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»It. kd Uhr iS trag über finge d«r -erden W x»I. ^.18. maus, jiW. «fletsch, HZ» 4»^ Erscheint jeden Wochmtag AbrndS '/.7 Uhr für den /»0 .anderen Tag. Preis vierteljährlich 2 Mk. 25 Pfg. zweimonatlich 1 Mk. 50 Pfg. u. einmonatlich 75 Pfg. und Tageblatt Amtsblatt für die königlichen nnd Wüschen Behörde» zu Freiberg und Brand. Verantwortliche Leitunq: Georg Burkhardt. Inserate werden biS Vormittag U Uhr U K angenommen. Preis für die Spaltzeile Pfg. lO v V» Außerhalb de» Landgerichtsbezirk» 15 Pfg. - - — SS. Jahrgang. Sonnabend, de« 14. Mürz. Bekanntmachung. A"itag, de« 2«. März, nnd Sonnabend, den 21. Mürz d. I. stattfinoenoen Reinigung der Expeditionsräume des Königlichen Landgerichts und der Königlichen .Staatsanwaltschaft zu Freiberg können an diesen Tagen nur AmtSgeschäfte, welche keinen Aufschub «leiden, erledigt werden. Derartiger Sachen wegen wolle man sich in das Dienerzimmer des Landgerichts wenden. Freiberg, am 12. März 1896. Königliches Landgericht. , Vr. v. Betanntmachimg, die Ausloosung von Freiberger Stavtschulvscheine« betreffend. Bei der am 19. dieses Monats stattgefundenen Ziehung der am 1. April 1896 einzulösenden , Freiberger Stadtschuldscheine der Anleihe vom Jahre 1872 sind folgende Nummern aus- Igeloost worden: Lit. ä. Nr. 88 76 129 134 153 185 236 259 268 269 L 1500 Mark, Lit. L Nr. 94 95 128 152 190 241 242 289 290 322 353 354 401 40S 483 489 490 491 492 543 551 625 715 762 782 834 864 865 876 909 954 964 965 977 981 988 992 1044 1063 1064 1067 1073 1104 1123 1135 1167 1169 1242 1249 1257 k 300 Mark, Lit. o Nr. 12 28 88 94 126 168 176 203 281 283 L 150 Mark, Lit. v Nr. 11 25 60 79 81 91 116 123 127 129 157 172 L 75 Mark. Der Nennwerth dieser Schuldscheine kann gegen Abgabe derselben, sowie der dazu gehörigen VE 1' 18W ab, mit welchem Tage die Verzinsung der kr bei der hiesigen Ltadthauptcaffenverwaltung' der Allgemeinen Deutschen Credttanstalt in Leipzig erhoben werden. Lon den früher ansgeloosten Freiberger Stadtschuldscheinen sind bisher noch nicht zur Nullsuug voryelegt worden: Lit. L Nr. 928, zahlbar gewesen am 1. October, Nr. 11S0, zahlbar gewesen am 1. April vorigen JahreS L 300 Mark, von der Anleihe vom Jahre 1872. > Freiberg, am 28. September 1895. Der Gtadtrath. ISr »«elr, Bürgermeister. Kßlg. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Gottlob Friedrich Lempe eingetragenen Mundstücke 1. das Gut Folium 38 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mulda, bestehend aus den Flurstücken Nr. 324, 325, 326b, 326o, 327a, 328a, 328k, 328x, 328d, 319, 319b und 89, 5 da 4,88 a groß, mit 211,35 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 17 550 iN. — Pf-, 2. das Feld mit Waldboden Folium 122 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, bestehend aus den Flurstücken 335a 336, 337 und 365a, 4 ba 3,6 a groß, mit 73,65 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 3400 M. — Pf., und sowie Brand, am 3. Februar 1896. Lommatzsch, am 5. März 1896. anberaumt worden. . Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres RangverySttmffes kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts emgesehen werben. der 4. April 1»S«, BormtttagS 10 Uhr, al- Dermin zur Verkündung de- VertheilungsplaneS Königliche- Amtsgericht. Der «tadtrath. , vr Vent- Lell. " 10000« Mark Sparkassen-Gelver sind NN «MM oder g-chÄl zegm vl-rproz-ntig- S-rMsun» H,MH-Knsch Die Beleihung der Grundstücke erfolgt in der Regel bis zu »/.der Aandkasie, außerdem w für jede culturfähige Grundsteuereinheit bis zu 30 Mark gewährt. Gesuche sind unter Beifügung von Brandkassenschein, Besitzstandsverzeichniß und Folienabschrift anher emzuretchen. Sogenannte ortsgerichtliche Taxen werden hier nicht berücksichtigt. 