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Auf Grund von Z 6 des Statuts, die Grubenräumung und Düngerabfuhr in Freiberg betreffend, vom 6. Mai 1895 ist der nachstehend abgedruckte Tarif vom Stadtrath unter Zu stimmung der Stadtverordneten festgesetzt und durch die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden nach Verordnung vom 14. d. M. genehmigt worden. Freiberg, am 19. Oktober 1896. Der Stadtrath. »Ä88Lvr. Lbr. Tarif über die für die Räumung der Abortgrnben und die Düngerabfuhr zu entrichtenden Gebühren. 1. Die Gebühr für Räumung der Abortgruben und die Abfuhr ihres Inhaltes beträgt für jeden Kubikmeter der abzufahrenden Masse vorbehältlich der Bestimmungen in Z 7 des Statuts biS zum Schlüsse des Jahres 1900 2,50 M. Von diesem Zeitpunkte ab wird die Gebühr ans 2,30 M. festgesetzt. Eine weitere Herabsetzung gemäß 8 5 des mit der Freiberger Dünger- abfichr-Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags vom 11. September 1896 bleibt Vorbehalten. 2. Ist bei Räumung mit Schlauch nnd Pumpe eine Schlauchlänge von mehr als 30 Meter erforderlich, so erhöht sich die Gebühr für je 1 edm bei Verwendung von über 30 bis 35 m Leitnngsschlauch auf 2,60 M. bezw. 2,40 M. u. s. f., j indem für je 5 m größere Länge dos Loitunas'chlauches ein Zuschlag von 10 Pfg. eintritt. 3. , Für Mengen bis zu edm ist die halbe, über */? edm die volle Gebühr zu entrichten. 4. Als Zuschläge zu den gemäß Nr. 1 bis 3 zu berechnenden Gebühren werden erhoben: 20 Prozent für Entleerung bei Nacht, sofern nicht bereits nach H 7 des Statuts eine Erhöhung eintritt, 50 Prozent für Entleerung bei Cholera- und Ruhr-Epidemien, deren Beginn und i Ende im Streitfälle durch den Stadtrath bestimmt wird, I 50 Prozent für Entleerung von Gruben mit Anschluß von Wasserspülung in Gasthäusern, > 25 Prozent für Entleerung solcher Gruben in anderen Häusern. s 5. Dieser Tarif tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. Vom gleichen Zeit» punkte ab verliert der Tarif vom 16. Juli 1895 seine Geltung. Freiberg, am 11. September 1896. Der Stadtrath. (I,. 8.) (gez.) Idr »«vir, Bürgermeister. Die Stadtverordneten. (D. 8.) - - , fgez.) ^rl«xl8 Vorst. Wbr Gemeinschaftliche Sitzung des Stadtraths nnd der Stadtverordneten zn Freiberg Mittwoch, den 21. Oktober 1896, Nachmittags 6 Uhr tm Stadtverordnetensaale. Tagesordnung: Wahl des Bürgermeisters. Der stellvertr. Bürgermeister. »»88l«r. W Bekanntmachung Au Stelle des infolge anderweiter Anstellung hier abgegangenen Herrn RathsasfessorS Arnold ist am 17. dieses Monats Herr Li»». Otto Hugo Beniamin Richter, bisher in Annaberg, als Rathsasfestor von uns in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur allgemeine» Kenntniß gebracht wird. Freiberg, am 19. October 1896. Der Stadtrath. Kßlg. Personenbeförderung, Berthelsdorf-Brand. Vom 25. d. M. ab werden mit dem Leerzüge 1522: ab Berthelsdorf 7 Uhr 27 Minuten Vorm, in Brand 7 Uhr 42 Minuten Vorm, auch Personen in II. bis IV. Wagenklasse befördert. Dresden, am 17. Oktober 1896. Königliche Gcneraldirektion der Sächsischen Staatseisenbahtten. 9908 6. I. IIolkLU»«». Die men Schlußscheine im Getreidehandel an der Berliner Produktenbörse. Als vor einigen Tagen die Nachricht gebracht wurde, daß die „Freie Vereinigung der Berliner Produktenbörse" einen neuen Schlußschein entworfen habe, der nach Inkrafttreten des Verbots deL Terminhandels gebraucht werden sollte, wurde sofort zur Vorsicht gemahnt, daß dadurch nicht das Gesetz umgangen werde. Daß diese Befürchtung nicht unbegründet ist, zeigen folgende Ausführungen, die wir den Nachrichten vom deutschen Landwirth- schastsrath entnehmen. Da mit dem 1. Januar 1897 das Ver bot des börsenmäßigen Terminhandels in Getreide- und Mühlen fabrikaten in Kraft tritt, wird es Aufgabe aller becm Getreidehandel interessirten Erwerbszweige sein, den an Stelle des Termin handels tretenden Lieferungshandel auf Zeit so zu gestalten, daß in ihm einmal die Mißbräuche, zu denen der Terminhandel ge führt hat, unmöglich sind und andererseits die Anforderungen, die die Produzenten, die Müllerei- und Bäckerei-Interessenten, sowie die Konsumenten an die Beschaffenheit des Marktgetreides stellen, erfüllt werden. Die