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harandtS »relle«. Dresde» tzer. U zu habe», el. Uhr m 5-se. Präsenz- ummrecht. HE rk. Beweise die Be- ubestätte ölumen- u. Be- geliebten »erdurch vank. Frau. : Braun »»> »antwortlich Georg Burl- il: Theodor - Rotation»« erlagSanstalt die Abend« spätesten« 11 ipedttton gelangen erst Wruck, ««ne der Anzeigen en kann mch und Tageblatt AmtSdlM Bk die MMm und MWe» Bchördm W KeiLerg Md Brimd. »erantworttiche Leitung: G-sr- »«rkhardt. LLL "S L5KH K 1SS6. Außerhalb de« LandgerichtSbezirkS 15 Pfg. I Sonnabend, den 23. Mai. sowie 24- 4/96 Nr. 13. Gläubiger über die nicht verwerth- mußte, von einem als dem Er- Wo indeß nicht die Persönlichkeit des Gekrönten der Cere- monie einen eigenen Reiz verleiht, da ist seit dem 18. Jahr hundert die Zarenkrönung doch nicht mehr als eine höfische Pracht entfaltung großen Stils gewesen. Konzerte, Bälle, Assembleen, Feuerwerke, Illuminationen, Speisungen armer Leute und ähn liche Veranstaltungen dehnten die Krönungen allmählich zu ermüdender Länge aus. Doch hinter den Coulissen spielte sich wohl ab und zu eine minder feierliche, dafür aber interessantere Szene ab. So entstand bei Peters II. Krönung (1728) zwischen den Rigaischen, den Revalschen und den Narwaschen eine Rang streitigkeit. Der Oberceremonienmeister trat, wie der Rigaer Rathsherr Caspari erzählt, auf die Rigaischen zu und meinte: „Seyn Sie so gut und machen Sie diese Dispüte gütlich unter ich ab." Aber nein — die Rigaischen bestanden auf ihrem Rechte und die Anderen auch, und das bei bevorstehender Ceremonie! der ». Juni 1896, Bormittags 10 Uh* a» Versteigerungstermin, Aus -er Geschichte der ZarevkrSamge«. Bon Walter Ullman». Königliches Amtsgericht, Abth. I. »r. LLuuur. Nicola,. der 16. Juni 189«, »ormtttags 11 Uhr -»beraumt worden Verkündung de» Bertheilungsplans ;?^^erslcht der Mf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann m der Genchtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Freiberg, am 16. April 1896. .Zwangsversteigerung. «stokann Namen deS Schuhmachermeisters, jetzigen Handarbeiters w^raaene .Hdppler, früher in Oberschöna, dermalen in Borna bei Hemnitz, ein- E unter Nr. 25 deS BrandkatasterS, den Nrn. 74», 74d, -5, 76, «ine'm Ai-'-nl- ».nn i ""d 453 deS Flurbuchs und Folium 29 deS Grundbuchs für Oberschöna mit geschätzt aus 22178 belegt mit 389,29 Steuereinheiten und lokalgerichtlich wÄen und eS ist Big, soll un hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert Konkursverfahren. — . dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fleischermeisters und Hausbesitzers Aldrich Max Krumbiegel in Hilbersdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des ^^.ung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung »u berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der I ' " ' " baren Bermögensstücke der Schlußtermin auf Masten ergießen, um den Zarensitz zu entkleiden. „Jeder wollte' ein Stück des UeberzugS zum Andenken an den für Rußland großen Tag haben." Die Prachtentfaltung zu Ehren der Krönung war fortab bei allen Zarenkrönungen Regel und jeder Fürst suchte seine Vor gänger nach dieser Richtung möglichst zu übertreffen. Und doch konnte eS geschehen, daß inmitten dieses GlanzeS, der ibm galt, vor der Krone, die auf sein Haupt gesetzt werden sollte, der Zar selbst nur als ein Schattenbild saß. Am 31. Mai 1584 wurde Feodor I. Iwanowitsch gekrönt und Pomp und Prunk umstrahlte den Sohn des „Schrecklichen". Aber neben ihm saß Boris Gudunow, der Bojar, schon damals allmächtig und seine stillen Gedanken auf verwegene Ziele richtend; und der Zar mußte sich von dem ihn segnenden Metropoliten Dionysius die Mahnung gefallen lasten, daß er nicht unterlasse, den