8. die Bretmühle mit Garten Folium 25 des Grund- »nd HYPoth^As * Mulda, Ritterg. Anth., bestehend aus den Flurstucken Nr. 5 , ^76,8 — da 26,9 a groß mit einer Wasserkraft von S—40 Pferderräslen, , Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 11000 M. — Pf-, sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und Ä stt der 24. März 1»S6, BormtttagS 1» Uhr, als Bersteigerungstermin, Kohversteigerung auf Reichenbacher Staatsforsirevier. Im Hausiner'schen Gasthofe zu Obergruna sollen Dienstag, den 24. Mürz 188Ü von Vormittags ^/,10 Uhr an nachstehende Brennhölzer, als: 1,2 rm h. u-b8,8rww.Brmm- scheite, 2,4 rm h. u. 22 rm w. Brennknüppel, 1 rm h. Zacken, 2,60 Wllhdt. Wllhdt. w Brennreisig, 687 rm w. Stöcke und 35,5 rm w. Stockhackspähne und von Mittag- 1L Uyr an nachstehende Nutzhölzer, als: 20 buch. u. 231 w. Stämme, 9 buch. u. 6 w. Klötzer, 433 w. Stangenklötzer, 45 w. Derbstangen, 4090 w. Reisstangen, 1 rm w. Nutzscheite und 3,4 rm w. Nutzknüppel versteigert werden. Nähres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Könial. Forstrevierverwaltung Reichenbach u. Königl. Forstrentamt Tharandt, am 6. März 1896. Der Sege« des Impfgesetzes. st der Petitionen gegen o seien in den Kreisen schloffen, die Bedeutung und die Erfolge der Schutzimpfung in jeder Art von oberflächlichen Verletzungen vorkommt, Wundkrank- allen Umständen unschädlich vorgenommen werden könne Aba einer für alle Kreise verständlichen Denkschrift darzulegen. Die heiten aus. An den Folgen solcher Unglücksfälle, die übrigens Reißhaus (sozd.) betont, daß der Widerstand gegen das Jmpfgesetz Veröffentlichung ist unter dem Titel: „Blattern und Schutzpocken- oft nachweislich durch Mängel in der Pflege des Impflings von Jahr zu Jahr zunehme; auch die Zahl der Petitionen gegen iwpfung, Denkschrift zur Beurtheilung des Nutzens des Impf- seitens der Angehörigen verschuldet waren, sind jedoch in den das Gesetz sei im Wachsen begriffen; ebenso seien in den Kreisen gesetzes vom 8. April 1874 und zur Würdigung der dagegen 9 Jahren von 1885 bis 1893 unter rund 22 Millionen geimpfter der Aerzte die Meinungen sehr getheilt er wolle daher für die gerichteten Angriffe" soeben im Verlage von Julius Spranger zu Kinder nur 88, also unter einer ganzen Million nur 4 gestorben. Aufhebung des Gesetzes mit allem Eifer eintreten Aba Kruse Berlin (Ladenpreis 80 Pf.) erschienen. Der „Reichs-Anz. schreibt Selbst wenn diese Zahl von Todesfällen alljährlich hätte ver- lnatlib.) bebt hervor dak den Nnrnedn-nn Blattern wieder bei uns an Verbreitung gewinnen; denn so lange mag der durch das Gesetz geschaffene Impfschutz der Bevölkerung noch wirksam bleiben. Mit dem Anwachsen der Zahl Ungeimpfter würden aber zweifellos auch die Pockenfälle wieder zunehmen, und wenn dann vielleicht nach einem Jahrzent wieder die Zustände geschaffen wären, die vor dem Jahre 1874 herrschten, so dürfte es weit schwieriger sein, das Gesetz wieder herzustellen, alS jetzt, es zu erhalten. Politische Umschau. Freiberg, den 13. März. Der deutsche Kaiser weilte vorgestern 4 Stunden bei dem italienischen