dem effektiven Lieferungshandel zn Grunde liegenden Schlußscheinc werden deshalb folgende, auch vom deutschen Landwirthschaftsrath wiederholt aufgestellte Lieferungsbedingungen enthalten müssen: 1., Angabe der Mahl- und Backfähigkeit der Waare; 2., Angabe der Herkunft der Waare mit dem jeweiligen Volumengewicht; 3., Prüfung der Lieferungs- waare durch eine Sachverständigen-Kommission, in die neben den Vertretern des Handels auch Vertreter der Landwirthschaft und der Müllerei ausgenommen sind. Erst die Bedingungen unter 1 und 2 werden das Prinzip des Terminhandels,- die Vertretbar keit oder Fungibilität der Hauptmasse des in- nnd ansländischen Getreides völlig umstoßen, und den durch das Verbot des Termin- Handels beabsichtigten Liefernngshandel nach der individuellen Beschaffenheit des Getreides, wie Mahl- und Backfähigkeit, Her kunft, Alter, Art rc. Hervorrufen. Legt man diesen Maßstab an die von der „Freien Vereinigung der Berliner Produktenbörse" kürzlich entworfenen Schlußscheine, so sind in ihnen die obigen Bedingungen nur zum geringen Theil enthalten. Das neue Formular für die Schlußscheinc hat folgenden Wortlaut: „Herr .... kauft von Herrn .... unter Ausschluß aller Börsengcbräuche Tonnen gesunden, trockenen nnd für Müllcrcizwccke gut verwendbaren Weizen, weiß oder roth und wenigstens 755 Gramm per Liter wiegend. Ausgeschlossen sind: 1., Ranhweizcn, Kubanka, Syrischer, Acgyptischer und Laplata- Hartweizen. 2., Künstliche Mischungen von weißem und rothem sgelbcn) Weizen. Lieferung per .... in Verkäufers Wahl. Preis . . . ." Bei Roggen wird außer: gesund und für Müllercizwecke ver wendbar, gefordert: frei von Darregcrnch und wenigstens 712 Gramm per Liter, bei Hafer wenigstens 450 Gramm Per- Liter, bei Fnttergcrstc: Durchnittsqualität und wenigstens 573 Gramm per Liter wiegend. Es ist mithin nur der Müllerei eine kleine Konzession ge macht, im Uebrigen sind tue Schlußscheine gegenüber den im Terminhandel gebräuchlichen fast unverändert geblieben. Das die Waare gcneralisirende Moment, das gleiche Bvlumcngewicht (Liefcrungsgewicht) bei allen Abschlüssen Ivie im Terminhandel, ist geblieben nnd dementsprechend das eigentlich individuelle Moment im Getreidehandel, die Herkunft oder Art des Getreides mit dem verschiedenen Volumengewicht nicht ausgenommen. Die beabsichtigte Fungibilität des Getreides auch nach dem 1. Januar 1897 oder die Fortsetzung des bisherigen Terminhandels wird deutlich durch die weiteren Bestimmungen der Schlußscheine ge kennzeichnet: „Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Weizen durch Uebergabe eines Dispositionsscheines innerhalb der bedungenen Lieferungszeit zu überweisen. Der verkaufte Weizen (Roggen rc.), darf dem Käufer nur iu Mengen von mindestens 10 Tonnen geliefert werden .... Der Aussteller des Dispositionsscheines hat denselben seinem Käufer an einem Werktage zwischen 9—10 Uhr Vormittags zuznstellen; der Letztere ist berechtigt, die Waare an einen Dritten zu überweisen. Macht er von diesem Rechte Gebrauch, so muß er dem Ncbcrbringcr des Dispositionsscheines sofort den Namen seines Käufers aufgeben. Die Umlanfszcit des Dispositionsscheines endigt am Tage der Andienung Nach mittags Punkt 6 Uhr." Mit anderen Worten: es bleibt hiernach alles beim Alten, selbst die Erledigung der Abschlüsse durch Auszahlung der Differenzen erscheint unter der Herrschaft eines solchen Schluß scheins ebenso leicht möglich zu sein wie unter der Herrschaft des bisherigen sogen. Terminhandels, an Stelle des Kündigungsscheins tritt der Dispositionsschein, an Stelle der Cirkulation der Scheine im Kündigungssaal der Börse tritt die private Cirknlation von Bureau zu Bureau (vielleichst mittelst Telephon), und durch Herabsetzung des Mindestquantums von 50 Tonnen im bisherigen Terminhandel auf 10 Tonnen ist der Spekulation noch ein größerer Spielraum geschaffen als früher. Auch enthalten Vie Bestimmungen nichts davon, daß unter den vereideten Sachverständigen der Berliner Produktenbörse, welche künftig die vertragsmäßige Be schaffenheit der Waare bcurtheilcn sollen, auch Vertreter der Landwirthschaft und Müllerei sich befinden werden. Die obigen Schlußscheine tragen deshalb der durch das Börsen