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Ortsgruppe Breslau im Reichsbund deutscher Papier- und Schreibwarenhändler Die diesjährige Generalversammlung findet am Donnerstag, den 8. Juli 1920, abends 7 Uhr, im großen Saale Hotel König von Ungarn, Bischofstr. 13, statt. Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Neuwahl des Vorstandes 5. Satzungsänderungen 6. Verschiedenes Der Vorstand: 1. A.: W. Stieber, Friedrich-Wilhelm-Str. 14 Der Käuferstreik und die Zurücksendungen Während vor nicht allzu langer Zeit der Fabrikant von Groß und Kleinhändlern derart mit umfangreichen Aufträgen überhäuft wurde, daß er kaum wußte, wie er bei den unendlichen Schwierig keiten in der Beschaffung der Rohstoffe den zahlreichen, immer stürmischer werdenden Wünschen nach Lieferung gerecht werden sollte, ist seit einigen Wochen auch im Schreibwarenfache ein derartiger Umschwung der Verhältnisse eingetreten, wie er seines gleichen kaum jemals zuvor gehabt hat. Nicht nur, daß das Ge schäft stockt und neue Aufträge nur spärlich einlaufen, versuchen auch viele Abnehmer, die in den Zeiten der Hochkonjunktur nicht laut genug nach Ware um .Jeden Preis“ rufen und nicht reichlich genug abrufen konnten, in Befürchtung eines plötzlichen Preis sturzes und unter dem Druck der Zurückhaltung des kaufenden Publikums, Mittel und Wege zu finden, um sich des übernommenen Risikos auf Kosten ihres Lieferanten zu entledigen. Anullationen und Rücksendungsanzeigen laufen in einer von Tag zu Tag größer werdenden Anzahl ein, so daß es wahrlich nicht zu den Annehmlichkeiten des Berufes zählt, die eingehende Post zu lesen. Es gehören vielmehr starke Nerven dazu, wenn man sehen muß, in wie rücksichtsloser, ungerechtfertigter Weise sich heute manene Kleinhändler — und oft gerade die größten unter ihnen — ihren dem Lieferanten gegenüber eingegangenen Verpflich tungen zu entziehen versuchen. Alle Mittel sind ihnen recht, wenn nur der Zweck erreicht wird. Die einen schon die geschlossenen Kaufverträge daraufhin durch, ob sich nicht irgendein'Angriffspunkt finde, aus dem sie das Recht, vom Vertrage zurückzutreten, her leiten können; andere suchen die ominöse Klausel „freibleibend zum Tagespreis“ zu ihren Gunsten auszulegen, indem sie die unter diesen Bedingungen erteilten, bisher unbeanstandeten Aufträge als „gegen die guten Sitten verstoßend“ und nichtig bezeichnen. Die rücksichtsloseste und zu schärfstem Widerspruch heraus fordernde Art, das cingegangene Risiko von sich abzuwälzen, ist jedoch die, bereit ; erhaltene auftragsgemäß gelieferte Ware ohne weiteres zurückzusenden. Solches Verfahren kann — vom Rechts- Standpunkt ganz abgesehen — nicht streng genug verurteilt werden, da es nicht nur der Verkehrssitte und den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht, sondern auch für beide Teile zu dem Aerger noch erhebliche Kosten v erursacht. Diese Fälle haben sich derart gehäuft, daß wir leider ge zwungen waren, die Annahme jeder Rücksendung zu verweigern, sofern sich der Absender hierüber nicht vorher mit uns verständigt hat. Ein anderer Ausweg stand uns nicht mehr offen, so sehr uns diese Maßnahme auch aus begreiflichen Gründen widerstrebt. Da die Post nach einer neuen Verordnung die früher bei An nahme-Verweigerung einer Sendung übliche Unbestellbarkeits- Meldung dem Absender nicht mehr erstattet, wenn dieser den neuer dings vorgeschriebenen Vermerk auf dem Pack „Wenn unbe stellbar, Meldung!“ unterläßt, so gehen solche Sendungen mit neuem Porto belastet ohne weiteres an den Absender zurück. Dieser wiederum ist ob dieses Verhaltens empört-, droht mit Abbruch der geschäftlichen Beziehungen, kürzt die ihm entstandenen Kosten am Rechnungsbeträge, und so entspinnt sich eine zeitraubende und unerquickliche, den ohnedies stark in Anspruch genommenen Portounkostenetat unnütz belastende Korrespondenz, die man in der heutigen Zeit zu vermeiden alle Ursache hätte. Schon aus eigenem Interesse — mit Rücksicht auf die oben erwähnte postalische Verordnung, die noch vielfach unbekannt zu sein scheint, sollten es die Herren Händler vermeiden, besteHte Waren dem Fabrikanten zurückzusenden, bevor sie sich darüber mit ihm