Botschafter. Der Reichstag berieth gestern die von den Abgg. Förster (dtschsoz. Refp.) und Genossen und Blos (sozd.) und Genossen eingebrachten Gesetzentwürfe, betreffend die Aufhebung des Jmpfgesetzes. Abg. Förster (dtschsoz. Refp.) führt aus, daß die Erfahrungen seit dem zwanzigjährigen Bestehen des Jmpf gesetzes für die Aufhebung des Impfzwanges sprächen. Das Ge setz sei seiner Zeit nur mit einer geringen Mehrheit angenommen worden; inzwischen habe sich aber der Widerspruch gegen die Zwangsimpfung noch vermehrt. Redner bemängelt die Statistik des Reichsgesundheitsamts und meint, daß andere Statistiken in Preußen, Sachsen und Bayern viele Jmpfschädigungen nachgewiesen 'einen Jmpfwunden, wie dies bei hätten; man habe also nicht die Gewähr, daß die Impfung unter Berlin (Ladenpreis 80 Pf.) erschienen. Der „Reichs-Anz." schreibt darüber: „Die Schrift zeigt an der Hand geschichtlicher und statistischer Thatsachen, auf (welchen Grundlagen das Jmpfgesetz entstanden ist, erörtert den Inhalt und die Ausführnngsvorschriften des Gesetzes, weist die Einwände gegen dasselbe im Einzelnen zurück und berichtet über seine Erfolge. Ein Anhang enthält den Wortlaut der von Reichswegen über das Impfwesen erlassenen Vorschriften und 7 Tafeln nebst Erläuternngen, in denen die Wirkung des Gesetzes veranschaulicht ist. Eine im Text einge fügte, nach einer Photographie hergestellte Abbildung eines pocken kranken Kindes führt dem Leser die Furchtbarkeit der Krankheit vor Augen. Der Denkschrift ist unter Anderem zu entnehmen, daß die Zahl der Todesfälle an Pocken im deutschen Reich in der Zeit von 1886 bis 1894 jährlich nur durchschnittlich 126 , betrug. Hiervon kamen rund */, auf die der Einschleppung am > Selbst wenn diese Zahl von Todesfällen alljährlich hätte ver zeichnet werden müssen, würde ein solcher Nachtheil der ' Impfungen ein geringes Uebel sein gegenüber dem Gewinn von vielen Tausenden von Menschenleben und der Verhütung von vielen Zehntausenden mit unsäglichen Qualen verbundener Krank- heisfälle. „Die Jmpfschädigungen", so heißt es in der Denk schrift, „müssen uns eine Mahnung sein, in der Sorfalt bei der Lymphegewinnung und bei der Ausführung der Impflingen nicht nachzulassen, sonder eher noch vollkommener zu werden als bis her; zu unheilvollen Folgen aber würde es führen, wenn wir ihretwegen aus die Jmpfpflicht verzichten wollten, in der wir eine der segensvollsten und erfolgreichsten Maßnahmen auf dem Ge biete der Gesundheitspflege besitzen." Die Gegner d Jmpfgesetzes mögen sich doch einmal ver gegenwärtigen, was sie durch Abschaffung der Jmpfpflicht anrichten würden! Einige Jahre würden freilich wvhl vergehen, ehe die Der Reichstag beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung «it emer gegen das Jmpfgesetz gerichteten Petition der Jmpf- gegner. Das Impfwesen ist bei uns durch das Reichsgesetz vom 8. April 1874 endgiltig geregelt worden. Dieses Gesetz beruht aus dem Prinzip der allgemeinen zwangsweisen Impfung und Wiederimpfung, und zwar ist die erste Impfung bis fpätestens zum Schluß des zweiten Lebensjahres, die Wiederimpfung aber un zwölften Lebensjahre vorzunehmen. Außerdem wird im deutschen Heere jeder neu eingestellte Soldat noch einmal geimpft. Bei der ungeheuren Anzahl Derer, die früher an Menschenpocken gestorben oder an ihrer Gesundheit dauernd geschädigt worden sind, ist es begreiflich, daß der Staat die Schutzpockenimpfung zu Kiner stehenden