ist für die polnische» Tendenzen und die Art und Weise ihrer ^Durchführung. „Meine Leidenszest begann schon o auf dem Gymnasium, das damals noch zu mehr als neun Zehn eln i- von polnischen Schülern besucht wurde und dessen Lehrerkollegium j außer dem evangelischen RM^nslehrer nur noch einen deMhen