Bojaren die auf das Alter ihrer Geschlechter begründete Achtung zu erweisen. Der Nächste aber, der vor dem altehrwürdigen Marienbilde im Krönungsmantel thronte, war kein Anderer, als eben Boris Gudunow, der nun Zar Boris Feodorowitsch hieß. Ob es die Freude über das endlich errungene Ziel, ob es der Wunsch war, die Geschichte seiner Thronbesteigung vergessen zu machen: jeden falls feierte Boris seine Krönung — am 3. September 1598 — mit kaum je zuvor erhörter Pracht. So erzählt ein Zeitgenosse, ein deutscher LandSmann. „Nach vollbrachter Krönung ist der Großfürst in großer Prozeß und Herrlichkeit vor Geistlichen und weltlichen Personen auf rothem Scharlach, auf welchem Scharlach Guldenstuckh gebreutet gemessen, wider ins Schloß gangen. Der Scharlach und die güldene Stuckh sein dem gemeinen Volck Preiß gegeben und viel Tausend stückh GoldeS unter Sie gestreuet unnd außgeworffen worden." Die Jahrhunderte kamen und gingen und manchen Fürsten, schlechten und guten, gewaltigen und bedeutungslosen, schmückten die alten griechischen Krönungs-Insignien in der Moskauer Himmelfahrtskirche. Aus der Reihe dieser einander ziemlich ähnlichen glänzenden Schauspiele aber zieht eines unseren Blick auf sich, weil es unseren menschlichen Antheil herausfordert. Die Frau, die am 7. Mai 1724 gekrönt wurde, war als eine Liv länderin von armen niederen Leuten geboren und hieß eigentlich Martha; heut umrauschte sie der Jubel, begrüßte sie die Ehr furcht der Menge als Zarewna Katharina und sie, die nach einander die Geliebte, die heimliche Gattin, die anerkannte Ge mahlin des ersten Peter gewesen war, sah beut die Krone auf ihrem Haupte. Sie sowohl wie ihr kaiserlicher Gemahl faßten diesen Tag sehr ernst auf. Drei Tage lang bereitete sich Katha rina durch Gebet und Fasten vor, und ihr ganzes wunderbares Geschick mag ihr in der Einsamkeit dieser Tage vor Augen getreten sein. Der Zar aber erklärte, diese Krönung sei mehr als eine Ceremonie, sie solle der Gekrönten das Recht zu regieren geben; sie, die bei feinem Leben das Reich am Pruth gerettet habe, verdiene auch, nach seinem Tode es zu beherrschen. So gab dieser Maitag des Jahres 1724 Rußland eine künftige Kaiserin. Die Fanfaren mögen schon angeblasen haben, als sich bestreiken» den Parteien endlich, steilich „mit Vorbehalt deS sicheren Rechts auf einen Mittelweg einigten, „weilen wir m Jhro Kays. Mat. Zimmer als in einem geheiligten Orte, der lovu» MnpntLnät schwierig wäre, alß selbiger am höheren Orte ungnädig genommen werden könnte." So konnte der Zar Peter glücklich gekrönt Voraussichtlich wird auch die Krönung Nikolaus II. die ganze herkömmliche Pracht wieder zeigen. Haben doch die Krönungs feierlichkeiten Alexanders m. einen Kostenaufwand von nicht weniger als 6 Millionen Rubel gemacht. Politische Umschau. Freiberg, den 22. Mai. abzusehen. Der Entschluß deS Monarchen, auf eine Reise nach Cowes diesmal zu verachten, dürfte, und zwar lediglich von dem eben dargelegten Gesichtspunkte aus, durch die Vorkommnisse, die sich in England gelegentlich der TranSvaalkrisiS abspielten, zur Reise gebracht worden seien. Wenn nun auch seither die da malige Erregung gewichen, so ist die Bolksstimmung in Eng land immerhin, wie man in leitenden Kreisen wohl einsieht, auch jetzt noch eine solche, daß an eine Aenderung des Entschlusses des deutschen Kaisers nicht zu denken war." — Giebt sich in obigen Auslassungen auch in erster Linie der große Aerger darüber kund, daß unser Kaiser deS taktlosen Verhaltens der Engländer wegen auf seine Reise verzichtet hat, so liegt doch in der Unterstellung, als weiche der Kaiser vor der „gereizten" Stimmung des englischen Volkes zurück, als unterlasse er seine Reise „einzig" aus Zartgefühl