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s«. ».««fl. ül. «h Wich vereint. nSlolak: mGchchf Vorftehem. esdrso ett >r„. ies Mr hi» lLngsteuj stand. eri«, ige. O -/.S Uhr nach langt» stgeliebtet ir di« «0^ i- späteste,»" Expedtti-j -ne gelang«^? Abdruck. 2 n«n der ilntE ^rgen!<uM bolck i trauernd«» a. pril 1896. stül. «pril le! Ne«! schlagend«» ten Bühnen ;Zeit. tt. Skowm«» mForsthause^l zer: Bra«Ä BerantvorM il: S«ora»L »M: « -Druck-IW tErnstM«M» r«i. Inserate werden bi» Bormiitag 11 Uhr I angenommen. Pre» für Gpalt-elle 18 Pfg- « V Außerhalb de« Landgerichtsbezirk« 1b vw—1^— F«S 49. Jahrgang. Sonnabend, den 18. April. Erscheint jeden Wochentag Abend» >/,7 Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 3 M. 2b Psg. zweimonatlich 1 Mk. SO Pfg. u. einmonatlich 7b Pfg. MivergerAnzeig^ «nd Tageblatt Amtsblatt siir dir königlichen und ftwischrn Behörden z« Freiberg mb Braud. Verantwortliche Seit«««: Georg »«rkhardt. . Weckruf, ferner Die Tta-tpolireideh-ede. »r. »««Ir, Bürgermeister. Oeffeutliche Zustellung und laden Brand, am 17. April 1896. zu zu hier bis auf Weiteres verdaten» Freiberg, am 17. April 1896. Der «tadtrath. V« H«»« Bekanntmachung. Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs Albert soll .. rm, r Donnerstag, den 23. April dieses Jahre-, hrerselbst m der Werse gefeiert werden, daß früh von 6 bis 7 Uhr mit sämmtlichen Glocken geläutet wird und zu gleicher Zeit Bekanntmachung. ' Nachdem durch bezirksthierärztliches Gutachten der Ausbruch der «aK««» «Kne»- seuche in mehreren Ställen hiesiger Stadt festgestellt worden rst, wird dre Abhaltung vou Biehmärkten insbesondere des jeden Sonnabend stattfindenden FerkelmartteS Bekanntmachungen für Braud. In Gemäßheit der in tz 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 enthalten« Bestimmungen werden alle diejenigen Steuerpflichtigen, welche ihre Beitragspflicht in hiesiger Stadt zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzufertigung nicht hat behändigt werden können, hierdurch aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergebniffes bei der Stadtsteueremnahme zu melden. Koulursverfahre«. In dem Konkursversahreu über das Vermöaen des Schuhmachers ""d Schuhw^r^ geschästsinhabers Karl August «udr-as in Freiberg rst zur Prüfung der nachträglich au gemeldeten Forderungen Termin auf den SS. April 189«, Bormittags 1» Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, anberaumt. Freiberg, den 16. April 1896. - Der Gerichtsschreiber beim König!. Amtsgerichte daselbst, Abth. L. L. 1/96 Nr. 68. Sekr Slloalnl. . Nachdem die Abschätzung der hiesigen Einwohnerschaft durch die hierzu bestellte Deputation erfolgt und das Anlagenkataster auf das laufende Jahr nunmehr aufgestellt ist, liegt dasselbe für jeden Gemeindeabgabenpflichtigen, soweit es ibn angeht, zur Einsichtnahme in hiesiger Stadtkasseu- Expedition in den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 18. April bis mit 2. Mai d. I. aus. Nach § 12 des Anlagevregulativs für den Stadtgemeinderathsbezirk Brand sind Reklamationen gegen die Einschätzung schriftlich begründet binnen 2 Wochen und längstens bis 2. Mai er. anher einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Reklamationen gelten als versäumt und bleiben ohne Berücksichtigung. Brand, am 17. April 1896. Der Etadtgemeinderath. Vr Bla«»«. männlichen Geschlechts find, . > L., seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentuchen Ww 6., mindestens 9 Mark — Pf. au direkten StaatSstmern j haben. Bekanntmachung, die Erwerbung des Bürgerrechts betreffend. Unter Hinweis auf die nachstehenden Bestimmungen in 8 17 der Revidirten StÄte- Orimung unter O werden alle diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, welche in Gemäßheit dieser Vorschriften zur Erwerbung des Bürgerrechts berechtigt beziehentlich verpflichtet sind, hierdurch aufgefordert, sich spätestens bis zum 3«. April dss. Jahres iu unserer Rathskanzlei — Zimmer Nr. 6 — zur Bürgerrolle auzumelden. Freiberg, am 13. April 1896. Der Stadtrath. vr Bvolr. Fhrg. O Revidirte Städteordnung. 