gesetz beabsichtigten Reform des GetreidehandclS in keiner Weise Rechnung, sondern würden den bisherigen Zustand nur verlängern, vielleicht sogar verschlimmern. — Ein Schlußschein, der den An forderungen der Landwirthschaft und Müllerei entspricht, müßte etwa folgende Hauptbestimmnngen treffen: „Herr.... kauft von Herrn .... auf Grund der neuen Börsenordnung . . . Tonnen gesunden, trockenen und für Müllerei- und Bäckereizwccke gut verwendbaren schlesischen (oder märkischen — polnischen — Reck Winter Nr. 2 rc.) Weizen, (bayrischen — Pfälzer — südrussischeu rc. Roggen) weiß oder roth, .... Gramm per Liter wiegend. Ausgeschlossen sind: . . . . Lieferung per.... in Verkäufers Wahl, Preis . . . .; die Begutachtung der vertrags mäßigen Beschaffenheit der Waare erfolgt ans Antrag des Käufers durch Sachverständige aus dem Handel, der Landwirthschaft und Müllerei .... Falls die Waare nicht vertragsmäßig erklärt wird, muß seitens der Sachverständigen ein Minderwcrth fcftgcstellt werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Waare zn dem abge schätzten Mmdcrwerth zu empfangen . . . ." Es wird Aufgabe der Regierung sein, die Entwürfe der Börsenordnung und der Schlußscheine eingehend daraufhin zu prüfen, ob sie gegenüber dem bisherigen Tcrminhandel als eine auch den Interessen der Produzenten, der Müllerei und Bäckerei, sonne der Konsumenten gerecht werdende Reform des Getreide handels anzusehen sind nnd wenn dies, wie nach obiger Dar legung, nicht der Fall ist, dieselben entsprechend zu ändern. Gestern Kaiserpaar graphischer Politische Umschau. Freiberg, den 20. Oktober. und heute tauschten das deutsche und das russische nochmals Besuche aus. Kaiser Wilhelm traf, tele- Meldung zufolge, in Darmstadt gestern, Montag, Nachmittag um 1 Uhr 40 Min., von Wiesbaden kommend, zum Besuche des Kaisers Nikolaus ein, und heute kommt das russische Kaiserpaar zu einem Besuche bei dem Kaiser und der Kaiserin nach Wiesbaden. Der gegenwärtige Aufenthalt des Zarenpaares in Deutschland hat, im Gegensatz zu dem politischen Besuche in Breslan nnd Görlitz, einen durchaus privaten Charakter, etwa wie ihn der in Balmoral hatte; es scheint deshalb völlig verfehlt, wenn in einem Wiener Blatte der Begegnung der bei den Kaiser die Bedeutung einer Abschwächung des Eindrucks der Vorgänge von Paris und Chaions beigelegt wird; in Deutsch land hat man keinerlei Grund, derartige Vermuthungen anzu stellen. Die Begegnungen in Darmstadt und Wiesbaden sind Familienbesuche; nicht daß sie stattfinden, ist dazu angethan, politische Kommentare hervorzurufen, sondern wenn sie unter blieben wären, hätte dies Aussehen erregen müssen, da die der zeitigen Aufenthaltsorte des Kaisers und des Zaren so nahe bei einander liegen. Der Kaiser hat an den Reichskanzler folgenden Erlaß gerichtet: Ich habe von dem Mir vorgelegten Berichte über die Ergebnisse derReich s-P o st- und Telegraphen- Verwaltung während der Etatsjahre 1891/95 mit Interesse Kenntnis? genommen und Mich gefreut, daraus zu ersehen, wie in diesem Zeitraum unter dem Schutze des Friedens rastlos an dem Ausbau des Post- und Telegraphenwesens des Reichs weiter gearbeitet und nichts versäumt worden ist, um die wachsenden Ansprüche des Verkehrs überall zu befriedigen. Die fortschreitende Verdichtung des Netzes der Pvstanstalten und der Telegraphen- liuien und die Entwickelung des Fernsprechverkehrs legen neben Linderem hierfür Zeugnis? ab. Das; die Reichs-Postverwaltuna die Erweiterung der Post und Telegraphen-Einrichtungen auch in den Kolonien und deren Anschluß an das Mutterland sich hat angelegen sein lassen, hat Mich mit Befriedigung erfüllt, ebenso wie die Mittheilung von dem Aufschwung, den der Postdamps- schiffSverkehr nach Ostasien, Australien und Ostafrlka genommen bat, und mit Freude habe ich eS begrüßt, dap die Pustv^waltung cs unternommen hat, durch eine Vermehrung der deutschen Zährten auf der ostasiatischen Linie zur Förderung der deutschen Interessen in China beizutragen. Auch von dem günstigen finanziellen Er gebnis; der Verwaltung habe Ich gern Kenntniß genommen und benutze diese Gelegenheit, dem Staatssekretär des Reichspostamts und den Beamten seiner Verwaltung von Neuem Meine Aner-