gegenüber den „gereizten" Eng ländern, eine so ungeheure Anmaßung und Unverfrorenheit, daß das nicht ohne Weiteres hingenommen werden darf. In Deutsch land hat man allgemein von dem Fernbleiben Kaiser Wilhelm- von Cowes mit der größten Genuathuung Kenntniß genommen und eS als eine Strafe für die Engländer wegen deren bekannten Ungezogenheiten erachtet, daß ihnen diesmal die Ehre eines kaiserlichen Besuches nicht zu Theil wird. Unser Kaiser hat in echt deutschem Nationalbewußtsein die Reise aufgegeben, nicht aber aus Schonung für die anmaßenden Engländer. Die Reichstags-Kommission für daSBürgerlicheGesetz- buch hat vorgestern, wie schon berichtet wurde, die erste Lesung desselben und des dazu gehörigen Einführungsgesetzes beendet und beschlossen, am 2. Juni, am Tage der Wiederaufnahme der Plenarsitzungen die zweite Lesung zu beginnen. Ein Versuch, diese hmauszuschieben mit dessen Motivirung daS antisemitische Mitglied der Kommission vorgeschickt worden war, scheiterte. So weit wenigstens ist die Möglichkeit, das Gesetzbuch noch in diesem sommer zum Abschluß zu bringen, offen gehalten; man glaubt, daß die zweite Lesung in der Kommission bis Mitte Juni zu be enden sein werde; der Bericht, den die Referenten inzwischen vorberelten, könnte dann alsbald erstattet werden und die Plenar- Verhandlung im letzten Drittel des Juni beginnen. Ob dieser Plan so weit durchzuführen und ob die Erledigung der Plenar- lerathung dann bis Anfang Juli zu ermöglichen sein wird, daS sängt von der Besetzung des Hauses und davon ab, ob die Gegner )es Entwurfes in der Fassung der Kommission die etwaige Be- chlußunfäbigkeit zur Vereitelung des Planes benutzen. DaS Zentrum hat am Anfang der Session die langwierige Kommission^ berathung erzwungen, die doch nur die schon vorher konstatirten Das Fernbleiben deS deutsche« Kaisers von Cowes wird mit echt britischer Unverfrorenheit in einer Londoner Korrespondenz der „Wiener Politischen Nachrichten folgendermaßen begründet: „Der einzige Grund für das Unterbleiben der Reise sei in der Rücksicht auf den Umstand zu suchen, daß die Bolksstimmung in England gegenüber Deutschland auch zur Zeit noch sehr gereizt ist, sodaß es begreiflicher Weise für angemessen erachtet werden (Nachdruck verboten.) Die Geschichte der Zarenkrönungen zeigt die eigenthümliche Er- L "Ä "^Krönungs-Insignien älter sind, alS der KrbnungS» Die Insignien, die im alten Moskau aufbewahrt werden —nS e Szepter, der Reichsapfel und die sogenannte goldene Mutze Monomachs — dürfen mit Recht ehrwürdig ge nannt werden. Denn im Anfänge deS 12. Jahrhunderts wanderten sie auS dem goldenen Byzanz inS Reußenland; Geschenke warens, die der Griechenkaiser AlexiS dem thatkräftigen uno angesehenen Wladimir II. Monomach sandte, um den durch den Ausstand eines griechischen Prinzen erregten Zorn des Großfürsten zu be sänftige». Auch ein auS dem Kreuze Christi verfertigtes Kruzifix und eine auS der Zeit des Augustus stammende Trinkschale aus Carniol sandte er mit. Aber daß nun derj Großfürst mit diesen Insignien auch wirklich zum „Kaiser" gekrönt worden sei, daS ist mehr als fraglich; nur so viel wissen wir, daß die Ge schenke des Kaisers Alexis in der Folgezeit besonders hoch ge halten und von den Großfürsten wiederholt den Kronerben " spezieller Besitz testamentarisch vermacht wurden. Die Krönung selbst taucht erst im 15. Jahrhundert auS Dunkel der Geschichte deutlicher auf. Iwan IH., der oberer von Nowgorod, der Begründer des russischen Staates, hat nicht allein zuerst die Grundzüge der Ceremonie festgestellt, sondern vor Allem der Feier jene großartige und historische Stätte ge schaffen, die ihr den eigentlichen Charakter ausdrückt. Denn Iwan Hl. hat durch den Bologneser