Einrichtung der öffentlichen Gesundheitspflege ge- >macht hat. ' Seit dem Inkrafttreten des Reichsimpfgesetzes sind die Schrecken der Pocken dem größeren Theile unseres Volkes unbekannt; selbst viele Aerzte wissen von der Krankheit nicht aus eigener Anschau ung, sondern nur aus Berichten Anderer. Es erklärt sich hier durch, daß das Verständniß für den Werth der Impfung weniger Verbreitet ist als früher, und daß der von einer gewandten Agita- -tion genährte Zweifel an dem Nutzen und der Nothwendigkeit des Gesetzes Raum gewinnt. Angesichts der ernsten Folgen, welche bei Verzicht auf dieses Schutzmittel für das Volkswohl 7- er wolle daher für die Aufhebung des Gesetzes mit allem Eifer eintreten. Abg. Kruse (natlib.) hebt hervor, daß den Vorrednern in dieser Frage die praktischen Sachkenntnisse fehlten. Er müsse sich auch gegen eine Ueberweisung der Anträge an eine Kommission aussprechen, denn sachkundigere Männer würden in der Kommission schwerlich zu finden sein, als die Mitglieder des Reichsgesundheitsamts, die sich mit der Angelegenheit amtlich zu befassen hätten. Die Petitionen gingen größten Theils von Leuten aus, die die Tragweite der Sache garnicht verständen. Abg. Langerhans (frs. Volksp.) spricht dem Neichsgesnndheitsamt die Anerkennung für seine sorgfältige Statistik und seine Thätigkeit in dieser Frage überhaupt aus und begreift nicht, daß hier Laien in dieser Angelegenheit das Wort genommen hätten. Nicht ein einziger wissenschaftlicher Verein habe 'ich gegen die Impfung ausgesprochen. Er müßte sich schämen, wenn der Reichstag jetzt die Aufhebung des Jmpfgesetzes be- chließen wollt», wo die gesammte ärztliche Welt an den For- chungen theilnehme, wie man Impfungen zum Heile der meisten ausgesetzten Grenzgegenden. Von 1 Mill. Einwohnererlagen bei uns in der Zeit von 1889 bis 1893 jährlich 2,3, dagegen in den französischen Städten 147,6, in Belgien 252,9, in Oesterreich 313,3, in Rußland (in der Zeit von 1891 bis 1893) 830,4. Wäre bei uns die Blatternsterblichkeit so groß, wie in den genannten, nicht durch ein gleiches Gesetz geschützten Städten oder Ländern, so hätten wir nicht 126, sondern 7321, 12 584, 15 558 oder gar 41 584 Menschen jährlich an Pocken verloren. Was will ange sichts dieser glänzenden Erfolge des Jmpfgesetzes der Hinweis auf Jmpfschädigungen bedeuten, welcher jetzt das im Vordergrund stehende Agitationsmittel der Jmpfgegner bildet. Bei den weit aus meisten Mittheilungen, die über solche Vorkommnisse von den Gegnern des Gesetzes verbreitet wurden, hat sich an der Hand eingehender amtlicher Feststellungen ergeben, daß irrthümlich ge deutete Vorfälle, nicht selten aber auch übertriebene oder gar erfundene Angaben zu Grunde lagen. Gewiß kommen Todesfälle nach der Impfung vor, aber deshalb sind sie nicht Folgen der Impfung; ist doch die Sterblichkeit der Kinder in den ersten Lebensjahren an sich schon bei uns, wie in allen anderen Ländern mit oder ohne Jmpfpflicht, eine so große, daß z. B. im deutschen Reich im Jahre 1893 auf 1 865 709 lebend geborene Kinder etwa 413 925 Sterbefälle von Kindern des ersten Lebensjahres, d. h, täglich 1134 solcher Todesfälle vorkamen. Diese Sterblichkeit ist. ogar im Sommer aus bekannten Gründen eine erhöhte und steht , , während der Jmpfperiode nicht still. Nur in vereinzelten Aus- emtreten würden, hat sich das kaiserliche Gesundheitsamt ent- nahmefällen gehen von den kleinen Jmpfwunden, wie dies bei