8 17. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen; 2 ., das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben; 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben 4 ., unbescholten sind; 5 ., eine direkte Staatssteuer von mindestens 3M. — Pf. entrichten; 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben; 7 ., entweder »., im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b., daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnort haben, oder o., in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet, diejenigen zur Bürgerrechts erwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche vo" */,12 bis i/zl Uhr auf dem Obermarkte Platzmufik durch das Stadtmusikcorps stattfindet und 2 Uhr ab ein Festmahl im Saale des Kaufhauses abgehalten wird. . Gordies wird eine Speisung der Pfründner im St. JahannishoSpitale, der Pfleglinge ' Bartholomächospitale und, anstatt der bisherigen Brodvertheilung, eine Speisung der OrtSarmen erfolgen. Wir bringen Solches mit dem Ersuchen an die hiesige Bürgerschaft zur öffentlichen Kenntniß, zur Fc>er des Tages auch die Privatgebäude mit Fahnen- und Flaggenschmuck versehen zu wollen. Freiberg, am 11. April 1896. " Der Stavtrath. »r »««L. Mllr. Gartengnts-Berkauf. Die der Emma Mathilde verehel. Berger geb. Thümer in Friedeburg gehörigen Grundstücke, die Gartennahrung, Nr. 14 des Brd. Cat. Folium 15 des Grund-und Hypotheken buchs für Friedcburq, und Feld, Folium 80 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, zusammen 2 Hektar 99 Ar im Werthe von 15- bis 18000 M., sollen mit Inventar und Vorräthen , Sonnabend, den 25. April 18W, Bormittags 11 «hr an unterzeichneter Genchtsstelle freiwillig versteigert werden, wozu Erstehungslustige hiermit ge laden werden. Die Kaufsbedingungen, sowie eine Beschreibung der Grundstücke und das Verzeichniß deS Inventars sind dem Anschläge an hiesiger Amtsgerichtsstelle beigesügt. Freiberg, am 16. April 1896. Das Königliche Amtsgericht. »««tsolninslcker. vr. v. Schbrg? Die Ehefrauen 1. Ernestine Liddy Lindner, geb. Grude in Meerane, 2. Auguste Wilhelmine Oelsner, geb. Rostenbeck in Haimche«, klagen gegen ihre Ehemänner, . . « 1 den Tischler Karl Otto Lindner, vormals m Freiberg, 2 den Handarbeiter Karl Traugott Oelsner, zuletzt in Hannchen, beide jetzt unbekannten Aufenthalts, zu 1 auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens, « , - . zu 2 auf Trennung der Ehe vom Bande wegen böslicher Beringung, «an. ans Herstellung des ehelichen Lebens die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite vor der -wate Cilulrammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 27. J«nt 189«, vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiberg, den 1. April 1896. Der GerichtSschretber des Königlich-« Landgerichts. Bl«m»n«ie, Sekretair. Politische Umschau. Freiberg, den 17. April. Einer Mittheilung der „Voss. Ztg." aus Christiania zufolge wird der deutsche Kaiser auch in diesem Jahre eine längere Reise nach Norwegen machen. Von Bergen aus werde der Weg längs der Küste und durch die Fjorde nach Drontheim einge schlagen werden. Geplant sei die Umschiffung des Nordkaps und die Reise bis Vadsö am Warangerfjord. Auf der Rückreise sei auch ein Besuch in Christiania in Aussicht genommen. Gestern nahm der Reichstag seine Arbeiten wieder auf, die er über Ostern vertagt hatte, nachdem das einzige nennens- werthe Ergebniß von etwa siebzig, allerdings meistens beschluß unfähigen Sitzungen der Etat gewesen war. Nunmehr wird es sich um das Schicksal der gesetzgeberischen Aufgaben handeln, welche dem Reichstag diesmal gestellt sind, und nur mit Besorg niß kann man den Entscheidungen entgegcnsehen. Daß das große Werk, welches in dem bürgerlichen Gesetzbuche dem Reichstag an vertraut ist, nicht in der gegenwärtigen Session zu Stande kommt, muß leider als sicher bezeichnet werden; die paragraphen weise Berathung der Kommission ist, obgleich zuweilen größere Gruppen von Bestimmungen debattelos erledigt worden, weit zu rück; von den 2400 Artikeln des Entwurfs