verständigt haben. Sie sollen aber auch den alten kauf männischen Grundsatz von der Unverletzlichkeit der Verträge hochhalten und die hieraus erwachsenden Verpflichtungen erfüllen. Es ist gerade in der gegenwärtigen Zeit der Stagnations-Krisis das dringenste Gebot für jeden Kaufmann — ob groß, ob klein, sich aus der gewissenhaften Erfüllung geschlossener Kaufverträge eine Ehrenpflicht zu machen, wenn weitere empfindliche Störungen unseres Wirtschaftslebens vermieden werden sollen. Schreibwarenfabril' Die neuen einheitlichen Verkaufsbedingungen für Schreibmaschinen Der Händlerbund „Deucsche Schreibmaschine“ E. V. bittet um Aufnahme folgender Mitteilung an die Schreibmaschinenhändler Deutschlands: Die ordentliche Hauptversammlung des Händlerbundes „Deut sche Schreibmaschine“ E. V. hat beschlossen, die dem Bunde durch ein vom Geschäftsführer des Fabrikantenverbandes lediglich unter stempeltes Schreiben übermittelten neuen einheitlichen Verkaufs bedingungen des Fabrikantenverbandes abzulehnen und gleich zeitig mitzuteilen, daß der Bund nach wie ver auf dem Boden der Leipziger Vorschläge stehe, auf die die neue Fassung der Bedin gungen nicht eingehe. Die neuen Verkaufsbedingungen haben lediglich in einem neben sächlichen Punkte, von dem die Fabrikanten selbst erklärt hatten, sie hätten kein Interesse an seiner Aufrechterhaltung, eine Milderung erfahren. In allen anderen Punkten sind die unzeitgemäßen und unsachgemäßen Bestimmungen aufrechterhalten worden. Ja sogar Verschärfungen haben die Fabrikanten hineingebracht; so wollen sie durch entsprechende Aenderung desvielumstrittenenen § 8 den Wiederverkäufer nunmehr zwingen, zum Listenpreis der Fabrik zu verkaufen, d. h. ihm verwehren, einen Ausgleich für entzogenen Rabatteil, erhöhte Unkosten, Umsatzsteuer usw. durch einen mäßigen Aufschlag auf den Fabrikpreis zu erzielen. Allen Bundesmitgliedern ist der Beschluß der Hauptversamm lung noch durch besonderes Rundschreiben zugegangen. Die übrigen deutschen Schreibmaschinenhändler werden gebeten, sich dem Be schluß anzuschließen. Wenn diesmal nicht gegen die unzeitgemäßen und unsachlichen Aenderungen durch die Tat protestiert wird, wenn es diesmal wieder nur bei einem papiernen Protest bleibt, dann wird es den Fabrikanten wieder gelingen, die Wiederverkäufer einzeln zur Anerkennung der neuen Fassung zu bewegen. Dann aber wäre die Existenz des Standes der selbständigen Schreibmaschinenhändler endgültig vernichtet. Wenn je, dann ist jetzt ein Zusammenstehen aller Scbreibmaschinenhändler zwingende Notwendigkeit. In der schon oben erwähnten ordentlichen Hauptversammlung des Bundes ist übrigens auch eine Neuorganisation unter gleich zeitiger Revision der Satzungen beschlossen worden. Der Zusammen schluß ist auf eine viel breitere Grundlage gestellt worden, so daß er nunmehr alle überhaupt berufsmäßig im Vertrieb von Büro maschinen tätigen deutschen Wiederverkäufer von Büromaschinen umfaßt. Näheres hierüber soll demnächst veröffentlicht werden Herbst-Mustermesse Technische Messe und Baumesse 15. bis 21. August I. Fertigerzeugnisse der technischen Industrien II. Baumesse. III. Rohstoff messe der technischen Industrien. IV. Allgemeine technische Einrichtungen. Allgemeine Mustermesse 29. August bis 4. September Papiermesse. Papierwaren, Attrappen und Bonbonnieren, Bilderbücher und Kalender, Ansichts- und Glückwunschkarten, Kunstdrucke und Bilder: Stentzlers Hof, Petersstr. 39/41, Großer Reiter, Peterssir, 44 Bürobedarfsmesse: Jägerhof, Hainstr. 17/19. Bugramesse, Buchgewerbe, Graphik und Buch-, Kunst- und Musikalienhandel : Meßhaus Bugramesse, Petersstr. 38 (Ledigpassage), Reklamemesse: Meßhaus Bugramesse, Petersstr. 38 (Ledigpassage). Verpackungsmittel- und Kartonnagenmesse: Leipziger Hof, Reichsstr. 12. Die Buchgewerbe- und Papierfach-Ausstellung 1920 in Berlin, vom 25. Juli bis 9. August, erhält, wie wir erfahren, zahlreiche An meldung von Ausstellern. Einige günstig gelegene Plätze können noch vergeben werden. Anfragen von Ausstellern werden sofort erbeten an die Geschäftsstelle, Berlin SW 11, Hafenplatz 5, wo auch jede Auskunft bereit willigst und unverbindlich erteilt wird. Fspr. Amt Nollendorf Nr. 3321.