Baumeister Fioravanti Aristoteles die Kirche zur Himmelfahrt Mariä, die eigentliche Krönungskirche, erbauen lassen. Hier erhebt sich strahlend von Gold und Silber bis zum Gewölbe der Ikonostas, hier glänzt von Edelsteinen des höchsten Werthes das angeblich vom Evangelisten Lucas gemalte Wladimirsche Marienbild, das Strahl das Palladium der Zarenstadt nennt, und vor dem die Zaren nun seit Jahr hunderten die Kronen ihres Reiches empfangen haben. Bis zum heutigen Tage ist diese Kirche der Mittelpunkt der Krönungs- Ceremonien geblieben. Auf den Stufen der Himmelfahrtskirche wird der einreitende Zar vom Kleruö empfangen, die Reliquien dieses Heiligthums küßt er verehrend, hier spricht am Krönungs tage selbst der orthodoxe Zar sein Glaubensbekenntniß und setzt sich und seiner Gemahlin die Kronen auf. In den prachtstrotzenden Räumen dieses Gotteshauses fand etwa 75 Jahre später Vie erste Zarenkrönung statt, die eine wirklich historische Bedeutung in Anspruch nehmen kann. Im Jahre 1546 wars, als Iwan IV., damals ein Jüngling von nicht mehr als 17 Jahren, seinen Willen kund that, sich feierlichst zum Zaren krönen zu lassen. Später hat die Geschichte diesen Fürsten den „Schrecklichen" getauft; daß aber auch eine gewaltige Thatkraft und hoher Sinn in ihm lebte, das zeigte er, als er in so jungen Jahren den Entschluß faßte die Zarenwürde für sich und seine Nachkommen feierlich zu beanspruchen. Nun kamen Wladimir Monomachs alte griechische Kaiserzeichen zu ihrem wahren, ihrem kaiserlichen Rechte, uno wir dürfen den 16. Februar 1547 sozu sagen als den Geburtstag der Zarenkrönungen bezeichnen. Eigen artig genug muß das Bild dieser Krönung gewesen sein. Vor dem Altäre erhebt sich auf zwölf Stufen eine Estrade, auf ihr sind zwei goldüberzogene Sitze bereitet. Auf dem einen sitzt der Metropolit, auf dem andern der junge Zar mit seinem energischen Gesicht und den scharfen Augen. Nun stehen beide auf, der Metro polit nimmt den alten Kaiserschmuck und betend legt er diese Zeugen einer uralten Kultur dem Fürsten des noch barbarischen Staates, dem Herrscher dieser „ultima Thule" an. Auf Sammet und Damast tretend kehrt der Zar jetzt zum Schlosse zurück. Nun aber tritt das Volk selbst als Akteur in die Ceremonie ein. Dem feierlichen Akte hatte es schweigend zugeschaut; kaum jedoch hat der Zar die Kirche verlassen, als sich in das Heiligthum die Bekanntmachung für FretSergsdorf. Die diesjährigen öffentlichen kostenfreie« Impfung-« E hlesigenOrte so^n A 27. Mai, sowie am 3. und 10. Juni d. I. i-desmal von Nachmittags 2 Uhr an im Saale des Gasthofes „Stadt Wien" hier stattfinden. . . Eltern und Erzieher, welche ihre Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung entziehen, werden nach § 14 Absatz 2 deS Gesetzes bestraft. Freibergsvorf, «UN 21. Mai 1896. S. Hatkmeuu», Gem.-Vorst. den 19. Juni 189«, vormittags 11 «hr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr-83, bestimmt. Freiberg, den 21. Mm 1896. Abt». L L. 14./94. Nr. 40. GerichtSfchreiber deS Königlichen Amtsgerichts,— Oeffentliche Zustellung. Der Stadtrath zu Freiberg in Vertretung der ^modische» Stiftung durch Rechtsanwalt Tenzler ebenda, Nagt gegen Marie Alma vereheU Bra« g heiligen jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 50V Mk. s. A. Mit dem Anttage, die B S ä . Zahlung von 500 Mk. nebst Zinsen zu 3°/<» seit 18. Februar 1895 °us A lasses ihres Erblassers zu verurteilen, auch das Urteil gegen Slcherhe'tsl^ vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandluvg des Rechtsstreit vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 8. Oktober 189«, »ormtttags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. - Sekretär Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.