haben erst 800 die Kommission passirt, und die Hoffnung der Optimisten, daß diese Berathung bis Pfingsten beendet sein und das Ergebniß derselben dann in einem letzten Sessionsabschnitt vom Plenum genehmigt werden könnte, ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Ganz abge sehen von den politischen Streitpunkten, wie dem Vereins- und dem Eherecht, durch welche früher das Zustandekommen des Ge- eines Dritten in die setzbuchs bedroht erschien, ist die Durchberathung bis zum Juni wenn die unrichtigen Angaben im Auftrage oder Juli aussichtslos. Soll das grausame Spiel dieser Be- Druckschrift ausgenommen sind und dies aus der Art der Be handlung des Entwurfs nicht in der nächsten Session mit der kanntmachung selbst erkennbar ist, wozu Abg. Bassermann noch gleichen Aussichtslosigkeit von Neuem angehen, so wird nur hinzufügen will, daß, falls dies nicht erkennbar ist, auf Auf übrig bleiben, die diesmalige Session nach der Erledigung der forderung der Verfasser oder Einsender nachgewiesen werden muß. sonstigen Aufgaben zu vertagen, statt sie zu schließen, damit die Die Berathung wurde über die einzelnen Absätze getrennt eröffnet. Kommissionsarbeit im Herbst an dem Punkte fortgesetzt werden In der Vorlage waren die betreffenden unrichtigen Angaben be- könne, wo sie in einigen Monaten abgebrochen werden wird, grenzt auf solche über „Beschaffenheit, Herstellungsart oder Preis- Was dann daraus wird, steht dahin; das bedeutungsvolle natio- bemeffung von Waaren, über Bezugsquellen, Besitz von Aus- nale Werk ist eben einem unter klerikaler Führung befindlichen Zeichnungen und über Anlaß und Zweck deS Verkaufs". Die Reichstag überantwortet. Kommission hatte beschlossen „über geschäftliche Verhältnisse. inS- „.'ommission hatte beschlossen „über geschäftliche Verhältnisse, ins besondere über Beschaffenheit u. s. w." Abg. Lenzmann (freis. Volksp.) beantragt, diese von der Kommission eingefügte General bestimmung wieder zu streichen, selbst wenn sie nur zu chicanösen Prozessen führen würde. Abg. Singer (Soz.) verlangt gleichfalls Streichung ver von der Kommission beschlossenen generellen Ein schaltung. Er sei kein Gegner des vorliegenden Gesetzes, aber ob seine Freunde demselben zustimmen würden, das sei doch schließlich von der definitiven Fassung desselben abhängig. Abg. Basser mann (nl.) : Alle, die von der sog. Generalbestimmung der Kom mission befürchteten Uebelstände würden auch eintreten, wenn man jene Klausel nicht in das Gesetz aufnehme; dieselbe sei unent behrlich. In Civilrechtsfragen dieser Art bedürfe es einer größeren Ausdehnungsfähigkeit der gesetzlichen Bestimmungen als im Strafrecht. Auch gegen unrichtige Werthangaben u. s. w. bedürfe man des Schutzes. Abg. Roeren (Centr.) tritt ebenfalls für die Fassung der Kommission ein. Wenn man im Auge behalte, daß es sich hier überhaupt nur um civilrechtliche Ansprüche handle, so falle das, was Singer von Denunziationen spreche, in sich zu- Der Reichstag beschäftigte sich in seiner gestrigen ersten Sitzung nach den Osterferien mit der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Nach 8 1 sollen die Urheber von Reklameanzeigen, welche unrich tige Angaben thatsächlicher Art machen, oder den ArCchein eines besonders günstigen Angebots Hervorrufen, nichf^losauf Unter lassung der unrichtigen Angaben, sondern auch auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens in Anspruch genommen werden können. Auch die für die Presse verantwortliche^ Personen sollen unter diese Bestimmungen fallen, wenn der Verantwortliche Re dakteur die Unrichtigkeit der Angaben kannte oder wenn er einen im Bereich der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaates befindlichen Verfasser oder Einsender nicht nachweist. Drei An träge beabsichtigen die Presse im weiteren Umfange von der artigen Ansprüchen zu befreien. Der Abg. Roeren will eine für eine Druckschrift Verantwortliche Person nur insoweit getroffen wissen, als sie die Unrichtigkeit der Angaben kannte. Die Abgg. Schmidt und Träger wollen jeden Anspruch dann ausschließen,